Hallo,
am Telefon habe ich eben mit meiner Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag besprochen.
Hier steht unter Vergütung:
5. Vergütung
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 2. Der Mitarbeiter erhält
unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der jeweils geleisteten Arbeitsstunden ein Gehalt von EUR
XXXX,XX brutto. Dies entspricht einer Vergütung von EUR XX,XX pro Stunde einschließlich einer
übertariflichen Zulage von EUR X,XX, welche mit dem tariflichen Anspruch gemäß §§ 3,4 ETV, § 2.3 ERTV,
zukünftigen Tariferhöhungen und mit etwaigen Ansprüchen auf Branchenzuschläge gemäß § 6 ETV sowie
mit etwaigen Ansprüchen aus § 3 ERTV verrechnet werden kann.
Findet eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts gemäß § 8 Absatz 4 AÜG
statt, kann dieser
Entgeltanspruch mit dem vertraglich zugesicherten Gehalt verrechnet werden.
Mit dem Brutto bin ich für den Moment zufrieden, aber wie ist das mit der Zusammensetzung im Bezug auf die Renteneinzahlungen und er Auswirkung auf das ALG I ?
Wirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ?
Die Zuschlage werden wohl gesondert behandelt, sonst würde ja der Zusatztext keinen Sinn machen ?
Danke
+
Grüße Ambros
-- Editiert von Ambros am 07.02.2020 12:46
Tariflohn + Zuschläge welche Auswirkung auf Rente (ALG I) ?
7. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 7. Februar 2020 | 12:45
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 47x hilfreich)
Tariflohn + Zuschläge welche Auswirkung auf Rente (ALG I) ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2020 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Ja. Zuschläge sind Geld und Geld ist Einkommen und das wirkt sich auf die Rentenberechnung aus.ZitatWirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ? :
Das Nachdenken über Rente und ALG--- bei einer ZAF?--- macht das Sinn?
#2
Antwort vom 7. Februar 2020 | 17:51
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 47x hilfreich)
In vollem Umfang ?ZitatJa. Zuschläge sind Geld und Geld ist Einkommen und das wirkt sich auf die Rentenberechnung aus. :
Entschuldige, aber wie meinst du das ?Zitat:
Das Nachdenken über Rente und ALG--- bei einer ZAF?--- macht das Sinn?
Viele Grüße
-- Editiert von Ambros am 07.02.2020 17:52
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#3
Antwort vom 7. Februar 2020 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Es kommt auf die Art der Zuschläge an - Zeitzuschläge, etwa für Nachtarbeit, sind in gewissem Umfang SV-frei: Dann wirken sie natürlich nicht rentensteigernd. By the way steht das SV-Brutto doch in jeder Lohnbescheinigung - da sehen Sie doch, ob es zwischen Bruttolohn und SV-Brutto großartige Unterschiede gibt oder nicht...
#4
Antwort vom 7. Februar 2020 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Aber wie meinst du das? Dein Bruttoeinkommen (alles zusammen) ist die Grundlage für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen und Arbeitslosenversicherung. Und von weiteren SV-Beiträgen.ZitatIn vollem Umfang ? :
Mit dem Rechner geht das sehr einfach und deutlich:
https://www.nettolohn.de/
Deine Rente---also die Höhe deiner zukünftigen Altersrente baut sich langsam Jahr für Jahr auf--- mit entspr. Entgeltpunkten. Je nach Einkommen. Jedes Jahr erhältst du eine Info von der DRV.
Das ALG wird nach einer Beschäftigungsdauer von mind. 12 Monaten gezahlt. Die ALG-Höhe ist abhängig von deinem Bruttoeinkommen. Die Dauer ist abhängig von deinem Alter.
Die Berechnung von ALG bietet dieser auch an:
https://www.nettolohn.de/rechner/arbeitslosengeld.html
Ich meine, du wirst sicher nicht bis zur Rente bei einer ZAF arbeiten?
Die Zuschläge erhältst du zusätzlich zur Entgeltgruppe 2 des ETV /ERTV. Die gehören zum monatlichen Lohn.
Bist du denn auch mit deinem Netto zufrieden?
#5
Antwort vom 13. Februar 2020 | 17:34
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 47x hilfreich)
Zitat:Bei meinem ungeraden Lebenslauf ist das fraglich ?ZitatIch meine, du wirst sicher nicht bis zur Rente bei einer ZAF arbeiten? :Das Brutto ist das Zweithöchste was ich bisher verdient habe, also wird es Netto (LohnStKl 1) auch in die Richtung gehen.Zitat:Die Zuschläge erhältst du zusätzlich zur Entgeltgruppe 2 des ETV /ERTV. Die gehören zum monatlichen Lohn.
Bist du denn auch mit deinem Netto zufrieden?
Danke
+
Gruß Ambros
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