ALG 1 Lücke zum Krankengeld

22. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG 1 Lücke zum Krankengeld

Hallo zusammen,

folgende Situation:

XY hat Anspruch auf ALG1 bis zum 30.März 2020.

Nun ist XY erkrankt (Operation der Wirbelsäule durch Sturz) und es ist bereits jetzt absehbar, dass es eine längere Geschichte wird.

Die 6 Wochen (42 Tage) "Fortzahlung" wären theoretisch am 01. April 2020 vorbei.

Zu diesem Zeitpunkt besteht dann ja allerdings genau zwei Tage kein Anspruch mehr auf ALG 1. Somit entsteht eine zweitägige Lücke die durch "nix" gefüllt ist.

Hat XY trotz dieser Lücke Anspruch auf Krankengeld?

XY ist verheiratet und ihm würde keine weitere Unterstützung vom Staat zustehen.

Vielleicht kann jemand weiterhelfen?
Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo,

ich sehe keine "nix"-Lücke.
Wenn der ALG I-Anspruch am 30.03.2020 endet, wird ab 31.03.2020 Krankengeld gezahlt. XY muss nur auf eine nahtlose Krankschreibung achten.

VG

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
Somit entsteht eine zweitägige Lücke die durch "nix" gefüllt ist.

In diesem schönen Staate gibt es ALG II, Wohngeld etc. sofern man das Kriterium der Bedürftigkeit erfüllt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie schon gesagt, es bestehen keine Voraussetzungen für ALG 2, Wohngeld oder sonst was. Dazu verdient XYs Frau zu gut. Ein Einkommen ist trotzdem zu wenig um alles aufrecht zu halten. Drum die Frage ob trotzdem Anspruch auf Krankengeld besteht!


Die 42 Tage sind doch aber erst am 01. April 2020 rum. Zu dem Zeitpunkt ist der Anspruch auf ALG1 bereits zwei Tage "ausgelaufen" .

Heißt das, dass die Krankenkasse in solchen Fällen bereits ab 40 Tagen nahtlos krank geschrieben zahlen würde?

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#4
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Die 12 Monate Alg 1 Anspruch sind ja am 30. März rum.

Die 42 Tage wären am 01. April rum.

Somit gibt es doch eine Lücke von 2 Tagen..... In denen kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen besteht.

Die Frage ist, ob die 2 Tage dafür sorgen, dass man kein Anspruch mehr auf Krankengeld hat?



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