Guten Abend liebe Community
mein Neffe hat bei einer Firma eine Praktikumsstelle ab 01.04 erhalten. Da der Ort etwas weiter weg liegt, hat er sich ebenfalls eine möbelierte Wohnung an diesem Ort gesucht. Heute hat er erfahren, dass aufgrund des Corona-Viruses sämtliche Mitarbeiter ins Homeoffice geschicht werden. Für ihn ist das nicht möglich, da er in einem Labor arbeiten müsste. Daher hat die Firma das Praktikum auf unbestimmte Zeit verschoben, bis sich die Lage wieder normalisiert hat.
Die gemietete Wohnung wird damit hinfällig. Der Vermieter besteht nun auf die Einhaltung des Mietvertrags und argumentiert, dass ein befristeter Mietvertrag
nur durch schwerwiegende Gründe gekündigt werden kann.
Ich hänge den Mietvertrag einmal an (eine Seite). Ganz oben steht der Zeitraum. Was mich hoffen lässt ist, dass unten von einer Mindest-Mietdauer von 4 Wochen geredet wird (Kündigungsfrist beträgt ebenfalls 4 Wochen).
Der Vermieter meinte das die 4 Wochen Kündigungsfrist nur bei höherer Gewalt gelte und hier keine vorliege. Außerdem sei der Mietvertrag befristet und damit nicht ordentlich kündbar.
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Hat mein Neffe eine Chance hier irgendwie aus dem Mietvertrag zu kommen?
Grüße
-Weber
Kündigungsrecht befristeter Mietvertrag - Verschiebung des Arbeitbeginns durch Corona
25. März 2020
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Frage vom 25. März 2020 | 18:08
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 9x hilfreich)
Kündigungsrecht befristeter Mietvertrag - Verschiebung des Arbeitbeginns durch Corona
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#1
Antwort vom 25. März 2020 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDer Vermieter meinte das die 4 Wochen Kündigungsfrist nur bei höherer Gewalt gelte :
Nö, da steht nichts davon, da steht nur das die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt.
ZitatDer Vermieter besteht nun auf die Einhaltung des Mietvertrags :
Wurde denn schon gekündigt?
Miete wurde schon gezahlt? Oder nur die Kaution?
#2
Antwort vom 25. März 2020 | 19:47
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitat:
Nö, da steht nichts davon, da steht nur das die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt.
Sehe ich auch so, allerdings meinte der Vermieter das generell die gesetzliche Regelung gilt. Diese sieht keine ordentliche Kündigung vor für befristete Mietverträge, egal was im Mietvertrag stünde (was für mich erstmal blödsinnig klingt)
Zitat:
Miete wurde schon gezahlt? Oder nur die Kaution?
Die Kaution und Miete wurde bereits bezahlt. Die Firma hat zugesichert die Kosten für den April zu übernehmen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. März 2020 | 20:28
Von
Status: Schüler (325 Beiträge, 109x hilfreich)
Ich sehe zwar, dass links oben "Miete von ... bis ..." steht, aber nicht, warum eine Befristung erfolgt.
Steht der Befristungsgrund tatsächlich nirgendwo in dem Vertrag, ist die Befristung hinfällig.
#4
Antwort vom 25. März 2020 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ich sehe zwar, dass links oben "Miete von ... bis ..." steht
Das habe ich auch gesehen und da benötigt man schon viel Phantasie um daraus eine Befristung abzuleiten.
Da weiter unten eine Mindestmietdauer von 4 Wochen und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart wurde, ist die Sache mindestens widersprüchlich.
Widersprüchliche Klauseln gehen aber zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB). Daher ist der Mietvertrag zum 28.04.2020 kündbar. Für die 4 Wochen (nicht ein Monat) muss jedoch Miete gezahlt werden.
Abgesehen davon ist auch ein befristeter Mietvertrag dann kündbar, wenn eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. So einer Vereinbarung ergibt sich in diesem Fall dadurch, dass eine Kündigungsfrist festgelegt wurde.
-- Editiert von hh am 25.03.2020 20:42
#5
Antwort vom 27. März 2020 | 17:46
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 9x hilfreich)
Guten Abend!
Also die Kündigung hat er heute morgen mit der Post per Einschreiben (mit Rückschein) verschickt.
Außerdem hat er den Vermieter vorab per E-Mail informiert und die hier genannten Gründe aufgeführt.
Der Vermieter hat direkt geantwortet und seine Antwort bringt mir die Hutschnur zum platzen.
Zitat:sicherlich sind die vorgetragenen Paragraphe entsprechend richtig – unter normalen Umständen – dennoch gibt es weitere, die entsprechende Regelungen vorsehen, wenn es um höhere Gewalt geht.
Diese wollen hier nicht extra vortragen.
Dadurch, dass aktuell alle eine Ausnahmesituation haben, können wir nicht ohne weiteres eine Kündigung akzeptieren, was letztendlich auch einige Nachweise Ihrerseits noch erforderlich macht, das heißt wir sollten die Absage von Ihrem Arbeitgeber einsehen können und ggf. die Kontaktdaten erhalten, um hier ggf. eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Dies ist leider auch rechtlich in dieser Situation so vorentschieden, nur möchten wir keine rechtlichen Schritte vornehmen, weil Sie genauso in dieser Situation sind.
Für mich ist diese Argumentation absoluter Blödsinn, oder übersehe ich hier irgendetwas?
Grüße Weber
#6
Antwort vom 27. März 2020 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Ist doch gut und erstmal erledigt.ZitatAlso die Kündigung hat er heute morgen mit der Post per Einschreiben (mit Rückschein) verschickt. :
Abheften kann man das Vermieter-Schreiben.
Das wird sie hoffentlich auch tun.ZitatDie Firma hat zugesichert die Kosten für den April zu übernehmen. :
Bleibt evtl. später der Kampf um die Rückzahlung der Kaution.ZitatDie Kaution und Miete wurde bereits bezahlt. :
#7
Antwort vom 27. März 2020 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDer Vermieter hat direkt geantwortet :
Und es tatsächlich geschafft in jedem Satz Blösinn zu schreiben ... unglaublich.
Ich würde das Schrieben abheften und nun die Kommunikation einstellen.
ZitatBleibt evtl. später der Kampf um die Rückzahlung der Kaution. :
Bei taktisch geschicktem Verhalten dürfte der recht schnell ausgefochten sein.
#8
Antwort vom 27. März 2020 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Für mich ist diese Argumentation absoluter Blödsinn
Das sehe ich auch so.
Zitat:Also die Kündigung hat er heute morgen mit der Post per Einschreiben (mit Rückschein) verschickt.
Sollte der Vermieter nicht zu Hause sein, wenn der Postbote klingelt, kann das zu einem Problem führen. Besser wäre da ein Einwurfeinschreiben gewesen.
#9
Antwort vom 29. März 2020 | 10:54
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitat:
ZitatBleibt evtl. später der Kampf um die Rückzahlung der Kaution. :
Bei taktisch geschicktem Verhalten dürfte der recht schnell ausgefochten sein.
Was wäre denn in diesem Fall ein taktisch geschicktes Verhalten?
#10
Antwort vom 29. März 2020 | 11:21
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatHeute hat er erfahren, dass aufgrund des Corona-Viruses sämtliche Mitarbeiter ins Homeoffice geschicht werden. Für ihn ist das nicht möglich, da er in einem Labor arbeiten müsste. Daher hat die Firma das Praktikum auf unbestimmte Zeit verschoben, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. :
Du bist unverschuldet in diese Situation geraten was Du dem Vermieter auch beweisen kannst. Dir stehen Miete und Kautionsrückzahlung zu, und sage
dem VM, er solle sich die täglichen Nachrichten bezüglich "Corona" ansehen.
Möglicherweise geht im ein Licht auf.
Ist zwar nur meine logische Denke, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet ein Praktikant die Coronamisere für den Rückzug des Mietvertrags nicht ausschöpfen könnte.
ZitatDie gemietete Wohnung wird damit hinfällig. Der Vermieter besteht nun auf die Einhaltung des Mietvertrags und argumentiert, dass ein befristeter Mietvertrag nur durch schwerwiegende Gründe gekündigt werden kann. :
#11
Antwort vom 29. März 2020 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Du bist unverschuldet in diese Situation geraten was Du dem Vermieter auch beweisen kannst. Dir stehen Miete und Kautionsrückzahlung zu, und sage
dem VM, er solle sich die täglichen Nachrichten bezüglich "Corona" ansehen.
Möglicherweise geht im ein Licht auf.
Ist zwar nur meine logische Denke, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet ein Praktikant die Coronamisere für den Rückzug des Mietvertrags nicht ausschöpfen könnte.
Dummerweise gibt es für diese Behauptung keine Rechtsgrundlage.
#12
Antwort vom 29. März 2020 | 16:33
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatDummerweise gibt es für diese Behauptung keine Rechtsgrundlage. :
Ich bin mir fastsicher, ein gewitzter Fachanwalt findet einen brauchbaren Faden um dem Praktikant diese Coronamisere zu seinen Gunsten auszuschöpfen. Möglicherweise liege ich falsch.
#13
Antwort vom 29. März 2020 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Möglicherweise liege ich falsch.
Du liegst falsch und das nicht nur möglicherweise.
Denkbar ist natürlich, dass sich der Vermieter durch das Schreiben eines Rechtsanwaltes beeindrucken lässt und trotz eindeutiger Rechtslage zu seinen Gunsten auch die Miete zurückzahlt. Die Kaution muss er natürlich zurückzahlen.
#14
Antwort vom 30. März 2020 | 23:33
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatDu liegst falsch und das nicht nur möglicherweise. :
Gerade heute habe ich wieder eine Sendung, u.a. mit Minister Heil gesehen, der sagte, in den nächsten Tagen wird über Corona-Hilfe für Studenten etc.
beraten bzw. beschlossen.
Wäre ja schon sonderbar, wenn allen Bedürftigen finanziell geholfen wird -außer den Praktikanten/Studenten u.ä. Betroffenen.
#15
Antwort vom 31. März 2020 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wäre ja schon sonderbar, wenn allen Bedürftigen finanziell geholfen wird -außer den Praktikanten/Studenten u.ä. Betroffenen.
Und woraus schließt Du, dass der Praktikant in diesem Fall bedürftig ist? Die fällige Miete für April wird ja von der Firma übernommen, sio dass ihm persönlich gar kein Schaden entsteht.
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