Angeordnete Minusstunden rechtsgültig?

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Userin0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Angeordnete Minusstunden rechtsgültig?

Hallo zusammen,

mein aktueller Arbeitgeber hat vor etwa zwei Tagen Kurzarbeit beim Amt beantragt. Gekürzte Arbeitszeiten sollen allerdings mit sofortiger Wirkung stattfinden, noch bevor das Amt das Kurzarbeitsgesuch bewilligt hat. Bis die Bewilligung durch ist, wurde nun angeordnet, 2 Tage nicht zu arbeiten und die dabei entstehenden Minusstunden (16 Std.) auf dem Gleitzeitkonto ins Minus fallen zu lassen.

Natürlich sehr ärgerlich, gerade für Leute, die ihr Arbeitskonto derzeit bereits auf 0 haben. Das ist der Fall, da der Arbeitgeber noch vor ein paar Wochen aus Sparmaßnahmen angeordnet hatte, alle noch vorhandenen Plusstunden auf dem Arbeitskonto abzubauen und sich die meisten daran gehalten haben.

Meine Frage: ist es rechtens, dass der Arbeitgeber einfach verordnet, Minusstunden zu machen, die der Arbeitnehmer dann aber irgendwann wieder reinholen muss? Verstößt das nicht eigentlich gegen das Arbeitnehmerschutzgesetz?

Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... rechtens, dass der Arbeitgeber einfach verordnet, Minusstunden zu machen,

Der Teil ist schon rechtens, nicht aber, dass AN das bezahlen soll. Ein Gleitzeitkonto ist nicht so gedacht, dass der AG durch seine Entscheidungen ein Minus provoziert / herbeiführt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Userin0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die rasche Antwort!
Hieße das für mich, dass ich dagegen vorgehen könnte? Macht es Sinn, sich zunächst an den Betriebsrat im Unternehmen zu wenden?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Userin0815):
auf dem Gleitzeitkonto

Was genau ist dazu vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Verstößt das nicht eigentlich gegen das Arbeitnehmerschutzgesetz?

Befinden wir uns eventuell in Österreich? (klick)
In Deutschland gibt es nämlich kein Arbeitnehmerschutzgesetz.

-- Editiert von drkabo am 26.03.2020 11:10

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Userin0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Verstößt das nicht eigentlich gegen das Arbeitnehmerschutzgesetz?

Befinden wir uns eventuell in Österreich? (klick)
In Deutschland gibt es nämlich kein Arbeitnehmerschutzgesetz.

In der Schweiz, um genau zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Userin0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)


Was genau ist dazu vertraglich vereinbart?

Es gibt eine Sonderregelung im Vertrag, in der heißt es:
"Aus arbeitsorganisatorischen oder disziplinarischen Gründen behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, einzelne Mitarbeitende sowie bestimmte Abteilungen temporär oder definitiv von der flexiblen Arbeitszeit auszuschließen oder deren Anwendung einschränken."

Und:

"Das monatliche Gleitzeitsaldo darf maximal plus 100 Stunden oder minus 40 Stunden betragen."

Und:

"Bei erhöhtem oder reduziertem Arbeitsbedarf kann die Geschäftsleitung im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeiten längere Arbeitszeiten oder kürzere Arbeitszeiten anordnen."

Aber muss ich die Minusstunden tatsächlich wieder reinarbeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das schweizer Arbeitsrecht unterscheidet sich vom deutschen Arbeitsrecht.
Dieses Forum beschäftigt sich überwiegend mit deutschem Recht.
Aber in Deutschland wäre es erlaubt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer anweist, die Flexibilität, die das Arbeitszeitkonto mit sich bringt, auch zu nutzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Userin0815):
Aber muss ich die Minusstunden tatsächlich wieder reinarbeiten?
In Deutschland müsste ein AN bei entspr. Arbeitsanfall (also kein erhöhter Arbeitsausfall) die Minusstunden wieder ausgleichen/wieder *reinarbeiten*... Zeitausgleich von plus zu minus und von minus zu plus.
Das ist das Prinzip.

Mit dem Entgelt/Lohn/Gehalt oder Entgelt für Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld hat das nichts zu tun.

Die bisher evtl. übliche *Freiheit der Arbeitszeiteinteilung* wird nun AG-seitig durch angeordnete Stunden ersetzt. Das dürfte der Unterschied sein.
Dagegen kann man in D erfolglos mit und mitohne BR vorgehen.

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