Wohnung mit keinen Entluftmöglichkeiten

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung mit keinen Entluftmöglichkeiten

Hallo!

ich wohne in der Wohnung, in der keine außen Entluftmöglichkeiten gibt. Dadurch ist der Anteil von CO-2 ständig erhöht ist, weshalb ich tatsächlich verpflichtet bin, mehrmals pro Tag die Fenster zu öffnen, unabhängig davon, ob es Sommer oder Winter draußen.

Ich habe die andere Wohnung angeschaut, stieß jedoch darauf, die o.g. Situation wiederholt zu haben. Wie ich mitgeteilt wurde, bei dieser Agentur seien alle Wohnungen so.

Ich wollte nur wissen, ob die dargestellte Situation ganz üblich ist. Soll ich dem Vermieter solche Situation melden oder ist das Aufmachen von Fenstern ein Pflicht des Mieters ist?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
oder ist das Aufmachen von Fenstern ein Pflicht des Mieters


Das meinst Du nicht im Ernst, oder?

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

:bang: Mehr kann man dazu nicht sagen.

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#3
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß gar nicht, was zu meinen ist. Die Idee, das das Aufmachen von Fenstern pflicht ist, wurde mir von Außendienstmitarbeiter der Agentur mitgeteilt.

Das Ziel meines Beitrages ist die Situation für mich selbst zu klaren.

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Himmel hilf:

Natürlich ist es Deine Pflicht, die Fenster selber zu öffnen und zu schließen.
Außer Du legst über kurz oder lang Wert auf grüne Wände.
Das jemandem diese "Pflicht" erst erklärt werden muss, lässt mich schaudern.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet Dir eine "Belüftungsanlage" einzubauen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
, in der keine außen Entluftmöglichkeiten gibt.
Zitat (von mkr1983):
weshalb ich tatsächlich verpflichtet bin, mehrmals pro Tag die Fenster zu öffnen

Wer findet den Widerspruch???


Zitat (von mkr1983):
oder ist das Aufmachen von Fenstern ein Pflicht des Mieters ist
Ich bin gerade sprachlos...

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Ich weiß gar nicht, was zu meinen ist. Die Idee, das das Aufmachen von Fenstern pflicht ist, wurde mir von Außendienstmitarbeiter der Agentur mitgeteilt.

Das Ziel meines Beitrages ist die Situation für mich selbst zu klaren.


Genau genommen kann dich niemand zwingen/verpflichten die Fenster zum Lüften aufzumachen.
Du kannst auch in deinem Mief leben.

Nur darfst Du dich dann nicht über evtl. Schimmel und Schadensersatzforderungen des Vermieters wundern.

Zitat (von Garfield73):
Der Vermieter ist nicht verpflichtet Dir eine "Belüftungsanlage" einzubauen.


Wieso einbauen? Es ist doch schon eine da. ;)

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was für eine Art der Be- & Entlüftung schwebt Ihnen denn so vor? Versiegeln der Fenster und einbauen eines Ventilators?

Darf ich fragen wie alt Sie sind und wo Sie gewohnt haben bisher?

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
ich wohne in der Wohnung, in der keine außen Entluftmöglichkeiten gibt. Dadurch ist der Anteil von CO-2 ständig erhöht ist, weshalb ich tatsächlich verpflichtet bin, mehrmals pro Tag die Fenster zu öffnen, unabhängig davon, ob es Sommer oder Winter draußen.


..weshalb du tatscählich verpflichtet bist mehrmals am Tag die Fenster zu öffnen.
Unglaublich! Wer erdreistet sich diese Schwerstarbeit von einem Mieter zu verlangen.? An deiner Stelle würde ich diese Unzumutbarkeit dem "Verkehrsminister" melden. :crazy:

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32005 Beiträge, 5632x hilfreich)

Ich glaube, ich verstehe, was der TE meint:
Er ist Ausländer. Er ist evtl. in seiner Heimat eine Klimanlage gewöhnt gewesen. Hat niemals Fenster öffnen müssen. Die waren nur zum Rausgucken und Licht reinlassen.

Zitat (von mkr1983):
Das Ziel meines Beitrages ist die Situation für mich selbst zu klaren.
Könnte das gemeint sein?

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich glaube, ich verstehe, was der TE meint:
Er ist Ausländer. Er ist evtl. in seiner Heimat eine Klimanlage gewöhnt gewesen. Hat niemals Fenster öffnen müssen. Die waren nur zum Rausgucken und Licht reinlassen


Wenn es auf unserem Erdball einen derartigen Winkel tatsächlich gibt tue ich mkr
möglicherweise unrecht. Würde mich trotzdem interessieren in welcher Gegend
das so gehandhabt wird; Fenster nur um rauszuschauen etc.

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Meine persönliche Meinung.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Würde mich trotzdem interessieren in welcher Gegend
das so gehandhabt wird; Fenster nur um rauszuschauen etc.
Mittlerweile tatsächlich in sehr vielen Ländern. Halt überall dort, wo mehr oder weniger ganzjährig eine Klimaanlage läuft.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn es auf unserem Erdball einen derartigen Winkel tatsächlich gibt tue ich mkr
möglicherweise unrecht.


Das ist in jedem etwas größerem Wolkenkratzer so, fast überall auf der Welt.

Zitat (von -Laie-):
Halt überall dort, wo mehr oder weniger ganzjährig eine Klimaanlage läuft.


Nicht nur Klima, es ist bei Architekten mittlerweile unerwünscht, dass man sich aus dem 42 Stock werfen kann.... ;)

-- Editiert von spatenklopper am 18.02.2020 16:47

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das erklärt aber immer noch nicht den Unwillen, die Fenster zu öffnen.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Würde mich trotzdem interessieren in welcher Gegend das so gehandhabt wird; Fenster nur um rauszuschauen etc.

Das ist z.B. in Deutschland so. In ganz vielen Häusern, vom Wolkenkratzern bis zum Einfamilienhaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist z.B. in Deutschland so. In ganz vielen Häusern, vom Wolkenkratzern bis zum Einfamilienhaus


Lt.Goggle soll es das tatsächlich geben, war mir nicht bekannt; man lernt eben nicht aus.
Trotz allem, der TE wohnt in einem Haus mit Fenstern zum Öffnen, was ihm wohl nicht geheuer scheint, weil er -
wie schon Anami in #9 schreibt- nur die andere Variante kennt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Falls Mkr noch mal hier einfliegt, in wievielten OG wohnen wir denn?

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