Fahrzeugnutzungsvertrag unterschreiben, obwohl kein Fahrzeug genutzt wird?

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
h_manatee
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeugnutzungsvertrag unterschreiben, obwohl kein Fahrzeug genutzt wird?

ein liebes Hallo in die Runde,

meine Frage betrifft einen Fahrzeugnutzugsvertrag, den meine Vorgesetzten mir zur Unterschrift vorgelegt haben. Ich habe bisher kein Fahrzeug dieser Firma genutzt und werde das auch nie tun. Warum soll ich also so einen Vertrag unterschreiben? Mittlerweile zieht mir die Firma monatlich 50,-€ von meinem Gehalt ab, weil ich diesen Vertrag nicht unterschreibe., mit der Begründung, dass jeder Mitarbeiter einen Fahrzeugnutzungsvertrag zu unterschreiben hat, egal, ob er ein Firmenfahrzeug nutzt oder nicht.
In meinem Arbeitsvertrag steht nicht, dass ich einen Firmenwagen nutzen muss.

Hat mein Arbeitgeber denn das Recht, mir solch Vertrag jetzt aufzuzwingen?

über eure Meinung dazu würde ich mich sehr freuen,

liebe Grüße

H_Manatee


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Hat mein Arbeitgeber denn das Recht, mir solch Vertrag jetzt aufzuzwingen?

Nein, ganz sicher nicht. Ebenso wenig hat sie das Recht, von dir dieses Erzwingungsgeld einzubehalten.

Nur Interessehalber: Was würde dieser Vertrag dir denn auferlegen - oder andererseits ermöglichen?

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#2
 Von 
h_manatee
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Das ist ein 4 DIN A4 Seiten langes Vertragswerk über die Nutzung eines Dienstwagens, mit vielen Pflichten (z.B.: immer vollgetankt abstellen, immer gereinigt, keine Privatkilometer, keine Tiere transportieren etc..)

Meine Ablehnung, einen Firmenwagen zu nutzen, hatte ich schon 2018 gegenüber meiner Vorgesetzten begründet:
Ich besitze selbst einen PKW, wohne mitten in der Stadt und habe nur 1 Parkplatz zur Verfügung (an der Straße ist Parkverbot). Das heißt, ich müßte den Dienstwagen einige Straßen weit weg parken und um dorthin zu gelangen, mit meinem Privatauto fahren, alles umladen etc. Äußerst umständlich und macht absolut keinen Sinn.








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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von h_manatee):
Meine Ablehnung, einen Firmenwagen zu nutzen,

Eventuell ist die Nutzung eines Privatautos gar nicht zulässig?

Aber egal, weder muss man den Vertrag unterschreiben, noch ist der Einbehalt der Strafzahlung rechtskonform.



Zitat (von h_manatee):
und um dorthin zu gelangen, mit meinem Privatauto fahren

Die langen Dinger unterhalb des Bauchnabels - man nennt sie Beine - haben eine ganz interessante Funktion ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Eine Frage hätte ich. Nutzt du den Firmenwagen denn für betriebliche Zwecke? Wenn ja, hätte der AG ja das Recht über die Nutzungsbestimmungen zu informieren und sich die Kenntnisnahme unterzeichnen zu lassen.

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#5
 Von 
h_manatee
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich nutze keinen Firmenwagen! habe ich noch nie und werde ich auch in Zukunft nicht.

Ich fahre ausschließlich mit meinem eigenen PKW.



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von h_manatee):
(z.B.: immer vollgetankt abstellen, immer gereinigt, keine Privatkilometer, keine Tiere transportieren etc..)


Zitat (von h_manatee):
Ich besitze selbst einen PKW, wohne mitten in der Stadt und habe nur 1 Parkplatz zur Verfügung (an der Straße ist Parkverbot). Das heißt, ich müßte den Dienstwagen einige Straßen weit weg parken und um dorthin zu gelangen, ,


Das sind doch dann Privatfahrten, welche verboten sind.....

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#7
 Von 
h_manatee
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich herzlich für die lieben Ratschläge.

Anhand der Antworten vermute ich, dass mein Anliegen nicht so wirklich klar geworden ist. ich habe keinen Firmenwagen, demnach nutze ich auch keinen Firmenwagen, also erübrigen sich Antworten, die dies in irgend einer Art und Weise betreffen.
Es geht lediglich darum, dass mein Arbeitgeber mich zwingen will, einen Fahrzeugnutzungsvertrag zu unterschreiben, weil er dadurch (Steuer)-Vorteile hat. Auch wenn ich diesen Vertrag unterzeichnete, hätte ich real keinen Firmenwagen zur Verfügung (ich möchte auch gar keinen).

Meine Frage ganz einfach formuliert: Chef legt mir einen Vertrag vor und sagt : hier, unterschreib! Wenn du´s nicht tust, zieh ich dir Geld vom Gehalt ab.
Meine Antwort: Nein danke, ich möchte das nicht.
Chef: Gut, dann wird solange dein Gehalt gekürzt, bis du diesen Vertrag unterschreibst.


Dass ich diesen Vertrag nicht unterschreibe , steht für mich fest. Ich wollte nur wissen, ob Chef mir aufgrund dessen nun monatlich das Gehalt kürzen darf , ja oder nein? Meiner Ansicht nach darf er das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von h_manatee):
Ich wollte nur wissen, ob Chef mir aufgrund dessen nun monatlich das Gehalt kürzen darf , ja oder nein?

Siehe #1 und #3


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wozu wärmst du deine Frage wieder auf, statt dass du die zutreffenden Antworten für dich nutzt? Interessanter wäre gewesen zu erfahren, ob dein Arbeitgeber dir nun tatsächlich diesen Erzwingungsbeitrag vom Gehalt abzieht.

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