Hallo, folgender Sachverhalt,
ich habe von meinem Vater 2011 ein Mehrfamilienhaus gekauft, es wurde eine Ratenzahlung vereinbart, die bis zum April 2023 laufen soll, was dann den vereinbarten Gesamtpreis des Hauses entspricht. Dies wurde in einem notariellen Kaufvertrag so festgeschrieben. Nun möchte ich die Restschuld vorzeitig tilgen.
Frage:
Reicht es, wenn mein Vater und ggf. ich eine Quittung bzw. gegenseitigen privat Vertrag unterzeichnen, dass die Restschuld beglichen ist, oder muss dies zwingend über den Notar laufen. Wir vertrauen uns auch gegenseitig, wissen nur nicht wie die rechtlichen Anforderungen hier sind, ich bei Immobilien ja manchmal heikel.
Vorzeitige Ablösung der Restschuld aus Kaufvertrag Haus
27. Januar 2020
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Frage vom 27. Januar 2020 | 10:02
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 68x hilfreich)
Vorzeitige Ablösung der Restschuld aus Kaufvertrag Haus
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#1
Antwort vom 27. Januar 2020 | 13:15
Von
Status: Richter (8054 Beiträge, 4512x hilfreich)
Das kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde.
Bei einem "normalen" Kaufvertrag erfolgt die Auflassung und die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Der Verkäufer teilt dem Notar mit, dass der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde und der Notar beantragt die Eigentumsänderung.
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