Hallo zusammen,
ich bin habe einen befristeten Arbeitsvertrag
bis Mitte Mai und „38 STD./Woche nach Absprache". Jetzt will mich das Unternehmen entlassen. Meine Kündigungsfrist wäre bis Ende April und das Unternehmen sagt nun, dass ich entweder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll oder ich für den Monat April keinen Lohn bekomme und sie mich von den Solzialversicherungen und Krankenkassen abmelden, da sie sagen werden ich muss „nach Absprache" nicht kommen. Die letzten Monate habe ich immer mindestens 40 STD/ Woche gearbeitet. Ist das rechtens?
Kündigung wegen Corona
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst das rechtens? :
Nein.
Wie wenig doch AN oft wissen, was einen Vertrag ausmacht!
Weder musst du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (außer, du willst dem AG einen Gefallen tun und ihn von deiner Last befreien), noch ist die Drohung rechtens, dir keinen Lohn zu zahlen, wenn du auf deinem Recht bzw. der korrekten Kündigungsfrist bestehst.
Notfalls - wenn der AG den April nicht zahlt - gehst du vors Arbeitsgericht.
Nachfrage: dein befristeter AV sieht tatsächlich eine Kündigungsmöglichkeit vor?
-- Editiert von blaubär+ am 26.03.2020 18:17
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Er sieht die gesetzliche Kündigungsfrist vor. Da ich seit 5 Monaten da bin wäre das ein Monat.
Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche.
ZitatMeine Kündigungsfrist wäre bis Ende April :
In der Regel gibt es hier gar keine Kündigungsfrist.
Zitatda sie sagen werden ich muss „nach Absprache" nicht kommen. :
Gibt es denn irgendeine Regelung in den vertraglichen Vereinbarungen die so etwas zulassen würde?
Wenn ja, wie ist der Wortlaut der Klausel(n)?
-- Editiert von Harry van Sell am 26.03.2020 18:24
Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche. Das können die ja meinen - das Arbeitsgericht wird etwas ganz anderes meinen...
Der genaue Wortlaut ist „ 38 Std. / Woche nach Absprache" mehr steht im Vertrag dazu nicht drin. Beim Brutto-Verdienst steht noch „Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein zum Monatsende gem. Arbeitszeitnachweis"
Bei sonstigen Vereinbarungen steht „für die erste drei Monate gilt eine Kündigungsfrist von drei Arbeitstagen als vereinbart. Sollte das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate bestehen, gilt ab dem vierten Monat die gesetzliche Kündigungsfrist."
Und eingestellt bin ich als „Aushilfe"
Zitat:ZitatMeine Kündigungsfrist wäre bis Ende April :
In der Regel gibt es hier gar keine Kündigungsfrist.
Zitatda sie sagen werden ich muss „nach Absprache" nicht kommen. :
Gibt es denn irgendeine Regelung in den vertraglichen Vereinbarungen die so etwas zulassen würde?
Wenn ja, wie ist der Wortlaut der Klausel(n)?
-- Editiert von Harry van Sell am 26.03.2020 18:24
Der genaue Wortlaut ist „ 38 Std. / Woche nach Absprache" mehr steht im Vertrag dazu nicht drin. Beim Brutto-Verdienst steht noch „Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein zum Monatsende gem. Arbeitszeitnachweis"
Bei sonstigen Vereinbarungen steht „für die erste drei Monate gilt eine Kündigungsfrist von drei Arbeitstagen als vereinbart. Sollte das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate bestehen, gilt ab dem vierten Monat die gesetzliche Kündigungsfrist."
Und eingestellt bin ich als „Aushilfe"
ZitatWie wenig doch AN oft wissen, was einen Vertrag ausmacht! :
Weder musst du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (außer, du willst dem AG einen Gefallen tun und ihn von deiner Last befreien), noch ist die Drohung rechtens, dir keinen Lohn zu zahlen, wenn du auf deinem Recht bzw. der korrekten Kündigungsfrist bestehst.
Notfalls - wenn der AG den April nicht zahlt - gehst du vors Arbeitsgericht.
Nachfrage: dein befristeter AV sieht tatsächlich eine Kündigungsmöglichkeit vor?
-- Editiert von blaubär+ am 26.03.2020 18:17
Er sieht die gesetzliche Kündigungsfrist vor. Da ich seit 5 Monaten da bin wäre das ein Monat.
Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche.
Sie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche. Und das wollen Sie jetzt noch wie oft hier hinschreiben? In den Antwort Nr. 2 und Nr. 4 steht drin, was zu tun ist - machen Sie das doch einfach.
ZitatSie meinten, dass sie mir für dan im April nicht arbeiten muss und auch keinen Lohn bekomme, da ja im Vertrag „38 STD/ Woche nach Absprache" steht und sie mir somit sagen können, dass ich nicht kommen brauche. Und das wollen Sie jetzt noch wie oft hier hinschreiben? In den Antwort Nr. 2 und Nr. 4 steht drin, was zu tun ist - machen Sie das doch einfach. :
Ich habe auf nachfragen geantwortet. Ich bitte um Verzeihung wenn es dadurch zu unnötigen Dopplungen kam...
Ja, da haben sich ein paar Beiträge überschnitten.
Dein AG hat die Kündigungsfrist einzuhalten und muss dich bis zum letzten Tag gemäß der vertraglichen Stunden entlohnen. Tut er das nicht, kannst du, wie bereits von den Vorgängern erwähnt, Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Ein Aufhebungsvertrag ist nur für den AG von Vorteil, nicht für dich. Daher würde ich diesen nicht unterzeichnen.
Hat dein AG denn keine Kurzarbeit angeordnet/beantragt?
ZitatDein AG hat die Kündigungsfrist einzuhalten und muss dich bis zum letzten Tag gemäß der vertraglichen Stunden entlohnen. Tut er das nicht, kannst du, wie bereits von den Vorgängern erwähnt, Klage beim Arbeitsgericht erheben. :
Ein Aufhebungsvertrag ist nur für den AG von Vorteil, nicht für dich. Daher würde ich diesen nicht unterzeichnen.
Hat dein AG denn keine Kurzarbeit angeordnet/beantragt?
Nein, soweit ich weiß noch nicht.
ZitatNein, soweit ich weiß noch nicht. :
Ohne Kurzarbeit = volles Gehalt für April.
WICHTIG: sollte dein AG sagen, du musst nicht mehr zur Arbeit erscheinen da nichts zu tun ist, brauchst du schriftlich eine bezahlte Freistellung von ihm. Erhälst du diese nicht, musst du unbedingt, schriftlich, deine Arbeitskraft anbieten. Sonst fehlst du unentschuldigt.
Alles Gute für dich!
ZitatDer genaue Wortlaut ist „ 38 Std. / Woche nach Absprache" mehr steht im Vertrag dazu nicht drin. :
Würde ich so sehen:
38 Stunden/Woche, die genauen Arbeitszeiten ändern sich aber je nach Absprache, so Richtung Schichtarbeit
ZitatWürde ich so sehen: :
38 Stunden/Woche, die genauen Arbeitszeiten ändern sich aber je nach Absprache, so Richtung Schichtarbeit
Und was ändert das am Sachverhalt
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