Spekulationssteuer bei Eigenutzung als Teileigentümer & möbilierte Vermietung

20. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Luemmler123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Eigenutzung als Teileigentümer & möbilierte Vermietung

Guten Tag,

ich habe folgende zwei Fragen:

1. Wie ist die Situation unter steuerlichen Aspekten zu behandeln: Ein Teileigentümer A bewohnt seit 04/2017 eine Eigentumswohnung, die ihm zu 50 % (lt. Grundbuch) gehört als Erstwohnsitz. Finanzierung läuft über Teileigentümer B zu 100%. 04/2019 Verkauf der Immobilie mit Veräußerungsgewinn.
Fällt hier keine Spekulationssteuer i.S.d. § 23 I S.3 EStG an? Könnte man in solch einer Situation eine Spekulationssteuer ohne 10 Jahre Haltedauer in Form einer GbR, Bruchteilsgemeinschaft oder ein Eigentumsverhältnis von z.B (95% und 5%) reduzieren? (oder durch andere Mehoden?)

2. Es wird eine Wohnung vermietet in der (fast) der gesamte Hausstand (inkl. Küche,Bett,Schrank,Sofas,Bettwäsche etc.) des Eigentümers vorhanden ist. Es sind keine Rechnungen des Interiors mehr vorhanden und das Alter des Interiors besträgt ca. 6 Jahre. Handelt es sich um im eine möbilierte Wohnraumvermietung mit allen Vor-und Nachteilen? Kann das Interior trotz des Alters (mit dem Neupreis) abgesetzt oder steuerlich geltend gemacht werden?

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Luemmler123):
1. Wie ist die Situation unter steuerlichen Aspekten zu behandeln: Ein Teileigentümer A bewohnt seit 04/2017 eine Eigentumswohnung, die ihm zu 50 % (lt. Grundbuch) gehört als Erstwohnsitz. Finanzierung läuft über Teileigentümer B zu 100%. 04/2019 Verkauf der Immobilie mit Veräußerungsgewinn.
Fällt hier keine Spekulationssteuer i.S.d. § 23 I S.3 EStG an? Könnte man in solch einer Situation eine Spekulationssteuer ohne 10 Jahre Haltedauer in Form einer GbR, Bruchteilsgemeinschaft oder ein Eigentumsverhältnis von z.B (95% und 5%) reduzieren? (oder durch andere Mehoden?)
Da Teileigentümer B in keinem Fall die Voraussetzung "zu eigenen Wohnzwecken" erfüllt, ist der verkauf im Hinblick auf seinen Anteil immer steuerpflichtig!

Zitat (von Luemmler123):
Kann das Interior trotz des Alters (mit dem Neupreis) abgesetzt oder steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, aber niccht so wie Du wahrscheinlich meinst!

Die ursprünglichen Anschaffungskosten bleiben als Bemessungsgrundlage maßgeblich, R7.3 Abs.6 Satz 2 Nr.1 lit. b) EStR.

Von einer Gesamtnutzungsdauer von 10 Jahren ausgehend beträgt das verbleibende AfA-Volumen noch 40% der Anschaffungskoten, die in den kommenden 4 Jahren geltend gemacht werden können. Das auf die Zeit der Eigennutzung entfallende AfA-Volumen ist steuerlich verloren, R7.4 Abs.10 Satz 1 Nr.2 EStR.

taxpert

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#2
 Von 
Luemmler123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

zu 1.): Also ist es sinnvoller von Anfang an die Anteile eher zu Gunsten des Eigenutzers zu verteilen oder wäre das schon missbräuchlich? (Wahrscheinlich gibt es seitens der Bank dann Probleme, oder?)
Und wie sieht es aus wenn in einer 2 Personen GbR erworben wurde und nur einer die Wohnung bewohnt? Genauso?

zu 2.): Ok also müsste man von jedem Teil des Interios die geschätzte Gesamtnutzungsdauer und die AK ermitteln oder geht das teilweise pauschal? Es sind schließlich ca. 200 Teile ?

Vielen Dank!

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Luemmler123):
(Wahrscheinlich gibt es seitens der Bank dann Probleme, oder?)
Eventuell, aber hier ist das Steuer- und nicht das Bankenrechtforum!

Zitat (von Luemmler123):
Also ist es sinnvoller von Anfang an die Anteile eher zu Gunsten des Eigenutzers zu verteilen
Grundsätzlich ja, aber bereits im Ausgangs-Szenario hat Teileigentümer im schlimmsten Fall die A...-Karte gezogen! Er/sie haftet gegenüber der Bank für die volle Kreditsumme, gehören tut ihm/ihr aber nur 50%! Vertrauen ist gut, hat aber -besonders in finanzieller Hinsicht im Freundes- und Verwandtenkreis!- auch Grenzen!

Zitat (von Luemmler123):
Ok also müsste man von jedem Teil des Interios die geschätzte Gesamtnutzungsdauer und die AK ermitteln oder geht das teilweise pauschal? Es sind schließlich ca. 200 Teile ?
Rein theoretisch müsste jedes Trum einzeln erfasst werden! Im Regelfall wird man aber das Ganze in einer Summe "Wohnungseinrichtung" erfassen. Was natürlich nicht heißt, dass man ggf. die Anschaffungskosten überhaupt nicht glaubhaft machen muss! Immer bedenken, schätzen tut das FA, nicht der Steuerpflichtige, §162 AO! Und eine Schätzung muss nicht zu Gunsten des Steuerpflichtigen erfolgen!

taxpert

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#4
 Von 
Luemmler123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es eigentlich bei Kauf einer größeren Wohnung in WEG Verwaltung aus, wenn diese nach 3 Jahren Eigenutzung in 2 Wohnungen durch eine Trennwand aufgeteilt wird? Kann man das irgendwie steuerlich optimieren? Und dann fängt die Frist direkt wieder neu an zu laufen?

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