Kündigung wegen Corona

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Basti2204
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Corona

Hallo zusammen,
ich bin habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mitte Mai und „38 STD./Woche nach Absprache". Jetzt will mich das Unternehmen entlassen. Meine Kündigungsfrist wäre bis Ende April und das Unternehmen sagt nun, dass ich entweder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll oder ich für den Monat April keinen Lohn bekomme und sie mich von den Solzialversicherungen und Krankenkassen abmelden, da sie sagen werden ich muss „nach Absprache" nicht kommen. Die letzten Monate habe ich immer mindestens 40 STD/ Woche gearbeitet. Ist das rechtens?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Basti2204):
Ist das rechtens?


Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wie wenig doch AN oft wissen, was einen Vertrag ausmacht!
Weder musst du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (außer, du willst dem AG einen Gefallen tun und ihn von deiner Last befreien), noch ist die Drohung rechtens, dir keinen Lohn zu zahlen, wenn du auf deinem Recht bzw. der korrekten Kündigungsfrist bestehst.
Notfalls - wenn der AG den April nicht zahlt - gehst du vors Arbeitsgericht.

Nachfrage: dein befristeter AV sieht tatsächlich eine Kündigungsmöglichkeit vor?

-- Editiert von blaubär+ am 26.03.2020 18:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Basti2204
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er sieht die gesetzliche Kündigungsfrist vor. Da ich seit 5 Monaten da bin wäre das ein Monat.
Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Basti2204):
Meine Kündigungsfrist wäre bis Ende April

In der Regel gibt es hier gar keine Kündigungsfrist.



Zitat (von Basti2204):
da sie sagen werden ich muss „nach Absprache" nicht kommen.

Gibt es denn irgendeine Regelung in den vertraglichen Vereinbarungen die so etwas zulassen würde?
Wenn ja, wie ist der Wortlaut der Klausel(n)?




-- Editiert von Harry van Sell am 26.03.2020 18:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche. Das können die ja meinen - das Arbeitsgericht wird etwas ganz anderes meinen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Basti2204
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut ist „ 38 Std. / Woche nach Absprache" mehr steht im Vertrag dazu nicht drin. Beim Brutto-Verdienst steht noch „Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein zum Monatsende gem. Arbeitszeitnachweis"
Bei sonstigen Vereinbarungen steht „für die erste drei Monate gilt eine Kündigungsfrist von drei Arbeitstagen als vereinbart. Sollte das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate bestehen, gilt ab dem vierten Monat die gesetzliche Kündigungsfrist."
Und eingestellt bin ich als „Aushilfe"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Basti2204
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Basti2204):
Meine Kündigungsfrist wäre bis Ende April

In der Regel gibt es hier gar keine Kündigungsfrist.



Zitat (von Basti2204):
da sie sagen werden ich muss „nach Absprache" nicht kommen.

Gibt es denn irgendeine Regelung in den vertraglichen Vereinbarungen die so etwas zulassen würde?
Wenn ja, wie ist der Wortlaut der Klausel(n)?




-- Editiert von Harry van Sell am 26.03.2020 18:24


Der genaue Wortlaut ist „ 38 Std. / Woche nach Absprache" mehr steht im Vertrag dazu nicht drin. Beim Brutto-Verdienst steht noch „Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein zum Monatsende gem. Arbeitszeitnachweis"
Bei sonstigen Vereinbarungen steht „für die erste drei Monate gilt eine Kündigungsfrist von drei Arbeitstagen als vereinbart. Sollte das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate bestehen, gilt ab dem vierten Monat die gesetzliche Kündigungsfrist."
Und eingestellt bin ich als „Aushilfe"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Basti2204
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wie wenig doch AN oft wissen, was einen Vertrag ausmacht!
Weder musst du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (außer, du willst dem AG einen Gefallen tun und ihn von deiner Last befreien), noch ist die Drohung rechtens, dir keinen Lohn zu zahlen, wenn du auf deinem Recht bzw. der korrekten Kündigungsfrist bestehst.
Notfalls - wenn der AG den April nicht zahlt - gehst du vors Arbeitsgericht.

Nachfrage: dein befristeter AV sieht tatsächlich eine Kündigungsmöglichkeit vor?

-- Editiert von blaubär+ am 26.03.2020 18:17


Er sieht die gesetzliche Kündigungsfrist vor. Da ich seit 5 Monaten da bin wäre das ein Monat.
Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche. Und das wollen Sie jetzt noch wie oft hier hinschreiben? In den Antwort Nr. 2 und Nr. 4 steht drin, was zu tun ist - machen Sie das doch einfach.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Basti2204
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche. Und das wollen Sie jetzt noch wie oft hier hinschreiben? In den Antwort Nr. 2 und Nr. 4 steht drin, was zu tun ist - machen Sie das doch einfach.


Ich habe auf nachfragen geantwortet. Ich bitte um Verzeihung wenn es dadurch zu unnötigen Dopplungen kam...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ja, da haben sich ein paar Beiträge überschnitten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Dein AG hat die Kündigungsfrist einzuhalten und muss dich bis zum letzten Tag gemäß der vertraglichen Stunden entlohnen. Tut er das nicht, kannst du, wie bereits von den Vorgängern erwähnt, Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Ein Aufhebungsvertrag ist nur für den AG von Vorteil, nicht für dich. Daher würde ich diesen nicht unterzeichnen.

Hat dein AG denn keine Kurzarbeit angeordnet/beantragt?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Basti2204
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nunja123):
Dein AG hat die Kündigungsfrist einzuhalten und muss dich bis zum letzten Tag gemäß der vertraglichen Stunden entlohnen. Tut er das nicht, kannst du, wie bereits von den Vorgängern erwähnt, Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Ein Aufhebungsvertrag ist nur für den AG von Vorteil, nicht für dich. Daher würde ich diesen nicht unterzeichnen.

Hat dein AG denn keine Kurzarbeit angeordnet/beantragt?


Nein, soweit ich weiß noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Basti2204):
Nein, soweit ich weiß noch nicht.


Ohne Kurzarbeit = volles Gehalt für April.

WICHTIG: sollte dein AG sagen, du musst nicht mehr zur Arbeit erscheinen da nichts zu tun ist, brauchst du schriftlich eine bezahlte Freistellung von ihm. Erhälst du diese nicht, musst du unbedingt, schriftlich, deine Arbeitskraft anbieten. Sonst fehlst du unentschuldigt.

Alles Gute für dich!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Basti2204):
Der genaue Wortlaut ist „ 38 Std. / Woche nach Absprache" mehr steht im Vertrag dazu nicht drin.


Würde ich so sehen:
38 Stunden/Woche, die genauen Arbeitszeiten ändern sich aber je nach Absprache, so Richtung Schichtarbeit

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Würde ich so sehen:
38 Stunden/Woche, die genauen Arbeitszeiten ändern sich aber je nach Absprache, so Richtung Schichtarbeit


Und was ändert das am Sachverhalt :???:

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