Hallo Liebe Community,
bei meiner Frau in der Firma wurde Kurzarbeit angemeldet ( ab 01.04.2020 ). Ihr Chef kam heute zu Ihr und hat ihr mittgeteilt das sie ab April ganz normal weiterarbeiten soll. Allerdings bekommt sie dennoch nur die 60% ausgezahlt.
Ist das rechtens das meine Frau "kostenlos" weiter arbeiten muss? ich find es auf alle fälle kurios das sie weiterhin arbeitet aber dafür nicht entlohn wirdt. Oder habe ich da ein Denkfehler?
Es ist 0% Kurzarbeit also so als würde sie gar nicht arbeiten
Vielen dank im Voraus und bleiben Sie gesund
-- Editiert von amz542170-3 am 25.03.2020 20:36
-- Editiert von amz542170-3 am 25.03.2020 20:37
Kurzarbeitergeld trotzdem arbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Chef macht sich strafbar, wenn er deine Frau voll arbeiten lässt, sie dafür aber nur das Kurzarbeitergeld bekommt.
Natürlich ist das nicht rechtens.
Bitte frag doch noch mal nach, wenn deine Frau ein Schriftstück zu dieser Angelegenheit von ihrem Chef erhalten hat.ZitatIhr Chef kam heute zu Ihr und hat ihr mittgeteilt das sie ab April ganz normal weiterarbeiten soll. :
Die Kurzarbeit 0 soll ab 1.4. gelten. Bis dahin soll deine Frau noch ganz normal arbeiten...Zitatauf alle fälle kurios :
Vielleicht so? Dann wäre es gar nicht kurios, sondern voll korrekt.
Vielleicht nur falsch verstanden vor *C-Aufregung*?
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Also bisher gab es noch kein Schriftstück dafür. In der Firma haben alle nur etwas unterschrieben das Kurzarbeitergeld beantragt werden darf.
Genau, den März arbeitet sie noch normal weiter. Und ab April halt auch ohne das der AG die Stunden bezahlt
Wenn sie Kurzarbeitergeld bezieht und normal weiterarbeitet, dann ist das Betrug. Wobei ich vermute, dass das einige Arbeitgeber so versuchen werden.
Das Kurzarbeitergeld ist ja für die Stunden, die sie weniger arbeitet gedacht.
ZitatWenn sie Kurzarbeitergeld bezieht und normal weiterarbeitet, dann ist das Betrug. Wobei ich vermute, dass das einige Arbeitgeber so versuchen werden. :
Das sieht der Arbeitnehmer doch auf seiner Abrechnung. Der AG muss hier die Minusstunden mit der LA KUG erfassen. Der AN hat dadurch weniger Gehalt. Wird sich dann ja wohl beim AG melden. Nach erfolgter Abrechnung geht die KUG Meldung auf elektronischen Wege an die AfA, basierend auf die Abrechnung (SV Angaben usw.). Wie willst du denn da betrügen????? Da müsste der AN schon mitspielen.
ZitatWie willst du denn da betrügen????? Da müsste der AN schon mitspielen. :
A. Soooo viele Arbeitnehmer würdigen ihrer Abrechnung keines Blickes.
B. Von denen, die es tun, wissen viele nicht, wie sie zu lesen sind. Und wenn die dann doch ihren AG fragen, wird der betrügerische mit Sicherheit "das muss so sein, das ist schon richtig" antworten.
Wenn viele AN die Abrechnung nicht prüfen, was ja durchaus sein kann, garantiere ich dir aber, dass sie es spätestens nach der Überweisung ihrem Kontoauszug entnehmen. Und dann wird selbst der Verschlafenste wach.
Also ich denke, dass das einige Arbeitgeber jetzt so handhaben. Natürlich sind dann die Stunden offiziell "nicht gearbeitet worden". Die Frage ist, ob die Mitarbeiter da mitmachen. Denn soweit ich das einschätze, betrügt ja auch der Arbeitnehmer wenn der das Kurzarbeitergeld nimmt, obgleich er voll gearbeitet hat. Aber wo kein Kläger...
ZitatAber wo kein Kläger :
Wäre ich Arbeitnehmer und hätte für die gleiche Arbeits(stunden)leistung wie sonst plötzlich deutlich weniger Geld im Täscherl, wäre ich bei den Klägern vorne mit dabei ...
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