Privatkonto für Geschäftszwecke

6. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
MarieTomate
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkonto für Geschäftszwecke

Guten Abend,

zu meinen Aufgaben als Sozialarbeiterin gehört es die finanziellen Hilfe meiner Klienten in Absprache mit diesen zu verwalten und ggf. Summen zurückzuhalten. Der Arbeitgeber erhält das Geld und stellt es mir zur Verfügung.

Darf der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich
a) ein Privatkonto eröffne, auf das die Vorschüsse eingehen oder
b) ich das ganze als Bargeld sicher verwahre?

Hat er hier irgendwelche Pflichten, wie ein dienstliches Konto oder einen Tresor zur Verfügung zu stellen?

Vielen Dank vorab für Hilfreiches rund um diese Situation

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von MarieTomate):
Darf der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich
a) ein Privatkonto eröffne, auf das die Vorschüsse eingehen oder
b) ich das ganze als Bargeld sicher verwahre?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Entweder hat er ein entsprechendes Konto einzurichten oder die Möglichkeit der sicheren Verwahrung von Bargeld zu ermöglichen.
Wobei ich persönlich das Bargeld nie in meiner Privatwohnung verwahren würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein Tresor ist wohl die naheliegende Lösung. Als Arbeitnehmer sollte man keinesfalls Gelder des Arbeitgebers auf privaten Konten verwahren.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Bist Du wirklich Arbeitnehmer im klassischen Sinn, oder selbstständig arbeitend für eine soziale Einrichtung?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarieTomate
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bist Du wirklich Arbeitnehmer im klassischen Sinn, oder selbstständig arbeitend für eine soziale Einrichtung?

wirdwerden


Ja, ich bin das tatsächlich im klassischen Sinn.

Mein Bauchgefühl sagte mir sofort: Finger davon lassen, als mir meine Kollegen davon erzählten. Trotz Äußerung meiner Bedenken wiegelten es alle ab. Das sei schon x mal besprochen, es gebe doch keine Nachteile. Ich werde aber definitiv das Gespräch zum Chef suchen, da ich diese Praxis nicht übernehmen möchte. Mir fallen x Gründe und Konstellationen ein, warum das problematisch ist.

Wenn das in meiner Probezeit zum Problem wird, dann ist es nicht der richtige Arbeitgeber. Aber ärgerlich, dass man in so eine Situation gebracht wird

Danke schon mal für die Antworten!


-- Editiert von MarieTomate am 08.02.2020 08:02

-- Editiert von MarieTomate am 08.02.2020 08:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Doch, es gibt Nachteile. Vielleicht nicht für Dich, wohl aber für denjenigen, für den die Gelder bestimmt sind. Wir haben es hier nämlich mit Fremdgeldern zu tun. Was ist z.B., wenn Dein Konto wegen Deiner Schulden wo auch immer gepfändet wird? Was meinst Du, warum Anwälte/Notare gehalten sind, Fremdgelder auf spezielle Konten (sog. Anderkonten) zu packen? Eben, damit jeder sieht, dass diese Gelder nicht die seinigen sind, auf die nicht zugegriffen werden kann.

Dein Arbeitgeber muss einen anderen Weg für die Verteilung seiner Gelder finden.

wirdwerden

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

entscheidend dürfte imho sein um welche Summen es sich handelt (also wie viel im Einzelfall, und wie viele Fälle).

Ich kann mir da auch allerhand Probleme vorstellen, die sind aber nicht auf die Aufbewahrung beschränkt. Wenn das Geld durch deine Hand geht bestehen immer Risiken.

Zitat:
Ein Tresor ist wohl die naheliegende Lösung.
Und was soll das groß ändern? Spätestens wenn das Geld aus dem Tresor genommen wird liegt die Haftung wieder bei der TS.

Was ich vor Allem versuchen würde wäre eine saubere Buchführung (Belege/Quittungen für alle Ausgaben). Und das kein anderer an die Quelle kann (dafür wäre etwas privates sogar besser).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

zu #4
Vertraue deinem Bauchgefühl.
So eine Frage lässt sich nicht "ausdiskutieren" und durch Abwiegeln wird auch nichts klarer oder besser.
"Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps" - Privat gehört getrennt von Dienstlichem. Und wenn am Ende doch was passiert, bist du die Dumme.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von MarieTomate):
Mein Bauchgefühl sagte mir sofort: Finger davon lassen,

Höre auf Deinen Bauch.

Privatkonto ist schon mal ganz ungünstig.
Die meisten Banken untersagen eine solche Nutzung in den AGB - die Folge wäre die Sperre und die fristlose Kündigung des Kontos.
Dazu setzt man sich noch dem Verdacht der Geldwäsche aus - den kann man da zwar aufklären, aber den Ärger hat man erst mal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
essu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Neben den schon erwähnten Problematiken fließt ein dienstlich genutztes Privat-Konto auch in den Schufa-Score ein. Der kann sich durchaus verschlechtern, wenn es zwar (scheinbar) hohe Einnahmen gibt, aber für eine Privatperson ungewöhnlich hohe Ausgaben. Bei einem Kreditantrag könnte das schädlich sein.

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