Hallo, ich möchte gern kündigen..aber in meinem Arbeitsvertrag
steht das meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt.. ist das rechtsmäßig?
Liebe Grüße Bea
Frage zur Kündigungsfrist / 3 Monate zum Quartalsende
20. Februar 2020
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Frage vom 20. Februar 2020 | 20:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Kündigungsfrist / 3 Monate zum Quartalsende
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#1
Antwort vom 20. Februar 2020 | 20:51
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
... jedenfalls nicht rechtswidrig.
#2
Antwort vom 20. Februar 2020 | 20:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat... jedenfalls nicht rechtswidrig. :
Ja, aber es ist doch zulasten des Arbeitnehmers.. wenn der Arbeitnehmer psychisch und physisch nicht mehr in der Lage ist, ändert sich dann etwas?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2020 | 21:07
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Eine lange Kündigungsfrist gilt aus Arbeitnehmersicht als Vorteil.
Sofern der Arbeitnehmer weder psychisch noch physisch in der Lage ist, die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist einzuhalten, sollte er sich arbeitsunfähig schreiben lassen.
#4
Antwort vom 20. Februar 2020 | 22:50
Von
Status: Schüler (325 Beiträge, 109x hilfreich)
... oder um einen Aufhebungsvertrag bitten.
#5
Antwort vom 21. Februar 2020 | 09:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119667 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitat. wenn der Arbeitnehmer psychisch und physisch nicht mehr in der Lage ist, ändert sich dann etwas? :
Ja, wenn er das von einem Arzt entsprechend bescheinigt bekommt, kann das dei Kündigungsfrist auf bis zu 0 (=fristlos) kürzen.
Ob das dann sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
#6
Antwort vom 21. Februar 2020 | 09:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
Dann sollte der Arbeitnehmer schleunigst zum Arzt gehen, sich untersuchen lassen.Zitatwenn der Arbeitnehmer psychisch und physisch nicht mehr in der Lage ist :
Evtl. schreibt der Arzt---arbeitsunfähig---
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