Arbeitslosengeld bei Pflege

25. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
maggi52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitslosengeld bei Pflege

Ich habe da mal eine Frage:
Der Sachverhalt: Ich bin über 50 Jahre alt. Ich pflege Mutter und Schwiegermutter. Ich bin 2,5 Jahre arbeitslos und habe 2 Jahre ALG I erhalten. Das bekomme ich jetzt nicht mehr und ich denke mal, die beiden Pflegekassen zahlen neben der Rentenversicherungs- jetzt auch meine Abeitslosenversicherungsbeiträge. Ich bin weiterhin arbeitslos und bekomme kein ALG I. Meine Frage: Falls jetzt ein Jahr ins Land geht und ich keine Arbeit finde, habe ich nach den 12 Monaten wieder Anspruch auf 8 Monate ALG I ? Ich kann in Netz nichts dazu finden. Vielen Dank und viele Grüße Günter

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Falls jetzt ein Jahr ins Land geht und ich keine Arbeit finde, habe ich nach den 12 Monaten wieder Anspruch auf 8 Monate ALG I ? Nein - Anspruch auf Alg 1 haben Sie nur, wenn die Pflegetätigkeit endet, nicht automatisch nach 12 Monaten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maggi52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, ich dachte, der Anspruch wäre evtl. wieder da, da ich ja bisher das ALG I auch parallel zur ehrenamtlichen Pflege meiner Mütter erhalten habe. Aber es lag dann wohl an der Beendigung des normalen Arbeitsverhältnisses. Das würde bedeuten, dass, wenn ich die Pflege nach 16 Monaten beenden würde, ich dann wieder ALG I bekommen würde. OK und nochmals vielen Dank Günter

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man kann auch ALG I parallel zu anderen Tätigkeiten ausgezahlt bekommen. Das ist der falsche Ansatzpunkt. Grundsätzlich greift insoweit ein Anspruch, wenn die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird. Wieso sollte das hier anders sein? Der Erwerb eines Anspruchs setzt als Anspruchsvoraussetzung zweierlei voraus: es muss der Einzahlungszeitraum erfüllt sein und es müssen die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen, der "Job" darf also nicht mehr ausgeführt werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das würde bedeuten, dass, wenn ich die Pflege nach 16 Monaten beenden würde, ich dann wieder ALG I bekommen würde. Das wäre sogar schon nach 12 Monaten der Fall. Aber die Pflege muß eben beendet sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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