M meldet ordnungsgemäß eine Schenkung, die er von B erhalten hat. Die Schenkung liegt unter dem Freibetrag. Bekommt der Schenker B irgendwann irgendeine Art von Post vom Finanzamt?
Mitteilung an Schenker durch FA
24. Februar 2020
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Frage vom 24. Februar 2020 | 12:36
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitteilung an Schenker durch FA
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#1
Antwort vom 24. Februar 2020 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47500 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Bekommt der Schenker B irgendwann irgendeine Art von Post vom Finanzamt?
Nein
#2
Antwort vom 24. Februar 2020 | 13:14
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
üblicherweise hört man da gar nichts mehr.
Da aber auch der Schenker die Schenkung anzeigen muss könnte eine diesbezügliche Aufforderung kommen.
Wobei imho die Anzeige der einen Seite häufig auch als eine die andere Seite betrachtet wird, wenn es nicht gar eine gemeinsame Meldung war (es muss zwar jeder anzeigen, das kann aber in einem einzigen Schreiben erfolgen).
Stefan
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#3
Antwort vom 24. Februar 2020 | 23:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47500 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Da aber auch der Schenker die Schenkung anzeigen muss
Das ist nicht richtig. Die Schenkung muss nur durch den Beschenkten angezeigt werden (§ 30 ErbStG).
#4
Antwort vom 25. Februar 2020 | 00:00
Von
Status: Praktikant (920 Beiträge, 224x hilfreich)
Muss eine Schenkung unterhalb des Freibetrags überhaupt gemeldet werden?
Und wie verhält es sich bei Schenkungen unter Eheleuten?
#5
Antwort vom 25. Februar 2020 | 01:31
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Und was ist mit Abs 2: "Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt." ?Zitat:Das ist nicht richtig. Die Schenkung muss nur durch den Beschenkten angezeigt werden (§ 30 ErbStG).
Beides ja.Zitat:Muss eine Schenkung unterhalb des Freibetrags überhaupt gemeldet werden?
Und wie verhält es sich bei Schenkungen unter Eheleuten?
Stefan
#6
Antwort vom 25. Februar 2020 | 02:26
Von
Status: Praktikant (920 Beiträge, 224x hilfreich)
Stefan, geht das genauer? Gibt es auch eine Wert-Untergrenze, ab der ich den Vorgang melden muss?
#7
Antwort vom 25. Februar 2020 | 07:26
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Nein, gibt es nicht!ZitatStefan, geht das genauer? Gibt es auch eine Wert-Untergrenze, ab der ich den Vorgang melden muss? :
Jedoch muss auch nicht jede Klein-Schenkung dem FA gemeldet werden. Dies ergibt sich aus dem Sinn der Vorschrift
Daraus ergibt sich, dass der nach §30 ErbStG zu Meldung Verpflichtete ein gewisse Vorprüfung vornehmen muss, ob die Schenkung -auch von Kleinbeträgen!- unter Berücksichtigung der 10-Jahres-Frist des §14 ErbStG steuerlich relevant ist bzw. werden kann. Insoweit entfällt die Meldepflicht auch nicht nach Ablauf der 3-Monats-Frist!ZitatJeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ... :
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