Forderung der Klarna Bank über die coeo Inkasso GmbH

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dodo147
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung der Klarna Bank über die coeo Inkasso GmbH

Seit dem 19.12.2019 erhalte ich Emails des Inkassounternehmens. Auftraggeber: Klarna Bank. Erster Forderungsbetrag am 19.12.2019 = 830,01€. 2 Forderungsmails am 23.12.2019, Forderungsbeträge = 830,32€, weitere Mails am 25.12.2019 = 830,47€, 30.12.2019 = 830,85€, 07.01.2020 = 831,39€, 09.01.2020 = 712,63€, 22.01.2020 = 713,45€, 23.03.2020 = 597,74 (zahlbar bis 02.04.2020). Zwischendurch Aufforderung, Belege/Kontoauszüge über Zahlungen nachzuweisen. Habe ich gemacht. Mir wurde die Kopie einer Inkassovollacht der Klarna Bank an die coeo Inkasso GmbH per Email zugeschickt, ausgestellt in Stockholm am 22.11.2019, unterschrieben von Herrn Jan Hansson oder Honnson. Ich habe meinerseits eine Aufstellung aller Rechnungen, die über die Klarna Bank abgewickelt werden sollten, erstellt und diese dem Inkassounternehmen zugeschickt. Ergebnis: Mein Klarnakonto war ausgeglichen. Lohnt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder kommende Zahlungsaufforderungen zu ignorieren? Es nervt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Da es es gesetzlich vorgeschrieben ist, das die Forderungen so genau bezeichnet sein müssen, das der Verbraucher sie eindeutig identifizieren kann, was genau ist denn gefordert?
Oder einfach nur die Summe die man zahlen soll?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stimme Harry zu. Es sollte normalerweise exakt umgekehrt sein. Nicht du musst nachweisen, was abgerechnet wurde und dass alles korrekt bezahlt wurde, sondern das Inkasso (!) hat eine Nachweispflicht.

Ich würde dem Inkasso abschließend folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich kann nicht nachvollziehen, was sie wollen. Sie haben alle Informationen erhalten. Ich fordere sie letztmalig auf, mir sämtliche Details zur Forderung dazulegen, insbesondere deren Zustandekommen, Liefernachweise usw. Bei Weigerung werde ich mich umgehend ans Aufsichtsgericht wenden und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG beantragen. Ich diskutiere nicht. Sie haben 14 Tage Zeit. Ich gewähre keine Fristverlängerung. Weitere Bettel- und Drohbriefe beantworte ich mit einer Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges."

Das würde ich ruhig so deutlich schreiben, da du ja sicher bist, dass da nichts offen ist. Auf anderem Wege hören die auch nicht richtig zu.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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