Hallo, ich habe folgende Frage:
ich wurde Ende Oktober 2019 am Sprunggelenk operiert. Die AU ging bis 3.1.2020.
Ab 4.1.2020 habe ich die Arbeit wieder normal aufgenommen, ohne Wiedereingliederung. Allerdings ging die Belastung nach 3 Wochen Arbeit doch sehr auf mein Gelenk, weshalb ich eine Wiedereingliederung ausgestellt bekommen habe.
Wer ist verpflichtet mir die 3 Wochen Arbeit zu zahlen und durfte mich mein Arzt überhaupt nach der normalen Arbeit wieder in eine Wiedereingliederung schicken?
Grüße und vielen Dank!
Krankengeld oder Lohn?
20. Februar 2020
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Frage vom 20. Februar 2020 | 09:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld oder Lohn?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2020 | 11:00
Von
Status: Schüler (233 Beiträge, 71x hilfreich)
Der Arbeitgeber muss dir deinen Lohn zahlen. Du warst ja 3 Wochen gesund.
Dein Doc kann dich gar nicht alleine nicht in eine Wiedereingliederung schicken.
Das geht nur in Absprache mit der KK den AG und dir.
#2
Antwort vom 20. Februar 2020 | 11:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Arbeitgeber muss dir deinen Lohn zahlen. Du warst ja 3 Wochen gesund. :
Dein Doc kann dich gar nicht alleine nicht in eine Wiedereingliederung schicken.
Das geht nur in Absprache mit der KK den AG und dir.
Richtig. Wurde ja auch von allen Parteien unterschrieben, inklusive mir.
Allerdings meint mein Arbeitgeber, dass mein Arzt mich nicht in eine Wiedereingliederung hätte schicken dürfen, da ich davor schon wieder gesund war und möchte deshalb nicht den Lohn für die 3 Wochen Arbeit zahlen.
War es nun ein Fehler von meinem Arzt, oder ist die Firma einfach im Unrecht, da der Geschäftsführer eine Unterschrift unter meine Wiedereingliederung gesetzt hat?
Danke schonmal!
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#3
Antwort vom 20. Februar 2020 | 11:26
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Du hast gearbeitet. Dein AG schuldet dir dafür das Gehalt.
#4
Antwort vom 20. Februar 2020 | 14:03
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6503x hilfreich)
Das sind zwei ganz verschiedene Themen.
Da du die drei Wochen gearbeitet hast, steht der Lohn dir zu.
Ob mit dem Abstand nun noch Wiedereingliederung möglich oder vorgesehen ist, ist eine andere Frage. Aber offenbar haben doch alle Parteien dem zugestimmt, oder?
#5
Antwort vom 20. Februar 2020 | 16:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas sind zwei ganz verschiedene Themen. :
Da du die drei Wochen gearbeitet hast, steht der Lohn dir zu.
Ob mit dem Abstand nun noch Wiedereingliederung möglich oder vorgesehen ist, ist eine andere Frage. Aber offenbar haben doch alle Parteien dem zugestimmt, oder?
Richtig. Ich befinde mich auch schon im 6 Stunden Rhythmus.
Es geht nur darum, wer mein Gehalt zahlen muss vor der Wiedereingliederung
#6
Antwort vom 20. Februar 2020 | 17:26
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6503x hilfreich)
Na, der AG - wer denn sonst? Oder gibt es noch weitere Kandidaten?
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