Tariflohn + Zuschläge welche Auswirkung auf Rente (ALG I) ?

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)
Tariflohn + Zuschläge welche Auswirkung auf Rente (ALG I) ?

Hallo,

am Telefon habe ich eben mit meiner Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag besprochen.

Hier steht unter Vergütung:

5. Vergütung
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 2. Der Mitarbeiter erhält
unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der jeweils geleisteten Arbeitsstunden ein Gehalt von EUR
XXXX,XX brutto. Dies entspricht einer Vergütung von EUR XX,XX pro Stunde einschließlich einer
übertariflichen Zulage von EUR X,XX, welche mit dem tariflichen Anspruch gemäß §§ 3,4 ETV, § 2.3 ERTV,
zukünftigen Tariferhöhungen und mit etwaigen Ansprüchen auf Branchenzuschläge gemäß § 6 ETV sowie
mit etwaigen Ansprüchen aus § 3 ERTV verrechnet werden kann.
Findet eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts gemäß § 8 Absatz 4 AÜG statt, kann dieser
Entgeltanspruch mit dem vertraglich zugesicherten Gehalt verrechnet werden.


Mit dem Brutto bin ich für den Moment zufrieden, aber wie ist das mit der Zusammensetzung im Bezug auf die Renteneinzahlungen und er Auswirkung auf das ALG I ?

Wirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ?

Die Zuschlage werden wohl gesondert behandelt, sonst würde ja der Zusatztext keinen Sinn machen ?

Danke
+
Grüße Ambros



-- Editiert von Ambros am 07.02.2020 12:46

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Wirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ?
Ja. Zuschläge sind Geld und Geld ist Einkommen und das wirkt sich auf die Rentenberechnung aus.

Das Nachdenken über Rente und ALG--- bei einer ZAF?--- macht das Sinn?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Zuschläge sind Geld und Geld ist Einkommen und das wirkt sich auf die Rentenberechnung aus.
In vollem Umfang ?
Zitat:

Das Nachdenken über Rente und ALG--- bei einer ZAF?--- macht das Sinn?
Entschuldige, aber wie meinst du das ?

Viele Grüße

-- Editiert von Ambros am 07.02.2020 17:52

Signatur:

Recht haben und Recht bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Es kommt auf die Art der Zuschläge an - Zeitzuschläge, etwa für Nachtarbeit, sind in gewissem Umfang SV-frei: Dann wirken sie natürlich nicht rentensteigernd. By the way steht das SV-Brutto doch in jeder Lohnbescheinigung - da sehen Sie doch, ob es zwischen Bruttolohn und SV-Brutto großartige Unterschiede gibt oder nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
In vollem Umfang ?
Aber wie meinst du das? Dein Bruttoeinkommen (alles zusammen) ist die Grundlage für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen und Arbeitslosenversicherung. Und von weiteren SV-Beiträgen.
Mit dem Rechner geht das sehr einfach und deutlich:
https://www.nettolohn.de/

Deine Rente---also die Höhe deiner zukünftigen Altersrente baut sich langsam Jahr für Jahr auf--- mit entspr. Entgeltpunkten. Je nach Einkommen. Jedes Jahr erhältst du eine Info von der DRV.
Das ALG wird nach einer Beschäftigungsdauer von mind. 12 Monaten gezahlt. Die ALG-Höhe ist abhängig von deinem Bruttoeinkommen. Die Dauer ist abhängig von deinem Alter.
Die Berechnung von ALG bietet dieser auch an:
https://www.nettolohn.de/rechner/arbeitslosengeld.html

Ich meine, du wirst sicher nicht bis zur Rente bei einer ZAF arbeiten?
Die Zuschläge erhältst du zusätzlich zur Entgeltgruppe 2 des ETV /ERTV. Die gehören zum monatlichen Lohn.
Bist du denn auch mit deinem Netto zufrieden?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ambros):
Ich meine, du wirst sicher nicht bis zur Rente bei einer ZAF arbeiten?
Bei meinem ungeraden Lebenslauf ist das fraglich ?
Zitat:
Die Zuschläge erhältst du zusätzlich zur Entgeltgruppe 2 des ETV /ERTV. Die gehören zum monatlichen Lohn.
Bist du denn auch mit deinem Netto zufrieden?
Das Brutto ist das Zweithöchste was ich bisher verdient habe, also wird es Netto (LohnStKl 1) auch in die Richtung gehen.

Danke
+
Gruß Ambros

Signatur:

Recht haben und Recht bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen