Hilfe mit RA Haas Kollegen und Infoscore

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fate5176
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe mit RA Haas Kollegen und Infoscore

Hallo zusammen,

eines vorab.....ich bin gewillt meine Schulden zu Tilgen. Jedoch möchte ich nicht gerade Geld aus dem "Fenster" werfen, und irgendwelche Geier zu bereichern ;)

Ich habe folgendes Problem......
Kurzfassung:
Bankschuldenchulden aus 2012, die seit 2013 Tituliert sind. Aus Gesundheitlichen Gründen war mir eine rückzahlung bis jetzt nicht möglich. Dies war der Bank auch bekannt, da Kündigung des Kontos nur mit nachweis möglich war.
2014 habe ich dann von dem ersten RA ein Schreiben diesbezüglich bekommne. Nachweisse über Zahlingsunfähigkeit zugeschickt, nie wieder etwas gehört.

2015 dann erstes Schreiben von RA Haas und Kollegen. Auch hier das gleiche, Zahlungsunfähigkeit vorgelegt.
In dieser Zeit von 2012 bis 2015 hatte ich auch 2 mal die VA abgegeben.

2016 bis 2018 hatte ich dan an das Inkasso Bühler kleinstbeträge Bezahlt, wiederum aus Zahlungsunfähigkeit. Belege wurden vorgelegt.
Jetzt kommt Infoscore auf den Plan. Online konnte ich sehen, dass hier nicht die Bank sondern Haas und Kollegen auftreten.

Ist es eigentlich nicht so, das Haas und Kollegen als Inkassoanwalt auftritt, und das einschalten der Infoscore eher fraglich ist?
Im Netz habe ich schon so einiges gelesen, was das dubiose zusammenspiel von Infoscore und Haas und Kollegen betrifft.

Wie sieht das ganze den rechtlich aus?
Gerade im bezug auf dopplung der Gebühren. Wie finde ich das herraus?

In der Vorderungsübersicht stehen nur der offene Betrag bei der Bank nebst Zinsen, meine Zahlungen, und inkassokosten angegeben als Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV: 1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 261,30 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 20,00 EUR zzgl. USt (Nr.7008 VV) 53,45 EUR


Für Infos bedanke ich mich im voraus.

LG Fate

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9 Antworten
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Was ist tituliert und welche Kosten werden nach Titulierung berechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fate5176
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Was ist tituliert und welche Kosten werden nach Titulierung berechnet?


Sorry, glatt vergessen :sad:

Die Kostenaufstellung sieht so aus:


25.11.2013 Vollstreckungsbescheid des Amtsgerciht Stuttgart vom 25.11.2013 Gerichtsaktenzeichen: xxxxx
zugestellt am 27.11.2013 2265,07 EUR
25.11.2013 MB Gerichtskosten 54,00 EUR
25.11.2013 Zinsen aus (00000000-00000000) 11,05 EUR
31.12.2013 4,62% Zinsen aus 2265,07 EUR (21.10.13-31.12.13) 20,64 EUR
25.02.2014 MD Gerichtsvollzieherkosten 55,85 EUR
30.06.2014 4,37% Zinsen aus 2265,07 EUR (01.01.14-30.06.14) 49,08 EUR
31.12.2014 4,27% Zinsen aus 2265,07 EUR (01.07.14-31.12.14) 48,76 EUR
02.06.2016 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
30.06.2016 4,17% Zinsen aus 2265,07 EUR (01.01.15-30.06.16) 141,55 EUR
04.07.2016 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.08.2016 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.09.2016 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
04.10.2016 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.11.2016 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.12.2016 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.01.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.02.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.03.2017 4,12% Zinsen aus 2265,07 EUR (01.07.16-02.03.17) 62,63 EUR
02.03.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
03.04.2017 4,12% Zinsen aus 2264,92 EUR (03.03.17-03.04.17) 8,18 EUR
03.04.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.05.2017 4,12% Zinsen aus 2253,92 EUR (04.04.17-02.05.17) 7,38 EUR
02.05.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.06.2017 4,12% Zinsen aus 2242,92 EUR (03.05.17-02.06.17) 7,85 EUR
02.06.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
03.07.2017 4,12% Zinsen aus 2231,92 EUR (03.06.17-03.07.17) 7,81 EUR
03.07.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.08.2017 4,12% Zinsen aus 2220,92 EUR (04.07.17-02.08.17) 7,52 EUR
02.08.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
04.09.2017 4,12% Zinsen aus 2209,92 EUR (03.08.17-04.09.17) 8,23 EUR
04.09.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.10.2017 4,12% Zinsen aus 2198,92 EUR (05.09.17-02.10.17) 6,95 EUR
02.10.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.11.2017 4,12% Zinsen aus 2187,92 EUR (03.10.17-02.11.17) 7,66 EUR
02.11.2017 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
01.01.2018 4,12% Zinsen aus 2176,92 EUR (03.11.17-01.01.18) 14,75 EUR
01.01.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.02.2018 4,12% Zinsen aus 2165,92 EUR (02.01.18-02.02.18) 7,82 EUR
02.02.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.03.2018 4,12% Zinsen aus 2154,92 EUR (03.02.18-02.03.18) 6,81 EUR
02.03.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
03.04.2018 4,12% Zinsen aus 2143,92 EUR (03.03.18-03.04.18) 7,74 EUR
03.04.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.05.2018 4,12% Zinsen aus 2132,92 EUR (04.04.18-02.05.18) 6,98 EUR
02.05.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
04.06.2018 4,12% Zinsen aus 2121,92 EUR (03.05.18-04.06.18) 7,90 EUR
04.06.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.07.2018 4,12% Zinsen aus 2110,92 EUR (05.06.18-02.07.18) 6,68 EUR
02.07.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.08.2018 4,12% Zinsen aus 2099,92 EUR (03.07.18-02.08.18) 7,35 EUR
02.08.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
03.09.2018 4,12% Zinsen aus 2088,92 EUR (03.08.18-03.09.18) 7,55 EUR
03.09.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.10.2018 4,12% Zinsen aus 2077,92 EUR (04.09.18-02.10.18) 6,80 EUR
02.10.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
02.11.2018 4,12% Zinsen aus 2066,92 EUR (03.10.18-02.11.18) 7,23 EUR
02.11.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
03.12.2018 4,12% Zinsen aus 2055,92 EUR (03.11.18-03.12.18) 7,19 EUR
03.12.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
29.12.2018 4,12% Zinsen aus 2044,92 EUR (04.12.18-29.12.18) 6,00 EUR
29.12.2018 ./.MD-Direktzahlung o.Geldfluss -11,00 EUR
26.12.2019 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 261,30 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 20,00 EUR zzgl. USt (Nr.7008 VV) 53,45 EUR 334,75 EUR
05.01.2020 4,12% Zinsen aus 2033,92 EUR (30.12.18-05.01.20) 85,40 EUR

RESTSCHULD 2950,16 EUR

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Fate5176):
Wie sieht das ganze den rechtlich aus?
Gerade im bezug auf dopplung der Gebühren.


Kann ich aus der Aufstellung ebensowenig erkennen, wie die kostenpflichtige Einschaltung von Infoscore.

Nach Titulierung sind doch neben den Zinsen nur die Gerichtskosten, die Gerichtsvollzieherkosten und die Kosten für die erneut notwendige Einschaltung der Anwälte hinzugekommen.

Der VB ist aus 2013, Du hast lt. Forderungsübersicht bis Ende 2018 Minibeträge gezahlt, die gerade mal die Zinsen abdecken und nur einen unverhältnismäßig kleinen Teil zur Tilgung übrig bleibt.
In 2019 hast Du die Zahlung völlig verweigert.

Das der Gläubiger da erneut externe Hilfe in Anspruch nimmt, liegt doch auf der Hand.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Trotzdem ist der Kostenpunkt in 2019 purer Unsinn. Also die Inkassokosten vom 26.12.2019. Die faktische Zahlungsunfähigkeit war auch über die Kleinstraten bekannt. Selbst wenn nicht: Das Ding ist bereits tituliert. Da gibt es von der Tätigkeit her nicht mal im Ansatz etwas, was eine volle 1,3 Gebühr rechtfertigen würde.

Bei den Zinsen müsste man nochmal gucken, aber da wird eine Verjährung schwierig sein. Vermutlich hast du damals eine Rateneinigung unterschrieben und die Verjährung ausgeschlossen.

Mit den 11€ Raten kommst du nicht weit, das hat Berry schon geschrieben. Da bezahlst du ein Leben lang. Wie soll es weitergehen? Hast du einen guten Job in Aussicht und könntest mehr abbezahlen? Ansonsten bringt das nichts, noch weiter zu bezahlen. Ist bei dir etwas pfändbar?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fate5176
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal Danke für eure Antworten :)
2019 habe ich die Zahlungen nicht eingestellg, sondern Bühler hat sein Inkassobetrieb dicht gemacht. Daher auch keine Zahlungen mehr.
Alle versuche meinerseits eine Einigung mit der Bank zu bekommen scheiterten, da sich die Bank nicht gemeldet hat.

Eine Rateneinugung habe ich nicht unterschrieben. Gibt es eine Verjährung der Zinsen trotz Titel?

Job habe ich, hier wären nach offiziellen Daten knapp 30€ pfändbar. Aber aufgund kostenaufwändiger Ernährung, würde auch das noch wegfallen.

Besser bezahlter Job werde ich nicht bekommen, da die gesundheitlichen Gründe immer noch aktuell sind.
Diese werden sich auch mit 1000%iger Sicherheit nie ändern.

-- Editiert von Fate5176 am 25.02.2020 12:26

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
2019 habe ich die Zahlungen nicht eingestellg, sondern Bühler hat sein Inkassobetrieb dicht gemacht. Daher auch keine Zahlungen mehr.

Kam das Geld zurück oder schrieb man dir, dass du nicht mehr zahlen musst? Das wäre gut als Argument.

Zitat:
Gibt es eine Verjährung der Zinsen trotz Titel?

Ja. Aber aufgrund der Ratenzahlung schwierig bis unmöglich, das noch geltend zu machen. Wobei es egal ist: Die Titulierung war 2013. Die erste Rate 2016. Da ist also schlichtweg nichts verjährt.

Zitat:
Diese werden sich auch mit 1000%iger Sicherheit nie ändern.

Dann würde ich auch nichts mehr zahlen. Selbst wenn sie die 30€ pfänden. Wenn das noch reduziert werden müsste (würdest du aktiv beantragen müssen), ist dem so. Wenn nicht, dann nicht.

Das einzig halbwegs sinnvolle wäre ein Vergleich mit festgeschriebenen Zinsen, also wo du nach XX Raten garantiert schuldenfrei wärest. Aber bei 10€ Raten sehe ich schwarz, dass die jemals einlenken würden.

Weitere Schulden hast du nicht?

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#7
 Von 
Fate5176
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So,
ein Vefwandter wurde mir da raushelfen, und Geld für einen Vergleich geben. Frage ist nur, wo man da ansetzt.

Zitat:
Weitere Schulden hast du nicht?


Leider doch, belaufen sich insgesamt auf ca. 9000€
Überlegung in die Privatinsolvenz zu gehen habe ich auch schon.

EDIT:
Hatte schriftlich, das der Inkassodienst eigestellt wird, und ich mich an die Bank wenden soll. Aber nie eine Antwort von denen bekommen.



-- Editiert von Fate5176 am 26.02.2020 09:18

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
EDIT:
Hatte schriftlich, das der Inkassodienst eigestellt wird, und ich mich an die Bank wenden soll. Aber nie eine Antwort von denen bekommen.

Sehr gut. Damit sind deren Inkassokosten purer Blödsinn. Nicht von dir verschuldet.

Zitat:
ein Vefwandter wurde mir da raushelfen, und Geld für einen Vergleich geben.

Angesichts der weiteren Schulden ist das eher Unsinn. Wenn du das nicht alles irgendwann irgendwie abbezahlt bekommst, dann bringt so etwas auch nicht wirklich was.

Ich würde dir den Gang zu einer kostenfreien Schuldnerberatung empfehlen und den Weg in eine Privatinsolvenz. Mit 10€ Raten kommst du auch bei den weiteren Schulden nicht weit.

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#9
 Von 
Fate5176
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal Sorry das ich mich jetzt erst Melde, hatte einen Verkehrsunfall.

Ich habe zwischenzeitlich durch die Hilfe meines Bekannten die Schulden weg bekommen durch Vereiche.
Ausser bei Infoscore. Die wollen mir zwanghaft eine Ratenzahlung Aufträngen. Klar, Ratenzahlungsvereinbarung mit weiteren Kosten verbunden. Dazu noch die Hoffnung dass ich die Raten nicht mehr aufbringen kann.

Mittlerweile schon drei vergleiche ausgeschlagen. Letzter Verleich lag bei 1800€.
Die Bank hält sich da raus, müsste ich mit Infoscore aushandeln, telefonische Info von heute.

Kann man hier aus rechtlicher sicht noch etwas tun?
Wäre schade wenn es an dem einen Vergleich scheitern würde.

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