Finanzrechtsstreit, Klagebegehren nicht dargelegt

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
abbacus200
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzrechtsstreit, Klagebegehren nicht dargelegt

Hallo,

im Einspruchsverfahren zu einem Steuerfall konnte keine Klärung hergestellt werden.
In der Klage gegen den Einkommenssteuerbescheid hat das Finanzamt im Hauptpunkt den Bescheid abgeändert und ist hier dem Antrag gefolgt.

In einem weiteren Punkten wurde nur der Wunsch geäußert, das Finanzamt möge seine Berechnungsgrundlage plausibel erläutern.
Das ist nun in einem Schreiben des Finanzamts im Zuge der Klage erfolgt. Es gab einen Irrtum. Vorige Erklärungen waren nicht nachvollziehbar.

Das Finanzamt schreibt, das Klagebegehren wäre aus dem Antrag, den Punk plausibel darzulegen, nicht abzuleiten.
-Stimmt das so, und was wären die Konsequenzen?
-Wäre gewonnener Punkt 1 verwirkt?
-Könnte der zweite Punkt zurückgezogen werden?
Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO soll die Klage einen bestimmten Antrag enthalten der im Nachgang verfeinert werden kann.
-Wie sind etwaige Kosten aufzuteilen?
-Kann ein Anwalt in das laufende Verfahren hinzugezogen werden und wie würden die Kosten verteilt?

vielen Dank

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