Kauf im Internet: Ware defekt Verkäufer nicht erreichbar.

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)
Kauf im Internet: Ware defekt Verkäufer nicht erreichbar.

Hallo!
Es wurde bei einem professionellen Händler über eBay ein elektronisches Gerät gekauft. Nach 1,5 Monaten trat ein Defekt auf. Bei der ersten email-Kontaktaufnahme wurde die Rücknahme zugesagt,. Am nächsten Tag wurde diese Aussage revidiert, da der Kauf mehr als 30Tage her sei (Rücknahme nach Fernmeldeabsatzgestz). Der Ebay-Käuferschutz greift deswegen auch nicht mehr. PayPal schloß den Fall ohne Kommentar. Weitere mails an den Verkäufer mit Klarstellung, dass es sich um einen Gewährleistungsanspruch nach BGB handelt, wurden nicht mehr beantwortet. Telefonische Kontaktaufnahme war nicht möglich, da ständig belegt. Ein Einschreiben an die im Impressum angegebene Adresse kam zurück mit dem Vermerk "unbekannter Empfänger". Ebay reagiert auf dieses Problem nicht.
Welche Möglichkeiten bestehen jetzt noch? Strafanzeige wegen Betrugs?
Danke
Gruß Hypnodoc

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Strafanzeige wegen Betrugs?
Theoretisch ja. Praktisch sehe ich noch keine Straftat erfüllt, zumindest nicht wegen einem nicht zustellbaren Brief.

Zitat (von Hypnodoc):
Welche Möglichkeiten bestehen jetzt noch?
Erstmal herausfinden ob diese Firma überhaupt existiert, oder man hier einem Gauner aufgesessen ist (dann wäre ggf. doch eine Straftat erfüllt). Den Inhaber bzw. GEschäftsführer der Firma versuchen ausfindig zu machen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Strafanzeige wegen Betrugs?
Ich sehe bisher keinen Betrug.

Zitat (von Hypnodoc):
Bei der ersten email-Kontaktaufnahme wurde die Rücknahme zugesagt,
Es gibt also einen Rücknahmevertrag. Rückgabe Ware gegen Kaufpreis nehme ich an.

Zitat (von Hypnodoc):
Am nächsten Tag wurde diese Aussage revidiert, da der Kauf mehr als 30Tage her sei
An Verträge ist man gebunden.

Zitat (von Hypnodoc):
Welche Möglichkeiten bestehen jetzt noch?
Wie bereits geschrieben wurde: Zunächst einmal die Adresse des Verkäufers herausfinden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Hypnodoc):
Am nächsten Tag wurde diese Aussage revidiert, da der Kauf mehr als 30Tage her sei (Rücknahme nach Fernmeldeabsatzgestz).

Wurde der Fernabsatzvertrag widerrufen od. hat man Mängelbeseitigung durch die Sachmängelhaftung in Anspruch genommen?

Zitat (von Hypnodoc):
Nach 1,5 Monaten trat ein Defekt auf. Bei der ersten email-Kontaktaufnahme wurde die Rücknahme zugesagt.

Ist man sich im klaren das Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) nur bedeutet das die Ware bei der Übergabe an den Käufer frei von Mängeln sein muss u. die Ware in der Zeit der Sachmängelhaftung sehr wohl kaputt gehen darf?
Was hat man denn in diese Email rein geschrieben - Stand dort (sinngemäß!) drin.: Die Ware hat die ersten 6 Wochen funktioniert? Natürlich muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen das der Sachmangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, wenn man aber in die Email geschrieben hat das die Ware in den ersten 6 Wochen super funktioniert hat...



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#4
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Wie bekommt man die Adresse heraus? Telefonbuch gibt keine Information.
Das elektronische Gerät wurde gekauft und 1,5 Monate später verschenkt. Zu dieser Zeit wurde es erstmalig in Betrieb genommen und der Defekt entdeckt. Diese Problematik würde so in der 1. E-Mail an den Verkäufer geschildert.
Die Idee mit der Anzeige rührt u.a. daher, dass keine Adresse ermittelbar ist.
Gruß Hypnodoc

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Ich würde mal beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von Heisenzwerg):
Natürlich muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen das der Sachmangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, wenn man aber in die Email geschrieben hat das die Ware in den ersten 6 Wochen super funktioniert hat...


Das ist aber in diesem Fall nicht relevant, da der VK die Rücknahme schon zugesagt hat. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, dass es sich um einen versteckten Mangel gehandelt hat, welcher sich nicht sofort gezeigt hat. Die Beweislastumkehr ist durch solche Aussagen imho also nicht außer Kraft gesetzt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Heisenzwerg):
Natürlich muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen das der Sachmangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, wenn man aber in die Email geschrieben hat das die Ware in den ersten 6 Wochen super funktioniert hat...

... ist das immer noch kein Problem, da der Verkäufer dennoch in der Beweispflicht wäre, dass der Mangel auch nicht schon latent bei Verkauf vorgelegen hat.
Es kann, je nach Konstellation, genauem technischen Gerät, etc. natürlich dazu beitragen, dass ein Gutachter anhand einer solchen Aussage zu einem ungünstigeren Ergebnis kommt.

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#8
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo!
Der Kontakt mit dem Gewerbeamt erbrachte, dass es die Firma unter der angegebenen Adresse nicht gibt.
Und nun? Wie können die Gewährleistungsansprüche dennoch durchgesetzt werden?
Danke
Gruß Hypnodoc

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