Ärztliches Gutachten (BTM) verweigern - Führerschein akte beantragen

19. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go519744-40
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärztliches Gutachten (BTM) verweigern - Führerschein akte beantragen

Moin 123recht Community,

ich bin gerade dabei mich für den Führerschein anzumelden. Leider habe ich mir vor 2-3 Jahren einen kleinen Ausrutscher mit Betäubungsmitteln erlaubt. Der Konsum wurde vor Gericht eingeräumt(Cannabis). Verurteilt wurde ich in NRW, ich lebe jedoch in Hessen. Bei der Fahrschule wurde mir gesagt, dass sobald der vollständige Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis abgegeben und überprüft wird, es sich herausstellen wird, ob ich einen Drogentest machen muss oder nicht. Ich bin seit ca. einem Jahr abstinent und habe auch nicht vor wieder etwas zu konsumieren. Durch finanzielle Gründe, könnte ich es mir aktuell aber leider nicht leisten den Urintest/Haartest/Bluttest durchführen zu lassen.

Was passiert, wenn ich das ärztliche Gutachten ablehnen/verweigern würde(falls eins gefordert wird)?
Wird man mich sofort in das MPU Programm aufnehmen, obwohl ich noch nicht mal einen Führerschein besitze?
Wird das Ganze Thema "auf Eis gelegt" bis ich erneut einen Antrag stelle und das Geld für das ÄG besitze?

Ich möchte ungern den Führerschein anfangen, wenn ich im Falle eines ÄG noch mehr Probleme bekommen werde als ich schon habe. Dann würde ich besser noch ein paar Monate warten und sparen, sodass ich das ÄG im Fall der Fälle auch zahlen kann und nicht verweigere.

Oder könnte ich es einfach verweigern und bald erneut einen Antrag stellen und den Test dann auch machen lassen?

Andernfalls, gäbe es eine Möglichkeit heraus zu finden, ob der Führerscheinstelle ein BTM Vermerk vorliegt?
Wäre der Einblick in meine Führerscheinakte dann aber nicht "auffällig"?
Wenn ich in NRW verurteilt wurde, würde ein Vermerk dann überhaupt in der Führerscheinakte von Hessen vorliegen oder müsste ich mir die Führerscheinakte aus NRW anfordern, wenn denn eine mit Vermerk existiert?

Eine MPU möchte ich um jeden Preis vermeiden.


Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!

Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go519744-40):
Wäre der Einblick in meine Führerscheinakte dann aber nicht "auffällig"?
Wenn ich in NRW verurteilt wurde, würde ein Vermerk dann überhaupt in der Führerscheinakte von Hessen vorliegen oder müsste ich mir die Führerscheinakte aus NRW anfordern, wenn denn eine mit Vermerk existiert?
Die Akte wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts geführt und entsprechende Mitteilungen dorthin gesandt. Und nein es spielt keine Rolle ob Du vorab Akteneinsicht forderst oder nicht, das wird eine eventuelle Entscheidung über ein gefordertes äG nicht beeinflussen.


Zitat (von go519744-40):
Was passiert, wenn ich das ärztliche Gutachten ablehnen/verweigern würde(falls eins gefordert wird)?
Dann wird man Dir keine Fahrerlaubnis erteilen und Dich ggf. auch nicht zur Prüfung zulassen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.005 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen