Ich wohne seit April 2017 in meiner aktuellen 84qm-Wohnung. Laut Mietvertrag zahle ich monatlich 150,- Euro Vorrauszahlung für die Betriebskosten (oft auch Nebenkosten gennant). Laut Mietvertrag sollte ich einmal jährlich eine genaue Abrechnung dieser erhalten. Doch ich bekomme sie nicht. Habe jetzt meine Hausverwaltung erneut um eine Betriebskostenabrechung für 2017 gebeten, doch man ignoriert mich einfach. Und so geht es seit Monaten. Für 2018 und 2019 habe ich ebenfalls noch keine Bebriebskostenabrechnung erhalten.
Von mir wurde bisher auch noch nie eine Nachzahlung verlangt, aber ich wüsste schon gern, ob eventuell ein Guthaben entstanden ist.
Wenn der Vermieter bzw. die Hausverwaltung sich stur stellt und mir diese Abrechnung nicht zu Verfügung stellt, muss ich die Betriebskosten überhaupt zahlen oder kann ich die bisher gezahlen Vorausszahlungen zurückfordern?
Versteht mich nicht flasch, für mich ist es in Ordnung Betriebskosten zu bezahlen, aber ich will halt nicht zuviel zahlen. Und wenn mir der Vermieter nicht nachweisen kann, was an Betriebskosten anfällt, wieso sollte ich dann überhaupt welche zahlen.