Lehrer (Berufskolleg) will das Wort

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehrer (Berufskolleg) will das Wort

Moin Moin

bin neu hier, sagt mir, falls an meinem Beitrag etwas falsch ist, verschieben, wenn das der falsche Bereich ist...

Folgende Situation:
Schüler S besucht im Zuge seiner Ausbildung ein Berufskolleg. Klassenleiter KL legt zu beginn der schulischen Ausbildung als Regel fest: Handy im Unterricht = Kuchen für die Klasse. Die Regel kommt auch einige male zum Einsatz, unter anderem bei S.
Mitte zweites Lehrjahr kündigt KL an, zweite Regel: Das Wort "digga" = Kuchen für die Klasse. KL äußert Abneigung gegen dieses Wort. S denkt sich nichts dabei und nimmt diese Regel nicht ernst.
Nun sagt S, als erster Betroffener, im Unterricht das böse Wort. KL möchte Regel durchsetzen. S ist der Meinung, das KL nicht das Recht hat, Teile normaler Umgangssprache zu verbieten und zu bestrafen. S ist nicht bereit die Verwendung des Wortes "digga" als Fehlverhalten zu betrachten und seine Strafpflicht zu erfüllen. KL argumentiert, er dürfe pädagogische Maßnahmen ergreifen, um die Schüler zu anständiger Kommunikation zu erziehen.
Für KL ist der Kuchen nur eine Möglichkeit, um nicht bei jedem Fehlverhalten höhere Instanzen einschalten zu müssen, er droht jedoch, gegebenenfalls den Schulleiter und den Betrieb (Ausbilder oder Vorgesetzte) einzubeziehen.
S ist volljährig, Großteil der Klasse ist volljährig.

Falls wichtig: es ist kein staatliches Berufskolleg sondern eines, dass sich die Firmen extra was kosten lassen.


"Dicker (auch Digger, Digga, Diggah, seltener Diggha) ist ein Begriff, der ursprünglich der Hamburger Jugend- und Umgangssprache entstammt[1] und mittlerweile große Verbreitung im deutschsprachigen Raum findet. Dicker ist eine Anrede für einen Freund oder Kumpel und keinesfalls abwertend gemeint – bezieht sich also nicht auf das Körpergewicht des Angesprochenen." Quelle Wikipedia


Haben Berufskollegs/Berufsschulen überhaupt einen Erziehungsauftrag, jenseits der Vermittlung von fachlichem Wissen, so wie Grundschule & Gymnasium?
Darf KL diese pädagogische Maßnahme gegen volljährige Schüler durchsetzen?

Und was daraus resultiert: darf sich S (den Spaß) erlauben, ein Vergehen weiterhin nicht anzuerkennen, ohne Konsequenzen in der Schule, eine offizielle Ermahnung oder gar Abmahnung durch den Betrieb zu befürchten?


Hoffe ihr könnt helfen. Sorry falls es einigen zu albern ist :D

Grüße


-- Editiert von RandomUser am 25.02.2020 18:52

-- Editiert von Moderator am 26.02.2020 17:38

-- Thema wurde verschoben am 26.02.2020 17:38

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27 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Der Lehrer sollte sich mal damit befassen auf welcher rechtlichen Grundlage seine "Regeln" überhaupt basieren ... ich sehe da erst mal keine.


Wobei man natürlich das Schulrecht betrachten muss, das für die jeweilige Schule gilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die Handy-Regel ist ja legitim, da der Arbeitgeber natürlich verlangen kann, das man sich während der Arbeitszeit nicht mit privaten Belangen beschäftigt, sondern arbeitet bzw am Unterricht teilnimmt.
Aber die Digga-Regel ist doch eine Einschänkung der Persönlichkeitsrechte, oder nicht?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von RandomUser):
Aber die Digga-Regel ist doch eine Einschänkung der Persönlichkeitsrechte, oder nicht?
Wer ist denn gemeint? Der KL?
Dann sieht dieser sich evtl. verunglimpft oder in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt?

Zitat (von RandomUser):
Nun sagt S, als erster Betroffener, im Unterricht das böse Wort.
Als Provokation? Zum Testen? Zu wem überhaupt?

S ist ganz sicher nicht in seinen P-Rechten eingeschränkt.

Aber wieso Kuchen? Als S würde ich so oder so keinen Kuchen bringen. Never, digga

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#4
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer ist denn gemeint? Der KL?
Dann sieht dieser sich evtl. verunglimpft oder in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt?

Als Provokation? Zum Testen? Zu wem überhaupt?


Das Wort fiel gegenüber einem Klassenkameraden. Nicht als Provokation oder zum Testen, sondern weil man das Wort eben manchmal verwendet.

Zitat (von Anami):
Aber wieso Kuchen?

Weil er so Fehlverhalten auf nette, folgenlose Art ahnden kann.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Ich habe Zweifel, dass der Lehrer x-beliebige, unliebsame Begriffe / Wörter verbieten resp. deren Gebrauch sanktionieren kann. In Gruppen mag es Vereinbarungen geben, bestimmte Verhaltensweisen mit einer 'Buße' zu markieren, als 5 Euro für Flüche oder so. Aber das sind freiwillige Vereinbarungen unter Gleichen. Aber so viel Macht hat m.E. ein Lehrer nicht, das von oben anzuordnen.

Dann fehlt mir noch das Verständnis, was an dem Begriff 'digga' so verletzend sein soll - ich kannte den Ausdruck bis heute überhaupt nicht und habe zuerst gedacht, es sei ein Kunstwort oder eine Verschleierung des N-Wortes.
Ich bin sehr für Rücksichtnahme und Anstand, aber derzeit ist nicht erkenntlich, gegen wen sich dieses angebliche Unwort beleidigend richten sollte. Anders gesagt: die Wahl kommt mir beinahe willkürlich vor.

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#6
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Da denke ich sofort an "Was los Digga ahnma".
Der Lehrer ordnet das Wort "Digga" der Umgangssprache, womöglich auch Gangstersprache oder Hip-Hop-Jargon zu und findet "das" schickt sich nicht für die Schüler.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Für die Frage, wie es rechtlich aussieht, wäre erstmal die Mitteilung des Bundeslandes wichtig. Schulrecht ist nämlich Landesrecht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Für die Frage, wie es rechtlich aussieht, wäre erstmal die Mitteilung des Bundeslandes wichtig. Schulrecht ist nämlich Landesrecht.


NRW

Zitat (von blaubär+):
Dann fehlt mir noch das Verständnis, was an dem Begriff 'digga' so verletzend sein soll


Der KL hat digga nicht als Schimpfwort oder als verletzend bezeichnet. Er hat erzählt, dass er zwischenzeitlich eine Klasse hatte, die "digga" sehr oft verwendet hat und das er das nicht gut fand.

Zitat (von Frau Herrje):
Der Lehrer ordnet das Wort "Digga" der...[]... und findet "das" schickt sich nicht für die Schüler.


Das trifft es wohl ganz gut

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#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Eins vorab: rechtlich unternehmen kann der Lehrer natürlich nichts.

Aber was spricht gegen "normale, erwachsene" Kommunikation im Klassenraum?
Der Lehrer will hier doch offenbar sensibilisieren für Sprache und deren Außenwirkung. Wer andere ständig anspricht als Alter, Honk, Digga beweist sich nicht gerade als hochbegabt und gebildet.
Wenn der TS jetzt hier überlegt, ob er das Wort nun öfter verwenden darf/kann ohne abgemahnt zu werden, dann seh ich das als Zeichen, dass der Lehrer Recht hat.
Wer unreif redet, ist auch unreif.
Darum versuchen nunmal Lehrer dem entgegenzuwirken.

Du kannst doch daheim reden, wie Du willst. Mit Freunden etc. Aber bei der Arbeit, in der Schule redet man halt anders.

Wär ich da Lehrer, würd ich das Kuchenangebot lassen und einfach mündlich schlecht benoten.

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ausdrücke wie "Digga", "Alda" usw. fallen Jugendlichen heute aus dem Mund wie den Älteren früher ein "oh Mann". Wenn "Digga" Dicke verunglimpfen sollte, dann wäre "Alda" eine Beschimpfung der Alten. Ist es aber nicht - es wird sogar geschlechtsneutral verwendet, weil sich selbst Mädels gegenseitig so bezeichnen.

Diese Ausdrücke haben sich breit gemacht in der Jugendsprache, aber auch eine temporäre Erscheinungen. Obs gefällt oder nicht, ich sehe keine Handhabe für eine Bestrafung, da keine Diskriminierung oder Beleidigung.

Wenn der KL das unschön findet und der Meinung ist, den Schülern auf ein sprachlich höheres Niveau helfen zu müssen oder sie davon überzeugen will, dass die Ausdrucksweise ein wesentliche Faktor für das Erscheinungsbild eines Menschen ist, dann sollte er pädagogische Mittel anwenden - falls er in der Lage dazu ist. Das scheint mir hier nicht der Fall. Wenn der Lehrer das Verbot eines Ausdrucks damit begründet, dass er ihm nicht gefalle, dann ist dies eine pädagog. Minderleistung. Das dürfte bei keinem Schüler Eindruck machen.

-- Editiert von HeHe am 26.02.2020 08:06

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Haben Berufskollegs/Berufsschulen überhaupt einen Erziehungsauftrag, jenseits der Vermittlung von fachlichem Wissen, so wie Grundschule & Gymnasium?

Ja. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus §2 des Schulgesetz NRW gilt auch für Berufskollegs.
Die Förderung der korrekten Verwendung der deutschen Sprache ist also ein legitimes Bildungsziel.
Die Frage ist, wie man dieses Bildungsziel vermittelt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Aber was spricht gegen "normale, erwachsene" Kommunikation im Klassenraum?

Wenn der TS jetzt hier überlegt, ob er das Wort nun öfter verwenden darf/kann ohne abgemahnt zu werden, dann seh ich das als Zeichen, dass der Lehrer Recht hat.


Es findet normale Kommunikation statt. Das Wort digga wird nicht unverhältnismäßig oft gebraucht und zu diesem ersten Fall kam es erst Wochen, nachdem die Regel aufgestellt wurde.
Es geht nicht darum zu provozieren, sondern darum, dass der KL diese Sache anscheinend nicht auf sich beruhen lassen will.
Nach lebhafter Diskussion ließ der KL abstimmen und die Regel wurde einstimmig durch die Klasse wieder außer Kraft gesetzt. Da zum geschilderten Fall die Regel aber noch gültig war, hat der KL von S gefordert, ein Angebot zu machen wie man die Sache klärt.
Aber da gibt es doch eigentlich nichts zu klären?

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Kuchen....

Zöliakie, Laktoseintoleranz, Spuren von Nüssen und dann sind noch Eier drin, geht bei Veganern auch nicht.
Ich würde weiterhin den Kuchen verweigern, da ich nicht für mögliche allergische Reaktionen verantwortlich sein will und keine Menschengruppen diskriminieren möchte. :devil:

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#14
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Ja. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus §2 des Schulgesetz NRW gilt auch für Berufskollegs.
Die Förderung der korrekten Verwendung der deutschen Sprache ist also ein legitimes Bildungsziel.
Die Frage ist, wie man dieses Bildungsziel vermittelt.


In dem Paragraphen ist die Rede von "jungen Menschen" und der "Jugend". Damit greift das ja bei Volljährigen nicht mehr, oder doch?
Ganz allgemein muss man sich als Volljähriger doch nicht erziehen lassen.

-- Editiert von RandomUser am 26.02.2020 09:35

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von RandomUser):
Naja die Handy-Regel ist ja legitim
Nein, mir fehlt jede rechtliche Grundlage für den Kuchen. Wenn die ganze Klasse für sich selbst so beschließt, dann ist das o.k., aber wenn ein Lehrer das als Strafe so festlegt, dann geht das gar nicht.

Signatur:

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#16
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nein, mir fehlt jede rechtliche Grundlage für den Kuchen.


Natürlich hat der Kuchen keine rechtliche Grundlage, das Handyverbot während der Arbeitszeit aber schon. Wenn der Lehrer jetzt anfängt bei Verstößen die mündlichen Noten runter zu ziehen oder an den Betrieb zu melden freut sich keiner drüber. Deswegen hat er sich eben etwas freundlicheres ausgedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von RandomUser):
hat der KL von S gefordert, ein Angebot zu machen wie man die Sache klärt.
S kann ihm doch vorschlagen, man möge aus dieser Problematik mal ´n Projekt machen. Muss auch sein im Kolleg. Kann lustig/interessant/lehrreich/kuchenlos werden...

Evtl. nur ne Sammlung von durchaus geläufigen Begriffen und Ausdrücken in Deutschland in heutiger Zeit---an Berufsschulen/Kollegs und anderswo.
Oder erweitert: wie war das vor 10/20/30/40... Jahren an den Schulen? Fragt man Ältere oder Eltern.
Alle erinnern sich an ältere, aber ganz ähnliche Lehrer-/Elternversuche, das zu unterdrücken oder gar zu betrafen.

zB. Hochdeutsch in Wort und Schrift---Jugendsprache---Straßensprache--- Behördisch im Alltag-- Einfachdeutsch--- Netzsprache...usw. Oder einfach *Was ist Kanak Sprak*

Dann fällt *digga* wahrscheinlich dauerhaft aus der Kuchenform raus und runter und ganz nach hinten.
Denn *digga* kommt und geht wahrscheinlich wie viele solcher Modewörter.

Zitat (von Yogi1):
und einfach mündlich schlecht benoten.
Noten für was? Für mündlichen Ausdruck? Im Berufskolleg?--- gibts das dort? Geht ja wohl gaaanich, digga Yogi--- :)
Zitat (von RandomUser):
Weil er so Fehlverhalten auf nette, folgenlose Art ahnden kann.
Hier fragt aber nicht etwa der KL?
Zitat (von Yogi1):
Wer andere ständig anspricht als Alter, Honk, Digga beweist sich nicht gerade als hochbegabt und gebildet...Wer unreif redet, ist auch unreif.
Nur deine ganz leichte Vermutung...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Da zum geschilderten Fall die Regel aber noch gültig war ...

Eine außerordentlich formalistische Betrachtung, will mir scheinen. Ich setze dagegen, dass die Regel außer Kraft gesetzt war in dem Moment, als sie bestritten wurde.
Der KL läuft Gefahr, in die Falle der Prinzipienreiterei zu tappen. Er kann nur verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der KL läuft Gefahr, in die Falle der Prinzipienreiterei zu tappen. Er kann nur verlieren.


Richtig, von daher sollte er sich das hier genau überlegen ->
Zitat (von RandomUser):
er droht jedoch, gegebenenfalls den Schulleiter und den Betrieb (Ausbilder oder Vorgesetzte) einzubeziehen.


Dürfte ein Schuss ins eigene Knie werden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120318 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von RandomUser):
Da zum geschilderten Fall die Regel aber noch gültig war,

War sie das? Auf welcher Rechtsgrundlage denn überhaupt?



Zitat (von RandomUser):
hat der KL von S gefordert, ein Angebot zu machen wie man die Sache klärt.

Das Angebot lautet, das KL mal ganz konkret die Rechtsgrundlag(en) benennt, aufgrund derer er meint das bestimmen und durchsetzen zu können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Angebot lautet...


Oder:

Er möge darauf verzichten und solche "Forderungen" dort versuchen durchzusetzen, wo es auch möglich ist, beispielsweise Zuhause bei seinen Kindern.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich nicht um eine Maßnahme im Sinne des Paragraph 53 des Schulgesetzes NRW handelt, ist die Frage nach einer Rechtsgrundlage müßig.

Eine Rechtsgrundlage wäre nur notwendig, wenn es sich um eine Maßnahme im Sinne des Paragraph 53 des Schulgesetzes NRW handeln würde, nicht aber für pädagogische Mittel, die unter dieser Schwelle liegen.

Und dem KL scheint es ja auch besonders wichtig zu sein, einerseits einen pädagogisch wirksamen Anreiz für den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache zu schaffen, andererseits aber nicht das Niveau von rechtlich relevanten Folgen zu gelangen.

Der KL verfolgt ein legitimes Ziel mit einem pädagogischen Konzept, das vielen vielleicht ungewöhnlich erscheint (von dem ich aus eigener Anschauung aber weiß, dass es so fürchterlich ungewöhnlich gar nicht ist).
Pädagogische Konzepte sind aber einer rechtlichen Bewertung nicht zugänglich.
Ebenso wie der Lehrer nichts auf rechtlicher Ebene unternehmen kann, wenn sein pädagogisches Konzept floppt, können Schüler nichts auf rechtlicher Ebene unternehmen, wenn ihnen das pädagogische Konzept des Lehrers nicht gefällt.
Es handelt sich um ein pädagogisches Problem, nicht um ein juristisches Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
RandomUser
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mission failed, Schiff gesunken...

Das mit dem S spare ich mir jetzt mal. Hab gesehen, dass es hier im Forum ja gar nicht gefordert ist, seine Fälle zu abstrahieren. Ist mir wohl auch nicht gelungen :grins:

Ich hab mich leider dazu entschieden, zur Befriedung der Situation, nun doch die Kuchenschuld zu akzeptieren. Auch wenn ich erneut bekräftigt habe, dass ich mein Fehlverhalten nicht einsehe, ist das natürlich sehr unzufriedenstellend und wirkt wie ein Geständnis.

Ich hatte von Anfang an die starke Vermutung, dass mir auf Seiten der Firma nichts passieren kann. Um aber sicher zu sein, dass mir auch die Schule keinen Stress machen kann, hätte es wohl mehr als eine Nacht Bedenkzeit gebraucht. Da sind sich ja hier die Stimmen auch uneinig. Da es sich ja um eine Privatschule handelt, weiß ich auch nicht, was die noch so an Schul- und Hausordnungen aus dem Ärmel schütteln können. Gelesen habe ich die nicht. Und wenn die schlicht bei meiner Firma anrufen und sagen, dass sie mich nicht mehr unterrichten wollen, weil ich mich gegen das Lehrpersonal auflehne hab ich ja nun wirklich nichts gewonnen.

Der KL ist allgemein ein freundlicher, sympathischer und humorvoller Mensch. Das er die Regel tatsächlich ernst meint und auch hartnäckig geblieben ist, hat mich überascht. Keine Ahnung ob der ein tieferes Problem mit diesem Wort hat. Etwas Schlechtes unterstelle ich ihm nicht. Hab mich einfach veralbert gefühlt, weshalb ich auch eine Strafe nicht akzeptieren wollte.
In den zwei gestrigen "Diskussionsrunden" habe ich es spontan nicht so recht geschaft, die Diskussion auf ein sachliches Niveau zu lenken. Meiner Argumentation wollte er jedenfalls nicht folgen und sich auch nicht weiter zu Rechtsgrundlagen äußern. Außerdem hatte ein wehrter Klassenkamerad große Freude daran, mir in den Rücken zu fallen. Das hat es natürlich nicht besser gemacht.
Heute hat er dann eine Entscheidung erwartet, was nun passieren soll und ich hatte leider nicht das Gefühl neue stichhaltige Argumente für eine dritte "Diskussionsrunde" zu besitzen.


Schade, ich hätte Spaß daran gehabt auf meiner Position zu beharren, wenn ich mir sicher gewesen wäre, das er mit pädagogischen Maßnahmen seinen Rahmen überschreitet. So schien es mir aber besser, nicht das Risiko einzugehen eine Niederlage einzufahren und dauerhaft das Klima zu vergiften.

Dennoch danke für eure Hinweise :)


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von RandomUser):
Das er die Regel tatsächlich ernst meint und auch hartnäckig geblieben ist, hat mich überascht.

Hallo Random,

dafür haben Sie (und hoffentlich auch die Klasse) gelernt, daß "Abmachungen" (Verträge) in der Erwachsenenwelt normalerweise reale Folgen haben, wenn man sich nicht an die Abmachung (den Vertrag) hält. Manche(viele) Erwachsene begegnen dem Prinzip "sowas kommt von sowas" erst viiel später und die sind dann total überrascht, daß es im realen Leben a) kein Widerrufsrecht gibt, und b) eingegangene Verträge einzuhalten sind. ;) ;)

Ist doch, gar nicht so schlecht.

Viele Grüße! :)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)
Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Lehre, was genau passiert, wenn Verträge kurzsichtig formuliert werden, könnte man dem Lehrer ja auch "zurückgeben". Statt "Digga" sagt man ab sofort betont oft "Alda", und wenn das mit auf die Liste kommt, dann "Homie", "Brudi", "Bro", "Mann", "Matey", "Buddy", "Meista" und läßt nebenbei das eine oder andere "kurva" oder "amina koi" fallen. :smoke:

Im Zweifel "lernt" der Lehrer dann auch, daß er als Laie einen Vertrag nicht so allgemein wird formulieren können, daß alle diese Ausdrücke unzulässig sind.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 28.02.2020 11:12

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

"Herr Obergetreideförster" ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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