Hallo,
folgender Sachverhalt liegt vor.
Person A arbeitet seit 7 Jahren als Zimmermädchen bei Wirtin Z, ist angeblich auf 450€-Basis angemeldet und bekommt ihre Arbeitszeit nach Stunden bar ausbezahlt. Eine Quittung/Empfangsbestätigung muss nicht ausgefüllt werden, angeblich zahlt Wirtin Z in die Rentenkasse Beiträge für Person A ein, konnte es aber nicht genau erklären.
Person A arbeitet je nach Bedarf, meist an 3 Tagen/Woche zwischen 2-5 Std/Tag, sowohl an Feier-u. Sonntagen. Ist die Gaststätte aufgrund Betriebsurlaub geschlossen, bekommt Person A logischerweise kein Gehalt und erreicht somit auch nicht die 450€ in diesem Monat.
Ist das alles rechtens? Zahlt Wirtin Z wirklich in die RV ein? Welche Bescheide sollte sie vorzeigen?
Für weitere Informationen zu der Sachlage bin ich dankbar.
450€-Job mit Barauszahlung + Rentenvorsorge?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Zimmermädchen kann bei der Minijobzentrale und/oder bei der Krankenkasse nachfragen.ZitatZahlt Wirtin Z wirklich in die RV ein? :
Das Zimmermädchen kennt die AG mit Namen, auch den Betrieb, hat auch einen Arbeitsvertrag.
Die AG hat mtl. eine Pauschalsumme (je nach Lohn) an die Minijobzentrale zu zahlen. Nicht nur RV.
Bescheide vorzeigen? Wer? Wem?
ja, ist eine geringfügige Beschäftigung/ein Minijob.Zitatist angeblich auf 450€-Basis angemeldet :
Logisch, denn sie bekommt kein Gehalt. Sie bekommt Lohn für die geringfügige Beschäftigung. Es sind stets ---maximal-- 450,- im Monat.Zitatund erreicht somit auch nicht die 450€ in diesem Monat. :
Ich hätte als Zimmermädchen gern eine Quittung über die Lohnauszahlung. Jeden Monat mindestens ein Zettelchen. Ab sofort.
ZitatIst die Gaststätte aufgrund Betriebsurlaub geschlossen, bekommt Person A logischerweise kein Gehalt :
So logisch ist das nicht. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub (mind. 4 Wochen).
Den kann sie während der Betriebsferien nehmen und erhält somit auch Gehalt.
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Hallo,
Und was soll das für ein Vorteil sein? Das Zimmermädchen hat doch den Lohn, was will sie mehr?Zitat:Ich hätte als Zimmermädchen gern eine Quittung über die Lohnauszahlung. Jeden Monat mindestens ein Zettelchen.
Wenn dann sollte sich der Arbeitgeber eine Quittung über die Auszahlung geben lassen.
Stefan
Genau. Dann das kleine Quittungsbuch (von zweckform oder herlitz) mit *Durchschlag*. Jeder erhält ein Exemplar.ZitatWenn dann sollte sich der Arbeitgeber eine Quittung über die Auszahlung geben lassen. :
Ich als Zimmermädchen will einen Nachweis.
Frau Wirtin sicher auch.
Hat A keinen Arbeitsvertrag? Im Arbeitsvertrag müssen die Arbeitstage, wöchentliche Arbeitsstunden, Urlaubtage usw. eingetragen werden. Das Gehalt/Lohn sowieso. Eine Barzahlung ist auch sehr unüblich. Gehälter werden überwiesen, auch Minijobgehälter.
Ich rate auch an, die Minijobzentrale zu kontaktieren. Danach würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
Das klingt nach Schwarzarbeit. Barauszahlung. Das stinkt zum Himmel. Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung muss ein AV erstellt werden. Urlaub hat sie natürlich auch. Je nach Anzahl der Wochen-arbeitstage steht gesetzlicher Urlaubsanapruch zu. Ich gehe davon aus, sie ist nicht angemeldet bei der Minijob Zentrale noch bei der BG. Sollte sich sofort bei der Minijob Zentrale melden. Die RV Beiträge fehlen ihr dann auch später. Sie soll da mal nachfragen.
1. Es gibt einen (mündlichen AV), wurde vor 7 Jahren vereinbart/erstellt/geschlossen.ZitatAuch bei einer geringfügigen Beschäftigung muss ein AV erstellt werden. :
2. Es gibt Barauszahlung des Lohnes, ist natürlich erlaubt, hier leider (nur) nicht nachgewiesen.
Ja, natürlich. Hat sie doch.ZitatUrlaub hat sie natürlich auch :
Welche RV-Beiträge fehlen ihr später?ZitatDie RV Beiträge fehlen ihr dann auch später. :
Nur das war die Frage. Längst beantwortet.ZitatZahlt Wirtin Z wirklich in die RV ein? :
Sie ist doch Rentenversicherungspflichtig. Wenn Sie sich nicht befreien lässt, muss Sie Ihren Eigenbeitrag von 3,6% auch übernehmen. Wo steht das? Das ist nichts gemacht oder geregelt. Sie müßte dann auch angemeldet werden nach DEÜV Grund 10. Dieser Bescheid steht dem AN zu. Wo ist der? Mündliche Verträge müssen gesetzlich innerhalb vier Wochen schriftlich fixiert werden.
Seit 01.01.2019 ist es verpflichtend wöchentliche Arbeitsstunden schriftlich mit Minijobbern zu vereinbaren. Tut man das nicht, wird eine 20 Stunden Woche vorausgesetzt. Das würde bedeuten a) der MA wird SV pflichtig und b) der AG zahlt bei einer Betriebsprüfung ordentlich nach. Es darf auch nur um ca. 20% nach unten und 25% nach oben, von den vereinbarten Stunden abgewichen werden. Weiter dient die Vereinbarung der Stunden im AV das der Mindestlohn eingehalten wird. Und wie tro13 schon erwähnt, wenn Sie keinen AV hat, hat sie mit Sicherheit auch keinen Befreiungsantrag der RV Pflicht gestellt. Das heiß sie zahlt Rente in Höhe von 3,6 % und profitiert als Rentner davon, auch wenn es kein hoher Betrag ist, manchmal geht es hier auch nur um die Jahre der Einzahlung um Anspruch auf Rente zu erlangen. Wenn sie das Geld vom AG cash erhält, gehe ich mal ganz stark davon aus, dass es sich hier um Schwarzarbeit handelt. Ich denke nicht, das der AG da noch fein säuberlich die RV abzieht, mit dem Beitrag meldet und überweist. Bzgl. Urlaub: so wie ich das verstanden habe, hat sie keinen, denn in der Frage ist doch vermerkt, wenn sie nicht arbeitet (weil Betriebsferien) dann bekommt sie auch kein Geld. Es steht nirgends, dass sie für z.B. 24 Tage Urlaub bezahlt bekommt und nur alle anderen Tage darüber hinaus nicht entlohnt werden.
Na und? Bitte lies nochmals die obige 1. Frage.ZitatSie ist doch Rentenversicherungspflichtig. :
Es wurde am 25. 2. beantwortet, wie man das prüfen kann.ZitatZahlt Wirtin Z wirklich in die RV ein? :
Das Zimmermädchen konnte schon am 26.2. bei der KK oder der Minijobzentrale nachfragen, ob die Wirtin als AG X die regelmäßige Meldung macht.
Meine Güte, was gräbst du immer in längst beerdigten Haufen nach?
Sie hat aber einen. Seit 7 Jahren schon. Wenn der User @tro13 das auch nicht begreift, seid ihr schon zwei.Zitatwenn Sie keinen AV hat, :
Der/die TE kann doch selbst hier Info geben, was seit 25.2. draus wurde.
Was sollen denn jetzt die Vorlesungen zu dem, was du denkst oder vermutest oder was sein soll/könnte/müsste/dürfte?
Das war alles nicht gefragt, wurde auch nicht nach dem 25.2. nachgefragt.
Anami
ich muss mich dir gegenüber nicht rechtfertigen warum ich Fragen beantworte, die länger als eine Woche zurück liegen. Wenn ich das Bedürfnis habe, einem Hilfesuchenden etwas mitzuteilen, dann tue ich das, auch ohne dein Verständnis. Wenn dich meine Beiträge so stören, dann ist das dein persönliches Problem. Beachte sie doch einfach nicht. Zu tro13 kann ich nur sagen, das er bisher immer höflich, ausführlich (ohne unnötig in die Länge zu ziehen) und sachlich antwortet.
Du brauchst doch zum User @tro13 gar nichts sagen.
Sie stören mich nicht. Ändert nichts daran, dass das Zimmermädchen von #1 seit 7 Jahren mit der Wirtin Z einen Arbeitsvertrag hat.ZitatWenn dich meine Beiträge so stören, :
Der hilfesuchende TE ist seit dem 25.2. wahrscheinlich unterwegs, um zu klären, ob der AG seine ANin ordentlich und regelmäßig meldet.
Jedenfalls sind bisher keine weiteren Fragen aufgetaucht.
Deshalb könnte die Moderation uU sogar den Beitrag schließen....?
-- Editiert von Anami am 05.03.2020 14:42
Und jetzt?
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