Airline fliegt Urlaubsziel aufgrund Coronavirus nicht mehr an

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
plautze173
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Airline fliegt Urlaubsziel aufgrund Coronavirus nicht mehr an

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und freue mich, dass es so ein tolle Plattform für das Reiserecht gibt.

Nun zu meinem Anliegen. Ich fliege mit einem Kumpel Ende März mit Lufthansa von Frankfurt aus nach Singapur. Von Singapur fliegen wir mit Bangkok Airways nach Thailand. Machen dort 10 Tage Inselhopping. Danach geht es wieder mit Bangkok Airways zurück nach Singapur zum Sightseeing für 4 Nächte. Von Singapur dann wieder nach Frankfurt.

Wir haben alles (Hotels, Transfers etc.) individuell gebucht. Wir Fragen uns nun, was passiert wenn die Lufthansa aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus nicht mehr nach Singapur bzw. Thailand fliegt? Oder die genannten Länder bestimmte Einreisbestimmungen erlassen.

Die Lufthansa bietet ja im Fall der Fälle kostenlose Umbuchung und Stornierung in diesem Fall an. Zitat: "Sollten Sie im Kontext der Ausbreitung des Coronavirus Ihre Reise auf Grund geänderter Einreisebestimmungen nicht antreten können, bietet Ihnen die Lufthansa Group die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen oder Ihr Ticket zu stornieren."

Das wäre ja alles kein Problem. Nur was passiert mit den gebuchten Hotels und Transfers? Kommt ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung überhaupt in Frage? Diese greift ja meines Erachtens nur im Falle einer Krankheit. Habt ihr noch Vorschläge oder Ideen, was man machen könnte?

Danke schon einmal und viele Grüße.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Es gilt die EU-Fluggastverordnung EC261/2004 Artikel 8 für alle Ihre genannten Lufthansa Flüge.
Gemäß Artikel 8 muss Lufthansa Sie kostenfrei umbuchen (ggf. auf eine andere Airline), falls Lufthansa die Flüge annulliert.

Lufthansa kann sich bei Artikel 8 nicht mit außergewöhnlichen Umständen (z.B. Coronavirus) herausreden.
Das geht nur bei Artikel 7 (Ausgleichszahlung).

Ausnahme: Die Regierung von Singapur sperrt den gesamten Flughafen Singapore-Changi. In diesem Fall kriegen Sie neben den Lufthansa-Flügen auch die Singapur-Thailand-Singapur Flüge erstattet.

-- Editiert von vundaal76 am 24.02.2020 13:32

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von plautze173):
Nur was passiert mit den gebuchten Hotels und Transfers?

Was soll da passieren? Die warten auf die avisierten Gäste.



Zitat (von plautze173):
Kommt ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung überhaupt in Frage?

Ich glaube kaum das es eine gibt, die das zu akzeptablen Preisen versichert...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Lufthansa kommt für den Lufthansa-Teil auf.
Mit allem anderen, also andere Tickets, Transfers, Hotels hat Lufthansa nichts mehr zu tun!
Anders wäre das, wenn die Lufthansa-Buchung z.B. von FRA über SIN nach BKK wäre,
dann wäre es nämlich ein Lufthansa Ticket und Lufthansa würde sich drum kümmern.
Nicht wiederum aber um die Transfers, Hotels etc. ...!
Das ist halt der Nachteil von Individual-Reisen ... da hat man dann einfach mal Pech gehabt.
Aber wann erlebt man sowas im Leben? Einmal ...!

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