Freistellung wegen Arbeitsmangel

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ja123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung wegen Arbeitsmangel

Hallo zusammen,
ich wurde gekuendigt. Fristgerecht zum 15.04.2020. Beim Gespraech wurde mir gesgat ich muesse nicht mehr bei der Arbeit erscheinen, wegen Arbeitsmangel. Ich war aber bereit die naechsten 4 wochen weiter zu arbeiten. Nun schrieb mir der Chef, dass es keine Lohnfortzahlung bis zum 15.04 gaebe. Ist das rechtens?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nach gängiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt schuldet, wenn er im sogenannten Annahmeverzug ist. D.h., wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet aber der Arbeitgeber sie nicht annimmt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Ja123mitglied):
Ist das rechtens?


Selbstverständlich ist das nicht rechtens.

Erfolgte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eigentlich schriftlich?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Ja123mitglied):
Beim Gespraech wurde mir gesgat ich muesse nicht mehr bei der Arbeit erscheinen, wegen Arbeitsmangel. Ich war aber bereit die naechsten 4 wochen weiter zu arbeiten.

Was von den beiden Behauptungen könnte man jetzt wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ja123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
[quote=J

Erfolgte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eigentlich schriftlich?


Ja, die kuendigung war schriftlich. Nur die Freistellung nicht

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

Freistellung in dieser Form gibt es eigentlich nur gegen Entgelt. Gegebenenfalls wirst du vors Arbeitsgericht gehen müssen.

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#6
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Da du keine schriftliche Freistellung hast, rate ich dir dringend an, deine Arbeitskraft SCHRIFTLICH anzubieten, sonst könnte dir ein unentschuldigtes Fehlen unterstellt werden. Damit könnte die Gehaltsforderung scheitern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von nunja123):
rate ich dir dringend an, deine Arbeitskraft SCHRIFTLICH anzubieten,

Und zwar mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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