Kündigung einer individuel gebuchten Ferienwohnung auf Mallorca wegen Corona, Spanisches Mietrecht

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maddels
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung einer individuel gebuchten Ferienwohnung auf Mallorca wegen Corona, Spanisches Mietrecht

Hallo Forum,
die Coronakrise hat uns alle fest im Griff und ich denke es wird sehr viele geben die jetzt darüber nachdenken, ob sie ihre gebuchte Urlaubsreise antreten sollen oder können. Wie ich gelesen habe, hat der Pauschaltourist ja doch einige Möglichkeiten seinen Reisepreis zurückzubekommen (so lange der Veranstalter noch Zahlungsfähig ist). Etwas schwieriger wird es für den Individualreisenden - dazu gehören auch wir.
Wir haben auf Mallorca vom 26.07.-06.08.20 eine Ferienwohnung gemietet und bis dahin wird sich an der Lage noch einiges ändern. Trotzdem überlegen wir wie wir uns verhalten sollen. Wir möchten noch abwarten mit unserer Entscheidung einer Kündigung - da die Stornokosten jedoch immer höher werden je näher der Reisetermin liegt, müssten wir uns bis 20.04. entscheiden was wir tun wollen. Bei unserer Wohnung kommt spanisches Recht zur Anwendung, der Gerichtsstand ist Manacor.
Ich möchte mit unserem spanischen Vermittler - mit dem auch der Vertrag geschlossen und an den die Anzahlung gezahlt wurde - gerne in Verbindung treten und über eine Lösung sprechen. Eine Art Gutschein für eine spätere Buchung zum Beispiel oder die Möglichkeit bei unveränderter Lage kurzfristig umzubuchen/kündigen.
Sollte ich damit jedoch keinen Erfolg haben und abgewimmelt weden würde es mich natürlich interessieren ob ich rechtliche Möglichkeiten habe den Vertrag zu Kündigen.
Die spanische Gesetzgebung soll eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Hotellzimmers bei "höherer Gewalt" erlauben. Hat hier im Forum darüber weitere Informationen oder kennt sich damit aus? Das spaniesche Mietrecht unterscheidet ja scheinbar auch zwischen Ferienwohnung (kurzfristige Vermietung) und "normaler" (längerfristiger) Vermietung.
Es gibt bestimmt eine Menge Deutsche Individualtouristen in Spanien oder Italien, vielleicht könnte man hier Infos für diese Personen bereitstellen?

Viele Grüße VON ZUHAUSE

Maddels

-- Editiert von Maddels am 23.03.2020 09:51

-- Editiert von Maddels am 23.03.2020 09:54

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja, bitte starten Sie die Gespräche.
Trotzdem stornieren Sie nicht übereilig Ihre Ferienwohnung.

Tip zum Gespräch: Ich würde dem Vermieter sagen, dass man kurz vor der Reise auch das örtliche Gesundheitsamt am Urlaubsort kontaktieren wird, um zu prüfen, ob der Aufenthalt im Ferienhaus legal ist.
Normalerweise sollte der Vermieter sich dann einsichtiger zeigen.

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#2
 Von 
Maddels
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Übereiliges stornieren möchte auch ich vermeiden, allerdings schadet es nicht sich rechtzeitig zu informieren.
Den Tipp mit dem Gesundheitsamt werde ich mir mal merken, vielen dank.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn die Vermietung an Touristen nämlich verboten ist - und das Amt das offiziell von den Mietern mitbekommt -> dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Vermieter einer kostenfreie Stornierung zustimmt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Allerdings ist es eine sehr gewagte Prognose, jetzt schon zu behaupten, dass das aktuelle Verbot im August immer noch gilt.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja, deshalb bitte nichts jetzt überstürzen.

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#6
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo,
bei mir ist das gleiche Problem. Wo könnte ich das NL Recht finden? Jetzt sollen auch noch die FerienParks geschlossen werden.

Danke.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nichts überstürzen! Abwarten bis der Termin der Ferien näherrückt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von September1):
Wo könnte ich das NL Recht finden?

Da: https://www.google.com/

Oder in einem niederländischen Rechts-Forum oder bei einem Anwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Maddels
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin kein Freund von übereilten oder unter Zeitdruck getroffenen Entscheidungen. Deshalb versuche ich bereits jetzt Informationen zu sammeln - Zeit haben wir ja gerade.

Ich warte möglichst lange ab und beobachte die weitere Entwicklung, falls es aber von Seiten des Vermittlers/Vermieters kein Entgegenkommen geben sollte, könnte es bei unveränderter Coronalage sein, das ich vom Vertrag zurücktrete um meine Stornokosten zu minimieren.

Viele Grüße
Maddels

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#10
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat:

Oder in einem niederländischen Rechts-Forum.


gibt es nicht

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich warte möglichst lange ab und beobachte die weitere Entwicklung, falls es aber von Seiten des Vermittlers/Vermieters kein Entgegenkommen geben sollte, könnte es bei unveränderter Coronalage sein, das ich vom Vertrag zurücktrete um meine Stornokosten zu minimieren.


Füsse stillhalten. Bitte erst im absolut letzten Moment selbst stornieren!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Maddels
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bitte erst im absolut letzten Moment selbst stornieren!


Genau so ist der Plan. Bis zum 27.April kann ich noch abwarten, ab 28.04 gehen die Stornokosten hoch. Was wäre denn eigentlich, wenn ich später storniere und die dann höheren Stornokosten nicht zahle? Bisher habe ich nur 25% anbezahlt.

Ich hatte letzte Woche mit unserem Vermittler telefoniert und er sagte die Wohnungseigentümer wären eigentlich kulant. Wenn zum Zeitpunkt der Reise beschränkungen bestehen, würde die Anzahlung zwar einbehalten aber wir könnten diese bei einer späteren Reise anrechnen - sozusagen eine Art Gutschein. Es gäbe nach spanischem Recht keine Verpflichtung den Mietpreis/Anzahlung zu erstatten. Ich weis nicht ob ich das kulant nennen würde, aber so etwas ähnliches (Gutschein anstelle Reisepreiserstattung) soll ja bei deutschen Unternehmen wohl auch im Gespräch sein.
Ich schicke jetzt erst einmal eine Mail damit ich das ganze schriftlich habe.

VG
maddels

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#13
 Von 
Maddels
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde dieses Thema gerne noch einmal hochholen.

Wir haben die Ferienwohnung mit 500€ angezahlt, die Restzahlung wird bei Anreise fällig.

"Planspielmodus an"

Es gibt für Spanien zum Zeitpunkt meiner Reise keinenEinreisestopp für Ausländer mehr unsere Familie storniert die Ferienwohnung trotzdem.
Was würde mir blühen, wenn ich die dann höheren Stornogebühren (1100€Storno-500€Anzahlung= 600€ Rest) einfach nicht bezahlen würde?

"Planspielmodus aus"

Das wäre allerdings nicht die feine Art.

VG
Maddels

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Es gibt für Spanien zum Zeitpunkt meiner Reise keinenEinreisestopp für Ausländer mehr unsere Familie storniert die Ferienwohnung trotzdem.


Falls Ende Juli tatsächlich die Grenzen wieder offen sind und man als Deutsche ohne Probleme wieder nach Mallorca fliegen darf -> klar dann müssen Sie die vertraglich vereinbarten Stornokosten zahlen;

Letztendlich bleibt aber meine Empfehlung -> Abwarten! Jetzt auf keinen Fall selbst stornieren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Maddels):
Was würde mir blühen, wenn ich die dann höheren Stornogebühren (1100€Storno-500€Anzahlung= 600€ Rest) einfach nicht bezahlen würde?

Dann würde der Gegner seine Forderung vor einem Gericht einklagen.
Reist man nach Spanien ein, kann es an der Grenze unangenehm werden, man lernt dann einige Leute und einige Örtlichkeiten kennen die man nicht wirklich kennen will.
Und reist man nicht mehr nach Spanien, dann kann er immer noch in Deutschland vollstrecken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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