Storno Hotelzimmer / nicht-flexible Rate in Zusammenhang COVID_19

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Storno Hotelzimmer / nicht-flexible Rate in Zusammenhang COVID_19

Gast A aus Deutschland hat über Ostern 2020 ein Hotelzimmer in CZ gebucht, die "nicht-flexible Rate" wurde bei Buchung zu 100 % bezahlt.

Ferner gab es zum Buchungszeitpunkt x.xxx als EXTRA-Points beim Mitgliederprogramm des Hotel.

Gast A möchte die Buchung nun kostenlos stornieren da ihm in CZ auf COVID_19 die Einreise verwehrt wird.

Das Hotel bietet lediglich eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zeitraum bis 31.12.2020 an.

- kann Gast A auf eine Rückzahlung des Rechnungsbetrag hoffen?

- oder kann das Hotel Gast A "zwingen" den Aufenthalt (3 Nächte) an einem anderen Zeitpunkt im Jahr nachzuholen, was Gast A aber eigentlich gar nicht möchte?

- sollte das Hotel mit seiner Argumentation im Recht sein, müsset das Hotel dann Gast A bei einem späteren Aufenthalt die x.xxx EXTRA-Points gutschreiben, obwohl der Aufenthalt dann nicht mehr im Angebotszeitraum liegt?
Beispiel: buchen Sie bis 28.02.2020 eine Übernachtung, und erhalten Sie bei Aufenthalten bis 30.04.2020 x.xxx EXTRA-Points auf Ihr Meilenkonto...

Wie ist Eure Einschätzung dazu?

Gebucht über die deutsche Website der Hotelkette.

VG





-- Editiert von Moderator am 17.03.2020 12:43

-- Thema wurde verschoben am 17.03.2020 12:43

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Grenzschließung ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Das Hotel hat Ihnen den gesamten Übernachtungspreis zu erstatten.
Zu den Punkten kann ich nichts sagen.

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#2
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@vundaal76

Besten Dank für Dein feedback!

Ich hoffe den Punkt: ...nicht stornierbare Rate wurde gebucht... hast Du gelesen.

Die anderen Punkte sind ja hinfällig wenn eine Erstattung erfolgen muß.

Nun muß Gast A diesen Umstand nur noch beim Hotel durchgesetzt bekommen, denn dieses weigert sich kostenfrei zu stornieren und verweist auf kostenlose Umbuchung bis 31.12.2020 (was bei einer nicht-flexiblen-Rate normal ja auch nicht geht).

VG


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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Deutscher Anbieter?

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#4
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@AltesHaus

das kann ich so nicht beantworten.

Gebucht über die deutschsprachige Website mit .de-Endung --> wird weitergeleitet auf .com/deutschland...(die Hotelkette gibt es in allen Ländern der Welt, Stammfirmensitz dürfte aber F sein), abgebucht hat das Hotel was zur Kette gehört in CZ.

-- Editiert von magenta007 am 17.03.2020 10:59

-- Editiert von magenta007 am 17.03.2020 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich kenne mich in Hotels in jetzt nicht so aus denke aber, dass deutsche Anbieter er entgegenkommend wären, da Deutschland ja auch die Grenzen zugemacht hat für unnötige Reisen, wozu der Urlaub zweifelsfrei gehört.

Was sagen denn ihre Reisebedingungen zu höherer Gewalt?

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#6
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Altes Haus

Gast A geht es mehr um den Punkt, das das Land CZ keine (u.a.) Deutschen mehr ins Land lässt.

GAST A würde ja (generell) den Hotelaufenthalt wahrnehmen, nur darf GAST A lt. deren Anordnung ja das Land CZ nicht betreten.

Dazu kommt, das deutsche Behörden seinen Mitbürgern das touristische Reisen alles andere als empfiehlt.

UPDATE: so wie ich die News im Netz verstanden habe, gibt es seitens des AuswärtigenAmt eine ReiseWARNUNG was alles Auslandsaufenthalte umfassen soll.

Vielleicht hat Gast A mehr Erfolg auf Rückzahlung mit dem Stichwort Reisewarnung... ?!?

Die AGB muß man(n) mal studieren.

Danke für den Tip.


-- Editiert von magenta007 am 17.03.2020 11:30

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#7
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag AGB:

8. Höhere Gewalt

Keine Partei ist gegenüber der anderen haftbar, wenn sie infolge eines Falls höherer Gewalt ihre Pflichten nicht erfüllt. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass jeder Fall von höherer Gewalt die Umsetzung der gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien aussetzt und die entstandenen Kosten von jeder Partei getragen werden. Als höhere Gewalt oder unvorhergesehenes Ereignis gelten die vom [französischen] Kassationsgerichtshof gewöhnlicherweise anerkannten Fälle. Sollte der Fall höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage ab seinem Eintritt dauern, können die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen durch jede der Parteien gekündigt werden, und keine der Parteien kann Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.

Im Falle höherer Gewalt oder eines anderen außergewöhnlichen Ereignisses, das verhindert, die Leistung zu erbringen und namentlich dem Kunden das in der Unterkunft für ihn reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen, kann die Unterkunft sich die Möglichkeit vorbehalten, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden, diesen ganz oder zum Teil in einer Unterkunft gleichwertiger Kategorie unterzubringen oder eine Leistung derselben Art zu erbringen.

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#8
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Sorry, helfen kann ich dir bei deinem Anliegen leider auch nicht, wollte nur kurz sagen, dass ich genau dasselbe Problem gerade habe. Siehe meinen Beitrag im unterforum reiserecht. Es dürfte sich hier sogar um dieselbe hotelkette handeln da der Text aus den AGB exakt gleich klingt. bin interessiert zu hören wie es bei dir weitergeht, im Gegenzug werde ich meinen Beitrag auch aktualisieren wenn es was neues gibt.

-- Editiert von Schalkefan am 17.03.2020 12:48

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Grenzschließung ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Das Hotel hat Ihnen den gesamten Übernachtungspreis zu erstatten.

Warum sollte sich ein Hotel in CZ für Gesetze aus Deutschland interessieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

also brauchen wir hier einen Experten welcher sich in diesem Thema (CZ) auskennt.. :-)

Hätte ja auch sein können das:

- es eine Rolle spielt über welche website man bucht (deutsches Seite)
- es EU Recht gibt (ähnlich der Kompensation bei ausgefallenen / verspäteten Flügen)

usw....

VG

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von magenta007):
es eine Rolle spielt über welche website man bucht (deutsches Seite)

Durchaus ist der Empängerkeirs der Website relevant. Auch ob das Hotel eigenständig ist oder eine "Filiale" und so weiter - nicht ganz unkomplex das ganze.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

lt. Gast A ist das in CZ Hotel eigenständig und gehört zu einer großen französischen Kette.

Gebucht über die deutsche website wie oben beschrieben.

VG

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