Jobverlust durch Corona, wie geht''''''''s weiter? ||Student + Werkstudent(/Midijobber) + Minijob

22. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobverlust durch Corona, wie geht''''''''s weiter? ||Student + Werkstudent(/Midijobber) + Minijob

Hallo liebes Forum,

Ich hoffe das hier ist das geeignete Forum um meine vielen Fragen zu beantworten.

Aufgrund der Corona-Krise, werde ich wahrscheinlich meinen Arbeitsplatz verlieren, morgen steht das telefonische Gespräch mit meinem Chef an. Da ich eine Kündigung erwarte, möchte ich herausfinden, wie ich für die Zukunft abgesichert bin. Es fällt mir schwer herauszufinden, ob ich Anspruch auf ALG 1 hätte oder Hartz4 (immatrikulierter Student), ob ich überhaupt genug Steuern zahle (Midijob/Werkstudent und Minijob) und geschickter krankenversichert sein könnte. (Monatlicher Krankenkassen-Betrag der von meinem Konto abgebucht wird: 204,00€). Der Minijob-Arbeitgeber hat mir aufgrund der Corona-Situation bereits gekündigt.

Eventuell könnt ihr mir helfen. Im Folgenden meine Situation und Status:

Ich bin 32 Jahre, lebe in West-Berlin, bin an der Freien Universität Berlin im Master Politikwissenschaft eingeschrieben, bin ledig, Steuerklasse 1 und gehöre keiner Kirche an.
Ich bin als Werkstudent eingestellt mit 20 Stunden die Woche und kriege 1100€ brutto monatlich. Es waren ursprünglich 1000€, aber da die Krankenversicherung rund 200€ beträgt, konnte ich +100€ mit meinem Arbeitgeber aushandeln. Im Folgenden eine Monatsabrechnung:
---------------
Kopfzeile: Stkl 1, Midijob Ja, St.-Tg. 30
Brutto-Bezüge: St(4) L, SV (4) L, GB(5) J Betrag: 1.100,00 €
Steuerrechtliche / Lohnsteuer -2,16
RV-Betrag 97,46 / SV-rechtliche Abzüge -97,46
Netto-Verdienst : 1.000,38
SV-AG-Anteil: 102,0€
Auszahlbetrag 1.000,38
---------------
Mir wurde gesagt, dass ich als Werkstudent angestellt bin. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass dies nur bis 30 Jahre geht und gesehen, dass ich eigentlich ganz normaler Midi-Jobber bin, wobei anscheinend keine Arbeitsversicherung bezahlt wird. Heißt das, wenn ich gekündigt werde, bekomme ich auch kein ALG 1? Ich arbeite seit Januar 2019 bis dato bei diesem Arbeitgeber. Im Internet steht meistens, dass man keine AV-Abzüge bezahlt, aber NICHT ob das heißt, dass man dadurch folglich auch keinen Anspruch auf ALG 1 hat)

Steuerrelevanter ist außerdem, das ich nochn einen Minijob habe:
Der Lohn variiert hier, je nachdem wie viele Stunden ich arbeite. Manchmal sind es nur 200€ im Monat, ab und zu 450€. Hier zahle ich auch RV-Beiträge.
Mir ist unklar, ob ich mit einer Steuererklärung Geld zurückbekommen würde, da ich ja eigentlich kaum Steuern zahle. Oder müsste ich etwas nachzahlen? Wenn mein Arbeitgeber mir kündigt, was relativ wahrscheinlich aufgrund der Corona-Krise ist, hätte ich Anspruch auf ALG1? Hartz 4 kann ich nicht beantragen, da ich als Student eingeschrieben bin und somit nicht arbeitssuchend. Ich muss zu keinen Uni-Veranstaltungen mehr, lediglich schriftliche Arbeiten einreichen. Daher stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und könnte Hartz4 beantragen, oder nicht? Ich weiß nicht, wie ich mich finanziell über Wasser halten kann, ohne ALG1. Ich wollte die Zeit durch die Corona-Krise nutzen, um die letzten schriftlichen Arbeiten für mein Master-Studium abzugeben. Jetzt weiß ich nicht, ob ich mein Studium nicht abbrechen muss.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, für jede Hilfe und Information bin ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,
YPC

-- Editiert von ypc am 22.03.2020 20:03

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ypc):
Aufgrund der Corona-Krise, werde ich wahrscheinlich meinen Arbeitsplatz verlieren

Warum, geht das Unternehmen in Insolvenz? Denn "Corona-Krise" ist derzeit kein anerkannter Kündigungsgrund.

Erst mal die schriftliche Kündigung abwarten, dann prüfen und notfalls vor dem Arbeitsgericht dagegen klagen.



Zitat (von ypc):
Daher stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und könnte Hartz4 beantragen, oder nicht?

Sehe ich auch so.



Zitat (von ypc):
Ich wollte die Zeit durch die Corona-Krise nutzen, um die letzten schriftlichen Arbeiten für mein Master-Studium abzugeben.

Man hätte also eh nicht mehr gearbeitet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von ypc):
morgen steht das telefonische Gespräch mit meinem Chef an. Da ich eine Kündigung erwarte, möchte ich herausfinden, wie ich für die Zukunft abgesichert bin.
Meine Empfehlung:

Morgen nach dem Gespräch nochmal hier melden.
Bis dahin in den eigenen Arbeitsvertrag /Werkstudentenvertrag schauen.
Bis dahin die ca 89 Beiträge HIER zu ähnlicher Situation wie deiner lesen. Alles Corona...

Viele Fragen erübrigen sich dann wahrscheinlich.
Einige Fragen kann hier niemand beantworten.
Etliches ergibt sich einfach.
-------------------------------------------------
Einiges bleibt einfach so, wie es schon war:
- Hartz 4 gibt es nicht für immatrikulierte Studenten. Es gibt ganz wenige Ausnahmen ( https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html)
- ALG1 gibt es, wenn man mind. 12 Monate sv-pflichtig beschäftigt war.
- Westberlin oder Ostberlin ist dem Virus und allen Behörden egal. Berlin/Land Berlin.
- Billiger als 204,- für die GKV wirds nicht werden.
-Der Minijob ist schon gekündigt, damit muss nicht mehr jongliert werden.
-Und nochn Minijob?
-Im März muss man sich wegen der akt. Situation nicht um paar € Steuerrückerstattung Gedanken machen.

also bis morgen--- :pc:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von ypc):
Mir wurde gesagt, dass ich als Werkstudent angestellt bin. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass dies nur bis 30 Jahre geht

Das mit den 30 Jahren stimmt nicht. Diese Altersgrenze gilt für die studentische KV, nicht für den Status als Werkstudent.
Aber was heißt "mir wurde gesagt"? Gibt es keinen schriftlichen Vertrag?

Zitat:
hätte ich Anspruch auf ALG1

Nein. Werkstudent = keine Arbeitslosenversicherung = kein ALG 1
Aus demselben Grund gibt es für Werkstudenten ja auch kein KuG.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ypc):
Aufgrund der Corona-Krise, werde ich wahrscheinlich meinen Arbeitsplatz verlieren

Warum, geht das Unternehmen in Insolvenz? Denn "Corona-Krise" ist derzeit kein anerkannter Kündigungsgrund.


Zitat (von ypc):
Ich wollte die Zeit durch die Corona-Krise nutzen, um die letzten schriftlichen Arbeiten für mein Master-Studium abzugeben.

Man hätte also eh nicht mehr gearbeitet?


Das Unternehmen geht wahrscheinlich nicht in Insolvenz. Meine Arbeitskollegin wurde vor ein paar Tagen angerufen und gefragt, ob sie auf Kurzarbeit wechseln würde. Sie hat abgelehnt, da es für sie und ihre drei Kinder finanziell nicht ausreichen würde. Daraufhin wurde ihr eine Kündigung geschickt. Sie ist aber noch in der Probezeit gewesen. Ich gehe davon aus, dass mir das gleiche Angeboten wird, wobei mir nicht so einfach wie ihr gekündigt werden kann. Von meinen zwei Mitarbeitern bin ich der letzte verbliebene. Der Laden hat bis Ende April aufgrund der Corona-Sache geschlossen. Ich kann mir vorstellen, dass sie den Laden komplett dicht machen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Stofferl):
Zitat (von ypc):
Mir wurde gesagt, dass ich als Werkstudent angestellt bin. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass dies nur bis 30 Jahre geht

Das mit den 30 Jahren stimmt nicht. Diese Altersgrenze gilt für die studentische KV, nicht für den Status als Werkstudent.
Aber was heißt "mir wurde gesagt"? Gibt es keinen schriftlichen Vertrag?

Zitat:
hätte ich Anspruch auf ALG1

Nein. Werkstudent = keine Arbeitslosenversicherung = kein ALG 1
Aus demselben Grund gibt es für Werkstudenten ja auch kein KuG.


Ich hatte mal gefragt wie es sich mit der Krankenkasse verhält und der Vorgesetzten meinte, da ich Werkstudent bin, zahlen sie nicht. Da ich aber über 30 bin und kein Bafög mehr kriege, zahle ich das komplett alleine. Nur deswegen komme ich auf den Werkstudenten-Status. Im Arbeitsvertrag steht davon nichts. Auch auf der Abrechnung steht Midijobber. Aber als solcher müsste ich doch AV-Abgaben zahlen, was anscheinend nicht passiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ypc):
wobei mir nicht so einfach wie ihr gekündigt werden kann.

Das Unternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter?
Dann ist die Kündigung recht einfach, in Kleinbetrieben gibt es kaum Kündigungschutz.


In dem Fall müsste man ausrechnen, wo man besser wegkommt, Kurzarbeit oder ALG II.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Abrechung ist schon korrekt so.
Bei Werksstudenten fallen außer Rentenversicherung keine weiteren Sozialabgaben an (weder für den Studenten noch der Arbeitgeberanteil des Arbeitgebers). Gerade dadurch wird es für Arbeitgeber attraktiv Studenten einzustellen. Gäbe es diese Regelung nicht, gäbe es auch nicht so viele Jobs für Studenten.

Also:

Zitat:
Ich hatte mal gefragt wie es sich mit der Krankenkasse verhält und der Vorgesetzten meinte, da ich Werkstudent bin, zahlen sie nicht.
Richtig

Zitat:
Da ich aber über 30 bin und kein Bafög mehr kriege, zahle ich das komplett alleine.

Sie würden auch alleine zahlen, wenn Sie unter 30 wären - nur die Krankenversicherung ist unter 30 etwas günstiger. Und wenn Sie Bafög bekämen, müssten Sie trotzdem alles alleine bezahlen - im Bafög wird allerdings einkalkuliert, ob man die Krankenversicherung bezahlen muss oder noch gratis über die Eltern versichert sein kann.

Zitat:
Nur deswegen komme ich auf den Werkstudenten-Status.

Nein, Sie kommen auf den Status, weil der Arbeitgeber Sie als Werksstudent angemeldet hat. Im Prinzip hätten Sie beim Vorstellungsgespräch auch darauf bestehen können, dass der Arbeitgeber Sie aus normalen Arbeitnehmer anmeldet, mit allen Sozialabgaben - aber dann hätte der Arbeitgeber bestimmt jemand anderes eingestellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ypc):
morgen steht das telefonische Gespräch mit meinem Chef an. Da ich eine Kündigung erwarte, möchte ich herausfinden, wie ich für die Zukunft abgesichert bin.
Meine Empfehlung:

Morgen nach dem Gespräch nochmal hier melden.
Bis dahin in den eigenen Arbeitsvertrag /Werkstudentenvertrag schauen.
Bis dahin die ca 89 Beiträge HIER zu ähnlicher Situation wie deiner lesen. Alles Corona...

Viele Fragen erübrigen sich dann wahrscheinlich.
Einige Fragen kann hier niemand beantworten.
Etliches ergibt sich einfach.
-------------------------------------------------
Einiges bleibt einfach so, wie es schon war:
- Hartz 4 gibt es nicht für immatrikulierte Studenten. Es gibt ganz wenige Ausnahmen ( https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html)
- ALG1 gibt es, wenn man mind. 12 Monate sv-pflichtig beschäftigt war.
- Westberlin oder Ostberlin ist dem Virus und allen Behörden egal. Berlin/Land Berlin.
- Billiger als 204,- für die GKV wirds nicht werden.
-Der Minijob ist schon gekündigt, damit muss nicht mehr jongliert werden.
-Und nochn Minijob?
-Im März muss man sich wegen der akt. Situation nicht um paar € Steuerrückerstattung Gedanken machen.

also bis morgen--- :pc:



Hey, danke für die Antwort und Infos schon einmal vor weg.

Also ich habe mit meinem Chef telefoniert. Er hat nichts von Kurzarbeit oder Kündigung gesagt. Ich bin auch der letzte Verbliebene im Laden, vielleicht möchten sie mich als günstigste Arbeitskraft behalten. Ich bin gespannt, ob mir diesen Monat Gehalt überwiesen wird oder ob es bezüglich Werkstudenten Regelungen gibt, dass jetzt kein Gehalt überwiesen werden muss?

Ich denke auch, das es für immatrikulierte Studenten eigentlich kein ALG2 gibt, aber habe diesen Link hier gefunden: https://www.studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/student-arbeitslosengeld-beziehen
Da steht ja, dass wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat man Anspruch. Ansonsten frage ich mich wer für mich zuständig ist. ALG1 anscheinend nicht, da kein AV-Betrag gezahlt wurde. Ich hatte ja einen Minijob und einen Werkstudenten-Job, folglich bin ich ja frei für den Arbeitsmarkt, mindestens für eine Teilzeit-Sttelle. Mein Studium steht bei mir eigentlich nicht im Vordergrund und ich bin zeitlich flexibel, da ich keine Veranstaltungen mehr besuchen muss.

West- und Ostberlin habe ich nur erwähnt, weil das bei den ganzen Steuer-Rechnern gefragt wird. Meine Steuer-Fragen haben sich jetzt vermischt mit meinen Arbeitsversicherungs-Fragen. Der Corona-Virus interessiert sich selbstverständlich nicht für ehemalige Grenzen :) .

LG, YPC

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ypc):
wobei mir nicht so einfach wie ihr gekündigt werden kann.

Das Unternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter?
Dann ist die Kündigung recht einfach, in Kleinbetrieben gibt es kaum Kündigungschutz.


In dem Fall müsste man ausrechnen, wo man besser wegkommt, Kurzarbeit oder ALG II.


Mein ganzes Team wurde gekickt. Ich habe keine große Lust weiter dort zu arbeiten. Ich dachte sie kicken mich auch, machen sie aber nicht. Falls ich kündige oder doch noch gekündigt werde, beispielsweise falls sich die Situation demnächst nicht entspannt und die Läden wieder öffnen, interessiert mich, wer für mich zuständig ist. Weder ALG1 noch ALG2, da Student? Das ist irgendwie komisch.. Ich kann ja nachweislich arbeiten. Ich habe das letzte Jahr ja auch 30-35 Stunden die Woche gearbeitet und studiert. Kann ich mit diesem Fakt nicht zum Hartz4-Amt? Ich möchte ungerne mein Studium abrechen oder einen Kredit aufnehmen, falls ich gekündigt werde oder selbst kündigen muss. "Selbst kündigen muss", weil ich überhaupt nicht weiß wie das da weiter laufen soll. Ich bin ja alleine in dem Laden, sobald der wieder aufmacht. Soll ich als Werkstudent jetzt sämtliche Manager-Aufgaben und alle anderen kleinen Dinge erledigen... und mir wird nicht mal die Krankenkasse gezahlt? Das ist doch nicht richtig.

Danke für die Antwort & Infos.

LG, YPC

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#10
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist müsstest du bezahlt werden. Da das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist, also weiterhin... Nur wer weiß, ob der Arbeitgeber das überhaupt noch (lange) kann? Vielleicht ist einfach kein Geld mehr da.

Wenn du wirklich so dringend Geld benötigst, solltest du dich schnell nach einer anderen Stelle umsehen. Sowohl im Lebensmitteleinzelhandel als auch bei der Ernte werden gerade Leute gesucht. Keine Traumjobs aber es kommt Geld rein.

PS: Werkstudent mit 30-35 Wochenstunden geht eigentlich nicht. Das Studium muss im Vordergrund stehen.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ypc):
Das ist doch nicht richtig.


Richtig ist, wenn das erfüllt wird was im Arbeitsvertrag steht. Bisher ist nicht erkennbar, das dagegen gehandelt wird.

Das Du eine Arbeitsvertrag eingegangen bist, der bisher für Dich vorteilhaft war, jetzt aber Nachteile birgt, ist kein rechtliches Problem.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist müsstest du bezahlt werden. Da das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist, also weiterhin... Nur wer weiß, ob der Arbeitgeber das überhaupt noch (lange) kann? Vielleicht ist einfach kein Geld mehr da.

Wenn du wirklich so dringend Geld benötigst, solltest du dich schnell nach einer anderen Stelle umsehen. Sowohl im Lebensmitteleinzelhandel als auch bei der Ernte werden gerade Leute gesucht. Keine Traumjobs aber es kommt Geld rein.

PS: Werkstudent mit 30-35 Wochenstunden geht eigentlich nicht. Das Studium muss im Vordergrund stehen.


Bei der Werkstudenten-Stelle sind es 20 Stunden. Bei dem anderen Minijob als Kellner schwankt es zwischen 200-450€. Jetzt im Moment natürlich 0€, da alles dicht hat :C. Da eigentlich mein Studium nicht im Vordergrund steht, frage ich auch nach den ganzen anderen steuerrechtlichen Umständen. Ich wollte mich auch auf ein Teilzeit-Studium ummelden, was aber auch nicht einfach so geht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von ypc):
Das ist doch nicht richtig.


Richtig ist, wenn das erfüllt wird was im Arbeitsvertrag steht. Bisher ist nicht erkennbar, das dagegen gehandelt wird.

Das Du eine Arbeitsvertrag eingegangen bist, der bisher für Dich vorteilhaft war, jetzt aber Nachteile birgt, ist kein rechtliches Problem.

Berry


Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Werkstudenten-Stelle, lediglich Midijobber, wie schon erwähnt. Anscheinend kann man mich aber trotzdem als Werkstudent anmelden. Und wie gesagt, es geht mir weniger um die rechtliche Grundlage. Ich habe nicht vor meinen Arbeitgeber zu verklagen oder Ähnliches. Mich interessiert primär wie ich abgesichert bin und wer für mich im Falle einer Kündigung zuständig ist, da hier die Informationen sehr unterschiedlich sind. ALG1 nicht, da kein AV-Betrag gezahlt wurde. Hartz4-Amt auch nicht, da Student. Aber Fakt ist ja, ich bin in Teilzeit angestellt und durch mein Studium nicht an der Aufnahme einer Teilzeit-Stelle eingeschränkt. Folglich sollte das Hartz4-Amt für mich zuständig sein, oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Folglich sollte das Hartz4-Amt für mich zuständig sein, oder nicht? Wie oben schon geschrieben wurde - nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von ypc):
Mein Studium steht bei mir eigentlich nicht im Vordergrund und ich bin zeitlich flexibel, da ich keine Veranstaltungen mehr besuchen muss.
Wenn dir in der Gesamtschau das Studium nicht (mehr) so wichtig ist--- dann kannst du dich doch jetzt exmatrikulieren lassen.
Du kannst sicher in Erfahrung bringen, ob du dich für die Verteidigung der Master-Arbeit wieder immatrikulieren musst...Erkundige dich. Deine Master-Arbeit kann wahrscheinlich auch ohne diese Imma- weiter geschrieben werden. Du hättest Zeit dafür.

Könntest du jetzt zum Semesterwechsel die Exma-Bescheinigung evtl. direkt per-e-mail anfordern? die Hochschulen und Unis drehen ja auch bereits wie dolle am Rad.
Wenn du die Exmat-Bescheinigung hast und die anderen Voraussetzungen erfüllst, kannst du Alg2 beim Jobcenter beantragen.
Das geht derzeit auch nur per e-mail. Weil es jetzt dort keine Öffnungs-und Sprechzeiten gibt.
Zitat (von ypc):
Da steht ja, dass wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat man Anspruch.
Nö. Das steht da nicht. Für Alg2 /Hartz 4 muss man eben mehrere Voraussetzungen erfüllen. Lies bitte nochmal den unteren Abschnitt.

Zitat (von ypc):
Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Werkstudenten-Stelle, lediglich Midijobber
Wenn das SO im Vertrag steht--- und du auch schon länger als 1 Jahr SO beschäftigt bist, hättest du Anspruch auf ALG1--- falls du gekündigt/arbeitslos würdest oder eben Kurzarbeit 0 angesagt wird.

Ohne den Studentenstatus kannst du dann zum ALG1 auch ergänzendes Alg2 vom JC erhalten, d.h. bis zum Hartz-4-Bedarf würde ergänzt.
Der Bedarf ist für Singles 432,- + Wohnkosten.
Dann wäre auch die KV---Beitragszahlung gesichert.
Die Wohnkostenzahlung wäre auch gesichert.

An deiner Stelle würde ich jetzt in meinen Arbeitsvertrag schauen--- Was bin ich überhaupt???
A) Werkstudent----B) Teilzeit-AN.
Daraus ergibt sich, welche Schneise du betreten kannst und willst.

Auf keinen Fall solltest du selbst kündigen. Es gibt andere Möglichkeiten.
Der ganze steuerrechtliche Komplex ist mE ---jetzt--- absolut nebensächlich.

Und man kann auch mal in Ruhe überlegen (in Ruhe!!)--- ob man als einziger verbleibender ausgebeuteter schlecht bezahlter Mitarbeiter ganz einfach überfordert ist von allem und das Drama seinem Hausarzt vorträgt. Der könnte dann uU evtl. eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Nennt sich umgangssprachlich Krankenschein. ;)

Schritt für Schritt---und wohlüberlegt--- klappt meistens alles besser.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn dir in der Gesamtschau das Studium nicht (mehr) so wichtig ist--- dann kannst du dich doch jetzt exmatrikulieren lassen.
Du kannst sicher in Erfahrung bringen, ob du dich für die Verteidigung der Master-Arbeit wieder immatrikulieren musst...Erkundige dich. Deine Master-Arbeit kann wahrscheinlich auch ohne diese Imma- weiter geschrieben werden. Du hättest Zeit dafür.


Ich habe ein bisschen Schiss davor mich zu exmatrikulieren. Ich weiß nicht, ob ich so einfach wieder zugelassen werde. Daher überlege ich auf ein Teilzeit-Studium zu wechseln, wofür ich schon ein Schreiben für die Universität angefertigt habe. Der Antrag muss bis zum 01.04 eingereicht werden. Bestimmte Bedingungen müssen vorhanden sein, bspw. eine Erwerbstätigkeit, die ich ja habe mit Minijob und Midijob. Auch wenn der Minijob mir gekündigt wurde, werde ich dort wohl weiter machen können, sobald die gastronomischen Betriebe öffnen dürfen. In Teilzeit wäre ich für den Arbeitsmarkt verfügbar und hätte Anspruch auf Hartz4. Dann könnte ich außerdem die zwei Hausarbeiten dieses Semester schreiben, mich für die Master-Arbeit vorbereiten und diese dann im kommenden Wintersemester einreichen. Dann wäre ich hoffentlich zum Ende des Jahres mit dem ganzen Quatsch fertig. Es macht mir alles keinen Spaß mehr, ich will es einfach nur nicht abbrechen sondern lieber ein mittelmäßigen Master haben als gar keinen. Dann wäre die Zeit auch nicht verschwendet gewesen.


Zitat (von Anami):
Zitat (von ypc):
Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Werkstudenten-Stelle, lediglich Midijobber
Wenn das SO im Vertrag steht--- und du auch schon länger als 1 Jahr SO beschäftigt bist, hättest du Anspruch auf ALG1--- falls du gekündigt/arbeitslos würdest oder eben Kurzarbeit 0 angesagt wird.

Der Vertrag ist betitelt mit "Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung". "Werkstudent" taucht an keiner Stelle auf und auf der Gehaltsabrechnung steht Midijobber, wobei keine AV-Abgaben von meinem Gehalt abgebucht wurden, lediglich RV und Lohnsteuer.


Zitat (von Anami):
An deiner Stelle würde ich jetzt in meinen Arbeitsvertrag schauen--- Was bin ich überhaupt???
A) Werkstudent----B) Teilzeit-AN.
Daraus ergibt sich, welche Schneise du betreten kannst und willst.


Ich gehe von Teilzeit-AN aus. In der Kopfzeile steht "Midijob: JA" und das Wort Werkstudent steht an keiner Stelle im Vertrag geschrieben. Das ist übrigens auch nicht bei der Einstellung kommuniziert worden. Das habe ich erst herausgefunden, nachdem ich gesehen habe, dass keine Krankenkassen-Abgaben gezahlt worden sind. Auf meine Nachfrage, wurde mir gesagt "Naja du bist ja Werkstudent".

Zitat (von Anami):
Auf keinen Fall solltest du selbst kündigen. Es gibt andere Möglichkeiten.
Der ganze steuerrechtliche Komplex ist mE ---jetzt--- absolut nebensächlich.


Kündigen werde ich auch nicht, bevor ich nicht weiß wie Miete und Lebensmittel in Zukunft bezahlt werden können :) .

Zitat (von Anami):
Und man kann auch mal in Ruhe überlegen (in Ruhe!!)--- ob man als einziger verbleibender ausgebeuteter schlecht bezahlter Mitarbeiter ganz einfach überfordert ist von allem und das Drama seinem Hausarzt vorträgt. Der könnte dann uU evtl. eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Nennt sich umgangssprachlich Krankenschein. ;)


Ja, das beschäftigt mich die letzten Tage. Ich habe überhaupt keine Lust da alleine weiter zu arbeiten. Es ist alles ein bisschen traurig, hatte coole Mitarbeiter. Mental habe ich abgeschlossen mit dem Laden. Kurios ist auch, dass der Mitarbeiterin, telefonisch gekündigt wurde, bisher keine schriftliche Kündigung erhalten hat, wobei der Chef meinte die Kündigung wurde verschickt? Aber egal, das ist eine andere Geschichte.

Vielen Dank auf jeden Fall noch einmal für deine (und eure) Unterstützung! Das hilft mir alles sehr, gibt dem ganzen Struktur, usw. :) !

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von ypc):
Daher überlege ich auf ein Teilzeit-Studium zu wechseln,
Dann kann es trotzdem passieren, dass das JC keine Leistungen zahlt, weil dieses TZ-Studium ein dem Grundsatz nach Bafög-fähiges Studium sein könnte.
Ob du Bafög kriegst oder nicht, ist dann egal. Dann würdest du nicht Alg2- leistungsberechtigt sein. Bitte lies mal hier nach unter Punkt 3.2., ob es evtl. einen Härtefallzuschuss geben könnte.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015866.pdf
Zitat (von ypc):
ich will es einfach nur nicht abbrechen sondern lieber ein mittelmäßigen Master haben als gar keinen. Dann wäre die Zeit auch nicht verschwendet gewesen.
Vollkommen richtig. Aber fragen im Unibüro kostet nichts.
Zitat (von ypc):
wobei keine AV-Abgaben von meinem Gehalt abgebucht wurden, lediglich RV und Lohnsteuer.
Das ist ein Widerspruch. Ein AN in Teilzeit/Midijob/Gleitzone ist nun mal kein Werkstudent. Für einen TZ-AN hat der AG alle SV-Abgaben zu leisten und für dich dann auch entspr. brutto/netto zu berechnen.
Ob da gerade jetzt noch was zu ändern/zu korrigieren ist? Man könnte es versuchen, aber langlanglänger wird es dauern.
Nach dem Midijob/TZ-AV und einer mind. 12monatigen Beschäftigung hättest du Anspruch auf ALG1 /auch auf Kurzarbeitergeld.

Fazit: Arbeitsunfähig sein--- das würde mir in dieser Situation wieder einfallen. Dann gäbe es LFZ im Krankheitsfall.
Mit der jetzigen Situation spült es sicher so etliche halbseidene Verträge/AG nach oben. :sad:

btw.
alle reden von C und Kurzarbeit... eben las sich einen Antrag eines AG auf einen Entschädigungsanspruch nach Infektionsschutzgesetz, wegen Verdienstausfall wg. behördl. Betriebsschließung. Der AG hat KuG bei der Arbeitsagentur beantragt, ein AN erhält die 60/67% seines netto--- und das LaGeSo (LandesamtGesundheitSoziales) soll bitteschön noch die Differenz von 40/33% zahlen. Damit käme der gebremste AN auf 100% Ersatzleistung statt Lohn.
Manche AG wissen was, kümmern sich...hier ist der AG ein Spaßbad mit Sportbad, Schulschwimmbad, Saunadorf, Fitnesscenter, Pipapo usw.---alles für die Gesundheit.
Das dazugehörige Hotel mit x AN---auch geschlossen...auch beantragt.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ypc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, sorry für die späte Antwort.

Zitat (von Anami):
Dann kann es trotzdem passieren, dass das JC keine Leistungen zahlt, weil dieses TZ-Studium ein dem Grundsatz nach Bafög-fähiges Studium sein könnte.
Ob du Bafög kriegst oder nicht, ist dann egal. Dann würdest du nicht Alg2- leistungsberechtigt sein. Bitte lies mal hier nach unter Punkt 3.2., ob es evtl. einen Härtefallzuschuss geben könnte.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015866.pdf


Die aufgeführten Punkte bei 3.2 treffen auf mich zu, denk ich. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde mir die Unterstützung jedoch in Darlehens-Form ausgezahlt werden, also wäre im Prinzip ein Bildungskredit vom Jobcenter.

Zitat (von Anami):
Zitat (von ypc):
wobei keine AV-Abgaben von meinem Gehalt abgebucht wurden, lediglich RV und Lohnsteuer.
Das ist ein Widerspruch. Ein AN in Teilzeit/Midijob/Gleitzone ist nun mal kein Werkstudent. Für einen TZ-AN hat der AG alle SV-Abgaben zu leisten und für dich dann auch entspr. brutto/netto zu berechnen.
Ob da gerade jetzt noch was zu ändern/zu korrigieren ist? Man könnte es versuchen, aber langlanglänger wird es dauern.
Nach dem Midijob/TZ-AV und einer mind. 12monatigen Beschäftigung hättest du Anspruch auf ALG1 /auch auf Kurzarbeitergeld.


Weißt du, wer da jetzt sozusagen Schuld dran ist? Angeblicher "Werkstudent", was aber nicht im Vertrag aufgeführt ist, lediglich Midijob, jedoch keine Abgaben gezahlt. Wo sollte ich das melden? Sollte ich das überhaupt melden? Ist das jetzt einfach verpasst worden und persönliches Pech oder kann man das noch geltend machen? Sollte ich das mit dem Arbeitsamt besprechen oder mit meinem Arbeitgeber? Ich werde meinen Arbeitgeber in jedem Fall darauf ansprechen, möchte aber vorher wissen, wie die Lage da genauer ist. Vielleicht weißt du es ja und kannst es mir sagen :) .

Zitat (von Anami):
Fazit: Arbeitsunfähig sein--- das würde mir in dieser Situation wieder einfallen. Dann gäbe es LFZ im Krankheitsfall.
Mit der jetzigen Situation spült es sicher so etliche halbseidene Verträge/AG nach oben. :sad:


Vor sowas habe ich auch ein bisschen Angst, mich als arbeitsunfähig zu melden. Ich befürchte das könnte sich noch negativ auf meinen Werdegang auswirken. Ich möchte ja auch in Teilzeit arbeiten und mich selbst finanzieren, aber nicht bei so einem Arbeitgeber und weil ich muss. Dieses prekär beschäftigt sein, mit kuriosen Arbeitsverträgen nervt extrem.

Ich werde mein Studium wahrscheinlich auf Teilzeit ummelden. Soweit ich es richtig verstanden habe, sind meine Chancen dann besser, im Falle des Jobverlusts. Das muss ich jetzt in den nächsten zwei - drei Tagen fristgerecht machen.

Vielen Dank nochmal,
mfg Ypc

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von ypc):
Weißt du, wer da jetzt sozusagen Schuld dran ist?
Wenn der AG wissentlich einen Studenten beschäftigt und mit ihm keinen Werkstudentenvertrag abschließt--- hat mM nach der AG *Schuld*.
Zitat (von ypc):
lediglich Midijob, jedoch keine Abgaben gezahlt. Wo sollte ich das melden?
Ich nehme an, die Krankenversicherung ist Ansprechpartner. Die KV findet auch, als was der AG dich bei ihr angemeldet hat.
Ein Midijobber ist ein Beschäftigter in der sog. Gleitzone/heißt jetzt Übergangsbereich von 450,01 bis 1300,- mtl.

Beitragsberechnung im Übergangsbereich
Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Ermittlung der Bemessungsgrundlage in mehreren Schritten:
Aus der reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage werden die Gesamtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ermittelt – bei Anwendung des jeweils halben Beitragssatzes.

Quelle: https://www.haufe.de/thema/midijob/
Zitat (von ypc):
Ich befürchte das könnte sich noch negativ auf meinen Werdegang auswirken.
Dass du als einzig verbliebener mies bezahlter AN und Nicht-Werkstudent angesichts der aktuellen Umstände zusammengebrochen bist? Hmm.

Wenn du Midijobber bist, hast du Anspruch auf Kurzarbeitergeld und auch auf ALG1.
Als (betriebsbedingt) gekündigter AN besteht kein Anspruch auf KuG.
Aber auf ALG1.

Werkstudenten--- sollen max. 20 Wochenstd. beschäftigt werden.Ein paar Ausnahmen wg. Semesterferien usw. gibts.

Zitat (von ypc):
Ich werde mein Studium wahrscheinlich auf Teilzeit ummelden.
Du hast dann aber keinen Anspruch auf ALG2. Dann entfiele auch der Strohhalm mit dem JC- Zuschuss wegen evtl. Härtefall.

Bleib gesund!

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