Frage zum Homeoffice

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Homeoffice

Guten Abend zusammen! Ab Ende nächster Woche mache auch ich Homeoffice, eine Frage habe ich hierzu: Muss der Arbeitgeber mir den Heimarbeitsplatz bezahlen? Es geht mir hier primär um ein LAN-Kabel, habe keines...

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von NewstartJanuary):
Muss der Arbeitgeber mir den Heimarbeitsplatz bezahlen?

Nein.
Aber er muss die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NewstartJanuary):
Muss der Arbeitgeber mir den Heimarbeitsplatz bezahlen?

Nein.
Aber er muss die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.


Also das LAN-Kabel müsste der Arbeitgeber mir bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von NewstartJanuary):
Also das LAN-Kabel müsste der Arbeitgeber mir bezahlen?

Nö, wie gesagt, nur zur Verfügung stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NewstartJanuary):
Also das LAN-Kabel müsste der Arbeitgeber mir bezahlen?

Nö, wie gesagt, nur zur Verfügung stellen.


Ich verstehe, also aus seinem Besitz mir zur Verfügung stellen, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von NewstartJanuary):
Ich verstehe, also aus seinem Besitz mir zur Verfügung stellen, richtig?

Richtig - bezahlen ist nur optional.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NewstartJanuary):
Ich verstehe, also aus seinem Besitz mir zur Verfügung stellen, richtig?

Richtig - bezahlen ist nur optional.


Richtig, jedoch ist er aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften dazu verpflichtet: https://www.schwadke.de/homeoffice-welche-vorschriften-muessen-arbeitnehmer-und-arbeitgeber-beachten/

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von NewstartJanuary):
Richtig, jedoch ist er aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften dazu verpflichtet:


Und. Frage oder Feststellung?

Berry

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6500x hilfreich)

Und so ein Kabel ist ja auch sowas von unerschwinglich teuer Pünktchen Pünktchen Pünktchen

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#9
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von NewstartJanuary):
Richtig, jedoch ist er aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften dazu verpflichtet:


Und. Frage oder Feststellung?

Berry


Feststellung...

Zitat (von blaubär+):
Und so ein Kabel ist ja auch sowas von unerschwinglich teuer Pünktchen Pünktchen Pünktchen


Das natürlich nicht.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von NewstartJanuary):
Richtig, jedoch ist er aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften dazu verpflichtet:

Nein.

Wo steht das in dem Link?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NewstartJanuary):
Richtig, jedoch ist er aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften dazu verpflichtet:

Nein.

Wo steht das in dem Link?


Nach Punkt 4, "Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften dazu..."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Soll das jetzt heißen der AG stellt einen Laptop/PC/Tastatur/Bildschirm, aber kein LAN-Kabel (so nicht ohnehin mit WLAN gearbeitet werden kann) zum Anschluss an den heimischen Router?

Sachen gibt's :)


-- Editiert von pk2019 am 17.03.2020 22:30

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#13
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Soll das jetzt heißen der AG stellt einen Laptop/PC/Tastatur/Bildschirm, aber kein LAN-Kabel (so nicht ohnehin mit WLAN gearbeitet werden kann) zum Anschluss an den heimischen Router?

Sachen gibt's :)


-- Editiert von pk2019 am 17.03.2020 22:30


Das weiß ich nicht, aber ich denke das der Chef alles zum Arbeiten stellt, weil ich darf keinen WLAN-Adapter an den Büro PC zum Arbeiten anschließen.

Aber man hat ja auch schon Pferde kotzen sehen. :D

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von NewstartJanuary):
Nach Punkt 4, "Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften dazu..."

Diese Schlussfolgerung aus
Er ist aber, weil er die Arbeitsschutzvorschriften für den Homeoffice-Mitarbeiter einhalten muss, im Grunde genommen doch dazu verpflichtet. Denn der Arbeitsschutz lässt sich nur garantieren, wenn dafür auch die geeigneten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
ist schlicht und ergreifend falsch.

Er kann die geeigneten Arbeitsmittel auch zur Verfügung stellen.
Gerade wegen dem Arbeitsschutz wird man als Arbeitgeber keine ungeprüfte "China-Ware" des Arbeitnehmers akzeptieren müssen. Egal ob die nun von a.... oder mm oder von .... stammt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NewstartJanuary
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wieder wahr...

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#16
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von NewstartJanuary):
... aber ich denke das der Chef alles zum Arbeiten stellt ...


Das denke ich allerdings auch!

Wenn es ums Geld geht sind jedoch doch ganz andere Posten relevant.
Zusätzlich Heizungs- und Stromkosten, etc..., eventuell anteilige Mietkosten für das nun belegte Arbeitszimmer.

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#17
 Von 
Dan Barbbelly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich für Strom- und Internetkosten selbst aufkommen muss.

Das Arbeitszimmer kann man ja von der Steuer absetzen.

Und Geld für Bürostuhl und Tisch darf meine AG nicht überweisen. Das müsse sonst als VWL geltend gemacht werden und zieht einen großen Verwaltungsakt nach sich.

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#18
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Dan Barbbelly):
Das müsse sonst als VWL geltend gemacht werden und zieht einen großen Verwaltungsakt nach sich.


Vermögenswirksame Leistungen? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ja, die Arbeitgeber überbieten sich nicht erst seit Corona in der Absurdität ihrer Ausreden wenn sie sich vor ihren Pflichten drücken wollen...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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