UGV Inkasso GmbH FKH OHG (angebliche) alte Forderung von Provea

20. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mandantrecht123
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Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)
UGV Inkasso GmbH FKH OHG (angebliche) alte Forderung von Provea

Hallo.

Als ich gestern von der Arbeit kam hatte ich Post von "*** Inkasso GmbH " mit folgendem Text:

"Sehr geehrter...

Mein Name ist Stephanie Merz. Ich möchte mich heute zu o.g. Forderung mit einem ganz persönlichen Anliegen an Sie wenden.

Seit geraumer Zeit versuche ich gemeinsam mit meinem Team in dieser Angelegenheit eine vernünftige Lösung zu finden, ohne dass für Sie unnötige Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Lohn-/Kontopfändung usw. entstehen.
Wir haben nichts unversucht gelassen, um Ihnen diese ganz erheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Wir können einfach nicht verstehen, dass Sie auf unsere bisherigen Angebote nicht eingegangen sind, obwohl Ihnen klar sein muss, dass Sie irgendwann doch Ihre Schulden bezahlen müssen.

Unser Auftraggeber will jetzt in dieser Sache endlich sein längst fälliges Geld sehen. Deshalb unser äußerst entgegenkommendes Angebot:

Zahlen Sie 1 x 93,00 € bis zum 14.03.2020

oder

3 x 31,00 € monatlich ab dem 01.03.2020 oder dem 15.03.2020

und die Sache ist für Sie erledigt.

Es liegt jetzt an Ihnen auf unser Angebot einzugehen. Tun Sie dies nicht, müssen wir leider das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten lassen mit der Folge, dass Sie ein vielfaches des obigen Betrages zahlen müssen. Ersparen Sie uns bitte weitere unangenehme Maßnahmen gegen Sie und sich selbst mehrere Hundert Euro.

Mit freundlichen Grüßen

*** Inkasse GmbH "


Diese Forderung soll angeblich aus einer Bestellung bei Provea (Unterhosen-Versand) sein.

Nur ich habe die letzten 8 oder 10 Jahre definitiv keinen Brief / E-Mail / Zahlungsaufforderung oder ähnliches bekommen.

Auch in in meinem E-Mail Verlauf konnte ich nichts finden.

Meine Frage nun, ist das eine Masche? Ich meine mich wage daran zu erinnern, dass ich mir mal dort eine Unterhose bestellt hatte - dies liegt aber locker 11 Jahre zurück.

Kann es sein, dass von damals noch eine Forderung heute Bestand hat ?

Oder ist das alles eine Betrugsmasche?

Ich weiß nicht was am klügsten ist ?

Gehe ich zum Verbraucherschutz? Zum Anwalt? Zur Polizei? Zur Presse?

Ich hab schon etwas recherchiert und dieses Inkassobüro ist wohl recht zwielichtig.



Vielen Dank, falls einer sich Zeit nimmt, um mir zu antworten und evtl. den einen oder anderen Ratschlag für mich hat in dieser Sache.

:-)

Post vom Inkassobüro?

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90 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen kurz folgendes schreiben
"Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Ich habe auch nie eine Nachricht von ihnen erhalten. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich mir zu helfen wissen (Strafanzeige, Beschwerde beim Aufsichtsgericht, negative Feststellungsklage). Im übrigen verweise ich auf §11a RDG. Ohne Nachweis eines Vertrages o.ä. haben sie hier gar nichts zu fordern. Ihre Drohungen begreife ich übrigens als Nötigung. Sie wissen ganz genau, dass ihre absurde Kostentreiberei schon zu strafrechtlichen Verurteilungen geführt hat. Sie sollten daher aufpassen, dass es beim nächsten Mal nicht noch heftiger wird."

Mehr würde ich denen nicht schreiben. Selbst wenn es die Sache von vor 10 oder 11 Jahren war. Das ist definitiv dann verjährt.

-- Editiert von mepeisen am 20.02.2020 10:31

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#2
 Von 
Kann es nicht fassen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen, genau das Gleiche habe ich heute am 20.02.20 erhalten.
Interessant finde ich dass wir dann beide genau alles gleich bestellt haben müssten, denn auch bei mir sind es die 3x31 Euro..
Spaß bei Seite... danke für die Vorlage der Antwort.
Ich werde zusätzlich noch zur Polizei gehen und mich beraten lassen, da bei mir noch ein Mahnbescheid dazu kam.

Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dem gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt widersprechen. Also Kreuzchen bei "Ich widerspreche komplett". Und per einschreiben zum Gericht zurück.
Auch bei dir ist es länger als 3 Jahre her? Dann ist es verjährt.

Hinweis zu der Anzeige: Wenn ihr irgendwann mal was bestellt habt, vor 10 Jahren oder so, dann dürfen die das durchaus erst mal fordern. Selbst verjährte Forderungen. Der Knackpunkt ist das Detail, wo sie mit massiven mehrfachen weiteren Kosten drohen. Diese Sprachwendungen mit den "mehreren hundert Euro", die sind es, die nicht mehr OK sind. Da fehlt auch völlig, dass du natürlich widersprechen könntest.

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#4
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich hab ... bis jetzt... noch keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen... ich wollte nur schon mal vorab fragen, was wie man auf so einem einfachen bettelbrief reagiert?

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ich würde mir den Spaß machen und zurückschreiben, das Inkassobüro möge doch bitte ganz konkret mitteilen,
- wann genau was für eine Bestellung genau getätigt wurde,
- ob die bestellte Ware geliefert wurde,
- ob aufgrund Nichtbezahlens der Rechnung eine Mahnung verschickt wurde und wann,
- und außerdem bitte eine Kopie der Bestellung samt Unterschrift.

Dann sollen die mal liefern.

Liefern sie nicht, tütet man das ganze ein und übersendet es an die Staatsanwaltschaft.

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

Oder gleich eine negative Feststellungsklage gegen *** Inkasso GmbH FKH OHG anstreben?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Könnte man machen, aber wieso dem Stress aussetzen? ;-)

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#8
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

Gibs sonst nen guten Ratschlag was machen kann? Gibt es z.B. irgendwie einen Vordruck, welchen man denen hinschicken kann? Oder ist die bessere Alternative nicht in die Offensive zu gehen, sondern das einfach aussitzen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist egal, was du denen schickst. Sie zählen zu den übleren Vertretern der Zunft. Die wollen auch nicht hören, dass sie Fehler gemacht haben.

Normalerweise geben aber auch die irgendwann Ruhe. Die wissen ja, dass es aussichtslos ist, da du rechtlich gesehen informiert bist. Die hoffen auf den 0,01% Fall, dass du dich einschüchtern lässt.

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#10
 Von 
amz539997-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich habe am 13.2. auch das Schreiben von UVG Inkasso (Stephanie Merz) bekommen.
Ursprungsgläubiger: Provea, Forderung 310,96€
Wenn ich 93€ oder 3x31€ zahle, wird mir der Rest erlassen.
??? Was soll der ****** ???
Weiß nicht mal was Provea ist.

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#11
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

Provea ist ne Schweizer Firma - die ein Unterhosenabo anbieten ... es wird irgendwie die marke TONO angeboten, und die 1. Bestellung kostet 0,00 € - wenn man die Unterhose behält - hat man wohl ein Abo mit denen und die schicken unaufgefordert neue. Sowas braucht eigentlich kein Mensch - und die Forderungen sind ausgedacht - zu hoch - auf jeden Fall nicht berechtigt .... trotzdem versucht dieses UVG Inkasso Geld einzusammeln ....

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist eine ältere Masche einer üblen Abofalle. Schon damals haben die getrickst und gegen geltendes Recht verstoßen, diese Abos irgendwo versteckt im Kleingedruckten. Wichtig ist, dass ihr zwei Dinge prüft:
A) Ist es tituliert (Stichworte Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw.)
B) Ist es nicht tituliert, dafür aber verjährt

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#13
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Zu a) "tituliert (Stichworte Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw.)" - da hätte ja ein offizieller Brief vom Gericht zu Hause eingehen müssen ?

Zu b) Verjährt nach 3 Jahren zum Ende des Jahres.... - Ich kann mich nicht daran erinnern in den letzten 6 Jahren oder mehr von denen was gehört zu haben - auch habe ich meine E-Mails gecheckt mit den Stichworten "Tono" - "Provea" usw ... und bin nirgends fündig geworden .. auch alte Kontoauszüge bin ich durchgegangen ... nichts.

also gehe ich mal davon aus das kein Anspruch ist bzw. wenn, dass dieser schon verjährt ist.

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#14
 Von 
hejozi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute am 04. 03. 2020 exakt das gleiche Schreiben von Stephanie Merz erhalten. Das Datum des Schreibens ist der 13. 02. 2020.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

@hejozi. Mich würde interessieren, wie Du weiter vorgehen willst in der Angelegenheit?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

Kleines Feedback... seit dem Bettelbrief vom 19.02.2020 jabe ich nichts mehr gelesen von den Geldeintreibern... ich habe die Fristen 1.3. Sowie 15.03. Verstreichen lassen.... würde mich jetzt mal interessieren, ob es bei Euch ähnlich ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Micky89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, ich habe so einen ähnlichen Brief bekommen. Mit einer Forderung von 298€ und wenn ich es nicht in der Frist bezahle, würde es zu Vollstreckung kommen. Als ich den Brief vor ein paar Tagen bekommen habe, habe ich direkt angerufen und nachgefragt worum es sich handelt, weil bei mir nix drin stand. Dann stellte sich heraus das es von Provea kam. Ich hab der Frau mit Akzent gesagt, dass ich da nix bestellt habe und ich nicht bezahle und sie daraufhin Pampig wurde und mir den Hörer zu knallte. Also Unprofessionell...Ich kann mich daran erinnern, vor 10 Jahren mal gratis Unterwäsche bekommen zu haben...und damals schon Stress hatte mit denen. Also, ich werde es jetzt mal Meinem Anwalt geben, das der schon Bescheid weiß und NICHT auf deren Forderung eingehen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Halte dich einfach an die Empfehlungen, die hier schon gegeben wurden, dann braucht es auch erstmal keinen Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

Genau ... Keine Angst die sind dafür bekannt, dass sie unberechtigte Forderungen eintreiben.
Erneut ein kleines Feedback von mir... seit dem Bettelbrief vom 19.02.2020 habe ich nichts mehr gelesen von den Geldeintreibern... ich habe die Fristen 1.3. Sowie 15.03. Verstreichen lassen....

Sollten die sich noch einmal bei mir melden, werde ich einen Anwalt damit beauftragen eine negative Feststellungsklage anzustreben.

Aber bis dahin - ich denke kaum, dass die sich ein zweites Mal melden.

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#20
 Von 
finalstar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi zusammen. Ich habe das gleiche Problem. Eine Forderung von 117 Euro.

Auf Nachfrage erhielt ich heute eine Kostenaufstellung. Ich hatte mal 2012 so ne angebliche gratis Unterhose bekommen.

Es gab dann einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid. Laut forderungs Aufstellung habe ich den Betrag in Raten abbezahlt.
Am 20.5.2014 war die letzte Zahlung vom Gerichtsvollzieher. Damit war die Sache für mich erledigt.

Was solln jetzt die angeblichen 117 Euro?

Ich zitiere: " durch die von uns eingeleitete Zwangsvollstreckung wurde der titulierte Betrag realisiert. Unserer Mandantin sind jedoch während der Vollstreckung weitere nicht im Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden.,die sie ebenfalls nach Paragraf 280,286 ff BGB zu ersetzen haben."


Was kann ich davon halten und wie kann ich darauf reagieren????


Liebe Grüße

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass die Sache bezahlt ist und abgeschlossen ist?
Hast du damals den Original-Titel vom Gerichtsvollzieher bekommen?

Zitat:
Was solln jetzt die angeblichen 117 Euro?

Frei erfundener Blödsinn. Mehr kann man dazu nicht sagen eigentlich.

Signatur:

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#22
 Von 
finalstar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass die Sache bezahlt ist und abgeschlossen ist?
Hast du damals den Original-Titel vom Gerichtsvollzieher bekommen?

Zitat:
Was solln jetzt die angeblichen 117 Euro?

Frei erfundener Blödsinn. Mehr kann man dazu nicht sagen eigentlich.



Das kann ich dir nicht beantworten. Ich weiß es nicht mehr. Ist ja schon 6 Jahre her.
Der gv war ja damals bei mir. Ich habe meine Zahlungen an ihn geleistet. Mit der letzten Zahlung war das für mich erledigt.

Muss ich mir jetzt Sorgen machen????

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast keine Unterlagen mehr?

Wegen den Sorgen: Das kommt drauf an, was die nun genau fordern. Theoretisch ist ja auch denkbar, dass der Gerichtsvollzieher sich verrechnet hatte. Bei diesem Inkasso ist es zwar unwahrscheinlich, denn die erfinden sehr gerne Unsinn, wie man hier ja auch im Forum sieht. Aber besser wäre, das vorher nochmal zu prüfen.

Vielleicht mal den Gerichtsvollzieher kontaktieren, die Lage schildern, dass die dich hier offenbar abzocken wollen und fragen, ob er noch Unterlagen hat und bestätigen kann, dass es vollständig bezahlt wurde von dir.

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#24
 Von 
finalstar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe leider keine Unterlagen mehr davon. Sind auch mittlerweile 6 Jahre her. Wer der damalige Gerichtsvollzieher war,kann ich such nicht mehr nachvollziehen.
Kann ich den erledigten Vollstreckungsbescheid irgendwo auf dem Gericht noch einsehen?????

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#25
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Siehst Du und genau da beginnt das Problem, es gibt keinen Vorgang des erledigten Vollstreckungsbescheides.

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist dieser wieder beim IKB liegt ist gross.
Somit könnte aus diesem wieder vollstreckt werden.

Auch der Zeitraum ist jetzt nicht so überraschend, denn Akten müssen von GVZ 5 Jahre lang aufbewahrt werden, und da nach vernichtet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst dich ja einfach mal bei Gericht melden und kurz nachfragen, ob die den Vorgang noch nachvollziehen können und welcher GV zuständig war. Mit etwas Höflichkeit bekommt man da Infos. Dann kannst du weiter sehen.

Alternativ stützt man sich auf deren eigenen Wortlaut. Und der besagt ja "Der titulierte Betrag wurde realisiert". Damit ist es vorbei. Mehr als aus dem Titel gibt es erst mal nicht. Aber schau erst mal, ob du weitere Infos bekommst, bevor man in die Korrespondenz mit diesem Inkasso geht.

-- Editiert von mepeisen am 17.06.2020 11:34

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb550341-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,
ich habe aufmerksam eure Hilfreiche Kommentare gelesen und einiges verwendet...

Meine Mutter 86 Jahre, Pflegefall Grad 4 seit 2001,, blind, hört kaum was.... hatte die Tage eine Mahnbescheid bekommen von Rechtsanwaltskanzlei Modenbach, die alte Forderungen der Kanzlei Wehnert & Kollegen übernommen haben , sich den Keller mit alten Kartons in Corona Zeit ausgepackt, man hatte ja sonst nichts zu tun :-) :-) :-)

172.,63 für die Firma FKH OHG --- ich bin mir sicher das wir 2015 shcon mal ein Schrieben von diesem Wehnert bekommen haben und mit Ihm alles geklärt wurde -----

nun ja, ich habe diese Mahnbescheid widersprochen und nun fordern Sie mich auf , den Widerspruch zurück zu nehmen - sie sagen in beider seitige,m Interesse.. :-)

habe dann heute die Rückantwort erfasst , nachdem ich Eure Erfahrung gut studiert habe.

Ich habe sie aufgefordert, den Mahnbescheid in deren Interesse zurück zu nehmen , da ich sonst das ganze an die Staatsanwaltschaft abgeben werde....... auch das mir gerichtliche/und Anwaltskosten egal wären , da meine Mutter eh bei der kleine Rente Prozesskostenhilfe bekommt ..

So das ganze geht Montag raus , bin mal gespannt, werde berichten

schönes Wochenende noch

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Der nächste Kanidat, der sich das Leben unnötig schwer macht.
Deswegen nicht einfach was abkupfern, sondern einen neuen Beitrag eröffnen.

Die erste Frage wäre: von wann soll die Forderung denn sein, wenn Deine Mutter seit 01 im Pflegeheim ist.
Wenn man mit Wehnert 2015 Kontakt hatte, muss die Forderung ja aus dem Zeitraum sein.

Sprich anstatt hier das Kaliber Staatsanwaltschaft abzufeuern (was wahrscheinlich auch keine Wirkung hätte)
Hätte man denen auch kurz schreiben können, "ÄtschiBätschi das ist verjährt."

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wird denn vermutet, dass das frei erfunden ist?

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mandantrecht123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 21x hilfreich)

So nun melde ich mich doch noch einmal zurück zu dem Thema:

Heute kam vom Amtsgericht ein Mahnbescheid ins Haus geflattert von der FKH OHG -

Hauptforderung eine Rechnung vom März 2011 - hierüber habe ich natürlich keinerlei Unterlagen mehr zu Hause zu liegen. Aber wir haben jetzt ja auch schon 2020 ?

Insgesamtz beläuft sich die Mahnung nun auf 235,57 Euro.

Jetzt die Frage aller Fragen, Es ist ja jetzt erst der Mahnbescheid gekommen. Also 3 Jahre sind doch alle mal rum seit 2011 - damit ist das doch komplett verjährt?

Warum macht da so ein Gericht überhaupt mit, wenn es das Datum liest?

Was ist die beste günstigste Vorgehensweise?

Ein Anwalt kostet auch Geld.

Nur Widerspruch einlegen?

Oder einen Anwalt konsultieren der den Widerspruch einlegt?

Die Summe zahlen? Das ist wohl das letzte und dümmste, das man tun kann?

Vielen Dank für ein paar Hinweise.

6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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