Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid - Trotz vereinbarter Ratenzahlung - Ratenzahlungsgebühr

17. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid - Trotz vereinbarter Ratenzahlung - Ratenzahlungsgebühr

Hallo!

Ich bin etwas verzweifelt bezüglich einer Zahlung, die ich an ein Inkasso Unternehmen tätige.

Die Forderung beläuft sich aktuell auf etwa 300 Euro (Mahnbescheidkosten inklusive). Ich habe vor geraumer Zeit mit dem Inkasso Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart, inklusive Einigungsgebühren, die ich akzeptiert habe. Meine Zahlungen sind nachweislich immer pünktlich und stets angekommen. Ich habe meinen Part also pflichtgemäß erfüllt.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass ein Mahnbescheid beantragt ist. Auf Nachfrage hieß es, ich sei meiner Zahlung nicht nachgekommen (was aber nachweislich nicht stimmt).

Meine Frage ist nun: Wie soll ich reagieren? Zahlung einstellen? Mahnbescheid widersprechen? Was ist mit der Einigungsgebühr, die ich zwar akzeptiert habe aber das Inkasso Unternehmen sich nun selbst nicht an den eigenen Ratenplan hält? Und dürfen Sie einfach weiter ein Gerichtsverfahren anstreben trotz Vereinbarungen?

Danke euch!

-- Editiert von Mark.B am 17.02.2020 18:13

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Die haben einen MB angekündigt oder ist der schon bei dir?
Im ersten Fall eine FA anfordern, schauen was fehlt und die entsprechenden Kontoauszüge hinschicken + natürlich weiter zahlen.
Im 2. Fall WI gegen MB und dann weiter wie vorher geschildert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey!

Danke für die Rückmeldung. Der MB ist angekündigt mittles E-Mail aus heiterem Himmel ohne Vorwarnung. Es hieß einfach "Gerichtliches Verfahren ist nun beantragt". Angekommen ist er noch nicht, wird er vermutlich dann bald irgendwann. Es wurde auch noch nicht schriftlich gesagt, dass der Ratenzahlungsplan fehlgeschlagen ist oder Ähnliches. Eine Begründung zum Mahnbescheid gab es nicht. Nur telefonisch wurde mir mitgeteilt, nachdem ich angefragt habe was los sei, dass ich nicht gezahlt hätte.

Das Lustige ist, auf deren eigener Homepage kann man die Forderungsaufstellung einsehen und es steht sogar da, dass mein Geld angekommen ist. Ich habe auch frühere Zahlungen eingesehen und es ist immer restlos pünktlich eingetroffen. Ergo ist das alles aus der Luft gegriffen und gelogen. Die Mitarbeiterin meinte, sie würde nicht mit mir diskutieren und hat das Gespräch dann leider beendet.

Als ich eine E-Mail schrieb, dass ich gerne wie gehabt und (vereinbart) weiterzahlen möchte, schrieb man mir, dass die Rate nun zu niedrig sei und man ein neues Angebot erwartet und man einen neuen Ratenplan aufstellen solle. Ich wies dann daraufhin, dass sowohl Einigung vor längerer Zeit bereits erzielt wurde, und dass zum Aktenzeichen bereits ein laufender Ratenplan besteht.

Bisher noch keine Rückmeldung auf oben genanntes. Ich warte mal ab, ob ich Rückmeldung bekomme.

Ich habe nur etwas Bange was passiert, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche. Ich bin leider in keiner guten finanziellen Lage (offensichtlich) und kann mir ein Gerichtsverfahren oder Ähnliches nicht leisten. Ich weiß auch nicht, was dann auf mich zukäme.

Ich meine, die Forderung an sich ist gerechtfertigt. Ich schulde denen Geld und zahle auch fleißig im Rahmen meiner Möglichkeiten. Daher weiß ich nicht, mit welchem Grund ich einem Mahnbescheid widersprechen sollte. Auf diesem wird vermutlich stehen, dass ich bisher gezahlt habe (damit die im Grünen sind) und ich dem Mahnbescheid nicht widerspreche.

-- Editiert von Mark.B am 17.02.2020 23:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Mark.B):
Die Forderung beläuft sich aktuell auf etwa 300 Euro (Mahnbescheidkosten inklusive).
Zitat (von Mark.B):
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ein Mahnbescheid beantragt ist.
Was denn nun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ist denn schon ein Brief eines Gerichts bei dir angekommen oder ist es das nicht?

Ansonsten: Wie setzen sich denn die Gebühren zusammen und was wurde bisher bezahlt? Wenn alles bis auf Inkassokosten und Einigungsgebühr längst bezahlt ist, würde ich die Rateneinigung widerrufen und erklären, dass man die Inkassokosten und Einigungsgebühr nicht akzeptiert, da sie diesen vertrag einseitig gebrochen haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Mark.B):
Die Forderung beläuft sich aktuell auf etwa 300 Euro (Mahnbescheidkosten inklusive).
Zitat (von Mark.B):
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ein Mahnbescheid beantragt ist.
Was denn nun?


Damit meine ich, dass der Mahnbescheid noch nicht angekommen ist. Die Kosten dafür wurden online auf der Forderungsaufstellung aber schon erhoben und vermerkt.

Der Brief vom Gericht ist noch nicht ankommen, nein.

12.02.2020 GK Mahnbescheid 32,00 €
12.02.2020 Titulierungsgebühr 25,00 €


Mit den Kosten für Mahnbescheid und Gebühr sind es dann wieder 300 Euro.

Ich muss sagen, dass ich schon recht lange abzahle, da die Ursprüngliche Forderung deutlich höher ausfiel.

Ratenzahlungsvereinbarung 67,50 €
Inkassovergütung aus Inkassoauftrag - Verzugsschaden §§ 280, 286 104,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr . 20,00 €
Gläubigermahnspesen 5,00 €
Gläubigermahnspesen 5,00 €
Warenlieferung seinerzeit 525,00 €

Plus Zinsen von 4,17%.

Zur Zeit sieht die Aufstellung dort so aus:

Hauptforderung 241 Euro
offene Zinsen: 0,50 Cent
Gebühren: 57 Euro <--- das dürfte der MB sein.

Sind dann etwa 300 Euro Gesamtforderung. Da ich damals nicht im Thema war und alles etwas plötzlich war, haben sie sich natürlich von den Zahlungen erstmal die Inkassokosten verrechnen lassen.

Gezahlt von mir insgesamt bisher sind 570 Euro von dem Ganzen dort. Leider ist das Inkasso Büro berühmt dafür, wenn Aktenzeichen langsam auf die Tilgung zulaufen, solche Dinge zu versuchen und die Kosten wieder nach oben zu drücken. Bin mir sicher, dass die sich nach einem Mahnbescheid auch den Vollstreckungsbescheid holen und dafür natürlich wieder 100 Euro verlangen und schon ist die Gesamtforderung deutlich höher.

Ich habe die damalige Ratenvereinbarung gefunden, die war damals befristet auf 6 Monate, danach lief es aber einfach so weiter wie bisher, da sich mein Einkommen nicht geändert hat. Die Ratenzahlung damals wurde noch mit einem anderen Unternehmen geschlossen, dass mittlerweile wohl geschluckt wurde.

Eine Auflösung der Ratenzahlung wurde mir aber bis jetzt immernoch nicht zugeschickt, also habe ich nichts schriftliches bekommen oder Ähnliches. Auf deren Homepage scheint sie aber rausgenommen worden zu sein, da dort steht eine Ratenzahlung sei nicht verfügbar.


-- Editiert von Mark.B am 18.02.2020 20:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Im Moment erst mal diese Kosten gedanklich streichen. Behalte deinen Briefkasten im Auge. Sobald der Mahnbescheid kommt samt Widerspruchsformular, sofort komplett widersprechen und per Einschreiben ans Gericht zurück. Solange du dich an die Ratenzahlung hältst, ist alles Weitere Unsinn. Die sind selbst Schuld, wenn sie ihre Buchhaltung nicht im Griff haben.

Zitat:
Ratenzahlungsvereinbarung 67,50 €

Erstaunlich wenig. Wäre ggf. OK, da du unterschrieben hast.
Zitat:
Inkassovergütung aus Inkassoauftrag - Verzugsschaden §§ 280, 286 104,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr . 20,00 €

Absurder und weit überzogener Blödsinn. Zwar rechnerisch irgendwie begründbar, aber IMHO komplett überzogen.

Du hast also schon 570€ bezahlt und die fordern trotzdem noch mindestens 241€. Das ist absurd und deutet auf weiteren Unfug hin. Eine letzte Frage, um die Zinsen einzuschätzen: Wie lange ist das her?

Zitat:
Bin mir sicher, dass die sich nach einem Mahnbescheid auch den Vollstreckungsbescheid holen

Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, passiert gar nichts. Dann ist es denen verbaut.

Aus meiner Sicht hast du hier alle Trümpfe in der Hand. Sie behaupten, du würdest nicht korrekt zahlen, du hast das aber gemacht. Ich würde wie gesagt nun die ganze Vereinbarung widerrufen wegen Vertragsbruchs des Inkassos. Ich würde denen schreiben, dass du weder die Rateneinigungsgebühr anerkennst noch die Inkassogebühr in dieser Höhe, da es hier nie um eine Rechtsdienstleistung ging, sondern nur um eine Abzocke. Die werden meckern und versuchen den Druck zu erhöhen. Es würde mich aber arg wundern, wenn sie damit nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid jemals versuchen würden zu klagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey! Danke für die Rückmeldung.

Die Sache läuft schon seit knapp 5 Jahren, konnte leider nur Minimalraten zahlen zu dem Zeitpunkt, so dass eine Tilgung sehr langsam von statten ging.

Ich denke die Rechnung stimmt insgesamt schon mit den Zinsen. Trotzdem wundert es mich, dass sie den Fall eskalieren lassen obwohl ich immer gezahlt habe. Klingt fast wie das Strecken, um mehr Gebühren einzusacken.

Siehst du die damalige Begrenzung der Ratenzahlung auf Monate problematisch, falls Ich widerspreche? Auf 6 Monate wurde ich hingewiesen, mit Vermerk, dass danach eine Erhöhung verhandelt werden müsse. Wie erwähnt habe ich dann keine Post mehr bekommen und einfach weiter gezahlt wie vereinbart. Das ist natürlich jetzt schon Jahre her aber dürfte wohl keine Rolle spielen. Ich meine "Neuverhandeln" bedeutet ja nicht gleich Mahnbescheid und Ratenzahlung komplett ignorieren, denke ich.

Momentan warte ich noch auf Rückmeldung von denen, da sie wohl gerade abklären was sie tun können. Eine Begründung für das alles wurde mir immer noch nicht gegeben und auch keine schriftliche Benachrichtung dass die Ratenzahlung aufgehoben wurde.

Darf man also widersprechen, mit Hinweis dass alle Raten wie vereinbart getroffen wurden? Ist das ein Grund weshalb man Mahnbescheide widersprechen darf? Tut mir Leid wenn ich da so unbedarft wirke.

-- Editiert von Mark.B am 19.02.2020 18:16

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Du hast keine Vereinbarung lt deiner eigenen Aussage.

Du widersprichst dem MB ohne Grund und zahlst einfach weiter. Ob Klage eingereicht wird, darf bezweifelt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Offen ist, wie viel Zinsen das sind. Bei 5 Jahren kommt nochmal etwas zusammen. Aber dass das wirklich über 100€ sind würde ich leicht bezweifeln.

Ich würde hier mal eine detaillierte Forderungsaufstellung von denen fordern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch nochmal für die Rückmeldungen.

Die Zinsen wurden immer schon mit abgezogen also sind keine Zinsen offen, da die direkt verrechnet sind. Insgesamt war das natürlich auch eine gewisse Summe.

Ich will eigentlich auch gar nicht wegen den Gebühren streiten, mir geht es eher darum wie ich mich nun verhalten soll. Also nochmal als Aufstellung insgesamt:

Es wurde eine Ratenzahlung 2015 vereinbart, befristet auf 6 Monate, danach soll neu geprüft werden, ob die Höhe noch angemessen ist. Gut, es blieb bei der Mindestrate und lief über die Jahre weiter, keiner hat da weiter nachgefragt.

Die Zahlungen sind alle eingegangen und nachweisbar, immer pünktlich. Im Februar 2020 bekam ich dann die E-Mail und Post, dass ein gerichtliches Verfahren beantragt sei.

Auf Nachfrage per Telefon hieß es dann, dass der Mahnbescheid auf Grundlage der Nichtzahlung meiner Rate für Februar erlassen wird. Die Ratenzahlung wurde mir mündlich für beendet erklärt. Schriftlicher Grund wieso die Ratenzahlung beendet sei oder das sie beendet sei gibt es bisher nicht. Auch keinen schriftlichen Grund für den Mahnbescheid.

Ratenzahlung ist bei denen also beendet auf Grundlage eines nicht vorhandenen Zahlungsverzugs.

Ich habe daraufhin per E-Mail gesagt, dass eigentlich ein Ratenzahlungsplan besteht und dass dieser von mir bisher eingehalten wurde. Ich sagte, ich bin bereit weiterhin die Zahlungen zu tätigen wie bisher auch. Als Antwort erhielt ich, dass die Rate zu niedrig sei und ich aber ein neues Angebot einreichen könnte bzw. sie wollten eine Selbstauskunft mit Angaben zum Beruf, Arbeitgeber etc.

Meine Bitte um schriftliche Zahlungsbesstätigung und Forderungsaufstellung wurde bisher nicht nachgekommen, meine Anfrage auf angemessene Ratenhöhe wurde auch nicht beantwortet. Online lässt sich aber die Forderungsaufstellung einsehen und dort ist alles wie gehabt beglichen.


Frage ist natürlich nun, kann ich dem Mahnbescheid widersprechen oder haben die eigentlich das Recht den einfach zu beantragen, trotz Ratenzahlung etc. Eigentlich habe ich wenig Lust auf ein Gerichtsverfahren, was ich am Ende noch verliere und die Kosten noch mehr explodieren. Im Prinzip möchte ich nur weiterzahlen, meinetwegen auch etwas höhere Raten, ohne dass das alles eskaliert bis zur Vollstreckung oder eben Gerichtsverfahren.

Sollten die sich jetzt doch nochmal drauf einlassen und ich kann weiterzahlen, sollte ich dem Mahnbescheid trotzdem widersprechen oder nicht?

Und Danke nochmal, ihr helft mir echt weiter!

-- Editiert von Mark.B am 19.02.2020 23:18

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wie gesagt: Fordere mal eine detaillierte Forderungsaufstellung an, denn da stimmt einfach was nicht.
Bezahle erst mal stur weiter die Raten und dann sieht man weiter. Sobald der Mahnbescheid oder die Forderungsaufstellung eintrifft, sieht man weiter.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der MB ist leider schon da, kam am 19.02.2020.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So! News:

Hab' nochmal angefragt per Telefon. Die Mitarbeiterin sagte mir, der Stand wäre wieder auf "Vorgerichtlich" umgestellt. Der Mahnbescheid würde zurückgenommen werden von denen und die Kosten nicht geltend gemacht.

Frage ist nur, was mache ich mit dem Mahnbescheid der hier jetzt liegt. Sie sagt zwar, dass Sie den Zurücknehmen und Unterlagen ans Amtsgericht schicken mit genau dieser Bitte aber erstmal ist er ja hier und die Frist verstreicht nach 2 Wochen.

Was mir am Telefon gesagt wird und was gemacht wird, sind ja zweierlei. Natürlich sagte sie mir auch, dass ich lieber nicht Widerspruch einlegen soll, da dann die neue Ratenzahlung platzt. Also, was tun?

Hab' um schriftliche Bestätigung gebeten, dass er zurückgenommen wird aber das dauert alles, meinte sie.

Wirkt für mich jetzt erstmal so, als wenn es weiterläuft. Sollte ich nicht widersprechen, bestünde die Chance, dass sie einen Vollstreckungsbescheid erwirken können, auch wenn Sie die Kosten für den Mahnbescheid erstmal zurückziehen.

Neue Ratenzahlung wurde erstmal mündlich vereinbart, da kommt wohl dann noch Post. Auf deren Homepage ist die Ratenzahlung bereits wieder verfügbar mit dem neuen Betrag. Kosten für den Mahnbescheid stehen aber noch drin und wurden noch nicht aktualisiert.

-- Editiert von Mark.B am 20.02.2020 18:27

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Der MB ist leider schon da, kam am 19.02.2020.

"Ich widerspreche komplett" ankreuzen.
Zitat:
Der Mahnbescheid würde zurückgenommen werden von denen und die Kosten nicht geltend gemacht.

Glaubst du an den Weihnachtsmann? Unbedingt widersprechen. Es gibt genug Inkassos, die dich am Telefon verarschen.
Zitat:
aber das dauert alles

Schwachsinn. Die könnten das heute tun, wenn sie wollten. Die veralbern dich. Die wollen, dass du die Fristen verstreichen lässt.
Zitat:
Auf deren Homepage ist die Ratenzahlung bereits wieder verfügbar mit dem neuen Betrag

Screenshot machen. Zur Sicherheit.

Und trotzdem: Fordere eine detaillierte Forderungsaufstellung an. Da muss man mal reinschauen. Das Inkasso trickst. Die Beträge können nicht ganz stimmen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich glaube ich nicht an den Weihnachtsmann, da sie mir viel erzählen können. Die neue Zahlungsvereinbarung ist mittlerweile eingetrudelt. Forderungsaufstellung ist leider nach wie vor nicht da.

Ich habe nun schriftlich mitgeteilt, dass Sie mir bestätigen sollen, dass der Mahnbescheid nichtig ist. Ich weiß nur leider nicht, ob das einen Unterschied macht. Sie schrieben, dass ein Mahnbescheid bereits 2018 aufgrund der Ratenzahlung zurückgenommen wurde. Worin ich überhaupt keinen Sinn sehe, da der neue Bescheid was völlig anderes ist.

Sollten sie mir noch antworten und bestätigen, dass der MB nichtig ist, wäre das dann auf alle Fälle in Ordnung, wenn ich daraufhin widerspreche oder auch problematisch?

In der Vereinbarung steht nichts davon, dass der Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid teil der Vereinbarung sind. Weder noch wurde erwähnt, nur dass ich pünktlich zahlen soll etc.

Soweit der Stand der Dinge. Einigung irgendwie ja aber den Mahnbescheid haben sie schriftlich bisher umschifft.

-- Editiert von Mark.B am 21.02.2020 18:38

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mark.B):
Frage ist natürlich nun, kann ich dem Mahnbescheid widersprechen oder haben die eigentlich das Recht den einfach zu beantragen, trotz Ratenzahlung etc.


Du kannst dem Mahnbescheid widersprechen, wenn die geforderte Summe falsch ist. Ansonsten haben die schon das Recht einen Mahnbescheid zur Sicherung der Forderung zu beantragen.
In dem Fall erkennt man die korrekte Forderung an (Stichwort: sofortiges Anerkenntnis), protestiert aber gegen die weiteren Kosten, die dann im Vollstreckungsbescheid nicht erfasst werden.

Für Dich wichtig ist, dass Du auch eine eigene Aufstellung hast um den Überblick nicht zu verliehren.
Eine solche excel-tabelle ist doch schnell erstellt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Sollten sie mir noch antworten und bestätigen, dass der MB nichtig ist, wäre das dann auf alle Fälle in Ordnung

Zwar hättest du damit was an der Hand, aber der Mahnbescheid ist ja trotzdem noch da. Ich würde dem Mahnbescheid dennoch direkt widersprechen. Wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass sie dich übern Tisch ziehen, denn schon die geforderte Restsumme passt - überschlagsweise - nicht so richtig. Da dürfte weiterer Unfug versteckt sein.

Zitat:
Ansonsten haben die schon das Recht einen Mahnbescheid zur Sicherung der Forderung zu beantragen.

Wenn das ausdrücklich so vorbehalten wurde und in der Vereinbarung angekündigt wurde. Ansonsten sind die Beträge ja immer mit der einzelnen Rate fällig.

Man hat hier nur eine einzige Schwierigkeit: Die Ratenzahlung war befristet. Aber man wird keinem Richter begründen können, warum man erst über weitere 4 Jahre hinweg die Situation duldet und dann, wenn es dem Ende zugeht, plötzlich lügt (Rate sei nicht eingetroffen), um zu eskalieren und um eine neue Ratenzahlung auszumachen. Denn der eigentliche Grund ist hier simpel: Pure Kostentreiberei. Das Inkasso will dir erneut über 100€ Rateneinigung aufbürden für die neue Einigung. Die wollen dich noch viele Jahre zu Unrecht melken.

Fordere nochmals deutlich eine detaillierte Forderungsaufstellung an. Ich würde auch deutlich werden, denen schreiben, dass du die zur Überprüfung durch einen Anwalt brauchen würdest (ob du das hier von uns Laien oder von einem Anwalt prüfen lässt, brauchen die nicht zu erfahren) und dass du gerne auch das Aufsichtsgericht informierst, dass sie sich diesen Fall mal anschauen sollen und klären sollen, warum dir das verweigert wird. Ich würde den Hinweis fallen lassen, dass du gerne das Aufsichtsgericht zur Prüfung hinzuziehen würdest, ob ein Verstoß gegen §11a RDG vorliegt.

Dann sollten die auch irgendwann reagieren und mit der Aufstellung sehen wir weiter. Mein Verdacht ist, dass du längst genug bezahlt hast.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mark.B
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Jop, hab' noch etwas deutlicher klar gemacht, dass ich die Aufstellung gerne so langsam hätte. Komischerweise wurden keine weiteren Kosten für die Ratenzahlung (Einigungsgebühr) fällig. Wahrscheinlich, weil die alte Zahlung eigentlich bisher korrekt von mir ausgeführt wurde.

Ich werde denen nochmal auf den Zahn fühlen für eine Forderungsaufstellung. Ansonsten muss ich halt mal Screenshots machen. Netterweise kann man sich das online ansehen aber nicht so einfach abspeichern oder als Datei bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Komischerweise wurden keine weiteren Kosten für die Ratenzahlung (Einigungsgebühr) fällig.

Würde ich nicht drauf vertrauen. Die fordern das schon noch...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen