Minijob, Minusstunden durch Krankheit / Urlaub

4. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chicco35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob, Minusstunden durch Krankheit / Urlaub

Guten Abend,

ich arbeite 2x die Woche 6 Stunden und habe eine Gesamtstundenzahl von 540 Stunden jährlich die ich erreichen muss. Die Firma und ich haben uns damals auf ein Zeitkonto geeinigt da in manchen Monaten mehr zu tun ist als in anderen.

Wenn ich jedoch nun krank bin, mit Attest, darf ich mir nur 3 Stunden für den Tag aufschreiben. Also eine Woche Krank 2x 3 Stunden weil 2 Arbeitstage. Nun habe ich dadurch natürlich Minusstunden und bin nicht auf meine 540 Stunden im Jahr gekommen.

Bei Urlaub sieht genau so aus. Ich darf mir ebenfalls nur 3 Stunden aufschreiben statt 6.

Ich dachte, zumindest bei Krankheit, das man die Arbeitszeit voll bezahlt bekommt und einem dadurch keine Minusstunden entstehen.

Kann mir hier jemand helfen?

Grüße
Chicco

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Chicco35):
Kann mir hier jemand helfen?
Vielleicht. Wenn du verrätst, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Bitte der Wortlaut.
Für den Krankheitsfall.
Für den Urlaubsfall.

Das mit dem Zeitkonto dürfte klar und unproblematisch sein.
540 Std. im Jahr kommt auch hin...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chicco35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Chicco35):
Kann mir hier jemand helfen?
Vielleicht. Wenn du verrätst, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Bitte der Wortlaut.
Für den Krankheitsfall.
Für den Urlaubsfall.

Das mit dem Zeitkonto dürfte klar und unproblematisch sein.
540 Std. im Jahr kommt auch hin...


Arbeitsverhinderung:
(...) Spätestens am 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung vom ersten Tag der Arbeitsunfährigkeit an vorzulegen. Sofern die Arbeitsunfähigkeit von Dritten verschuldet ist, tritt der Arbeitnehmer seine Schadenersatzansprüche gegen die Schädigenden Höhe des von der Firma weiter zu zahlenden Entgelts einschließlich der Arbeitsgeberanteilie zur Sozialversicherung unter anderem im Voraus an die Firma ab.

Etwas anderes steht dort nicht davor steht nur das man sich sofort melden soll und wie man sich melden soll.

Urlaubsanspruch:
Der Urlaubsanspruch beträgt 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Ein Urlaubsanspruch besteht erstmalig nach mehr als dreimonatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Die Urlaubstage sind rechtzeitig anzumelden und durch Geschäftsleitung der Firma zu genehmigen


Sonst steht im Vertrag dazu nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

/// .... dass man die Arbeitszeit voll bezahlt bekommt und einem dadurch keine Minusstunden entstehen.

Richtig gedacht. Urlaub wie auch Krankheitstage gehören zu der Kategorie 'erlaubte Abwesenheit', die zu Entgeltfortzahlung führt. Und zwar so, dass es dadurch nicht zum Minus kommt.
Wahrscheinlich arbeitet der AG mit Durchschnittwerten, die bei TZ und deren Verteilung auf wenige Wochentage den AN benachteiligen.
Du solltest den BR einschalten, wenn es einen gibt.
Wenn es hart auf hart geht, bleibt dir womöglich nur die Lohnklage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franz65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das was dein Arbeitgeber macht ist nicht konform mit gängigen Regelungen von Urlaub und Krankheit für geringfügig Beschäftigte. Wenn du in der Praxis zwei Mal 6 Stunden in der Woche arbeitest (möglicherweise noch an festen Tagen), dann hast du im Jahr einen Anspruch auf 20 Tage (4 Wochen) Urlaub, davon 8 Tage (jede der vier Wochen 2 Tage die du ja dort arbeitest) bezahlt mit einem Multiplikator deiner durchschnittlichen Arbeitswochenzeit. Da es ja mindestens immer 6 Stunden sind bedeutet das, dass du im Jahr 48 Stunden bezahlten Urlaub hast.
Wenn du hier sagst, dass dein Arbeitgeber dir "erlaubt" 3 Stunden aufzuschreiben, dann ist das definitiv ein Verstoß und ich schließe mich dem Vorredner bezüglich der Lohnklage an.
Fakt ist übrigens, dass der Arbeitgeber dir im Krankheitsfall. bei entsprechendem Attest natürlich. deinen Lohn für maximal 6 Wochen fortzahlen muss. Und zwar den üblichen Durchschnitt von 6 Stunden; falls er wirklich eine Art obskuren Durchschnittswert errechnet hat, wäre es einmal höchst interessant wie er auf 3 Stunden kommt.
Btw. für den Fall, dass du an festen Tagen arbeiten solltest und einer dieser Tage Mal auf einen Feiertag fällt, dann muss der Arbeitgeber dir diesen ebenfalls mit deinem üblichen Stundendurchschnitt vergüten.

-- Editiert von Franz65 am 05.02.2020 00:01

-- Editiert von Franz65 am 05.02.2020 00:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Viel wichtiger: Was genau steht im Vertrag zu den Arbeitszeiten? Täglich, wöchentlich, jährlich?

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#6
 Von 
Chicco35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle für die Antworten.

Vertraglich haben wir uns auf die 540 Stunden im Jahr geeinigt die ich erreichen muss. Da wir in bestimmten Monaten mehr oder eben weniger zu tun haben. Das ist auch vollkommen in Ordnung so. Durch das eintragen der Krankheitstage und Urlaubstage entstanden mir so jedoch für letztes Jahr knapp 30 Minusstunden.

So habe ich bei 12 Tagen Urlaub 36 Stunden Minus, bei Krankheit sieht es ähnlich aus.

Ich habe ihn bis jetzt nur kurz darauf angesprochen das da etwas nicht stimmen kann. Er möchte es nochmal prüfen und dann mit mir sprechen.

Einen Betriebsrat gibt es nicht da wir ein kleiner Betrieb mit nur 2 Mitarbeitern sind.

Tatsächlich hat er den durchschnitt der Arbeitszeit auf die Tage umgelegt dabei kam 2,irgendetwas raus. Er sagte aber "ach komm schreib 3 auf, passt schon". Ändert jedoch nicht daran das dadurch Minus entsteht.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Was genau steht im Vertrag zu den Arbeitszeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chicco35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von guyfromhamburg):
Was genau steht im Vertrag zu den Arbeitszeiten?


Es steht drin:
Die Arbeitszeit beträg monatlich 45 Stunden, welche individuell aufgeteilt werden.

Danach kommt nur der Aufgabenbereich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Es ist ein Minijob? Eine angemeldete geringfügige Beschäftigung? Wirklich?---Frag bitte bei deiner Krankenversicherung nach. Die wissen das. Du bist Arbeitnehmer, er ist Arbeitgeber. Ob klein oder groß, ist egal.

Wenn ja, dann gilt für dich die gesetzl. Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. d.h. auch 6 Std. an *Kranktagen* mit ärztlicher Bescheinigung.
Und für die Urlaubstage/Arbeitstage gelten auch die 6 Std.

Wenn nicht--- dann gilt das ebenso und du solltest das fordern. Zahlt er also weniger als 45 Std. mtl. aus, wenn du --AU- oder in Urlaub warst--- ist das FALSCH.

Wie läuft das bei euch mit PLUS-Stunden?

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chicco35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie läuft das bei euch mit PLUS-Stunden?


Ja es ist ein Minijob und dieser ist angemeldet.

Plus Stunden darf ich als Urlaub abfeiern. Also dann 6 Stunden für einen Tag.

Wenn ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt darf ich mir gar nichts aufschreiben weil ich nicht arbeiten war weil die stunden ja individuell aufgeteilt werden können, so sagte mir es mein Chef.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Chicco35):
Ja es ist ein Minijob und dieser ist angemeldet.
Gut.
Zitat (von Chicco35):
Plus Stunden darf ich als Urlaub abfeiern.
Das ist falsch. Aus den Plusstunden wird nicht Urlaub, sondern Freizeit aus Mehrarbeit.
Urlaub geht extra. 1 Tag Urlaub muss extra mit Std.-lohn x 6 Std. vergütet werden.
Wie viel Urlaubsanspruch pro Jahr hast du lt. Arbeitsvertrag? Sind dort 7 Tage aufgeführt?

Wenn du vom Arzt eine AU-Bescheinigung hast und die Zeit fällt in deine Arbeitszeit, müssen diese *Krank-Tage* wie Lohn bezahlt werden. Oder dein Chef teilt dir keine Arbeit zu, sondern erst, wenn du wieder gesund bist. (45 Std/Monat)
Zitat (von Chicco35):
Wenn ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt darf ich mir gar nichts aufschreiben
Das könnte korrekt sein, dann arbeitest du diese 6 Stunden an einem anderen Tag. Das kann der Chef auch so einteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Chicco35):
Also dann 6 Stunden für einen Tag.


Wenn Du 6 Plusstunden aus deinem Zeitkonto aufwenden musst um einen Tag frei zu haben, ist es nicht schlüssig, dass für Urlaub nur 3 vergütet werden. ;)

Entweder, oder....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chicco35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist falsch. Aus den Plusstunden wird nicht Urlaub, sondern Freizeit aus Mehrarbeit.
Urlaub geht extra. 1 Tag Urlaub muss extra mit Std.-lohn x 6 Std. vergütet werden.
Wie viel Urlaubsanspruch pro Jahr hast du lt. Arbeitsvertrag? Sind dort 7 Tage aufgeführt?


Entschuldige da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe laut Vertrag 12 Urlaubstage und wenn ich überstunden habe kann für diese Überstunden zusätzlich frei machen. Wenn ich Urlaub nehme dann muss ich jedoch für das frei nehmen 6 Stunden rechnen (wie als wenn ich gearbeitet hätte) für den Urlaubstag ansich darf ich aber nur 3 Stunden aufschreiben.

Ich muss in der regel immer 2 mal die Woche arbeiten und zwar immer Montags und Donnerstags. Wenn wir wissen das es bald viel zu tun gibt, komme ich meisten zusätzlich noch die anderen Wochenentage und kann die Tage, so wie es dann passt, in den kommenden Monaten frei nehmen dafür.

Zitat (von spatenklopper):
Wenn Du 6 Plusstunden aus deinem Zeitkonto aufwenden musst um einen Tag frei zu haben, ist es nicht schlüssig, dass für Urlaub nur 3 vergütet werden.

Entweder, oder....


Darf ich aber nicht laut ihm. Das kommt mir alles etwas komisch vor.

-- Editiert von Chicco35 am 05.02.2020 16:28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Chicco35):
Die Arbeitszeit beträg monatlich 45 Stunden, welche individuell aufgeteilt werden.


45 h x 3 Monate / 13 Wochen / 2 Arbeitstage = 5 Stunden 12 Minuten
540 h / 104 Arbeitstage = 5 Stunden 12 Minuten

Wenn du immer Montag und Donnerstag arbeitest und dieser Tag fällt auf einen Feiertag, ist dieser zu bezahlen.
Feiertage, Zeitausgleich, Urlaub, Erkrankung - alles ist mit 5 Stunden 12 Minuten anzusetzen! Nicht mit 3, nicht mit 6, sondern mit 5 Stunden 12 Minuten!

Zitat:
Wenn ich Urlaub nehme dann muss ich jedoch für das frei nehmen 6 Stunden rechnen (wie als wenn ich gearbeitet hätte) für den Urlaubstag ansich darf ich aber nur 3 Stunden aufschreiben.


Zeitausgleich ist kein Urlaub. Solche Sätze wie dieser führen zu Verwirrung beim Leser. Bitte die Begriffe klar trennen.

-- Editiert von schneechen am 05.02.2020 21:06

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