Neuer Grundsteuermessbetrag aufgrund Anschriftenänderung

20. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Neuer Grundsteuermessbetrag aufgrund Anschriftenänderung

Hallo,

ich habe der Stadt von der ich einen Grundsteuerbescheid erhalten habe meine neue Anschrift mitgeteilt. Als Antwort habe ich einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten in dem der Grundsteuermessbescheid um 25% höher ist als bisher. Der bisherige war auch identisch mit dem aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.

Meine Frage ist nun: Kann Grundsteuermessbetrag einfach von der Gemeinde erhöht werden oder müssen die sich an die Festsetzung des Finanzamtes halten, welche ich 2016 bekommen habe?

Beste Grüße und vielen Dank schonmal

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Kann Grundsteuermessbetrag einfach von der Gemeinde erhöht werden


Der Grundsteuermessbetrag kann nur vom Finanzamt geändert werden. Die Gemeinde kann dagegen den Hebesatz ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Unwahrscheinlicher wäre eine Änderung des Einheitswertes durch das FA und der Bescheid darüber ist nicht angekommen, z.B. wegen des Anschriftenwechsels.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Der Hebesatz ist gleich geblieben. Nur der Messbetrag wurde erhöht. Von der alten Anschrift habe ich einen Nachsendeauftrag für zwei Jahre an die neue Anschrift. Ein Brief vom Finanzamt wäre also bei mir angekommen.

Noch eine andere Frage. Ich habe zwei gleich große Grundstücke welche nebeneinander liegen. Für das eine wurde vom Finanzamt 2016 ein Grundsteuermessbetrag von 2,04€ festgesetzt. Für das daneben wurde 2018 2,86€ festgesetzt. Wie kommt es denn zu dem Unterschied? Ist dabei immer das Kaufjahr ausschlaggebend?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
habe ich einen Nachsendeauftrag


Nur für die Deutsche Post? Bei uns lässt das Finanzamt Briefe durch einen anderen Zustelldienst zustellen.

Zitat:
Wie kommt es denn zu dem Unterschied? Ist dabei immer das Kaufjahr ausschlaggebend?


Der Grundsteuermessbetrag sollte bei gleich großen unbebauten Grundstücken gleich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Meines Wissens wird der Grundsteuermeßbetrag bei einer Änderung , z..B. der Besitzverhältnisse oder der Bebauung neu festgelegt, und zwar nach den Regeln zum Zeitpunkt der Änderung.
Hat sich bei den beiden Grundstücken eine unterschiedliche Änderung z.B. infolge einer Erbauseinandersetzung, ergeben?
Auch spielt eine Rolle die Lage der beiden Grundstücke und wie sie genutzt werden können.. Wie werden die beiden Grundstücke genutzt? Hat jedes Grundstück einen eigenen Zugang zu öffentlichen Straßen?

-- Editiert von aspergius am 20.02.2020 23:38

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
und zwar nach den Regeln zum Zeitpunkt der Änderung.


Der Grundsteuermessbetrag bezieht sich auf den Einheitswert 1964 und im Osten auf den Einheitswert 1935.

Der ändert sich nicht dadurch, dass er später festgestellt wird.

Zitat:
eine unterschiedliche Änderung z.B. infolge einer Erbauseinandersetzung, ergeben?


Wie eine Erbauseinandersetzung den Einheitswert eines unbebauten Grundstücks beeinflussen sollte, erschließt sich mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Wir haben eine Wohnung gekauft und haben festgestellt, dass die Grundsteuer erheblich höher war wie im Jahr zuvor beim Vorbesitzer. Uns gegenüber wurde es damit begründet, dass der Grundsteuermessbetrag bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse neu fest gelegt wird.. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Grundsteuermessbetrag sollte bei gleich großen unbebauten Grundstücken gleich sein.
Nicht unbedingt zwingend! Es kann ohne weiteres sein, dass die Grundstücke früher unterschiedlich groß waren, duruch Zu- bzw. Abgänge an Fläche jetzt jedoch gleich groß sind! Sind bei den Zu-Abgängen die Wertgrenzen des §22 Abs.1 BewG für Wertfortschreibungen nicht erreicht, so können bei gleicher Größe unterschiedliche EWs vorliegen!

Zitat (von aspergius):
Uns gegenüber wurde es damit begründet, dass der Grundsteuermessbetrag bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse neu fest gelegt wird..
Das ist -gelinde gesagt!- Schwachsinn!

Bei einer Eigentumsübertragung kommt es grundsätzlich nur zu einer Zurechnungsfortschreibung! Einheitswert-Akten werden jedoch -logischer Weise!- häufig über Jahrzehnte nicht "angefasst"! Da kann es ohne weiteres immer passieren, dass bei einer notwendigen Wertfortschreibung festgestellt wird, dass eigentlich seit Jahren eine Art- und/oder Wertfortschreibung fällig gewesen wäre! Die wird dann natürlich im Rahmen der Zurechnungsfortschreibung nachgeholt.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

@taxbert.
Ich bin Laie und hab mich laienhaft ausgedrückt. Aber im Ergebnis kommt es auf das gleiche raus.. Nsch Eigentümerwechdel kann es zu einer anderen Grubdsteuer kommen. Auch nach einer Erbauseinandersetzung kommt es gwöhnlich zu anderen Eigentumsverhältnissen...also kann es auch da zu einer anderen Grundsteuer kommen...

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
...also kann es auch da zu einer anderen Grundsteuer kommen...
Ja ... wen man fälschlicherweise „Anlass" und „Ursache" gleichsetzt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Nsch Eigentümerwechdel kann es zu einer anderen Grubdsteuer kommen.


Nein, das kann es nicht.

Zitat:
Auch nach einer Erbauseinandersetzung kommt es gwöhnlich zu anderen Eigentumsverhältnissen...also kann es auch da zu einer anderen Grundsteuer kommen...


Auch das ist nicht richtig.

Beides ergibt sich auch nicht aus der Antwort#8 von @taxpert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Denkbar ist natürlich auch noch, dass die Grundstücke zwar gleich groß sind und nebeneinander liegen, aber dennoch zu zwei unterschiedlichen Zonen in der Bodenrichtwertkarte gehören. Unterschiedliche Bodenrichtwerte führen zu unterschiedlichen Einheitswerten und damit auch zu unterschiedlichen Grundsteuermessbeträgen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Ein Grundstück habe ich 2015 gekauft und ein 2016 wobei das Finanzamt das 2018 steuerlich erst auf mich umgeschrieben hat. Auf dem Grundsteuermessbescheid von 2015 steht: Der Grundsteuermessbetrag wird zum 01.01.2015 auf 2,04€ festgesetzt. Bei dem zweiten Grundstück steht im Bescheid aus dem Jahr 2018: Der Grundsteuermessbetrag wird zum 01.01.2018 auf 2,86€ festgesetzt. Die Stadt verlangt dann auf Grundlage des Bescheides von 2018 die Zahlungen rückwirkend ab 2016. Die Grundstücke liegen nebeneinander. Alle anderen im Umkreis zahlen auch ihre 2,04€ von früher....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Und was steht im Einheitswertbescheid? Der ist nämlich die Grundlage für den Grundsteuermessbescheid.

Letztlich können wir nur spekulieren, was das Problem ist. Und natürlich ist es denkbar, dass dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist.

Da der zweite Bescheid jedoch bereits aus dem Jahr 2018 stammt, ist er rechtskräftig und kann auch dann nur noch schwer angefochten werden, wenn er fehlerhaft ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da der zweite Bescheid jedoch bereits aus dem Jahr 2018 stammt, ist er rechtskräftig und kann auch dann nur noch schwer angefochten werden, wenn er fehlerhaft ist.
Der Bescheid braucht nicht angefochten zu werden!

Sowohl das BewG (§22 Abs. 3 BewG, als auch das GrStG (§17 Abs.2 Nr.2 GrStG) kennen die Fehlerbeseitigung zumindest für die Zukunft!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.253 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen