Inkassoverfahren Infoscore/H&M

13. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoverfahren Infoscore/H&M

Guten Abend,

Am 15.09.19 habe ich bei H&M etwas online bestellt, Zahlungsart "Rechnung im Folgemonat" ist seit langem eingestellt. Es war meine erste Bestellung seit langer Zeit, daher habe ich auf die Schnelle nur die Lieferadresse geändert, nicht aber die Rechnungsadresse, da dies über die App nicht geht (war mir bis dato nicht bewusst). Am 26.10.2019 ist meine Rücksendung bei H&M dann eingegangen, darüber wurde ich per E-Mail informiert. Ich habe dann auf eine Rechnung gewartet, um die offene Forderung zu begleichen, habe aber nie eine erhalten.

Sicher wurde die Rechnung an meine (alte) Rechnungsadresse geschickt, ob der Postbote sie dort eingeworfen hat, weiß ich leider nicht, da wir keinen Kontakt zu den Nachtmietern pflegen.

Hinzu kommt, dass mein Kundenkonto bei H&M irgendwann gesperrt war, ich konnte mich nicht mehr einloggen. Auch konnte ich über „Passwort vergessen" kein neues anfordern, es kamen schlicht keine Mails bei mir an.

Am 10.02.2020 erhielt ich per Mail Info von Infoscore, dass H&M ein Inkassoverfahren eingeleitet hat und ich nun den offenen Rechnungsbetrag plus 2x Mahngebüren von H&M sowie die Kosten für das Inkassoverfahren begleichen soll - insgesamt 201,08 € (offener Rechnungsbetrag ist 123,92 €).

Ich habe dann bei H&M angerufen, es wurde dann mein Konto wieder freigeschaltet, aber weitere Auskünfte zu meinem Saldo konnte man mir nicht geben, da der Fall abgegeben wurde an Infoscore. Ich schilderte den Fall dann einmal per Mail an Infoscore und bekam folgende Rückmeldung:

„ Anbei übersenden wir Ihnen nochmals die Mahnungen. Eine Zustellung der Ware konnte demnach erfolgen.

Sie haben versäumt, unserer Auftraggeberin Ihre neue Rechnungsanschrift mitzuteilen.

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie diese Information unverzüglich an unsere Auftraggeberin weitergeben.

Bei der Bestellung wurde hier lediglich eine abweichende Lieferanschrift hinterlegt. Ein Abänderung der Rechnungsanschrift kann jedoch nur direkt durch die Auftraggeberin erfolgen."

Ich habe dann noch einmal geantwortet, dass ich keinen Zugriff auf mein Kundenkonto hatte und somit meinen Saldo nicht einsehen konnte und auch die Adresse nicht anpassen konnte. Darauf kam noch die folgende Antwort:

„ Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges wurden wir beauftragt, das Inkassoverfahren gegen Sie durchzuführen. Mit unserer Beauftragung sind die Ihnen bereits mitgeteilten Inkassokosten entstanden. Diese sind gemäß §§ 280, 286 BGB von Ihnen als Verzugsschaden zu erstatten.

Sie haben versäumt, unserer Auftraggeberin Ihre neue Rechnungsanschrift mitzuteilen.

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie diese Information unverzüglich an unsere Auftraggeberin weitergeben.

Auch weisen wir Sie daraufhin, dass eine Abänderung der Rechnungsanschrift online nicht möglich ist, da diese direkt von der Auftraggeberin im System geändert wird."

Ich möchte nun natürlich kein Gerichtsverfahren riskieren, aber die Kosten für das Inkassoverfahren nicht zahlen. Gibt es da eine Möglichkeit?

Mit freundlichen Grüßen

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde das Inkasso ignorieren. Du hast deine Haltung mitgeteilt. Die 123€, sofern noch nicht bezahlt, jetzt umgehend bezahlen. Sowie auch 1€ oder so für Briefporto und ggf. nochmal 1€ oder so für Zinsen. Das wars.

Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man abschließend deren Gebührenirrsinn zurückweist. Zum einen, weil man die Adresse geändert hatte und wenn H&M das falsch programmiert und nur die Lieferadresse statt der Rechnungsadresse geändert wird, ist das nicht der Fehler von dir. Zum zweiten erbringt Infoscore sowieso keine Rechtsdienstleistung und der BGH hat geurteilt, dass bei echtem/unechtem Factoring keine Gebühren entstehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich hatte wie oben von Ihnen beschrieben gehandelt, das hatte bis dato soweit auch geklappt. Nun habe ich folgende E-Mail von Infoscore erhalten:

„Entgegen Ihrer Einwände ist ein Ersatz der Inkassokosten nur abzulehnen, wenn der Schuldner bei Beauftragung des Inkassounternehmens erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig ist. Diese Voraussetzungen für eine Ablehnung der geltend gemachten Kosten liegen hier eindeutig nicht vor. Gemäß § 280, 286 BGB ist somit der entstandene Verzugsschaden zu erstatten.

Wir fordern Sie auf, die offene Restforderung in Höhe von

EUR 72,38
(Saldo zum Zahlungstermin)

bis zum

02.04.2020

an uns zu bezahlen."

Kann ich da noch was gegen machen/schreiben?

Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Brief ignorieren!

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#4
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Brief ignorieren


Okay, dann reagiere ich da nicht drauf und hoffe, dass sie mich bald mal in Ruhe lassen :-)

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#5
 Von 
Mormel11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, was ist denn bei dir raus gekommen? Hab leider genau das selbe Problem :(

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#6
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mormel11):
Hey, was ist denn bei dir raus gekommen? Hab leider genau das selbe Problem :(


Den aktuellen Verlauf kannst du ja oben lesen :)

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#7
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe die letzten Mails ignoriert, nun haben die wieder eine neue Frist geschickt und „Ermittlungen - Umsatzsteuerrelevant" in Höhe von 12,55 € draufgeschlagen.

Wie kann ich dem ganzen Spuk wohl endlich ein Ende setzen (ohne zu zahlen natürlich)? :crazy:

Mit freundlichen Grüßen

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Weiter ignorieren. Die hören irgendwann auf. Die weiteren Ermittlungen sind natürlich eher frei erfundener Quatsch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Die ganzen Gebühren von Infoscore sind Quatsch sowie erfunden diese 12.55 € sind wohl Adressermittlung... Wird man aber nie herausfinden weil Infoscore nicht begründen will was sich hinter der Bezeichnung „Ermittlungen - Umsatzsteuerrelevant" versteckt.

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#10
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe heute nach langer Zeit mal wieder eine Mail bekommen:

„Sie haben die obige Forderung immer noch nicht gezahlt. Deshalb haben wir heute von unserer Auftraggeberin den Auftrag erhalten, spätestens am 08.07.2020 einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie zu beantragen.

Mit der Beantragung des Mahnbescheids kommen folgende weitere Kosten auf Sie zu:

Titulierungsgebühren 25,00 EUR
Gerichtskosten 32,00 EUR
Summe der weiteren Kosten 57,00 EUR
Sobald uns der rechtskräftige Vollstreckungstitel vorliegt, haben wir über einen Zeitraum von 30 Jahren die Möglichkeit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten.

Schade, dass wir es nicht geschafft haben, eine gemeinsame außergerichtliche Lösung zu finden. Wir werden nun den Auftrag unserer Auftraggeberin durchführen.

Sie können das gerichtliche Verfahren nur vermeiden, wenn die Gesamtforderung in Höhe von 87,12 EUR fristgerecht auf unserem Konto eingeht."

Kommt da dann wirklich etwas? Was kann ich nun machen?

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Pin*Sel):
Kommt da dann wirklich etwas?

Die Hellseher sind noch in Quarantäne ...

Breifkasten im Auge behalten, oft kommt der Mahnbescheid zur Urlaubszeit.



Zitat (von Pin*Sel):
Was kann ich nun machen?

A) abwarten
B) bezahlen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Pin*Sel):
Kommt da dann wirklich etwas?
Die Hellseher sind noch in Quarantäne ...

Breifkasten im Auge behalten, oft kommt der Mahnbescheid zur Urlaubszeit.


Es hätte ja sein können, dass bekannt ist, dass sie das in der Regel nicht wahrmachen ;-)

Wenn ich abwarte und dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kann ich dem dann widersprechen, richtig? Ist das bei Infoscore-Fällen erfolgsversprechend? Was muss ich da reinschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Warte den Mahnbescheid ab. Direkt am ersten tag "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und per Einschreiben zum Gericht zurückschicken.

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#14
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Mitte Juli kam der Mahnbescheid, dem ich komplett widersprochen habe und es auch umgehend zurückgeschickt hab.

Nun kam eine Mail und ein Brief von Paigo, dass sie meinem Widerspruch nicht entnehmen können, welche Einwendungen ich gegen die Forderungen erhebe. Ich soll bis 15.10. die Gründe für meinen Widerspruch mitteilen oder die Widerspruchsrücknahmeerklärung unterschreiben und die Forderung in Höhe von mittlerweile 144,93 € begleichen. „Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir die Angelegenheit zur Durchführung des Klageverfahrens an Rechtsanwälte abgeben."

Wie verfahre ich nun?

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Pin*Sel):
Wie verfahre ich nun?

Man hat die Einwendungen doch schon mal mitgeteilt? Dann würde ich genau gar nichts machen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ist ein typischer Hoffnungsbrief. Der soll dich verunsichern. Ich würde hier ebenfalls nicht reagieren. Wenn sie etwas wollen, sollen sie Klage einreichen. Normalerweise passiert das aber nie.

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#17
 Von 
Pin*Sel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Es kam in der Zwischenzeit nochmal eine Erinnerung und nun diese Mail:

„ die Frist unseres vorangegangenen Schreibens ist nun abgelaufen – leider ohne eine Reaktion von Ihnen. Wir haben nun den Auftrag erhalten, die Angelegenheit zur Durchführung des Klageverfahrens abzugeben.
Bei Zahlung eines Vergleichsbetrages wäre unsere Auftraggeberin aus Kulanz bereit, auf die verbleibende Restforderung und somit auch auf ein Klageverfahren zu verzichten.
Die derzeitige Gesamtforderung beläuft sich auf 146,28 EUR.
Zahlen Sie bitte die Vergleichssumme in Höhe von
102,40 EUR bis spätestens zum 14.04.2021.
Nach fristgerechtem Zahlungseingang nehmen wir den Mahnbescheidsantrag zurück. Im Gegenzug erwarten wir, dass Sie auf die Stellung eines Kostenantrages verzichten.
Geht der Vergleichsbetrag nicht rechtzeitig bei uns ein, bleibt unserer Auftraggeberin nur noch die Möglichkeit, die Forderung gerichtlich einzuklagen."

Die Auftraggeberin müsste doch in diesem Fall H&M sein, oder? Theoretisch dürften die doch aber gar nichts mehr damit zu tun haben, da ich an H&M ja bereits vor über einem Jahr die Kosten beglichen habe. Ist es daher nicht eigentlich eher gelogen, wenn sie schreiben, dass die Auftraggeberin den Auftrag zur Klage gegeben hat?

Ich würde weiterhin nicht reagieren wollen, ist das das richtige Verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Natürlich ist das gelogen, aber das wird keiner zugeben. H&M hat exakt nichts mehr damit zu tun.

Ich würde abwarten. Wie du siehst schicken sie dir lieber Briefe statt wirklich zu klagen. Die wollen gar nicht endgültig vor Gericht.

Ich würde nicht reagieren. Es ist alles gesagt.

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