Vodafone inkasso

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fabianmax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone inkasso

Schön guten Tag

und zwar hatte ich bei Vodafone bis ende letzten Jahres einen DSL Vertrag nun habe ich Anfang des Jahres ein Inkasso schreiben erhalten von Königs Inkasso das es angeblich noch eine offene Rechnung gebe, ich hatte eigentlich das Geld Frist gerecht bezahlt nun ist mir aber aufgefallen das meine Bank bei dem Verwendungszweck eine zahl falsch übernommen hatte und deswegen die Zahlung nicht zu meinem Vodafone Konto zugeordnet werden konnte, ich habe aber auch keine Rückzahlung von Vodafone erhalten, nun habe ich Vodafone eine Email geschickt mit meinem Konto Auszug als beweiß das ich die Rechnung Frist gerecht bezahlt habe, das Geld wurde den auch Nachträglich auf die Rechnung gebucht so das alles begleichen war, nur leider will Vodafone die Gebühren vom Inkasso nicht erlassen und meinte ich muss trotzdem die 77€ zahlen da es kein Fehler ihrerseits war

ist das Rechtens oder was kann ich dagegen machen? den ich habe es Jahr Frist gerecht bezahlt gehabt
ich habe auch schon 5 mal Widerspruch beim Inkasso verfahren eingelegt die meinten nur die können dagegen nix machen solange Vodafone das nicht zurück zieht

ich bedanke mich schon mal in voraus für eure Hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
nur leider will Vodafone die Gebühren vom Inkasso nicht erlassen und meinte ich muss trotzdem die 77€ zahlen da es kein Fehler ihrerseits war


Vodafone kann ja fordern, was Sie wollen. In meinen Augen müssen Sie diese EUR 77 nicht zahlen.

1. Schriftlich und nachweisbar gegen die Forderung widersprechen (falls noch nicht geschehen)!
2. Briefkasten im Auge behalten; Es gibt zwar wg. Coronavirus keine Urlaubszeit mehr, aber ein gerichtlicher Mahnbescheid könnte im Sommer eintrudeln -> dann unbedingt widersprechen!
3.Briefe vom Inkassobüro ignorieren und als kostenfreies Klopapier verwenden!

-- Editiert von vundaal76 am 24.03.2020 09:00

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
und als kostenfreies Klopapier verwenden!

In Anbetracht der aktuellen Preise für Toilettenpapier ist das eine gute Idee. :cheers:

Stimme natürlich komplett zu. Zwar war es durchaus ein Fehler deinerseits, aber die sind selbst Schuld, wenn sie nicht mal eine Mahnung versenden, sondern stattdessen direkt ein Inkasso beauftragen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
fabianmax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vodafone Stellt dich weiterhin quer deswegen
Kann ich meine Bank deswegen belangen ? Den die haben ja den Fehler gemacht ich hab auch noch den Durchdruck vom Überweisungsträger wo ersichtlich ist das die Bank den Fehler gemacht hat

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fabianmax):
Den die haben ja den Fehler gemacht ich hab auch noch den Durchdruck vom Überweisungsträger wo ersichtlich ist das die Bank den Fehler gemacht hat

Wie denn das? Bitte mal genau erklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fabianmax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste meine Rechnungsnummer als Verwendungszweck angeben und die Gersten zahlen waren eine 358 meine Bank hat daraus eine 353 gemacht und somit wurde die Zahlung nicht auf mein Konto gut geschrieben
Ich hab das über Volksbank überwiesen und die haben bei uns bei den überweisungs Trägern einen Durchdruck und hab nochmal verglichen ich hab den richtigen Verwendungszweck angegeben meine Bank hat diesen falsch übernommen leider und somit habe ich jetz Inkasso kosten am halz

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Das zahlen unberechtigter Forderungen ist kein ersatzfähiger Schaden.

Aber wäre die Bank zum Schadenersatz verpflichtet, würde es sich als erstes wohl um die Frage drehen, ob die Handschriftliche 8 auch objektiv als solche zu erkennen war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fabianmax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das zahlen unberechtigter Forderungen ist kein ersatzfähiger Schaden.

Aber wäre die Bank zum Schadenersatz verpflichtet, würde es sich als erstes wohl um die Frage drehen, ob die Handschriftliche 8 auch objektiv als solche zu erkennen war.


Ja die acht ist deutlich als 8 erkennbar

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nicht dein Problem. Laut deiner Schilderung gab es keine Mahnung, daher warst du - egal ob es einen Fehler gab - erst mal nicht in Verzug.

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