Hallo liebe Mitmenschen,
ich bin in die Situation geraten, zum ersten Mal auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Soweit, so unverwerflich. ALG I ist beantragt und parallel dazu ALG II beim Jobcenter (angewiesen durch das Arbeitsamt).
Nun war ich beim Jobcenter und habe Mitte Januar 2020 ab dem 01.01.2020 ALG II beantragt. Ich musste Kontoauszüge ab dem 01.06.2019 vorlegen. Das habe ich getan und nun muss ich SÄMTLICHE Zahlungseingänge auf meinem Konto sehr detailliert beschreiben. In der Zeit gab es viele Einzahlungen von Familienmitgliedern auf meinem Konto. Nun sagt das Jobcenter, dass ja meine Familie "wohlhabend" sei und sie mich unterstützen müssen, anstelle des Jobcenters.
Das ist natürlich quatsch, denn BEVOR ich Leistungen beantragt habe, habe ich ja noch GELD GEHABT, oder beisspielsweise schuldete mir jemand 70 Euro, oder ein Bruder verleihte mir 45 Euro etc pp. Ich habe ganz normal gelebt.
Ich verstehe nicht, warum ich erklären muss, wieso ich mir von meinem Sparkonto 30! Euro auf mein Girokonto überwiesen habe?
Nun gut, ich habe eine Liste erstellt (insgesamt 12 Word Seiten), in der ich nun dieses halbe Jahr VOR ANTRAGSSTELLUNG erläutere.
MEINE FRAGE:
Wie kann ich möglichen Ärger vermeiden? Ist es am Jobcenter-konformsten, wenn es sich bei sämtlichen Überweisungen um Darlehen gehandelt hat?
Vielen Dank im Voraus
Alex
PS.:
Ich wusste nicht, dass die Leute im Jobcenter einem das Leben so schwer machen wollen, erhalten die einen Extra-Bonus für jeden Euro den sie einem heimlich verweigern?!
Erstantrag Jobcenter: Ich muss jeden einzelnen Geldeingang der VERGANGENHEIT begründen
12. Februar 2020
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Frage vom 12. Februar 2020 | 01:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstantrag Jobcenter: Ich muss jeden einzelnen Geldeingang der VERGANGENHEIT begründen
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#1
Antwort vom 12. Februar 2020 | 06:43
Von
Status: Bachelor (3514 Beiträge, 557x hilfreich)
ZitatIch wusste nicht, dass die Leute im Jobcenter einem das Leben so schwer machen wollen, erhalten die einen Extra-Bonus für jeden Euro den sie einem heimlich verweigern?! :
Blödsinn, da es sich um Steuergelder handelt, müssen sie sorgsam prüfen.
-- Editiert von Loni12 am 12.02.2020 06:44
#2
Antwort vom 12. Februar 2020 | 08:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:insgesamt 12 Word Seiten
Wow, um wieviele Buchungen geht es denn?
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