Überstunden ansammeln trotz Krankmeldung?

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
pappalardo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Überstunden ansammeln trotz Krankmeldung?

Guten Tag.

Zu folgendem Szenario hätte ich mal eine bescheidene Frage:

Person XY ist eine Woche, also Mo. – Fr., krankgeschrieben. Allerdings beschließt diese Person XY, dass sie sich genesen fühlt und kommt ab Do. wieder an ihre Arbeitsstelle, die AU ist demnach wohl hinfällig? Person XY arbeitet regulär sieben Stunden pro Tag, jedoch beschließt sie nun aus eigenem Ermessen, dass sie sich dann doch noch nicht so fit fühlt und arbeitet nur vier Stunden pro Tag.

Wie auch immer. Person XY schreibt sich nun die vier Stunden pro Tag als Überstunden auf, immerhin sei sie ja noch krankgeschrieben. Die Lohnfortzahlung ist doch in diesem expliziten Fall bereits aufgehoben? Im Umkehrschluss bedeutet dies doch, dass diese Person XY eher drei Minusstunden pro Tag generiert?

Vielleicht kann mir jemand eine konkrete Antwort liefern.

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// .... dass diese Person XY eher drei Minusstunden pro Tag generiert?

So würde ich es sehen. Jedenfalls nach dem beschriebenen Szenarium, in dem AN die Dinge so für sich beschließt und tut. Anders, wenn man miteinander spricht, AN also dem Chef sagt, dass AN sich dann doch nicht fit fühlt und sich erneut krank meldet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Sehe ich genauso wie blaubär+.

XY hat pro Tag 3 Minusstunden, wenn er einfach nach Hause geht.
Meldet er sich nach den 4 Stunden bei seinem AG erneut krank, werden ihm für den Tag zusätzlich 3 Stunden als "krank nach Hause" gutschrieben.
Überstunden kann XY auf diese Weise nicht ansammeln.

Fraglich ist auch, ob der AG dies mehrere Tage hintereinander mitmacht oder den - offiziell krank geschriebenen - AN am 2. oder 3. Tag morgens direkt wieder nach Hause schickt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

So nen kreativen Arbeitnehmer hatte ich auch mal. Ich hab mich dann entschlossen, ihn nicht arbeiten zu lassen. Darauf hingewiesen, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für Überstunden gibt. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden, mal einfach aufschlagen und arbeiten, sorry, das geht gar nicht. Und aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgeber heraus habe ich dann noch angewiesen, erst wieder zu kommen, wenn man total ausgeheilt sei. Es gibt das Hamburger Modell zur Integration, aber das ist ja wohl nicht gewollt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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