Folgende Situation:
Ich bin Hauptmieterin einer Wohnung.
Ein Zimmer habe ich untervermietet. Eine WG quasi.
Leider hat sich mit der Zeit rausgestellt, dass es einfach nicht passt.
Im Untermietvertrag unter „Kündigung" eine Kündigungsfrist von zwei Wochen angegeben. Das kann ich mir allerdings kaum vorstellen. Oder stimmt das?
Jedenfalls kam es jetzt zum Eklat. Der Untermieter schrie rum, weil ich gesagt habe dass es nicht passt und wir uns vielleicht trennen und er sich eine neue Bleibe suchen soll.
Jetzt hab ich natürlich bedenken.
Der Mietvertrag ist unbefristet
Das Zimmer war leer. Außer eine Lampe Hängt von mir drin
Kann ich jetzt einfach so kündigen?
Und was ist, wenn er nicht ausziehen will trotz Kündigung?
Die Nebenkosten sind nämlich auch gestiegen und er will das nicht bezahlen. Ich hätte jetzt zum 1. Mai jemanden neuen, der natürlich den kompletten Betrag bezahlen würde.
Geht die Kündigung derzeit überhaupt wegen dieser Corona Krise?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten und Mühe
Untermietvertrag trotz Corona kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Untermietverträge sind normale Mietverträge. Die Kündigungsfristen richten sich nach § 573c BGB. Wenn das Zimmer unmöbliert war, dann richtet sich die Frist nach § 573c (1) BGB.
Im übrigen benötigt ein Vermieter normalerweise einen Kündigungsgrund. Aus der Darstellung kann ich keinen erkennen. In diesem Fall wäre aber ein Kündigungsgrund wegen § 573a (2) BGB nicht notwendig. Allerdings erhöht sich damit die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Insgesamt würde ich also von einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten ausgehen.
ZitatDas kann ich mir allerdings kaum vorstellen. Oder stimmt das? :
DU bist der Vermieter und willst von uns wissen was in dem Mietvertrag drin steht???
ZitatKann ich jetzt einfach so kündigen? :
Ja. Allerdings nach den Bedingungen des § 573a BGB.
ZitatUnd was ist, wenn er nicht ausziehen will trotz Kündigung? :
Das wäre vollkommen ok, denn er darf bis zum Ende der Kündigungsfrist die Mietsache weiter nutzen.
Will er dann immer noch nicht räumen, wird man klagen müssen.
ZitatGeht die Kündigung derzeit überhaupt wegen dieser Corona Krise? :
Ja, derzeit geht das noch.
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Vielen Dank für die Antwort.
Also im Paragraph 7 des Untermietvertrages steht:
„Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, Wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen."
Ich hab jetzt hier nur überall gelesen, dass bei unmöblierten Zimmern die Kündigungsfrist drei Monate ist.
Ist das dann trotzdem der Fall wenn zwei Wochen im UnterMietvertrag stehen?
Vielen Dank
ZitatAlso im Paragraph 7 des Untermietvertrages steht: :
Der § 7 ist nichtig, da die Frist falsch ist.
Entweder mit gerichtsfestem Grund 3 Monate oder nach § 573a BGB 6 Monate.
Wegen § 573c (4) BGB ist die gesetzliche Kündigungsfrist für den Vermieter nicht zum Nachteil des Mieters änderbar. Somit ist die Passage im Untermietvertrag nur für den Mieter gültig. Der Vermieter kann sich nicht darauf berufen.
Im übrigen: 3 Monate sind es nur mit Grund. Wie oben geschrieben werden es ohne Grund mindestens 6 Monate sein. Dazu muss der Vermieter auch erstmal in der Lage sein, eine formal korrekte Kündigung zu erstellen. Wenn dazu eine Vorlage aus der gleichen Quelle bzw. der gleichen Qualität wie der Untermietvertrag verwendet wird, dann sehe ich da schwarz.
Zitat„Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, Wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen." :
Ach, der berühmt-berüchtigte Untermietvertrag aus dem Netz.
ZitatIch hab jetzt hier nur überall gelesen, dass bei unmöblierten Zimmern die Kündigungsfrist drei Monate ist. :
Ist das dann trotzdem der Fall wenn zwei Wochen im UnterMietvertrag stehen?
Für dich als Vermieter, ja.
Eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist kann nur für den Mieter wirksam vereinbart werden.
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