Mitteilung an Schenker durch FA

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
307ZPO
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitteilung an Schenker durch FA

M meldet ordnungsgemäß eine Schenkung, die er von B erhalten hat. Die Schenkung liegt unter dem Freibetrag. Bekommt der Schenker B irgendwann irgendeine Art von Post vom Finanzamt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Bekommt der Schenker B irgendwann irgendeine Art von Post vom Finanzamt?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

üblicherweise hört man da gar nichts mehr.

Da aber auch der Schenker die Schenkung anzeigen muss könnte eine diesbezügliche Aufforderung kommen.

Wobei imho die Anzeige der einen Seite häufig auch als eine die andere Seite betrachtet wird, wenn es nicht gar eine gemeinsame Meldung war (es muss zwar jeder anzeigen, das kann aber in einem einzigen Schreiben erfolgen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Da aber auch der Schenker die Schenkung anzeigen muss


Das ist nicht richtig. Die Schenkung muss nur durch den Beschenkten angezeigt werden (§ 30 ErbStG).

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Muss eine Schenkung unterhalb des Freibetrags überhaupt gemeldet werden?
Und wie verhält es sich bei Schenkungen unter Eheleuten?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist nicht richtig. Die Schenkung muss nur durch den Beschenkten angezeigt werden (§ 30 ErbStG).
Und was ist mit Abs 2: "Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt." ?

Zitat:
Muss eine Schenkung unterhalb des Freibetrags überhaupt gemeldet werden?
Und wie verhält es sich bei Schenkungen unter Eheleuten?
Beides ja.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Stefan, geht das genauer? Gibt es auch eine Wert-Untergrenze, ab der ich den Vorgang melden muss?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Stefan, geht das genauer? Gibt es auch eine Wert-Untergrenze, ab der ich den Vorgang melden muss?
Nein, gibt es nicht!

Jedoch muss auch nicht jede Klein-Schenkung dem FA gemeldet werden. Dies ergibt sich aus dem Sinn der Vorschrift
Zitat (von §0 Abs.1 S.1 ErbStG):
Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ...
Daraus ergibt sich, dass der nach §30 ErbStG zu Meldung Verpflichtete ein gewisse Vorprüfung vornehmen muss, ob die Schenkung -auch von Kleinbeträgen!- unter Berücksichtigung der 10-Jahres-Frist des §14 ErbStG steuerlich relevant ist bzw. werden kann. Insoweit entfällt die Meldepflicht auch nicht nach Ablauf der 3-Monats-Frist!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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