Hallo zusammen,
ich bin als pädagogische Kraft in einer OGS geringfügig beschäftigt. Ab morgen wird die OGS im Zuge der landesweiten Schulschließungen voraussichtlich mindestens bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Laut der heutigen Mitteilung sollen wir ab morgen ganz normal zu unseren Arbeitszeiten zum Dienst erscheinen. Da aber ja keine Kinder da sind sollen wir alle Räumlichkeiten putzen, Schränke sortieren und Bilder für die Wände malen etc., und zwar so lange, bis nichts in dieser Richtung mehr zu tun sein wird.
Danach werden die Stunden auf den Zeitkonten tendenziell "ins Minus laufen", müssen also nach Corona irgendwann nachgearbeitet werden.
Frage: Kann der AG das verlangen?!
Über Antworten bin ich sehr dankbar.
Putzen dank Corona?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Beim Putzen möchte ich Nein sagen, Schränke aufräumen, Wandbilder malen eher Ja.
Mit dem 'Ins-Minus-Laufen' ist es so einfach nicht für den AG - der AV wird ja durch Corona nicht ungültig.
Lies andere Beiträge zu Corona - es ist schon viel dazu gesagt und muss nicht ständig wiederholt werden.
So sehe ich das tendenziell auch. Ich stelle ja meine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn keine Arbeit (Kinder) da ist, kann ich ja nichts dafür, dass von mir im Umfang der vertraglich vereinbarten Stunden pro Monat keine "sinnvolle" Arbeit verrichtet werden kann.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Beim putzen kommt es darauf an was genau getan werden soll. Einmal den Besen zu schwingen halte ich für noch legitim und würde als typische Nebenaufgabe in deinen Vertrag fallen.
Eine Grundreinigung hingegen wofür normalerweise Putzkräfte eingestellt sind, dürfte sich nicht vereinbaren lassen.
ZitatFrage: Kann der AG das verlangen?! :
Das er es kann, sieht man doch daran, dass er es bereits getan hat?
Die relevantere Frage ist doch eher, wie erfolgreich er damit bei der Durchsetzung wäre.
Da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist man vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Zitatsollen wir alle Räumlichkeiten putzen :
Was machen denn die Putzkräfte die das normalerweise machen? Zumindest keine Aufgabe für eine pädagogische Kraft.
ZitatSchränke sortieren und Bilder für die Wände malen etc., :
Das könnten dann Aufgaben sein, die in den Bereich einer pädagogischen Kraft fallen.
Ja. Stimmt. Die Schüler und Lehrer können auch nichts dafür. Was willst du also morgen machen? Hingehen, deine Arbeitskraft lt Arbeitsvertrag anbieten? Wenn Pädagogik grad nicht verlangt ist/nicht abgerufen wird--- wieder nach Hause gehen?Zitatkann ich ja nichts dafür, dass von mir im Umfang der vertraglich vereinbarten Stunden pro Monat keine "sinnvolle" Arbeit verrichtet werden kann. :
Das steht SO in der Mitteilung?ZitatDanach werden die Stunden auf den Zeitkonten tendenziell "ins Minus laufen", müssen also nach Corona irgendwann nachgearbeitet werden. :
Das steht SO in der Mitteilung?Zitatund zwar so lange, bis nichts in dieser Richtung mehr zu tun sein wird. :
Betrifft das nur die geringfügig Beschäftigten oder auch Vollzeit-AN und LehrerInnen?
Ist es nicht eher so, dass ihr jetzt zuerst Plusstunden aufbaut und dann diese langsam wieder auf 0 runterfahrt?
Ist es nicht eher so, dass ihr jetzt zuerst Plusstunden aufbaut und dann diese langsam wieder auf 0 runterfahrt?
Leider nein. Ich muss ja, wie jeder andere Beschäftigte, X Stunden pro Monat leisten um dafür Summe Y zu erhalten. Dies soll jetzt, wo keine Kinder da sind, mit "sinnfreien" Beschäftigungen gemacht werden, bis diese ausgehen. Wenn die Tätigkeiten aus sind, bleiben wir zu Hause und rutschen auf dem "Stundenkonto" ins Minus...
-- Editiert von hoblins am 17.03.2020 18:28
Bitte: WAS steht in der Mitteilung? WAS genau?
Es hilft dir nicht, hier mehr oder weniger interpretierte Gedankengänge herzuschreiben.
ZitatBitte: WAS steht in der Mitteilung? WAS genau? :
Es hilft dir nicht, hier mehr oder weniger interpretierte Gedankengänge herzuschreiben.
Es handelt sich um eine mündliche Aussage unserer Leitung:
Da ab morgen keine Kinder da sind, verrichten wir im Umfang der normalen Arbeitsstunden Tätigkeiten wie Schränke in den Gruppenräumen ausräumen, putzen und einräumen, Küche putzen, etc.
Wenn all diese Tätigkeiten gemacht sind, werden wir zu Lasten des Stundenkontos zu Hause bleiben müssen.
ZitatWenn die Tätigkeiten aus sind, bleiben wir zu Hause und rutschen auf dem "Stundenkonto" ins Minus... :
Das dürfte in dem Falle schlicht rechtswidrig sein.
ZitatTätigkeiten wie Schränke in den Gruppenräumen ausräumen, putzen und einräumen, :
Könnte vom Aufgabenberiech erfasst sein.
ZitatKüche putzen :
Wessen Küche?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten