hochpreisiges Paket verschicken wie am besten?

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)
hochpreisiges Paket verschicken wie am besten?

Ich habe eine E-Bay Auktion am laufen, ursprünglich sollte es nur Ware gegen Cash gegeben aber jetzt habe ich so viele Nachrichten bekommen ob ich nicht doch verschicken würde.

Weil es so viele waren gehe ich davon aus der Preis noch deutlich steigen wird und ich auch die üblichen 700-900 Euro bekommen werde die für ein Ding üblich sind.

Jetzt die Frage wie am besten verschicken? mit Versicherung für den passenden Betrag ist klar aber wie löse ich das Problem das der Käufer später sagt das Paket wäre leer?

Meine Idee gibt es Paketdienste die das Paket wiegen und das Ergebnis mit auf die Rechnung drucken?
Ich meine das Ding wiegt fast 4kg mit etwas Verpackung usw komme ich auf die 5 kg wenn jetzt das Paket gewogen und das Gewicht auf den Beleg gedruckt ist hab ich zumindest kein Problem das einer ankommt und sagen kann ich hätte ein leeres Paket verschickt.

Hat da jemand Tipps?

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go507353-55):
hab ich zumindest kein Problem das einer ankommt und sagen kann ich hätte ein leeres Paket verschickt.

Stimmt. Da waren 5kg Steine drin ...


Man muss als Privatverkäufer beweisen, das man die Ware versendet hat, das geht z.B. durch Zeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

jo nur doof wenn man erst sagt Paket war leer und man dann ankommt hey da waren nur Steine drin.
Und wenn dann bräucht man genau die passenden Steine mit dem passenden Gewicht und Größe das wird nicht leicht.

Zeugen ist das bescheuerste was man haben den Bull**** macht man erst wenn nichts anderes mehr geht.

-- Editiert von go507353-55 am 26.03.2020 03:09

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#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Bleib beim Barverkauf für Selbstabholer. Du wirst besser schlafen können.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go507353-55):
Zeugen ist das bescheuerste was man haben den Bull**** macht man erst wenn nichts anderes mehr geht.

Gerichte sehen das zwar regelmäßig anders, aber dann beweise man halt anders, das die Ware an den Versanddienstleister übergeben wurde (und nicht nur das verschlossenen Paket).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go507353-55):
Und wenn dann bräucht man genau die passenden Steine mit dem passenden Gewicht und Größe das wird nicht leicht.

Also ich fände es ziemlich leicht mir 4,358kg Kieselsteine abzuwiegen, aber gut. Jeder wie er will...

Zitat (von go507353-55):
Zeugen ist das bescheuerste was man haben den Bull**** macht man erst wenn nichts anderes mehr geht.
Genau... und am besten noch Zeugen, die die Geschichte auch nur vom Hörensagen kennen. Das ist den Gerichten sowieso am liebsten.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wenn du so abstruse Ängste hast dann verschick doch nicht. Du kannst die Sendung doch beispielsweise persönlich liefern (wobei es da übrigens ähnliche Risiken gibt, es sind schon Verkäufer kurz nach dem Geschäft überfallen worden etc.).
Ich sage sogar: Persönliche Übergabe ist deutlich riskanter.

Und was dich an Zeugen so stört kann hier wohl auch niemand nachvollziehen, einen besseren Beweis gibt es fast gar nicht.

Zitat:
Meine Idee gibt es Paketdienste die das Paket wiegen und das Ergebnis mit auf die Rechnung drucken?
Ja, gibt es. Nur bringt das - wie schon gesagt - nichts wenn der Empfänger später bei der Polizei einen Karton mit genau 4 kg Steinen präsentiert.

Stefan

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#7
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

ich hatte vor ca. 40 Jahren in einem HIFi Geschäft gearbeitet. Hatte einem Kunden einen verpackten Verstärker verkauft. Dieser kam nach ner Stunde wieder zurück und behauptete (mit karton), dass da nur ein Säckchen Sand drin war.
Mit AL ung GL sind wir ins Lager gegangen und haben alle diese Verstärker geöffnet. In 4 Kartons waren tatsächlich Sandsäckchen...

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#8
 Von 
guest-12326.08.2021 08:46:50
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

ZEUGEN SIND EINE DRECK WERT!

Ich hatte vor Jahren einen Autounfall weil mir einer rein gedonnert ist, 7 oder 8 Leute haben das gesehen in der ersten Runde vor dem Landgericht hat der gegnerische Anwalt die Deppen so auseinander genommen das sie am Ende gar nicht mehr wussten was sie gesehen haben!
Urteil war dann gegen mich.
Es in der nächsten Runde hat ein fähriger Gutachter alles raus gefunden weil eben es eben für die Spuren nur einen Weg geben konnte.

Ja das Steine Ding wär ein Problem aber wie gesagt wer hat schon die Steiene mit richtigem Gewicht und auch noch passender Größe zur Hand? da ists doch einfacher zu sagen das Ding war leer was man hier auch liest doch öfters vorkommt.

Aber ja die Frage zubeantworten ob es denn Paketdineste gibt die das Gewicht auf den Beleg drucken wär ja zu einfach.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go507353-55):
Aber ja die Frage zubeantworten ob es denn Paketdineste gibt die das Gewicht auf den Beleg drucken wär ja zu einfach.

Die Paketdienste genau das zu fragen wäre ja auch zu einfach ...



Zitat (von go507353-55):
aber wie gesagt wer hat schon die Steiene mit richtigem Gewicht und auch noch passender Größe zur Hand?

Die gibts im Baumarkt, 5kg Kies zu 3,99 EUR
Und was man da immer von passender Größe fabuliert ist mir ein Rätsel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ZEUGEN SIND EINE DRECK WERT!
Wenn dann trifft das doch nur auf deine Zeugen zu, das kann man doch nicht verallgemeinern.
Außerdem ist ein Autounfall überhaupt nicht mit einer bewussten Bezeugung einer Handlung vergleichbar. Bei zufälligen Zeugen gibt es immer mal Widersprüche, weil halt keiner von denen richtig aufgepasst hat (wussten sie ja nicht das das nötig ist). Jemand der hingegen das Einpacken und Absenden eines Paketes bezeugen soll kann sich sicher sogar an Details erinnern.
Und zur Sicherheit kann man ja auch noch Fotos oder Videos machen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go507353-55):
Meine Idee gibt es Paketdienste die das Paket wiegen und das Ergebnis mit auf die Rechnung drucken?
Du hast offenbar noch nie ein Paket mit einem Paketdienst verschickt? Oder warum stellst du solch eine Frage? Raffst du wirklich nicht, dass das Gewicht Steingewicht oder ebay-Artikel-Gewicht sein könnte? Aber eben nicht *Leergewicht*. ---- :bang:
------------------------------------
Beispiel:
Mein Beleg einer Sendung eines versicherten Paketes mit DHL Inland sagt aus: 2,8 kg.
Dazu das Datum und die Uhrzeit und der Betrag/Kosten. Dazu die Sendungsverfolgungsnummer.
Mein Beleg ist keine Rechnung, sondern die Quittung für die Bezahlung des Portos/Versandkosten bei der Post.
Weder die Postmitarbeiterin noch ein DHL-Transporteur noch der DHL- Zusteller guckt nach, was drin ist.

Na, was habe ich wohl verschickt?
2,8 kg Steine, Sand, Flaschen, Zeugen, schwere Luft --- was meinste? :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Es gibt Speditionen, die auch den Inhalt eines Paketes bei Übergabe dokumentieren (ggfs. sogar inklusive Zustand, also ob das Gerät angeht etc.). Kostet dann alles etwas mehr, ist aber für den echten Paranoiker die sinnigste Lösung.

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#13
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Bei so viel Sorge würde ich das Paket vom Paketdienst abholen lassen, es vor den Augen des Paketboten zukleben, und den Vorgang filmen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei so viel Sorge würde ich das Paket vom Paketdienst abholen lassen, es vor den Augen des Paketboten zukleben, und den Vorgang filmen.
Ein Problem könnte dann aber sein, dass man neutral verpacken muss, eben gerade weil die Paketdienste ihren Mitarbeitern auch nicht so ganz trauen.
Wenn man dann dem Boten sogar direkt den Inhalt vor die Nase hält ...

Lösung: Das Paket vor der Kamera einpacken und mit laufender Kamera auf die Abholung warten. Wie praktikabel das ist sei jetzt mal dahingestellt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo nochmal,

ein kleiner Zusatz: Wenn man den Paketboten filmt (was er ja erlauben muss) dürfte ihm auch klar sein, dass da was wertvolles drin ist.

Fazit: 100%ige Sicherheit gibt es nun mal einfach nicht, selbst ein Nichtverkaufen schützt nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ein Problem könnte dann aber sein, dass man neutral verpacken muss, eben gerade weil die Paketdienste ihren Mitarbeitern auch nicht so ganz trauen.
Wenn man dann dem Boten sogar direkt den Inhalt vor die Nase hält ...


Die AGB besagen vielleicht "neutral verpacken", damit hat es sich aber schon. Wieso daraus folgen soll, man dürfte dem Mitarbeiter nicht sagen, was drin ist, ohne gegen die AGB zu verstoßen, erschließt sich mir nicht. Im Zweifel wäre die Klausel nämlich zugunsten des Verbrauchers auszulegen und wäre dann nicht eindeutig genug.

Zitat (von reckoner):
Fazit: 100%ige Sicherheit gibt es nun mal einfach nicht,


Ich schrübb doch schon: Es gibt Versende-Dienstleister, die genau dafür entsprechende Verfahren haben. Von der Dokumentation von Inhalt und Zustand bis hin zur treuhänderischen Verwaltung des Kaufpreises. Damit kann man dann auch Rohdiamanten oder die Mona Lisa verposten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wieso daraus folgen soll, man dürfte dem Mitarbeiter nicht sagen, was drin ist,
Wenn man es nicht draufschreiben darf dann darf man es doch auch nicht sagen oder gar zeigen. Die Mitarbeiter sind ja gerade das worum es geht bei dieser Regel, auch die Post vertraut denen nicht zu 100%.
Ich interpretiere "neutral" schon so, dass man auch nicht drüber reden darf.

Zitat:
Ich schrübb doch schon: Es gibt Versende-Dienstleister, die genau dafür entsprechende Verfahren haben.
Aber sicher - im Sinne von 100% - ist das auch nicht. Woher weist du etwa das es wirklich ein Mitarbeiter der Spedition war der das Paket bei dir abholt, nicht aber ein Hacker der die Aufträge mitgelesen und genau auf deinen Rohdiamanten gewartet hat?
Oder die ganze Firma ist ein Fake und taucht unter sobald ein hoher Wert verschickt wird (ich möchte da mal an die Firma Heros erinnern, praktisch ist ein Geldtransport ja nichts anderes als ein Wertpaket).

Mir ist schon klar, dass der TS vor allem dem Empfänger nicht traut, aber das ist halt zu kurz gedacht.
Wobei der Empfänger die gleichen Probleme hat, er kann auch nicht beweisen was wirklich in dem Paket war (selbst mit gefilmten Auspacken).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn man es nicht draufschreiben darf dann darf man es doch auch nicht sagen oder gar zeigen.


Warum nicht? Wenn in den AGB steht "neutrale Verpackung" und nicht "unsere Mitarbeiter klauen wie die Raben, sagen Sie denen nichts", dann entsteht aus "neutrale Verpackung" keine Pflicht des Verbrauchers, diese Klausel interpretativ über ihren Wortlaut hinaus auszulegen. (IMO nicht mal für den gewerblichen Kunden, der sich nicht auf eine verbraucherfreundliche Auslegung berufen kann.)

Zitat (von reckoner):
Woher weist du etwa das es wirklich ein Mitarbeiter der Spedition war der das Paket bei dir abholt, nicht aber ein Hacker der die Aufträge mitgelesen und genau auf deinen Rohdiamanten gewartet hat?


Ich gehe mal davon aus, der TE ist "normal paranoid" und nicht "gestört paranoid". ;) In letzterem Fall müßte er die Ware halt selber ausliefern, natürlich mit Geleitschutz von der GSG9 (die hoffentlich echt ist und keine verkleidete Mafia) und einem DNA-Test desjenigen, dem er die Ware übergibt.

0x Hilfreiche Antwort

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