Inkassoschreiben 7 Jahre alte Forderung

22. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Singing_bird
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben 7 Jahre alte Forderung

Hallo,

Ich hatte 2013 Probleme mit einem Inkasso Büro wegen einer Forderung von EON.
Ich habe den Betrag 2013/14 in Raten bezahlt und seitdem nichts mehr von dem Inkasso Büro gehört.

Nun kam heute ein Brief von einem neuen Inkasso Büro, das laut dem Brief die Forderungen des alten Büros übernommen hat.
Angeblich wäre die Forderung nicht komplett beglichen.

Ein Mahnbescheid, Titel oder Vollstreckungsbescheid habe ich nie erhalten und auch im Text des Briefes wird nichts davon erwähnt, in der Forderungsaufstellung wird aber ein MB Antrag von April 16 erwähnt. Ich bin am 01.01.16 umgezogen und habe mich sofort ordnungsgemäß umgemeldet und auch ein Nachsendeauftrag bei der Post angemeldet. Die letzten vier Jahre kann aber nichts, weder eine Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid, oder Vollstreckungsbescheid. Auch ein Gerichtsvollzieher war deswegen nie bei mir Zuhause.
Da die Sache schon so lange zurück liegt, ist es jetzt für mich sehr schwierig, das nachzuvollziehen.

Meine Frage wäre, ob die Forderung (die meiner Meinung auch unberechtigt ist) nicht längst verjährt ist ? Wenn wirklich ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid gekommen wäre, hätte ich natürlich sofort gehandelt. Aber die letzten 4 Jahre kam nichts. Wenn es einen Titel und einen Vollstreckungsbescheid gegeben hätte, wäre doch schon längst Post vom Gericht gekommen und der Gerichtsvollzieher hätte geklingelt, oder ?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, danke.

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde mit Verweis auf die bereits erfolgte Bezahlung und die Verjährung komplett widersprechen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die wichtige Frage ist: Wurde der Mahnbescheid erfolgreich zugestellt oder nicht? Also gab es noch einen Briefkastenschild mit deinem Namen?

Wenn du das Gericht und das Aktenzeichen des Gerichts hast, würde ich dort einmal nachfragen und um eine Kopie bitten, sowie einen Auszug aus der Akte. Wichtig: Sobald du den Vollstreckungsbescheid dann siehst, direkt am ersten Tag reagieren bzw. nochmal melden.

Wenn es nie einen Vollstreckungsbescheid gab, dann ist es verjährt und es reicht das, was fm89 schrieb.

Wenn es aber den VB gab, muss man erst mal bei Gericht Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wegen der falschen Zustellung. Als Beweis legt man eine Meldeauskunft vor. Wichtig: Das sollte man sofort machen, sobald man es sieht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Singing_bird
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für eure Antworten.
@meipeisen
Ich habe am Tag des Auszuges das Namensschild vom Briefkasten entfernt, mich noch in der gleichen Woche umgemeldet und ein Nachsendeantrag der Post war auch vorhanden.

Es ist nie ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid in den letzten 4 Jahren wegen dieser Sache bei mir angekommen.

Daher vermute ich, das diese Forderung unbegründet und verjährt ist, wie @fm89
geschrieben hat. Im Brief Text des IK Büros wird auch nichts dergleichen erwähnt. Man schreibt aber, das damals getroffene Zahlungsvereinbarungen des alten IK Büros weiter bindend für mich seien. Mehr nicht.

Ich werde mich morgen mit meinem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob dort gegen mich etwas vorliegt.
Das ist doch die richtige Anlaufstelle, um so etwas heraus zu finden, oder ?

Außerdem werde ich ein Schreiben aufsetzen, indem ich den Forderungen komplett widerspreche und als Begründung werde mich auf die gesetzliche Verjährungsfrist berufen.

Was meint Ihr dazu ? Würde mich freuen, wenn ihr nochmal antwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vermutungen helfen nichts. Wenn du das Aktenzeichen hast, dann frage beim Gericht nach einer Kopie und einem Auszug aus der Akte. Um zu prüfen, ob das damals als erfolgreich zugestellt dokumentiert wurde.

Du hast erst mal nur den Hinweis, dass es offenbar im April 16 einen Mahnbescheid gab. Alles andere ist jetzt erst mal unwichtig. Kläre, was es damit auf sich hat.

Zitat:
Das ist doch die richtige Anlaufstelle, um so etwas heraus zu finden, oder ?

Zuständig ist das Mahngericht, bei dem der Mahnbescheid beantragt wurde.

Zitat:
Außerdem werde ich ein Schreiben aufsetzen, indem ich den Forderungen komplett widerspreche und als Begründung werde mich auf die gesetzliche Verjährungsfrist berufen.

Das würde ich erst mal nicht tun, solange du nicht weißt, ob der VB erfolgreich zugestellt wurde. Sprich: Einen Schritt nach dem anderen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Singing_bird
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @Mepeisen,

Danke für Deine Antwort.
Ich habe eben bei den zuständigen Mahngericht meiner Region angerufen, leider bin ich heute zu spät.
Ich werde morgen früh gleich anrufen, wenn das Mahngericht aufmacht und nachfragen, ob etwas vorliegt. Sobald ich näheres in Erfahrung gebracht habe, melde ich mich nochmal. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es ist das Mahngericht zuständig, wo der Sitz des Gläubigers ist. Könnte also sein, dass die dir nicht weiterhelfen könne. Aber ggf. können sie dir anhand der Aktenzeichennummer sagen, was das richtige Mahngericht wäre.

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#7
 Von 
Singing_bird
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Um das Mahngericht habe ich mich gekümmert. Ich muss das erstmal prüfen, ob die Forderung überhaupt rechtens ist.

Gruß, Bird

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie gesagt: Sobald du die Kopie erhältst, direkt am ersten Tag prüfen.

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