Guten Abend,
zu meinen Aufgaben als Sozialarbeiterin gehört es die finanziellen Hilfe meiner Klienten in Absprache mit diesen zu verwalten und ggf. Summen zurückzuhalten. Der Arbeitgeber
erhält das Geld und stellt es mir zur Verfügung.
Darf der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich
a) ein Privatkonto eröffne, auf das die Vorschüsse eingehen oder
b) ich das ganze als Bargeld sicher verwahre?
Hat er hier irgendwelche Pflichten, wie ein dienstliches Konto oder einen Tresor zur Verfügung zu stellen?
Vielen Dank vorab für Hilfreiches rund um diese Situation
Privatkonto für Geschäftszwecke
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDarf der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich :
a) ein Privatkonto eröffne, auf das die Vorschüsse eingehen oder
b) ich das ganze als Bargeld sicher verwahre?
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Entweder hat er ein entsprechendes Konto einzurichten oder die Möglichkeit der sicheren Verwahrung von Bargeld zu ermöglichen.
Wobei ich persönlich das Bargeld nie in meiner Privatwohnung verwahren würde.
Ein Tresor ist wohl die naheliegende Lösung. Als Arbeitnehmer sollte man keinesfalls Gelder des Arbeitgebers auf privaten Konten verwahren.
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Bist Du wirklich Arbeitnehmer im klassischen Sinn, oder selbstständig arbeitend für eine soziale Einrichtung?
wirdwerden
ZitatBist Du wirklich Arbeitnehmer im klassischen Sinn, oder selbstständig arbeitend für eine soziale Einrichtung? :
wirdwerden
Ja, ich bin das tatsächlich im klassischen Sinn.
Mein Bauchgefühl sagte mir sofort: Finger davon lassen, als mir meine Kollegen davon erzählten. Trotz Äußerung meiner Bedenken wiegelten es alle ab. Das sei schon x mal besprochen, es gebe doch keine Nachteile. Ich werde aber definitiv das Gespräch zum Chef suchen, da ich diese Praxis nicht übernehmen möchte. Mir fallen x Gründe und Konstellationen ein, warum das problematisch ist.
Wenn das in meiner Probezeit zum Problem wird, dann ist es nicht der richtige Arbeitgeber. Aber ärgerlich, dass man in so eine Situation gebracht wird
Danke schon mal für die Antworten!
-- Editiert von MarieTomate am 08.02.2020 08:02
-- Editiert von MarieTomate am 08.02.2020 08:04
Doch, es gibt Nachteile. Vielleicht nicht für Dich, wohl aber für denjenigen, für den die Gelder bestimmt sind. Wir haben es hier nämlich mit Fremdgeldern zu tun. Was ist z.B., wenn Dein Konto wegen Deiner Schulden wo auch immer gepfändet wird? Was meinst Du, warum Anwälte/Notare gehalten sind, Fremdgelder auf spezielle Konten (sog. Anderkonten) zu packen? Eben, damit jeder sieht, dass diese Gelder nicht die seinigen sind, auf die nicht zugegriffen werden kann.
Dein Arbeitgeber muss einen anderen Weg für die Verteilung seiner Gelder finden.
wirdwerden
Hallo,
entscheidend dürfte imho sein um welche Summen es sich handelt (also wie viel im Einzelfall, und wie viele Fälle).
Ich kann mir da auch allerhand Probleme vorstellen, die sind aber nicht auf die Aufbewahrung beschränkt. Wenn das Geld durch deine Hand geht bestehen immer Risiken.
Und was soll das groß ändern? Spätestens wenn das Geld aus dem Tresor genommen wird liegt die Haftung wieder bei der TS.Zitat:Ein Tresor ist wohl die naheliegende Lösung.
Was ich vor Allem versuchen würde wäre eine saubere Buchführung (Belege/Quittungen für alle Ausgaben). Und das kein anderer an die Quelle kann (dafür wäre etwas privates sogar besser).
Stefan
zu #4
Vertraue deinem Bauchgefühl.
So eine Frage lässt sich nicht "ausdiskutieren" und durch Abwiegeln wird auch nichts klarer oder besser.
"Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps" - Privat gehört getrennt von Dienstlichem. Und wenn am Ende doch was passiert, bist du die Dumme.
ZitatMein Bauchgefühl sagte mir sofort: Finger davon lassen, :
Höre auf Deinen Bauch.
Privatkonto ist schon mal ganz ungünstig.
Die meisten Banken untersagen eine solche Nutzung in den AGB - die Folge wäre die Sperre und die fristlose Kündigung des Kontos.
Dazu setzt man sich noch dem Verdacht der Geldwäsche aus - den kann man da zwar aufklären, aber den Ärger hat man erst mal.
Neben den schon erwähnten Problematiken fließt ein dienstlich genutztes Privat-Konto auch in den Schufa-Score ein. Der kann sich durchaus verschlechtern, wenn es zwar (scheinbar) hohe Einnahmen gibt, aber für eine Privatperson ungewöhnlich hohe Ausgaben. Bei einem Kreditantrag könnte das schädlich sein.
Und jetzt?
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