Flugverspätung Avianca - Kompensation einfordern

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Praepman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung Avianca - Kompensation einfordern

Hallo liebes Forum,

wir wollten am 10.01.2020 mit Avianca nach Bogota und von dort weiter nach Medellin. Der Flug verspätete sich von Abends 20:xx auf morgens 08:xx. Abflug von München, damit in Europa. Grund war ein erkranktes Crewmitglied. Nach meiner laienrecherche sind damit alle Bedingungen für eine Entschädigung von 600€ erfüllt. Ich hatte einen ähnlichen Fall mal bei Germanwings wo ich problemlos an das Geld rangekommen bin.

Nun habe ich allerdings bei Avianca das Problem, dass der Zugriff auf die Firma wegen Sitz im Ausland deutlich schwieriger ist. Ich habe es über das furchtbare Kontaktformular der Homepage versucht und keine Antwort erhalten.

Daher hier die Frage: Hat jemand Erfahrungen mit Entschädigung bei Avianca? Hat jemand eine Adresse an die man eine verbindliche Forderung hinschicken kann?

Die Alternative wäre es das ganze an ein Unternehmen abzugeben, was mich zwar ca. 150€ pro Person kosten würde, aber meine Nerven schont :-)

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Viele Grüße

-- Editiert von Praepman am 14.02.2020 14:24

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

https://www.avianca.com/eu/de/konnen-wir-ihnen-helfen/kontakt/

Avianca Airlines
c/o Aviareps AG
Kaiserstraße 77
DE-60329 Frankfurt
Tel: 089-55 25 33 57

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Praepman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, jetzt bin ich tatsächlich ein bisschen überrascht über meine Dummheit :-) Hab es echt lange versucht aber nix gefunden.
Vielen Dank für die Adresse! Einschreiben geht sofort raus :-)

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Also, falls Aviance keinen Firmensitz in Deutschland besitzt, dann ist das deutsche Amtsgericht, welches das Gebiet vom Münchener Flughafen umfasst, für diesen Fall zuständig. Diese kümmert sich dann um die Zustellung der Klage in Kolumbien.

Ich würde der Einfachheit halber versuchen, Avianca per Email oder Webformular zu erreichen.
Sobald Ihnen eine endgültige Ablehnung des Artikel 7 Ausgleichszahlung der EU-Fluggastverordnung vorliegt, können Sie dann Klage bei München einreichen.

Avianca mag ein deutsches Urteil bzw. gerichtlichen Titel ignorieren. Ein Gerichtsvollzieher wird an Bord einer Avianca-Maschine, solange sie auf dem Boden am Flughafen München steht, was Verwertbares pfänden können.

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#4
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Avianca hat ihren Hauptsitz in Kolumbien.
Da greift also die EU-Fluggasttverordnung nicht.

Avianca hätte dir lediglich die Hotelübernachtung in München plus Transfer plus Verpflegung bereitstellen müssen.

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#5
 Von 
Praepman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Carlitos123):
Avianca hat ihren Hauptsitz in Kolumbien.
Da greift also die EU-Fluggasttverordnung nicht.

Avianca hätte dir lediglich die Hotelübernachtung in München plus Transfer plus Verpflegung bereitstellen müssen.


Das ist nach allem was ich weiß völliger Quatsch. No offense!

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#6
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Dann weißt du leider nicht genug.

Start- oder Zielflughafen in der EU ist eine Bedingung.

Die andere Bedingung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

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#7
 Von 
Praepman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Gesetz selbst steht:
"Artikel 3

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten."

Berichtigt mich bitte falls ich falsch liege aber so wie ich das verstehe sind alle Abflüge(!) innerhalb der EU nach der verordnung geschützt. Der Sitz der fluggesellschaft spielt nur bei Landungen in der EU nach abflug in nicht-EU eine Rolle. Richtig?

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#8
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,

ich habe auch nochmal nachgeguckt, und du hast Recht.

Da habe ich jetzt was dazugelernt.

Also ich habe bisher Erfahrungen mit Lufthansa (kundenfreundlich und schnell), KLM (korrekt aber langsam) und Vueling (völlig asozial, keine Antwort trotz Einschreiben) gemacht.

Ich würde versuchen, jemanden von Avianca telefonisch zu erreichen, damit sie dir die Vorgehensweise erklären.

Kannst uns ja bitte auf dem laufenden halten.

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#9
 Von 
Praepman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige bitte meine pampige Antwort heute Nacht!

Halte euch gern auf dem laufenden. Das einschreiben ist unterwegs.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Avianca hat ihren Hauptsitz in Kolumbien.
Da greift also die EU-Fluggasttverordnung nicht.


Zitat:
Dann weißt du leider nicht genug.
Start- oder Zielflughafen in der EU ist eine Bedingung.
Die andere Bedingung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.


Sag mal, arbeitest Du für Avianca?
Das könnte mein meinen.

Die EU-Fluggastverordnung gilt für alle Flüge, die ab einem EU-Flughafen losfliegen - hier München, egal, wo sich der Hauptsitz befindet.

München - Bogota von Avianca fällt damit in den Geltungsbereich der EU-Fluggastverordnung.



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#11
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, ich arbeite für Avianca.

Sagenhaft, wie zielsicher du mich enttarnt hast.

Arbeitest du für den BND ?

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