Hallo liebes Forum,
da ich finanziell ziemlich am Ende bin, hab ich den Entschluss gefasst in die Privatinsolvenz
zu gehen.
Meine Frage: Geht dies bei meinen Einnahmen / Ausgaben Inkasso die ich monatlich zahle oder ist dies nicht möglich wegen meinem Verdienst ?
Einnahmen
Arbeit 1200€ Netto +/- Überstunden
Freund verdienst 485€ Netto
Kindergeld 204€ für Kind
1889€
Ausgaben
Miete 560€
Inkasso 451€
Strom, Internet etc. 210€
=668€ zum Leben inkl Kindergeld
Wird eigentlich wenn ich in die Privatinsolvenz gehe mein Freund sein Einkommen mit einberechnet?
Über eine passende Antwort würde ich mich sehr freuen.
-- Editiert von sweet77 am 09.02.2020 10:57
Privatinsolvenz anmelden Frage
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
ZitatWird eigentlich wenn ich in die Privatinsolvenz gehe mein Freund sein Einkommen mit einberechnet? :
Nein, der hat damit nichts zu tun.
ZitatGeht dies bei meinen Einnahmen / Ausgaben :
Im Prinzip ja.
Wie viele Schulden sind denn gesamt vorhanden?
gruß charly
Vielen lieben Dank
Ich habe c.a 10.000-15.000€ Schulden, zahle jeden Monat die Raten die ich vereinbart habe aber die Zinsen etc. gehen einfach nicht weg also man zahlt und zahlt und es wird nicht weniger. Finanziell fehlt mir das Geld natürlich die Inkassoraten von 451€ das es mit Einkaufen sehr knapp wird. Da ich ja max 1200€ Netto habe was auch mal nur 800€ sind und Kindergeld kann ich es einfach nicht mehr stemmen. Da mein Freund ja dann mit seinem Lohn nicht eingerechnet wird bleibt mir/uns ja noch weniger sozusagen im Monat
Das heißt meine 1200€ - Miete , Strom etc. und Inkasso ergeben was zum Leben bleibt sind 183€.
Dann werde ich Morgen direkt einen Termin beim Rechtsanwalt machen.
-- Editiert von sweet77 am 09.02.2020 13:29
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.
ZitatDann werde ich Morgen direkt einen Termin beim Rechtsanwalt machen. :
Und den kannst du dir leisten?
ZitatDa ich ja max 1200€ Netto habe :
Dann ist ja eh nichts zu pfänden.
gruß charly
Mein Opa übernimmt die Kosten dafür zum Glück
Also kann ich davon ausgehen das die Inso dann durch gehen kann ?
Vielen Dank
Ich hätte noch eine Frage:
Mein Freund ist auch in der Inso. er hat eine Erhöhung Pfändungsfreibetrag bekommen die sein Anwalt ausgestellt hat, da wir zusammen ja ein Kind haben.
Kann ich dann meinen Pfändungsfreibetrag auch erhöhen mit unserem Kind oder geht das nicht, da er dies schon hat ?
Herzlichen Dank im voraus
-- Editiert von sweet77 am 09.02.2020 21:54
Ihr habe das Kind zusammen. Also gilt die Pfändungsfreigrenze mit 1 unterhaltspfl. Person für jeden von euch.
Warum dein Freund dafür einen RA benötigt hat ist mir schleierhaft.
Und jetzt?
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