Verpflegung während der Dienstreise - Besondere Umstände.

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
Verpflegung während der Dienstreise - Besondere Umstände.

Moin,

der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Mehraufwand für Die Verpflegung während seiner Dienstreise, pro Tag 8 € der Arbeitnehmer muss ich selber Verpflegen, hotels werden vorher gebucht der Arbeitnehmer bekommt nur mitgeteilt wo und wie er sich zu melden hat.

Übermorgen muss er nach Bayern udn wird dort 21 Stunden ins hotel gesteckt, durch die aktuelle Lage haben keine Restaurants oder Bars geöffnet..
Im hotel wird es kein Kühlschrank geben,
wo er die Verpflegung zwischen lagern könnte. Natürlich packe ich mir hin und wieder etwas ein, sie Discounter haben nicht mehr alles so vorrätig was man sich einpacken könnte, dies ist ost keinen Beobachtung in meinen Bundesland,.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer in der aktuellen Situation, corona.

Kann der Arbeitnehmer die Schicht ablehnen?Er würde 4 Stunden arbeite 21 Stunden ins hotel und anschließend wieder 4 Stunden arbeiten, ohne jegliche Verpflegung die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Der Arbeitnehmer würde die Tour fahren unter normalen Umständen, aber aufgrund corona und kleinen Einschränkungen in der Versorgung würde der Arbeitnehmer sich weigern.
Liegt die Verpflegung über den gezahlten Mehraufwand gibt es keine Erstattung.

Ich bitte mal um einen Einschätzung.


Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Nach meiner Meinung und nach meinem Informationsstand erscheinen die Befürchtungen doch einigermaßen übertrieben. Soweit sich nichts geändert hat, gilt für Bayern, dass Restaurants durchaus geöffnet haben, aber um 15 Uhr schließen. Und dann gibt es ja so die hübsche Institution namens Brotzeit, also Brot und Hartwurst und dergleichen, was für die Abendverpflegung doch reichen sollte.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Aktuelle Regelung in Bayern: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, ...... dürfen werktags bis 22.00 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben, dann bis 18.00 Uhr. Es gibt Lebensmittel, die keine Kühlung benötigen und m. W. ist noch offen, ob und wie Hotels ihre Gäste verpflegen können.

Niemand muss verhungern, das sollte langsam beim Letzten angekommen sein.

Ob man grundsätzlich die DR ablehnen darf, hängt in erster Linie vom Arbeitsvertrag ab. Enthält der Regelungen dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann geschlossen werden, Tour wurde vom Arbeitgeber gestrichen weil, das Hotel keine Gäste mehr aufnehmen darf, der Arbeitgeber zählt nicht zu den "notwendigen Geschäftsreisen".

Unabhängig davon ist die Abwesenheit von zu Hause zu lang, daher hat der Betriebsrat hat den Arbeitgeber aufgefordert diese Tour zu streichen, dies erfolgte auch Kurzfristig, nachdem ich der Vorgesetzten mal den Marsch geblasen habe und sie die Tour schon so gestrichen hat.

War alles etwas kurzfristig, ist eh Chaos auf der Arbeit, Schichtänderungen im Minutentakt aufgrund der aktuellen Lage.

Und nein, der Arbeitsvertrag beinhaltet folgendes:

- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Den Einsatzort = Meldestelle
- Urlaubsanspruch
- Es gibt keine schriftlichen nebenabreden
- Lohngruppe
- Funktion
- Es gilt außerdem der Tarifvertrag - so formuliert dass immer der aktuell abgeschlossene Tarifvertrag gilt für den geschlossenen Arbeitsvertrag
- Funktionsänderungen

Und noch ein paar andere Sachen u.a. Thema Krankmeldung und verschwiegenheitspflicht betriebsgeheimnis etc.

Soweit ich weiß, beinhaltet der Tarifvertrag keine Möglichkeit die Dienstreise abzulehnen, lediglich bei Schichtverlängerungen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den Arbeitnehmer zu informieren und dessen einverständnis abzuholen.

Danke für Eure antworten.q

-- Editiert von Gönnjamin am 18.03.2020 12:53

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