Bewärungswiderruf Anhörung verpasst nun Beschluss vom Gericht erhalten

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewärungswiderruf Anhörung verpasst nun Beschluss vom Gericht erhalten

Hallo,

Und zwar hatte ich eine Anhörung wegen Bewährungswideruf diesen Termin hatte ich nicht wahrgenommen.

Nun kam Heute der Beschluß des Amtsgerichts.

Da steht als erstes Der Beschluss vom 21.1.2020 (neuer Anhörungstermin und Vorführbefehl) wird aufgehoben.

Was genau bedeutet der Text ? gibt es bei Anhörung etwa auch nen Vorführbefehl ? bzw gab es ne neue Anhörung ? verwirrt mich ein wenig da ich keine 2 Anhörung erhalten hatte.

Die Bewährung wurde widerrufen in dem Beschluss,, müsste also 7 Monate einsitzen.

Ich habe jetzt erstmal ne Beschwerde eingelegt, in der Hoffnung das ich die Haft doch noch verhindern kann, da sich in meinen Leben Positives verändert hat zb Freundin Gerade Vater geworden, was ich vorher nicht hatte weder Freundin noch Kind.

Das einzig Negative wäre jetzt noch kein Job aber da bemüh ich mich aktuell grad sehr drum um auch meine Familie zu ernähren. Das hab ich auch mit rein geschrieben usw.

es geht um 270€ die ich hätte Zahlen sollen, das sind die einzigen Bewährungsauflagen gewesen. die ich Dummerweise nicht eingehalten habe, und dummerweise den Anhörungstermin nicht wahrgenommen habe.

Wie stehen die Chancen das ich die Bewährungszeit zurück bekomme ?

Ich weiß hätte ein Anwalt nehmen sollen, der Kostet aber auch geld was ich zurzeit auch nicht habe.



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71 Antworten
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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Wie stehen die Chancen das ich die Bewährungszeit zurück bekomme ?


Da zählen wir mal die Elemente auf der Negativseite auf:

1. Du bist einschlägig vorbestraft
2. Du wurdest erneut straffällig
3. Du hast im vergangenen Jahr einen Haftbefehl wegen Nichterscheinens provoziert
4. Du wurdest zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
5. Du hast die (minimalen !) Bewährungsauflagen verletzt
6. Du wurdest zur Anhörung zwecks geplantem Widerruf der Bewährung geladen
7. Du hast die Nummer vom Vorjahr wieder abgezogen und bist wieder nicht erschienen
8. Die Bewährung wurde widerrufen

Was könnte nun für Dich und Deine Chance der erneuten Bewährung sprechen? Zählen wir mal auf:

1. Du hast eine Freundin
2. Du bist Vater geworden
3. Du suchst nach Arbeit

Und jetzt mal ganz ehrlich: Mit was würdest Du hier rechnen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hast im letzten Jahr geschrieben, so böde, nicht zum Termin zu erscheinen, seist Du nicht nochmal. Der gute Vorsatz hat ja lange angehalten. Ich bin wirklich beeindruckt. Und seit dem 21. Jan. hat sich Deine Situation grundlegend geändert, und diese geänderte Situation wird dafür sorgen, dass so etwas nicht wieder passiert? Wie willst du das rüberbringen? Weder Frau noch Kind sind doch jetzt vom Himmel gefallen. Haben Dich doch auch vor einem Jahr an nichts gehindert. Vielleicht lernst Du durch die Verbüßung von 2/3 einer Strafe endlich auch im Interesse Deiner Familie, dass man sich an gewisse Regeln zu halten hat.

Ich bin bei der Vorgeschichte eher skeptisch.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
es geht um 270€ die ich hätte Zahlen sollen, das sind die einzigen Bewährungsauflagen gewesen. die ich Dummerweise nicht eingehalten habe, und dummerweise den Anhörungstermin nicht wahrgenommen habe.

Wie stehen die Chancen das ich die Bewährungszeit zurück bekomme ?


Dummerweise schlecht.

Zitat (von Micha258):
Da steht als erstes Der Beschluss vom 21.1.2020 (neuer Anhörungstermin und Vorführbefehl) wird aufgehoben.

Was genau bedeutet der Text ?


Der bedeutet, dass man Dich zu einer 2. Anhörung irgendwann nach dem 21.1.2020 vorführen wollte, es sich aber dann anders überlegt hat (weil man den Kanal voll hatte, wahrscheinlich, oder weil's mal wieder gegen die Tür gedonnert hat und keiner aufgemacht hat) und die Bewährung nun stattdessen widerrufen hat

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.02.2020 19:56

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
nonpublic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zuerst einmal!
Welches Bundesland? Welche Art der Vorstrafe? Welche Auflagen?
Was spricht dagegen das du die Strafe antrittst? Aktuelle Lage: Drogenkarriere? Körperverletzung etc.
Im Ernst was könntest du aktuell in der Haft eventuell Therapie erreichen wenn nötig was jetzt nicht möglich ist?
Was sind deine Ziele / Probleme?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Micha258):
es geht um 270€ die ich hätte Zahlen sollen, das sind die einzigen Bewährungsauflagen gewesen. die ich Dummerweise nicht eingehalten habe, und dummerweise den Anhörungstermin nicht wahrgenommen habe.

Wie stehen die Chancen das ich die Bewährungszeit zurück bekomme ?


Dummerweise schlecht.

Zitat (von Micha258):
Da steht als erstes Der Beschluss vom 21.1.2020 (neuer Anhörungstermin und Vorführbefehl) wird aufgehoben.

Was genau bedeutet der Text ?


Der bedeutet, dass man Dich zu einer 2. Anhörung irgendwann nach dem 21.1.2020 vorführen wollte, es sich aber dann anders überlegt hat (weil man den Kanal voll hatte, wahrscheinlich, oder weil's mal wieder gegen die Tür gedonnert hat und keiner aufgemacht hat) und die Bewährung nun stattdessen widerrufen hat

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.02.2020 19:56


Eher das die Richterin sich es anders überlegt hatte, denn ich Wohne nicht mehr alleine, das hätte meine Freundin mitbekommen, das hier Polizisten Klingeln würden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Diesen Brief hab ich Heute als Beschwerde geschrieben. bin kein großer Schreiber oder Redner, ich hoffe das reicht.

Hamburg den 07.02.2020

Geschäftsnummer: ++++++++++++++


Sehr geehrte Damen(Richterin) und Herren(Richter),

Hiermit lege ich eine Beschwerde gegen den Beschluß vom Amtsgericht Hamburg Barmbek ein, in dem es um den Widerruf meiner Bewährung geht.

Erstmal möchte ich mich zu tiefst entschuldigen das ich den Termin beim Amtsgericht zur Anhörung meinerseits nicht erschienen bin, und vor allem auch das ich die Raten noch nicht zu ende gezahlt hatte.

Ich kann ihnen gar nicht genau sagen warum ich den Termin nicht wahrgenommen hatte, ich kann ihnen nur Gründe nennen warum ich aktuell so neben der Spur bin, denn bei mir hat sich in den Lebensverhältnissen einiges zum Positiven geändert dazu aber gleich mehr.

Ich möchte erstmal im Vorraus sagen das ich kein Mitleid oder ähnliches möchte ich möchte auch nicht um Verständnis Bitten, ich möchte ihnen lediglich mitteilen warum ich so bin, jeder Mensch weiß eigentlich was er macht usw.

Bis zum Urteil vom 22.03.2019 wo das Amtsgericht Barmbek mich zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt hat, war ich nur da in dieser Welt und hatte mich schon aufgegeben weil ich weiß was ich für mist gebaut habe schon im meinen Leben, ich hatte selbst meine Persönlichen Verhältnisse nicht im Griff in meiner Wohnung in der Marckmannstr. wo ich bis 2017 Lebte hatte ich auch nur vor mir hinvegetiert und lebte wie ein Messi in meiner Wohnung, auch in der jetzigen Wohnung lief es anfangs nicht gut, habe auch viel über Selbstmord nachgedacht, weil ich kein sinn mehr in meinen Leben gesehen hatte, ich hatte seit 15 Jahren auch keine Freundin mehr, weil damals meine Beziehung Radikal beendet wurde das war auch so schlimm das ich bis vor kurzem mich nie getraut hatte eine neue Beziehung einzugehen oder ähnliches, ich wurde immer schüchterner und hatte mich nur zurückgezogen.



Doch nach dem Urteil im März 2018 hatte sich vieles zum Positiven gewand, ich Lernte im April 2018 meine jetzige Freundin ++++++++++++++ kennen, die mir wieder eine Lebensfreude macht die unbeschreiblich ist, ich bin seit diesem Jahr auch Vater geworden, da unser gemeinsamer Sohn am ++.++.2020 im Krankenhaus ++++++++ zur Welt kam.

Ich bin voller Lebensfreude wieder und gefühlsmäßig durch den Wind.

Jetzt möchte ich irgendwie versuchen das man mir noch eine Chance gibt, ich weiß ich hab sie nicht wirklich Verdient, weil ich weiß was ich den Menschen mit meinen Betrugs taten angetan habe, erst Heute denke ich darüber so Massiv nach, das ich heul und immer wieder denke was für ein Idiot ich doch war.

Wird die Bewährung aufgehoben ist alles wieder zunichte, ich hab Angst meine Freundin zu Verlieren, mein Sohn zu Verlieren usw, wir denken auch über Hochzeit nach, meine Freundin hat so eine Liebe Familie wenn die das jetzt so erfahren das wäre Schmerzhaft für sie, da sie mich sehr mögen, sie wissen das halt leider noch nicht das ich so eine Vergangenheit hatte.

Das einzige was jetzt noch fehlt wäre ein Job um meine Familie zu ernähren, bin da aber sehr bemüht und engagiert bei, da ich weiß nur so kann man ein Vernünftiges Leben führen.

Nun möchte ich mich vor allem dazu Äußern warum ich die Raten nicht eingehalten habe, Da ich aktuell noch Hartz4 bekomme war es echt schwer mich an die Raten zu halten, ich habe sie nicht gezahlt weil ich nicht wollte oder mir das egal war, ich konnte leider nicht, da ich Strom 90€ Monatlich Zahlen muss dann Internet & Telefon und dann gab es auch noch 10% Kürzung vom Jobcenter mir blieben im schnitt 150-200€ zum Leben. Ich hätte mich so gerne an die Raten gehalten nur war es echt nicht leicht. Ich würde den Menschen den ich um ihr Geld gebracht habe sofort alles zurückzahlen wenn ich könnte, ich hab da früher nicht so nachgedacht leider, doch Heute tut mir das alles so unendlich Leid.


Als ich am 22.3.19 Verurteilt wurde war ich nicht in der Lage so zu Reden wie ich es eigentlich müsste vor Gericht, ich war einfach nicht in der Lage dazu, vielleicht wäre das Urteil anders ausgefallen hätte ich doch nur mal mein Mund da aufgemacht, doch in laufe der Jahre wurde ich immer schüchterner und zurückhaltend so das es mir nicht möglich war mich zu Artikulieren, bzw überhaupt nachzudenken.

Ich Bitte inständig das Gericht die Entscheidung die Bewährung zu Widerrufen nochmal zu Überdenken und mir noch eine Chance zugeben am Leben teilzuhaben.

Ich Verspreche das ich nie wieder so ein Bockmist baue, ich sehe erst jetzt richtig was ich aus meinen Leben gemacht hatte, und das war nichts was ich sehr Bereue.


Hochachtungsvoll
+++++++++
+++++++++++

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ghostwriter74
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Diesen Brief hab ich Heute als Beschwerde geschrieben. bin kein großer Schreiber oder Redner, ich hoffe das reicht.



Hoffentlich haben Sie den noch nicht abgeschickt, denn als Beschwerde dürfte er relativ geringe Erfolgschancen haben.

Eine Beschwerde wird auch nicht vom Richter entschieden, der den Widerruf beschlossen hat, sondern wahrscheinlich von einer Kammer des Landgerichts. Die prüfen auch nicht Ihre Sozialprognose, sondern ob der Widerruf begründet ist.

In Ihrem Brief geben Sie mehr Gründe für als gegen den Wideruf. Sie geben bereits in den ersten Zeilen offen zu, dass Sie grundlos den Anhörungstermin verstreichen ließen. Nicht nur das. Als Grund die Auflagen nicht erfüllen zu können, geben Sie an nicht mit dem Geld auszukommen. Dazu schreiben Sie offen von einer 10% Sanktion bei Ihrem ALG 2 Satz. Jeder Mensch, und vor allem der Richter, weiß dass Sanktionen in dieser Höhe verhängt werden, wenn Job Center Kunden unentschuldigt nicht zu Terminen erscheinen.

Der Richter weiß also anhand Ihres Briefes das der wichtige Anhörungstermin nicht wahr genommen wurde, dass Auflagen nicht erfüllt werden weil Sie aufgrund eines Termins beim Job Center eine Sanktion erhalten haben, und bei Sichtung Ihrer Gerichtsakte dürfte er, oder sie, schnell feststellen dass Sie auch den Gerichtstermin vor einem Jahr nicht wahr genommen haben und Haftbefehl erlassen wurde.

Als "positive" Gründe nennen Sie nun die Bindung zu Ihrer Freundin, mit der Sie noch nicht mal ein Jahr zusammen sind, und Ihren gerade erst geborenen Sohn. Trotz Ihrer geschilderten verbesserten Lebensfreude kam es zum Fehlverhalten beim Job Center und das grundlose Fehlen beim Anhörungstermin. Es fällt jedem schwer zu glauben, dass Sie nun irgendeine Art der Verantwortung an den Tag legen.

Für Sie und Ihrer jungen Familie hoffe ich, dass Sie Ihre veränderten Lebensbedingungen auch dem Job Center mitgeteilt haben. Wenn ich das richtig interpretiere, leben Sie mit Ihrer Freundin und Sohn zusammen. Das muss das Job Center natürlich zwingend wissen. Sollten Sie das nicht mitgeteilt haben, könnte Ihnen daraus ein Strick gedreht werden und es zu einer Anzeige wegen Sozial Betrugs kommen, was bei Ihrer Vorgeschichte fatale Folgen hätte.

In Ihrem Schreiben schildern Sie auch Anzeichen für eine Depression oder soziale Ängste. Sollte da was irgendwann diagnostiziert worden sein, würde ich das als Begründung mitteilen, warum Sie den Termin nicht wahr genommen haben. Sollte der Brief schon unterwegs sein, wäre der Punkt leider auch vom Tisch, da Sie klar machen dass Sie sich dank junger Familie super und voller Lebensfreude fühlen. Da passt Antriebslosigkeit durch Depression oder andere Ängste nicht mehr ins Bild.

Falls der Brief noch nicht versendet wurde: Schildern Sie ohne Unschweife Ihre wahren Gründe, warum Sie Termine in dieser Wichtigkeit ignorieren. Eine Schilderung einer psychischen Erkrankung erhöht die Chance auf einer Anhörung deutlich mehr, als zu schildern dass Sie Ihr Leben nicht im Griff haben und eine Haft Ihre Beziehung zerstören kann. Letzteres sind Sie schuld, nicht der Richter, der ein rechtskräftiges Urteil zu vollstrecken hat. Ansonsten wären wohl alle Haftanstalten leer, da dort ja nicht nur Singles ohne Familie einfahren.

Sollte der beste Fall vorliegen und der Brief würde nicht versendet, überdenken Sie alles nochmal, schildern die wahren Gründe und weisen Sie darauf hin dass Sie sich in ärztlicher Behandlung begeben. Da heißt dann Montag gleich zum Hausarzt und die Dinge schildern, die Sie vor der Beziehung empfunden haben. Mit ein wenig Glück bekommen Sie ein Attest fürs Gericht, dass unverzüglich eingereicht werden sollte, oder eine Telefonnummer bzw Folgetermin beim Facharzt.

Mein letzter Tipp, falls es alles doch auf den Vollzug der Strafe hinaus läuft: Das nicht unnötig hinaus zögern oder den Haftantritt ignorieren. Sollten Sie per Haftbefehl abgeholt werden, ist das schlecht. In einigen Bundesländern wie NRW ist der offene Vollzug der Regelvollzug, und bei 7 Monaten ist es wahrscheinlich dass Sie, sofern Sie dem Haftantritt selbständig folgen, zügig Lockerungen erhalten. Dann wären regelmäßige Wochenende bei Ihrer Familie sehr wahrscheinlich, was die Haftzeit deutlich angenehmer macht.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von ghostwriter74):
Hoffentlich haben Sie den noch nicht abgeschickt, denn als Beschwerde dürfte er relativ geringe Erfolgschancen haben.


Wenn überhaupt hat er nur als Beschwerde ("sofortige Beschwerde", § 311 StPO) Erfolgschancen, denn ein anderes Rechtsmittel gibt es hier nicht mehr, um den Widerruf noch vom Tisch zu bekommen.

Den Rest, bezüglich des Inhalts des Schreibens, sehe ich ähnlich. Da spricht eher mehr für einen Widerruf als dagegen. Kürzung vom Jobcenter, aber sehr motiviert eine Arbeit zu finden. Passt irgendwie nicht zusammen, oder? Auch die Rechnung mit dem ALG2 kommt nicht hin. Auch bei 10 % Kürzung bekommst du ungefähr 390 €. Selbst wenn du davon 90 € Strom bezahlst, sind 300 übrig. Wenn du dann nur noch 150 bis 200 zum Leben hast, gibst du also 100 bis 150 für Telefon und Internet aus?! Passt also auch nicht, oder ist viel zu viel.

Da es sich hier um einen Widerruf wegen Auflagenverstoß handelt, ist zwingend eine mündliche Anhörung durchzuführen, vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 28.3.2017 - 2 Ws 38/17.

Wenn du es unbedingt versuchen willst, würde ich einfach nur das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen, vielleicht kurz(!) nachvollziehbar erklären, warum du dem mündl. Anhörungstermin nicht folgen konntest und um einen neuen Anhörungstermin bitten.

Und da kannst du dein Glück dann noch mal probieren, die Richterin zu bequatschen. Allzu große Hoffnungen würde ich mir allerdings nicht machen. Aber versuchen kann man es zumindest.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.02.2020 06:53

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Jetzt mal ganz ehrlich - Du glaubst doch selbst nicht das Du bei der gemachten Schilderung eine echte Chance hast!?
Aus jedem deiner Beiträge wird mehr oder weniger deutlich wie wenig zuverlässig Du bist und wie wenig Du dein Leben im Griff hast!
Warum sollte jemand besonders das Gericht glauben das jetzt plötzlich alles anders ist?
Du ignorierst wichtige Termine die im Zweifelsfall über dein Leben in Zukunft Entscheiden.
Man kann nur für dein Kind hoffen das Du, im Gefängnis, endlich aufwachst denn da geht's zu 99,99 % hin.
Dir hier eine Hoffnung zu machen wäre fahrlässig!!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

........ abgesehen davon ist die Berechnung, die er angeführt hat, doch eine Milchmädchenrechnung. Ich glaube nicht, dass zwei erwachsene ALG II Empfänger (das Kind lass ich mal raus) für 180 € Strom im Monat verbrauchen. Dasselbe gilt doch für Posten wie Internet und Telefon. Denn die glückliche Mutter wird ja wohl auch ein Einkommen haben, es ist kein Grund ersichtlich, dass er die Lady von seinem ALG II aushält. Ich würde als Gericht ziemlich stinkig reagieren, wenn mich ein absolut hartleibiger Verurteilter, der nicht bereit ist, einfachste Regeln auch nur ansatzweise zu akzeptieren, auch noch mit falschen Angaben/Berechnungen würde hochnehmen wollen.

Hoffentlich ist der Brief noch nicht draußen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

wirdwerden wenn ich mir die Beiträge des Fragestellers so durchlese glaube ich nicht das seine Persönlichkeit mehr als eine Milchmädchenrechnung zulässt. Ich denke er versteht gar nicht warum es eine Milchmädchenrechnung ist und was Du daran kritisiert!
Nix für ungut.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da wir die Fragesteller nicht kennen, können wir das doch nie ausschließen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
........ abgesehen davon ist die Berechnung, die er angeführt hat, doch eine Milchmädchenrechnung. Ich glaube nicht, dass zwei erwachsene ALG II Empfänger (das Kind lass ich mal raus) für 180 € Strom im Monat verbrauchen. Dasselbe gilt doch für Posten wie Internet und Telefon. Denn die glückliche Mutter wird ja wohl auch ein Einkommen haben, es ist kein Grund ersichtlich, dass er die Lady von seinem ALG II aushält. Ich würde als Gericht ziemlich stinkig reagieren, wenn mich ein absolut hartleibiger Verurteilter, der nicht bereit ist, einfachste Regeln auch nur ansatzweise zu akzeptieren, auch noch mit falschen Angaben/Berechnungen würde hochnehmen wollen.

Hoffentlich ist der Brief noch nicht draußen.

wirdwerden


Oh man wie hier doch geurteilt wird von Leuten die man doch Persönlich gar nicht kennt, ihr kennt meine Persönlichen Verhältnisse nicht mal, ihr wisst nicht warum ich so bin wie ich bin usw......

Davon mal ab um das mal klar zustellen Ich Zahle 90€ Strom, damit hat meine Freundin noch gar nichts zu tun, Frag mich wie du das Recht jetzt heraus nimmst sie da mit einzubeziehen ? sie Lebt erst seit Mitte Dezember hier, sie hat im Dezember von ihren 200€ gelebt die sie durch ein 450€ Job Verdient hatte.

90 Strom + 50€ Telefon +40 Handyvertrag - 10% Kürzung vom Hartz 4 Regelsatz ergibt ? die 10% gelten für letztes Jahr nicht dieses Jahr.

So nun erzähl mir das ich Falsche Angaben mache........

Bleibt sachlich Leute, wenn ihr das nicht könnt dann Antwortet Bitte nicht Danke.

Den einzigen den ich hier ein Danke Aussprechen kann ist @ghostwriter74 der mir Sachlich und auf den Punkt geantwortet hat.

-- Editiert von Micha258 am 09.02.2020 01:38

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Oh man wie hier doch geurteilt wird von Leuten die man doch Persönlich gar nicht kennt, ihr kennt meine Persönlichen Verhältnisse nicht mal, ihr wisst nicht warum ich so bin wie ich bin usw......

Nun ja persönlich kennen wir Dich natürlich nicht und Deine persönlichen Verhältnisse auch nicht. Aber Du hast hier doch schon (vor allem auch Deinen Brief ans Gericht) einiges geschrieben womit man schon einige Rückschlüsse auf Deine Persönlichkeit ziehen kann.
Zitat (von Micha258):
90 Strom + 50€ Telefon +40 Handyvertrag - 10% Kürzung vom Hartz 4 Regelsatz ergibt ? die 10% gelten für letztes Jahr nicht dieses Jahr.

Es ging wirdwerden nicht vorrangig um die Zahlen es ging um die Gewichtung. Du schreibst in dem Brief ans Gericht das Du die Raten für Deine Strafe gerne gezahlt hättest (nötig um Deine Freiheit zu behalten) aber Telefon / Handy usw. waren Dir wichtiger. Strom ist wichtig das lass ich mal raus aber das andere kommt bei Gericht ganz sicher nicht gut an.
Zitat (von Micha258):
Bleibt sachlich Leute, wenn ihr das nicht könnt dann Antwortet Bitte nicht Danke.

Wir waren alle sachlich! Dir gefallen nur einige Antworten hier nicht.
Zitat (von ghostwriter74):
Mein letzter Tipp, falls es alles doch auf den Vollzug der Strafe hinaus läuft: Das nicht unnötig hinaus zögern oder den Haftantritt ignorieren. Sollten Sie per Haftbefehl abgeholt werden, ist das schlecht. In einigen Bundesländern wie NRW ist der offene Vollzug der Regelvollzug, und bei 7 Monaten ist es wahrscheinlich dass Sie, sofern Sie dem Haftantritt selbständig folgen, zügig Lockerungen erhalten. Dann wären regelmäßige Wochenende bei Ihrer Familie sehr wahrscheinlich, was die Haftzeit deutlich angenehmer macht.

Darauf wird es hinauslaufen!!
Und zumindest für RLP kann ich nicht bestätigen das der offene Vollzug der Regelvollzug ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
90 Strom + 50€ Telefon +40 Handyvertrag - 10% Kürzung vom Hartz 4 Regelsatz ergibt ?


200,00 (nicht 150,00 bis 200,00). Davon abgesehen sind -wie schon vermutet- 90,00 EUR "Telekommunikationskosten" für einen ALG II Empfänger arg viel (im Übrigen auch zu teuer. Ich zahle für Telefon incl. Allnetflat+Internet+Mobilvertrag incl. Allnetflat+Smartphone 55,00 € ). Im ALG II Regelsatz dafür vorgesehen sind 38,00 EUR. Natürlich ist es jedem unbenommen, mehr als das Doppelte dafür auszugeben, nur ist es halt ein Trugschluss, dass sich Geldstrafen oder gerichtliche Geldauflagen dann "hinten anstellen" müssen. Im Übrigen reden wir hier von Raten von 18,00 EUR im Monat (15 Raten), wenn man die Zeit ab "neuer Freundin" bis Sommer 2019 nimmt, also bevor die StA einen Widerrufsantrag gestellt hat. Bei etwas bescheideneren Telekommunikationskosten wären die alleine dadurch locker einsparbar gewesen.

Das nicht-zahlen der Auflage erklärt auch nicht die komplette Ignoranz ggü. den Anhörungsterminen. Zumal Du genauso eine Nummer ja schon mal hattest.

Zitat:
sie Lebt erst seit Mitte Dezember hier,


Was ihr hoffentlich dem Jobcenter gemeldet habt, denn sonst habt ihr gleich das nächste Strafverfahren an der Backe.

Zitat:
ich Lernte im April 2018 meine jetzige Freundin ++++++++++++++ kennen, die mir wieder eine Lebensfreude macht die unbeschreiblich ist,


Und trotz dieses positiven Lebensschubs im April 2018 hast Du bis heute (also fast 2 Jahre später) keine Auflagenrate gezahlt.

Und trotz dieses positiven Lebensschubs im April 2018 hast Du Dir im Jahr 2019, also auch lange nach der Lebensfreude die Deine Freundin ausgelöst hat, eine ALG II Kürzung eingehandelt.

Und trotz dieses positiven Lebensschubs im April 2018 hast Du Ende 2019 oder Anfang 2020 den Anhörungstermin ignoriert.

Merkste selber, ne?


Es ist nun allg. wirklich nicht neu (und aus Deiner Sicht auch nachvollziehbar), dass wenn erst der Widerruf im Briefkasten steckt, alle möglichen "Argumente" aus der Mottenkiste geholt werden und "Stein und Bein geschworen wird" dass sich aber nun "ab sofort alles zum positiven ändert". Glaub mir, das kennen die Gerichte seit Jahrzehnten.

Wie auch immer:

Wie schon gesagt, leg Deine Beschwerde (das Rechtsmittel heißt übrigens "sofortige Beschwerde") ein und bitte um Nachholung der mündlichen Anhörung. Das ist die einzige theo. Chance die Du noch hast. Großartige Hoffnungen auf Erfolg würde ich mir aber nicht machen.

Zitat:
Den einzigen den ich hier ein Danke Aussprechen kann ist @ghostwriter74 der mir Sachlich und auf den Punkt geantwortet hat.


Klar, ich hab Dich ja auch nur darauf hingewiesen, dass Du -entgegen seinem Rat- unbedingt Beschwerde einlegen musst, wenn überhaupt noch eine theo. Chance bestehen soll. Darüber hinaus, habe ich Dir mitgeteilt (und ein entsprechendes Urteil genannt), dass Du das Recht auf eine mündliche Anhörung hast. Ist mega-unsachlich, schon klar ... :devil:

Ansonsten bist Du ihm halt dankbar, weil er der einzige ist, der Dir Hoffnung gemacht hat. Allerdings -so gut es mit Sicherheit von ihm gemeint ist- ist sein Rat keine Beschwerde einzulegen aus rechtlicher Sicht komplett falsch. Nur das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" kann die Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses noch verhindern. Die sofortige Beschwerde ist an eine Frist von 1 Woche gebunden. Zeit für großartiges "Überdenken" und die Konsultation verschiedenster Ärzte (beim Facharzt wartet man ggf. Wochen auf einen Termin), die dann alles andere stehen und liegen lassen, um aussagekräftige Atteste fürs Gericht zu schreiben, bleibt also nicht. . Wenn die sofortige Beschwerde nicht kommenden Freitag bei Gericht eingegangen ist (davon ausgehend, dass der Beschluss letzten Freitag zugestellt wurde), wird die Nummer schon alleine wegen Fristversäumnis abgelehnt, ohne sich überhaupt damit zu beschäftigen.

So ... das war sachlich. Auch wenn es Dir im Ergebnis nicht gefällt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.02.2020 16:39

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Streetworker, alle Aussagen, die nicht bestätigen, dass wir es hier mit einem ganz lieben gesetzestreuen Kerlchen zu tun haben, sind doch wenig hilfreich. Ist doch klar. Nur, er merkt gar nicht, dass alle, wirklich alle Argumente, die er nachschiebt, die ganze Angelegenheit nur noch schlimmer machen. Nicht nur, dass er überhaupt mit seinem Geld überhaupt nicht umgehen kann, er gewichtet auch noch völlig falsch. Auflagen von Strafgerichten haben nun mal absoluten Vorrang. Dann kommt alles, alles auf den Prüfstand. Ich staune nicht nur über die Telekommunikationskosten (Du hattest schon drauf hingewiesen), sondern auch über die Stromkosten. Ich zahle z.B. bei den Stadtwerken (also kein Billiganbieter) 30 € im Monat, inkl. Warmwasser (Durchlauferhitzer), auch ansonsten üppiger Ausstattung mit allem, was der moderne Haushalt so hat. Und - die Kürzung vom ALG II dauert ja auch nicht ewig, hätte man doch schon vorher mit den Zahlungen anfangen können, und dann alles tun, um eine Kürzung zu vermeiden. Wieso ging das nicht?

Ich kenne genug ALG II Empfänger, die ihre Auflagen erfüllen, die sogar BaföG davon zurück zahlen. Es funktioniert, wenn man will.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich staune ... sondern auch über die Stromkosten. Ich zahle z.B. bei den Stadtwerken (also kein Billiganbieter) 30 € im Monat, inkl. Warmwasser (Durchlauferhitzer), auch ansonsten üppiger Ausstattung mit allem, was der moderne Haushalt so hat.

Da muss ich Dir zustimmen. Ich zahle inkl. meinem Betrieb und 6 Personen auf der Stromrechnung 188,- € im Monat.
Er zahlt alleine fast die hälfte ohne Betrieb. Ich frage mich gerade wie man das überhaupt hinbekommt?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Micha258 Du schreibst in der Ursprungsfrage „Wie stehen die Chancen das ich die Bewährungszeit zurück bekomme ?"
Es haben Dir hier schon mehrere versucht deutlich zu sagen was sie darüber denken. Ich auch.
Dein letzter Beitrag hat gezeigt das Du es immer noch nicht verstanden hast.
Daher nochmal ganz deutlich: Deine Chance ins Gefängnis zu gehen ist geradezu phantastisch hoch und Deine Chance Deine Bewährung zurückzubekommen / zu behalten ist geradezu lächerlich winzig klein!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rexdeutschland):
@ Micha258 Du schreibst in der Ursprungsfrage „Wie stehen die Chancen das ich die Bewährungszeit zurück bekomme ?"
Es haben Dir hier schon mehrere versucht deutlich zu sagen was sie darüber denken. Ich auch.
Dein letzter Beitrag hat gezeigt das Du es immer noch nicht verstanden hast.
Daher nochmal ganz deutlich: Deine Chance ins Gefängnis zu gehen ist geradezu phantastisch hoch und Deine Chance Deine Bewährung zurückzubekommen / zu behalten ist geradezu lächerlich winzig klein!


Doch doch das habe ich schon Verstanden, und zur Kenntnis genommen.

Wie kommst du darauf das ich es nicht verstanden habe?

Aber laut deiner Aussage versteht meine Persönlichkeit das nicht..... dazu sag ich jetzt nichts weiter und werde dir auch nicht weiter Antworten.

Das meinte ich zb mit Sachlich bleiben was du nicht bist.



-- Editiert von Micha258 am 09.02.2020 22:08

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
90 Strom + 50€ Telefon +40 Handyvertrag - 10% Kürzung vom Hartz 4 Regelsatz ergibt ?


200,00 (nicht 150,00 bis 200,00). Davon abgesehen sind -wie schon vermutet- 90,00 EUR "Telekommunikationskosten" für einen ALG II Empfänger arg viel (im Übrigen auch zu teuer. Ich zahle für Telefon incl. Allnetflat+Internet+Mobilvertrag incl. Allnetflat+Smartphone 55,00 € ). Im ALG II Regelsatz dafür vorgesehen sind 38,00 EUR. Natürlich ist es jedem unbenommen, mehr als das Doppelte dafür auszugeben, nur ist es halt ein Trugschluss, dass sich Geldstrafen oder gerichtliche Geldauflagen dann "hinten anstellen" müssen. Im Übrigen reden wir hier von Raten von 18,00 EUR im Monat (15 Raten), wenn man die Zeit ab "neuer Freundin" bis Sommer 2019 nimmt, also bevor die StA einen Widerrufsantrag gestellt hat. Bei etwas bescheideneren Telekommunikationskosten wären die alleine dadurch locker einsparbar gewesen.

Das nicht-zahlen der Auflage erklärt auch nicht die komplette Ignoranz ggü. den Anhörungsterminen. Zumal Du genauso eine Nummer ja schon mal hattest.

Zitat:
sie Lebt erst seit Mitte Dezember hier,


Was ihr hoffentlich dem Jobcenter gemeldet habt, denn sonst habt ihr gleich das nächste Strafverfahren an der Backe.

Zitat:
ich Lernte im April 2018 meine jetzige Freundin ++++++++++++++ kennen, die mir wieder eine Lebensfreude macht die unbeschreiblich ist,


Und trotz dieses positiven Lebensschubs im April 2018 hast Du bis heute (also fast 2 Jahre später) keine Auflagenrate gezahlt.

Und trotz dieses positiven Lebensschubs im April 2018 hast Du Dir im Jahr 2019, also auch lange nach der Lebensfreude die Deine Freundin ausgelöst hat, eine ALG II Kürzung eingehandelt.

Und trotz dieses positiven Lebensschubs im April 2018 hast Du Ende 2019 oder Anfang 2020 den Anhörungstermin ignoriert.

Merkste selber, ne?


Es ist nun allg. wirklich nicht neu (und aus Deiner Sicht auch nachvollziehbar), dass wenn erst der Widerruf im Briefkasten steckt, alle möglichen "Argumente" aus der Mottenkiste geholt werden und "Stein und Bein geschworen wird" dass sich aber nun "ab sofort alles zum positiven ändert". Glaub mir, das kennen die Gerichte seit Jahrzehnten.

Wie auch immer:

Wie schon gesagt, leg Deine Beschwerde (das Rechtsmittel heißt übrigens "sofortige Beschwerde") ein und bitte um Nachholung der mündlichen Anhörung. Das ist die einzige theo. Chance die Du noch hast. Großartige Hoffnungen auf Erfolg würde ich mir aber nicht machen.

Zitat:
Den einzigen den ich hier ein Danke Aussprechen kann ist @ghostwriter74 der mir Sachlich und auf den Punkt geantwortet hat.


Klar, ich hab Dich ja auch nur darauf hingewiesen, dass Du -entgegen seinem Rat- unbedingt Beschwerde einlegen musst, wenn überhaupt noch eine theo. Chance bestehen soll. Darüber hinaus, habe ich Dir mitgeteilt (und ein entsprechendes Urteil genannt), dass Du das Recht auf eine mündliche Anhörung hast. Ist mega-unsachlich, schon klar ... :devil:

Ansonsten bist Du ihm halt dankbar, weil er der einzige ist, der Dir Hoffnung gemacht hat. Allerdings -so gut es mit Sicherheit von ihm gemeint ist- ist sein Rat keine Beschwerde einzulegen aus rechtlicher Sicht komplett falsch. Nur das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" kann die Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses noch verhindern. Die sofortige Beschwerde ist an eine Frist von 1 Woche gebunden. Zeit für großartiges "Überdenken" und die Konsultation verschiedenster Ärzte (beim Facharzt wartet man ggf. Wochen auf einen Termin), die dann alles andere stehen und liegen lassen, um aussagekräftige Atteste fürs Gericht zu schreiben, bleibt also nicht. . Wenn die sofortige Beschwerde nicht kommenden Freitag bei Gericht eingegangen ist (davon ausgehend, dass der Beschluss letzten Freitag zugestellt wurde), wird die Nummer schon alleine wegen Fristversäumnis abgelehnt, ohne sich überhaupt damit zu beschäftigen.

So ... das war sachlich. Auch wenn es Dir im Ergebnis nicht gefällt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.02.2020 16:39


Ich Zahle soviel Strom weil ich beim Grundversorger bin, die sind halt leider so teuer.

Und ja das Jobcenter weiß es schon keine Sorge.... Fragt doch einfach bevor ihr euch was ausdenkt oder euch was zusammen reimt ;)

18€ Monatliche Rate wäre schön gewesen ich soll 50€ zahlen.

Ich bin auch euch Dankbar, nur reimt ihr euch was zusammen und stellt behauptungen auf was der andere nicht gemacht hat, sehr Schade.

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#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Oh man wie hier doch geurteilt wird von Leuten die man doch Persönlich gar nicht kennt, ihr kennt meine Persönlichen Verhältnisse nicht mal, ihr wisst nicht warum ich so bin wie ich bin usw......

Das ist immer ein bisschen das Totschlagargument, das kommt, wenn man mit seiner Meinung ich durchdringt: "ihr wisst nicht warum ich so bin wie ich bin usw." ...

Es ist völlig egal, warum Sie so sind - es geht hier nicht um eine Psychoanalyse. Andere Leute haben auch viel durch und sind nicht straffällig!

Die Leute, die hier schreiben, sind a) ganz normale Leute und b) haben echten Plan in rechtlichen Dingen. Auch ein Richter ist a) ein ganz normaler Mensch und b) hat Plan von rechtlichen Dingen. Das bedeutet nichts anderes, als daß die Fragen, die Ihnen hier gestellt werden bzw die Einwände und Anmerkungen ganz genauso einem Richter durch den Kopf gehen werden - aber dort wird dann entschieden! Hier können Sie nochmal nachdenken, ob Sie Ihre Argumente nicht besser "anpassen" sollten bzw über mögliche Erwiederungen nachdenken - vor Gericht haben Sie da keinerlei Zeit mehr zu.

Also anstatt sich angegriffen zu fühlen, sollten Sie die Bemerkungen jedes Einzelnen gut durchlesen und sich entsprechende Gegenargumente überlegen, die dann auch Hand und Fuß haben. Oder halt den Brief entsprechend anpassen. Es sind hilfreiche Hinweise in allen Beiträgen, die Sie nutzen sollten!

Aber nicht mit so nem Satz wie oben kommen. Den Richter interessiert das nämlich nicht die Bohne, warum Sie so sind.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Micha258
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Micha258):
Oh man wie hier doch geurteilt wird von Leuten die man doch Persönlich gar nicht kennt, ihr kennt meine Persönlichen Verhältnisse nicht mal, ihr wisst nicht warum ich so bin wie ich bin usw......

Das ist immer ein bisschen das Totschlagargument, das kommt, wenn man mit seiner Meinung ich durchdringt: "ihr wisst nicht warum ich so bin wie ich bin usw." ...

Es ist völlig egal, warum Sie so sind - es geht hier nicht um eine Psychoanalyse. Andere Leute haben auch viel durch und sind nicht straffällig!

Die Leute, die hier schreiben, sind a) ganz normale Leute und b) haben echten Plan in rechtlichen Dingen. Auch ein Richter ist a) ein ganz normaler Mensch und b) hat Plan von rechtlichen Dingen. Das bedeutet nichts anderes, als daß die Fragen, die Ihnen hier gestellt werden bzw die Einwände und Anmerkungen ganz genauso einem Richter durch den Kopf gehen werden - aber dort wird dann entschieden! Hier können Sie nochmal nachdenken, ob Sie Ihre Argumente nicht besser "anpassen" sollten bzw über mögliche Erwiederungen nachdenken - vor Gericht haben Sie da keinerlei Zeit mehr zu.

Also anstatt sich angegriffen zu fühlen, sollten Sie die Bemerkungen jedes Einzelnen gut durchlesen und sich entsprechende Gegenargumente überlegen, die dann auch Hand und Fuß haben. Oder halt den Brief entsprechend anpassen. Es sind hilfreiche Hinweise in allen Beiträgen, die Sie nutzen sollten!

Aber nicht mit so nem Satz wie oben kommen. Den Richter interessiert das nämlich nicht die Bohne, warum Sie so sind.


Natürlich sind das hier ganz normal Leute, ich hab ja nichts anderes behauptet oder ?

Ich habe mir die Bemerkungen gut durchgelesen.

1 Bin ich auch hier ne Normale Person.

2. bin ich hier nicht vor einen Richter.

3. Richter behaupten nicht, die Fragen bevor sie Urteilen, für Behauptungen ist die Staatsanwaltschaft zuständig ;)

4. Das meine Chancen schlecht stehen habe ich schon verstanden.

6. Ich werde hier teilweise gar nicht gefragt, sondern es wird Behauptet hier und sich was zusammen gereimt. und das ist was ich Schade finde hier.



-- Editiert von Micha258 am 09.02.2020 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Micha258):
Fragt doch einfach bevor ihr euch was ausdenkt


Ich habe gefragt.

"Das habt ihr hoffentlich beim Jobcenter gemeldet... " Fragezeichen.

Zitat (von Micha258):
18€ Monatliche Rate wäre schön gewesen ich soll 50€ zahlen.


Was glaubst Du war besser, bzw. wäre besser gewesen?

Fast 2 Jahre gar nichts zu zahlen, oder jeden Monat 18,00 EUR zu zahlen?

Davon abgesehen, hast du geschrieben, dass du die Kürzung im Jahr 2019 hattest. Das Urteil war im April 2018. Da hattest Du also demnach noch rd. 43,00 Euro mehr, die Du für die Rate hättest nehmen können. 7 Euro draufgelegt, wären die 50,00 Euro gewesen. Damit wäre die Sache bereits im Oktober 2018 erledigt gewesen.

Auf meine anderen Punkte hinsichtlich "der neuen Lebensfreude" oder die viel zu hohen Telefonkosten gehst Du nicht ein. Ich gehe mal davon aus, dass Du mittlerweile selbst gemerkt hast, dass das nicht tragfähig ist. Das pflückt dir jeder Richter im ersten Dienstjahr in 1 Minute auseinander.

Wie auch immer. Den rein rechtlichen Weg, den du jetzt noch gehen kannst, habe ich dir aufgezeigt. Entscheiden, ob du es so noch mal versuchen willst, musst du selber.

An deiner Stelle würde ich mich aber eher darauf vorbereiten, die Strafe abzusitzen und dafür zu sorgen, dass während Deiner Abwesenheit die Wohnung für deine Frau und dein Kind weiter bezahlt wird, also früh genug einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen.

Mit einer 2/3 Entlassung bist Du nach 4,5 Monaten wieder draußen. Wobei ich mir an deiner Stelle vielleicht sogar ganz ehrlich überlegen würde, die kompletten sieben Monate abzusitzen, denn sonst schleppst du wieder zweieinhalb Monate Reststrafe für 2 oder 3 Jahre zur Bewährung mit rum.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
ghostwriter74
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:

Klar, ich hab Dich ja auch nur darauf hingewiesen, dass Du -entgegen seinem Rat- unbedingt Beschwerde einlegen musst, wenn überhaupt noch eine theo. Chance bestehen soll.

Ich wüsste jetzt nicht, wo ich ihm geraten haben soll keine sofortige Beschwerde einzulegen. Mein Hinweis ist

[v ]
Hoffentlich haben Sie den noch nicht abgeschickt, denn als Beschwerde dürfte er relativ geringe Erfolgschancen haben.[/b]

Das ist eine rein inhaltliche Wertung. Ich habe ihm geraten, sofern er den Brief noch nicht abgeschickt hat, den zu überarbeiten und zu versuchen glaubhaft zu erklären, warum er den Termin nicht wahr genommen hat.

Zitat:
Die sofortige Beschwerde ist an eine Frist von 1 Woche gebunden. Zeit für großartiges "Überdenken" und die Konsultation verschiedenster Ärzte (beim Facharzt wartet man ggf. Wochen auf einen Termin), die dann alles andere stehen und liegen lassen, um aussagekräftige Atteste fürs Gericht zu schreiben, bleibt also nicht. .

Deswegen auch mein Hinweis bei Überarbeitung des Schreibens auf mögliche psychische Erkrankungen hinzuweisen, auch dass er sich in ärztlicher Behandlung begeben hat, was er gleich Montag beim Hausarzt angeht. Das war eigentlich als parallel geführte Strategie gedacht, kein entweder oder. Grundsätzlich habe ich den Eindruck ihm könnte ein Gespräch beim Arzt vielleicht gut tun, auch nach einer möglichen Haftzeit wäre das ein gutes Mittel um eventuelle Rückfalle in alte Muster/Gefühlslagen vorzubeugen. Wenn er im Brief depressive Abschnitte mit Selbstmord Gedanken schildert, rate ich ihm unabhängig vom Ausgang des Widerrufs da ein Auge drauf zu haben.

Es tut mir leid wenn ich ihm da Interpretationsmöglichkeiten geboten habe. Das war nicht meine Absicht. Sofern er den Brief noch nicht abgesendet hat, hätte er dieses Wochenende ja noch Zeit gehabt einige Punkte raus zu nehmen (die sich meiner Meinung nach eher negativ für ihn auswirken) und tatsächliche Gründe für seine Lage aufzuzählen.

Leider hat er nicht erwähnt, ob der Brief raus ist bzw wann er den Widerruf erhalten hat bzw. ob bei ihm bereits irgendwelche psychischen Erkrankungen diagnostiziert worden. Wenn er bereits irgendwo zur Behandlung war, gibt es zumindest die Möglichkeit Arzt und Diagnose im Brief zu erwähnen, und vorsorglich Kontakt aufzunehmen.

Sonderlich viel Hoffnung habe ich ihm auch nicht gemacht, sonst hätte ich nicht erwähnt dass er beim Haftantritt verantwortlich handeln sollte, um sich möglichst alle Optionen bezüglich offener Vollzug oder Hafturlaub offen zu halten. Dabei denke ich auch in erster Linie an seinen Sohn, der so seinen Vater ab und an in vertrauter Umgebung sieht. Ich hoffe auch dass er wirklich den Schuss gehört hat, und sich in der möglichen Haft einen realistischen Lebensmittelpunkt sucht. Das Leben ist so viel entspannter ohne Gericht und Straftaten.

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