Strafzettel 1 Minute vor Ablauf der Parkdauer

21. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ALG1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzettel 1 Minute vor Ablauf der Parkdauer

Hallo !

Habe mein Auto auf einem "Safe Place"-Parkplatz abgestellt, mit auf 09:00 eingestellter Parkscheibe.

Parkdauer beträgt 1 Stunde.

Der Strafzettel wurde um 09:59 ausgestellt.

Darf ich dagegen angehen ?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Darf ich dagegen angehen ?
Das dürftest du sogar, wenn der erst um 18 Uhr ausgestellt worden wäre.

Bei derner Konstellation, sollte allerdings Chance auf Erfolg gegeben sein...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ALG1):
Darf ich dagegen angehen ?

Klar. Dürfen darf man, ist ja ein Rechtsstaat.


Man ist ja sicherlich um 10:00:00 weggewesen und kann das auch gerichtsfest nachweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... und kann das auch gerichtsfest nachweisen?
Muss man das denn?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Muss man das denn?

Nö.


"Wir müssen Nahrung zu uns nehmen, Exkremente ausscheiden und Sauerstoff einatmen, um vorzeitiges Absterben der Zellen zu verhindern. Alles andere ist optional."
Dr. Sheldon Cooper


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

du weißt doch genau wie ich es meinte: Nicht der Verkehrsteilnehmer muss beweisen, sondern die Behörde.

Nehmen wir einfach mal 10 Minuten zu früh, da würde vermutlich fast jeder Richter "freisprechen".
Aber zugegeben, bei nur einer Minute könnte eine Zeugenaussage schon reichen.

Stefan

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nehmen wir einfach mal 10 Minuten zu früh,

Da würden wir auch nicht wirklich drüber diskutieren.



Zitat (von reckoner):
Aber zugegeben, bei nur einer Minute könnte eine Zeugenaussage schon reichen.

Das befürchte ich auch. Und dann braucht man halt was wirklich handfestes ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nicht der Verkehrsteilnehmer muss beweisen, sondern die Behörde.
welche Behörde denn?

Zitat (von ALG1):
Habe mein Auto auf einem "Safe Place"-Parkplatz abgestellt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Laut der von mir verlinkten Website, ist das Auslegen einer Parkscheibe nicht erforderlich. Die Parkzeit wird also auf anderem Wege ermittelt. Damit entfällt dann aber auch das Einstellen der Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde.

Wenn man also das Fahrzeug bei einer erlaubten Höchstparkdauer von einer Stunde um 8:58 Uhr geparkt hat, dann hat man die Höchstparkdauer um 9:59 Uhr überschritten.

@ALG1: Wie war denn die Beschilderung vor Ort? Hast Du Fotos, oder könntest Du welche machen?

-- Editiert von Demonio am 23.02.2020 07:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
welche Behörde denn?
Na die die den Strafzettel ausgestellt hat (davon war die Rede - woher soll ich wissen was Safe Place ist?).
Im Zivilrecht ist es aber auch nicht groß anders, auch da muss der Anspruchsteller beweisen. Nur sollte das bei Parksensoren kein Problem sein, ergo interessiert nicht wann die Vertragsstrafe ausgesprochen wurde, sondern wann der TS wirklich weggefahren ist.

Zitat:
Laut der von mir verlinkten Website, ist das Auslegen einer Parkscheibe nicht erforderlich.
Ist aber gelogen, Zitat: "Das Auslegen einer Parkscheibe ist bereits an vielen Standorten nicht mehr erforderlich."

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Na die die den Strafzettel ausgestellt hat (davon war die Rede
Ist ja auch ein Strafzettel. Schließlich geht es um eine Vertragstrafe.

Zitat (von reckoner):
woher soll ich wissen was Safe Place ist?).
Schon mal was von Google und anderen Suchmaschinen gehört? Der Gedanke, dass hinter "Safe Place" keine Behörde stecken würde, war ja eigentlich recht naheliegend.

Manchmal kann es hilfreich sein die Fragestellung (ggf. Auch mehrfach) zu lesen, bevor man antwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat:
Wir statten Ihre Flächen mit robusten Bodensensoren aus, die abgestellte Fahrzeuge erkennen und Information über diese an unsere Service Mitarbeiter weiterleiten.

Damit gäbe es dann technische Aufzeichnungen über die tatsächliche Dauer der Belegung des Stellplatzes. Das macht den Widerspruch schon recht kompliziert. Wenn man ganz viel Pech hat gibt es auch noch Aufzeichnungen von Kameras an der Ein- und Ausfahrt, und schon heißt es rien ne va plus in Punkto Widerspruch.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#12
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von ALG1):
Habe mein Auto auf einem "Safe Place"-Parkplatz abgestellt, mit auf 09:00 eingestellter Parkscheibe.

Parkdauer beträgt 1 Stunde.

Ist man denn um genau 09:00 dort aufgeschlagen?
Beträgt die Parkdauer eine Stunde ab Ankunft, oder eine Stunde im Sinne der StVO (also Parkscheibe auf volle halbe Stunde vorstellen). Letzteres ließe sich aus den AGB den Parkplatzbetreibers herleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ALG1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich darf zahlen:

Die Parkscheibe hat keine Relevanz vor Ort, da die Parkdauer anhand von Bodensensoren ermittelt und gemessen wird.

Sie haben Ihr Fahrzeug 08:49 Uhr an vor Ort geparkt. Um 09:59 Uhr haben Sie die Vertragsstrafe erhalten.


-- Editiert von ALG1 am 25.03.2020 19:54

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Auch wenn die Sache ungünstig für Dich ausgegangen ist.

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