Inkasso-Forderung Pair Finance / Klarna

13. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Anne.2.0
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkasso-Forderung Pair Finance / Klarna

In der Annahme eine Rechnung (bzgl. eines Kaufes via Internet, der über Klarna lief) per Mouseclick bezahlt zu haben, holte ich am 16.01.2020 ein Schreiben von Klarna mit dem Betreff "Letzte Mahnung" aus dem Briefkasten. Sie forderten den Rechnungsbetrag + 3 x 1,20 € Verzugskosten, wobei 2 x der benannten 1,20 € auf der Rechnungsrückseite aufgeführt waren, was mir erst 3 Tage später auffiel. Zudem war ich längere Zeit abwesend und das benannte Schreiben war am 31.01.2019 angefertigt worden mit der Aufforderung, bis zum 08.01.2020 zu bezahlen. Ich überwies den Rechnungsbetrag + 1 x 1,20 € Verzugskosten am 16.01.2020 und 2 x 1,20 € Verzugskosten am 19.01.2020 (habe da erst gesehen, dass diese auf der Rechnungsrückseite aufgeführt waren). Am 24.01.2020 erhielt ich ein Schreiben (Datum 22.01.2020) von Pair-Finance mit der Forderung der am 19.01.2020 überwiesenen 2,40 € plus 45,00 € Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung plus 9,00 € Pauschale für Post- und Kommunikationsdienstleistungen. Es folgten 2 weitere Schreiben von Pair-Finance mit der Forderung der 54,00 €. Bereits auf das erste dieser beiden Schreiben hin habe ich die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen (per Einschreiben), da es m.E. keine offene Rechnung gibt, da der ursprüngliche Rechnungsbetrag plus 3,60 € Verzugskosten bereits VOR Erstellung des ersten Schreibens von Pair-Finance überwiesen war. Daraufhin habe ich jetzt ein weiteres Schreiben von Pair-Finance mit der Zahlungsaufforderung bis morgen erhalten. Andernfalls würde der Betrag um weitere 16,00 € erhöht werden. Pair-Finance habe den Auftrag bereits am 14.01.2020 und Klarna habe den ursprünglichen Rechnungsbetrag erst nach dem 22.01.2020 (1. Schreiben von Pair-Finance) erhalten. Somit seien bereits Kosten entstanden. Zudem sei Pair-Finance bereit, den Betrag mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Soll ich Ihrer Meinung / Erfahrung nach die 54,00 € überweisen oder weitere Schreiben von Pair-Finance ignorieren? Sollte ein Mahnbescheid bei mir eintreffen, werde ich widersprechen. Hier die Frage: Welches Risiko besteht für mich, dass ich am Ende ein Vielfaches der 54,00 € zahlen muss?

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3 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Andernfalls würde der Betrag um weitere 16,00 € erhöht werden.

Wie genau ist der Wortlaut an dieser Stelle? Das klingt nämlich nach Blödsinn und je nach Formulierung würde ich das als Straftat (Nötigung) auffassen.
Zitat:
Hier die Frage: Welches Risiko besteht für mich, dass ich am Ende ein Vielfaches der 54,00 € zahlen muss?

Meiner Meinung nach keines. Zum einen erbringt das Inkasso keine Rechtsdienstleistung. Zum zweiten wissen die, dass das kaum einklagbar ist. Normalerweise gibt es nochmal einen Meckerbrief und dann ist Ruhe. Mir ist nicht bekannt, dass ein Inkasso jemals versucht hat, seine eigenen Kosten einzuklagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Anne.2.0
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat:
"Wie genau ist der Wortlaut an dieser Stelle ("Andernfalls würde der Betrag um weitere 16,00 € erhöht werden.")? Das klingt nämlich nach Blödsinn und je nach Formulierung würde ich das als Straftat (Nötigung) auffassen."

-Wortlaut des Schreibens von Pair Finance vom 10.02.2020:
Leider ist es mir bisher nicht gelungen, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung bezüglich Ihrer offenen Rechnung bei Klarna zu finden. Ich würde Ihnen gerne die Möglichkeit geben, die anstehenden Mehrkosten zu vermeiden.
Nachdem wir im bisherigen Prozess trotz reduzierter Inkassokosten von 54,00 € nicht zu einer Einigung gefunden haben, sieht sich Pair Finance leider gezwungen den erheblichen Mehraufwand im nächsten Schritt entsprechend der gesetzlich zugelassenen Inkassokosten von 70,20 € zu berechnen.
Warten Sie nicht bis sich die Kosten weiter erhöhen, sondern begleichen Sie Ihre Rechnung in Höhe von 54,00 € bis zum 15.02.2020. ...

Bezüglich offener Fragen meinerseits wird in o.g. Schreiben um umgehende Kontaktaufnahme gebeten.

-Wortlaut des Schreibens von Pair Finance vom 11.02.2020 (Antwort auf mein Einschreiben, in dem ich die Forderung vollumfänglich zurückweise):
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 05.02.2020 (Posteingang 07.02.2020) und Ihrer Darstellung nicht Folge leisten.
Unsere Auftraggeberin hat Ihre Zahlung erst nach unserer Beauftragung (14.01.2020) und Aufnahme unserer Tätigkeit am 18.01.2020 und 22.01.2020 erhalten. Daher sind bereits Kosten entstanden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten gemäß §§ 280, 286 BGB als Schadensersatz zu ersetzen haben. Wir sind dazu bereit den Betrag mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag in Höhe von 54,00 EUR auf unser Konto: ...

Heute (18.02.2020) kam eine E-Mail mit folgendem Wortlaut:
wir haben Sie mittlerweile mit einer Vielzahl an Kontaktversuchen zur Zahlung Ihrer offenen Forderung bei Klarna aufgefordert. Wie bereits angekündigt, haben sich die Inkassokosten aufgrund des Mehraufwandes nunmehr entsprechend der gesetzlich zulässigen Kosten auf 70,20 € erhöht.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten an die SCHUFA Holding AG übermitteln dürfen, wenn Sie die Zahlung nicht leisten oder die offene Forderung nicht bestreiten.
Wenn Sie bis zum 25.02.2020 keine Zahlung leisten, werden wir Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung an die Rechtsabteilung übergeben. Diese wird die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen Sie prüfen. Daher fordern wir Sie ausdrücklich dazu auf den offenen Betrag in Höhe von 70,20 € zu bezahlen.

Interessant ist, dass der Absender der E-Mail Pair-Finance ist und im Kopf des E-Mail-Schreibens Klarna steht.

Ich habe in meinem Einschreiben vom 05.02.2020 bereits die Weitergabe meiner Daten an Dritte untersagt.

MEINE FRAGE:
Gibt es für mich etwas Weiteres zu tun oder ist die Sache mit meinem Einschreiben (05.02.2020, Forderung vollumfänglich zurückgewiesen (für mich kein offener Betrag, da Rechnungsbetrag + Verzugskosten am 16.01.2020 überwiesen), Weitergabe meiner Daten an Dritte untersagt) im Grunde erledigt?
Bzw. hat Pair Finance tatsächlich das Recht, weiterhin die Inkassokosten zu fordern, zu erhöhen und meine Daten an die SCHUFA weiterzugeben?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
der gesetzlich zugelassenen Inkassokosten von 70,20 €

Die Formulierung ist zwar nicht so ganz falsch, aber praktisch betrachtet Unsinn. Das nur nebenbei.

Die übrigen Formulierungen sind vielleicht keine Nötigung, aber inhaltlich natürlich Unsinn. Das ständige automatisierte Abschicken von Nachrichten, nachdem du widersprochen hast, rechtfertigt keinerlei Kostenerhöhung über das RVG.

IMHO musst du nichts weiter tun. Man sollte exakt einmal widersprechen und das hast du getan. Damit ist auch eigentlich der Weg in die Schufa verbaut. Da sie weiterhin mit einem Schufa-Eintrag drohen, würde ich aber Strafanzeige wegen Nötigung erstatten und eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos einreichen. So eine Beschwerde kostet nichts.

Ansonsten sind deren Forderungen gegenstandslos, da juristisch aus meiner Sicht nicht haltbar. Knackpunkt ist, dass Klarna erst mal nachweisen müsste, dass sie jemals Inkassokosten bezahlen. Dass es sich nicht um echtes/unechtes Factoring handelt. So will es der BGH. Und genau hier liegt für die das Problem, denn das können die nicht nachweisen.

Wichtig sind ab jetzt eigentlich nur noch Gerichtsbriefe.

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