Urlaubsabgeltung bei Langzeitarbeitsunfähigkeit

16. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.07.2020 18:35:46
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung bei Langzeitarbeitsunfähigkeit

Guten Abend,

da der Thread in den ich mein Anliegen geschrieben habe
nun einfach geschlossen wurde, erstelle ich nun einen neuen Thread.

[Zitat (von jonnyfriday):
mein Anliegen passt hier perfekt rein ;-)
-Nö. Eigenes Problem = eigener Beitrag.
]

In den "Regeln" habe ich dazu leider nichts gefunden.
Das sollte man hier vielleicht irgendwo ergänzen oder anpinnen?!
Denn jedes mir bekannte Forum legt sehr großen Wert darauf
die Suchfunktion zu benutzen und in passenden "Threads" zu schreiben.
Was ja allein schon wegen der Übersicht recht sinnvoll ist.
Wäre auch schön gewesen wenn der Moderator sein Handeln mitgeteilt hätte!


Zum Thema:

-Erkrankt September 2018 (Resturlaub 11 Tage)
-2019 ganze Jahr Arbeitsunfähig (Urlaubsanspruch 24 Tage)
-2020 aus gesundheitlichen Gründen zum 31.03.2020 gekündigt
(Für 2020 steht mir demnach ein anteiliger Urlaub von 6 Tagen zu?)

Sehe ich das nun richtig das mir mein Arbeitgeber noch 41 Tage Urlaub abgelten muss?
Habe das Gefühl das es mit dieser Art von Arbeitgeber zu Problemen kommen könnte.
(Jammer jammer wir haben das Geld ja auch nicht im Kofferraum...
...Sie wohnen hier im Ort, haben kein Auto also reicht weniger Lohn für Sie MENTALITÄT!)

Also, liege ich mit den 41 Tagen richtig?
(Das Geld wäre so gut für die Umschulung...)



Gruß
JonnyFriday

-- Editiert von jonnyfriday am 16.03.2020 22:26

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Guten Morgen,

bist du noch immer krank? Und wie viele Arbeitstage hat eine Woche in deinem Vertrag?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.07.2020 18:35:46
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Stofferl):
Guten Morgen,

bist du noch immer krank? Und wie viele Arbeitstage hat eine Woche in deinem Vertrag?


Guten Morgen,

ja die Krankheit ist eine längere Geschichte.
Da das Krankengeld ausläuft habe ich zum 31.03.2020 gekündigt.
Ist mit dem Arzt alles abgesprochen...
Im Vertrag habe ich eine 5 Tage Woche mit 40 Std.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von jonnyfriday):
(Das Geld wäre so gut für die Umschulung...)


Welche Leistungen möchte man denn ab dem 01.04.2020 beziehen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kannst wegen Krankheit nur den gesetzlichen Mindesturlaub 'mitziehen', in deinem Fall also 20 Tage pro Jahr.

Das hieße dann, dass du von 2018 nur 14 Tage und von 2019 20 Tage hättest.
Kann aber auch sein, dass es noch weniger oder eben doch mehr ist.

So oder so glaube ich nicht, dass dein Arbeitgeber freiwillig damit herausrückt. In deinen Etat solltest das Geld daher nicht direkt mit einplanen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kannst wegen Krankheit nur den gesetzlichen Mindesturlaub 'mitziehen', in deinem Fall also 20 Tage pro Jahr.


Ohne anderslautende Regelung verfällt bei einer Langzeiterkrankung auch der übergesetzliche Urlaubsanspruch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Es bleiben Fragen:
1. Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag/evtl. Tarifvertrag zum Urlaubsanspruch?
2. Hast du in 2018 schon Urlaub genommen oder wie kommst du auf 11 Tage REST-Urlaub?

Für 2019 dürften es mind. 20 Tage sein.
Für 2020 dürften es mind. 5 Tage sein.
Das macht evtl. mind. 25 Tage + die fraglichen Tage aus 2018.

3. Warum hast du selbst gekündigt?
4. Bist du ab 1.4. wieder arbeitsfähig geschrieben?
5. Willst du die Umschulung selbst bezahlen?

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsabgeltung-wenn-der-mitarbeiterlaenger-krank-ist_76_162902.html
----------------------------------------------------------------

Zitat (von jonnyfriday):
Was ja allein schon wegen der Übersicht recht sinnvoll ist.

Es ist nicht sinnvoll, in uralte Threads noch aktuelle Fragen einzubuddeln...


-- Editiert von Anami am 17.03.2020 14:21

-- Editiert von Anami am 17.03.2020 14:21

-- Editiert von Anami am 17.03.2020 14:22

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Fraglich wäre auch noch, ob durch die Urlaubsabgeltung dem Fragesteller gewährte Leistungen ruhen (Arbeitslosengeld).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.07.2020 18:35:46
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten,

also hier ein Auszug aus dem Vertrag bezüglich Urlaub:

Urlaub
1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr auf Basis einer Fünftagewoche.
2. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 5 Arbeitstagen pro Jahr auf Basis einer Fünftagewoche.
Für diesen zusätzlichen Urlaub gilt abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen
Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch nach Ablauf des Übertragungszeitraums (31.03. des Folgejahres)
auch dann verfällt, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht
genommen werden kann.
3. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Mindesturlaub eingebracht.
4. Der Urlaub wird im Ein- und Austrittsjahr anteilig gewährt.
5. Der Arbeitnehmer kann Urlaub erst dann antreten, wenn dieser in der jeweils vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Form schriftlich genehmigt worden ist.




Also, wenn ich noch 11 Tage Resturlaub in 2018 hatte,
würden mir demnach für dieses Jahr noch 6 Tage zustehen?

Für 2019 wären das dann ja zumindest die 20 Tage
(eigentlich ja 25 Tage da ja zum 31.03.2020 gekündigt wurde. Oder?)

Und für 2020 dann anteilig demnach auch 6 Tage?


Bin ich nun richtig der Annahme das ich somit noch 37 Tage Resturlaub habe?

Im Falle von ALG1:
"Hat die oder der Ar­beits­lo­se we­gen Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses ei­ne Ur­laubs­ab­gel­tung er­hal­ten oder zu be­an­spru­chen, so ruht der An­spruch auf Ar­beits­lo­sen­geld für die Zeit des ab­ge­gol­te­nen Ur­laubs. Der Ru­hens­zeit­raum be­ginnt mit dem En­de des die Ur­laubs­ab­gel­tung be­gründen­den Ar­beits­verhält­nis­ses."

Das ist mir klar und auch richtig so!
Spielt auch keine Rolle, denn kann davon nen Monat Leben und einen Teil der Schulung bezahlen.
(Ein Teil davon ist ja auch bereits aus eigener Tasche bezahlt. Soll aber nicht Thema hier sein!)


Ich bin ab 01.04.2020 nicht mehr "AU" geschrieben aber eben nur eingeschränkt arbeitsfähig.
Gekündigt habe ich, da eine Wiedereingliederung in den Betrieb nicht möglich sein wird.
Somit ist das ganze mehr Belastung als Segen (Ist auch befreiend los lassen zu können).
Ein Teil der Schulung ist bereits bezahlt. Der Rest wäre auch mit ALG1 finanzierbar.
Aber wie gesagt das soll hier nicht thematisiert werden...


Ich möchte einfach nur wissen wieviel Tage Resturlaub ich nun habe,
bzw. ob ich das rechtliche richtig verstanden habe.

Also sind 37 Tage rechtlich legitim wenn zum 31.03.2020 gekündigt wurde?


Danke und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von jonnyfriday):
Also, wenn ich noch 11 Tage Resturlaub in 2018 hatte,
würden mir demnach für dieses Jahr noch 6 Tage zustehen?

Ja.
Dass ich unter #4 "14" geschrieben habe, ist natürlich Blödsinn. Da hatte ich Zahlen falsch zugeordnet.

Zitat:
Für 2019 wären das dann ja zumindest die 20 Tage

Ja.

Zitat:
Und für 2020 dann anteilig demnach auch 6 Tage?

Ja.

Jedenfalls sehe ich das so.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von jonnyfriday):
Also, wenn ich noch 11 Tage Resturlaub in 2018 hatte,
würden mir demnach für dieses Jahr noch 6 Tage zustehen?


Ja.

Zitat (von jonnyfriday):
Für 2019 wären das dann ja zumindest die 20 Tage
(eigentlich ja 25 Tage da ja zum 31.03.2020 gekündigt wurde. Oder?)


Du hast für das Jahr 2019 25 Tage Anspruch auf Urlaub.

Zitat (von jonnyfriday):
Und für 2020 dann anteilig demnach auch 6 Tage?


Für das Jahr 2020 steht Dir ein anteiliger Urlaubsanspruch von 6,25 Tagen zu.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.07.2020 18:35:46
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt meine verspätete Antwort,
ich war ein paar Tage im Krankenhaus (kein Corona).

Ich danke euch für die Antworten.
Mal sehen was mein Ex Arbeitgeber in der letzten Abrechnung so bucht...
Sollten noch Fragen dazu entstehen, melde ich mich hier.

Gruß
JonnyFriday

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Für das Jahr 2020 steht Dir ein anteiliger Urlaubsanspruch von 6,25 Tagen zu.


Welcher weder auf noch abgerundet wird.
Es sind also in Summe 37,25 Tage.

Übrigens Glück gehabt, am 01.04.2020 wäre der Urlaub von 2018 verfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.07.2020 18:35:46
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Für das Jahr 2020 steht Dir ein anteiliger Urlaubsanspruch von 6,25 Tagen zu.


Welcher weder auf noch abgerundet wird.
Es sind also in Summe 37,25 Tage.

Übrigens Glück gehabt, am 01.04.2020 wäre der Urlaub von 2018 verfallen.


Hallo zusammen,

hoffe ihr seid alle noch gesund.
Mein Arbeitgeber hat mir nun eine Abrechnung mit 26 Tagen Urlaub zukommen lassen.
Habe ihn darauf hingewiesen das die Abrechnung von 2018 noch fehlt.
Nun schrieb er mir das der Urlaub zum 31.03.2020 verfallen wäre.

Jetzt meine Frage bevor ich unnötig einen Anwalt einschalte.
Wie ist das mit dieser 15 Monatsrechnung?
Ist der Urlaub verfallen wenn ich zum 31.03.XX oder erst ab 01.04.XX kündige.
Ich lese überall das der Urlaub im März verfällt...
..."Zitat:
15 Monate nach dem Ende des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, verfallen Urlaubsansprüche dann aber endgültig und ersatzlos, wenn der Arbeitnehmer über den 31.3. langzeiterkrankt ist. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ihren (gesetzlichen Mindest-)Urlaub aus dem Jahre 2017 krankheitsbedingt bis zum 31.3.2018 nicht nehmen können, ihre Ansprüche spätestens bis zum 31.3.2019 geltend machen müssen."

Habe ich nun noch Anspruch auf den Urlaub von 2018 wenn ich zum 31.03.2018 gekündigt habe?
Vielleicht hat jemand auch ein Urteil oder sowas zur Hand?

Gruß
JonnyFriday

-- Editiert von jonnyfriday am 30.04.2020 17:13

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.07.2020 18:35:46
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer weiß noch weiter?
Würde mir gerne unnötige Anwaltskosten sparen.
Vorallem wenn ich falsch liegen sollte...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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