Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Höhe des Arbeitslosengeld
ist ja abhängig von der Leistung ( 40h/Woche) die man erbringen kann. Das heißt ist man nicht fähig in Vollzeit zu arbeiten, wird dementsprechend die Leistung gekürzt. Wie bzw was muss man ankreuzen wenn man die Nahtlosigkeit nach Aussteuerung der Krankenkasse beantragt und nicht die Leistung gekürzt haben möchte? Die Krankschreibung bleibt weiterhin bestehen. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde gestellt.
Bitte um Hilfe.
Arbeitslosengeld Antrag ausfüllen nach Aussteuerung KK
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Sie müssen sich sowieso persönlich arbeitslos melden, da können Sie direkt angeben, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind und daß ein Rentenantrag bereits gestellt wurde. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Nachweise mit oder erteilen Sie eine Schweigepflichtsentbindungserklärung gegenüber Ihren behandelnden Ärzten. Der Amtsarzt wird die Nachweise sichten bzw bei Ihren Ärzten anfordern und dann entscheiden, ob Ihnen Arbeitslosengeld gemäß der Nahtlosigkeitsregelung gezahlt wird.
Und wenn sie sagen, sie sind weiterhin AU, dann bekommen sie nur für 6 Wochen ALG 1. Ist wie bei der Lohnfortzahlung.
Wurde die Nahtlosregelung denn genehmigt? Sie gilt auch nur bis zur ersten Entscheidung der Rentenversicherung, sollte ein ablehnender Bescheid kommen ist sie hinfällig.
Arbeitslos melden, sie bekommen sicher keine Angebote zugeschickt.
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Vielen Dank, jedoch ist meine eigentliche Frage nicht beantwortet.
Ein Antrag auf ALG I bei Nahtlosigkeitsregelung muss nicht persönlich gestellt werden. Dies kann auch durch einen Vertreter geschehen.
ZitatUnd wenn sie sagen, sie sind weiterhin AU, dann bekommen sie nur für 6 Wochen ALG 1. Ist wie bei der Lohnfortzahlung. :
Das ist hier natürlich nicht richtig.
Vielleicht beantwortet der nachfolgende Link die Ausgangsfrage:
https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?t=1751
ZitatEin Antrag auf ALG I bei Nahtlosigkeitsregelung muss nicht persönlich gestellt werden. Dies kann auch durch einen Vertreter geschehen. :
ZitatUnd wenn sie sagen, sie sind weiterhin AU, dann bekommen sie nur für 6 Wochen ALG 1. Ist wie bei der Lohnfortzahlung. :
Das ist hier natürlich nicht richtig.
Wenn eine AU abgegeben wird, dann gibt es ALG 1, 6 Wochen wie bei der Lohnfortzahlung, es besteht ja noch keine Nahlosregelung.
ZitatWenn eine AU abgegeben wird, dann gibt es ALG 1, 6 Wochen wie bei der Lohnfortzahlung, es besteht ja noch keine Nahlosregelung. :
Nein, wenn (weiterhin) eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kommt lediglich ALG I aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 Absatz 1 SGB III) in Betracht. Die sechswöchige Leistungsfortzahlung ist hier dann nicht einschlägig.
Danke für die Antworten.wie lange das Arbeitslosengeld gezahlt wird ist mir alles bekannt. Mir geht es ganz allein darum was ich ausfüllen muss. Es sind ja einige knifflige Fragen im Antrag, wo man schnell etwas falsch machen kann. Ua. Ich stelle mich mit meinem restlichen Leistungsvermögen zur Verfügung usw.
In dem Link aus Beitrag # 4 hast du genau für dich einen Musterantrag.
Was dort ausgefüllt ist, kannst du übernehmen--- dann machst du nichts falsch.
Dieser Antrag ist zwar in der Form älter, aber im Inhalt für deine Frage sicher noch aktuell.
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