Hallo an die Community,
Dies ist mein erster Beitrag,
also verzeiht mir bitte mögliche Fehler :D
Zum Thema:
Meine Freundin arbeitet als Zweitjob 15h in einer Logopädischen Praxis. Ihre Chefin hat nun aus Angst die Praxis geschlossen und möchte meine Freundin nun fristgerecht Kündigen zum 1. Mai. Begründung natürlich Chorona.
Kann man dagegen was machen? Zb. möchte die Chefin aus welchen Gründen auch immer nicht Kurzarbeit beantragen sondern gleich kündigen. Kann man sie dazu „zwingen" Kurzarbeit zu machen? :D
Irgendwie geht uns das viel zu schnell mit der kündigung.
Vielen Dank und Gruß
Robert
Kündigung durch Corona
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatBegründung natürlich Chorona. :
Das dürfte wohl etwas zu dürftig sein.
Es reicht halt nicht immer "Corona" zu rufen und schon passt es.
ZitatKann man dagegen was machen? :
Ja, Kündigungsschutzlage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Sollte es aber weniger als 10 Mitarbeiter geben, gilt der Kündigungsschutz nur sehr eingeschränkt. Dann kann man sich die Klage sparen.
Ja leider arbeiten nur 3 Leute in der Praxis, daher greift die nicht. Das heißt man kann nichts machen, obwohl Chorona nun wohl wirklich eine ziemlich dürftige Begründung ist?
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ZitatDas heißt man kann nichts machen, :
Erst mal braucht man Fakten, also abwarten was tatsächlich in der Kündigung steht.
Meine Freundin hat die Kündigung nun erhalten. Darin steht nur, das sie fristgerecht zum Ende April gekündigt wird. Eine Begründung steht darin gar nicht.
Im Gespräch hat die Chefin natürlich Chorona als Grund angegeben, es aber nicht schriftlich vermerkt.
ZitatMeine Freundin hat die Kündigung nun erhalten. Darin steht nur, das sie fristgerecht zum Ende April gekündigt wird. Eine Begründung steht darin gar nicht. :
Im Gespräch hat die Chefin natürlich Chorona als Grund angegeben, es aber nicht schriftlich vermerkt.
Wie lange arbeitet sie denn dort schon?befristeter oder unbegristeter Vertrag?Probezeit?
Bei 3 MA kann man nix machen. Sooo dürftig ist Corona übrigens gar nicht. Gerade bei Kleinstbetrieben ist der Ausfall der nun anfällt sehr schwer zu verkraften. Und da niemand weiß wie und wann es endet, ist es klar das man jetzt die Leute kündigt aufgrund der Kündigungsfrist. Die sind ja auch nicht von heute auf morgen raus.
Ich würde dies auch nicht für einen vorgeschobenen Grund halten, da die Kündigung wie erwähnt auch schon vorher hätte passieren können mit der selben Leichtigkeit.
Nichtmal was von betriebsbedingter Kündigung?ZitatDarin steht nur, das sie fristgerecht zum Ende April gekündigt wird. :
.... wozu eine Begründung bei einem Kleinbetrieb?
ZitatBei 3 MA kann man nix machen. :
Falsch. Auch da muss die Kündigung rechtskonform sein.
ZitatSooo dürftig ist Corona übrigens gar nicht. :
Doch.
Ich rätsle immer noch, weshalb Leute glauben man muss nur "Corona" rufen und dann passt es schon...
Oh, sorry, Kleinbetriebs-AG brauchen nicht begründen..Zitatwozu eine Begründung bei einem Kleinbetrieb? :
Zitat:ZitatBei 3 MA kann man nix machen. :
Falsch. Auch da muss die Kündigung rechtskonform sein.
ZitatSooo dürftig ist Corona übrigens gar nicht. :
Doch.
Ich rätsle immer noch, weshalb Leute glauben man muss nur "Corona" rufen und dann passt es schon...
Weiß ehrlich gesagt nicht was du hast. Den Informationen die hier gegeben wurden nach war die Kündigung doch rechtskonform und es hätte nicht mal Corona dafür gebraucht. Bei 3 MA kann der AG jederzeit die Leute ordentlich kündigen und bis auf ganz wenige Ausnahmen kann man dagegen nicht angehen.
Das Corona als Begründung genommen wird (die es wie erwähnt gar nicht brauchte) ist bei einem Betrieb der jetzt quasi kein Geschäft mehr hat ebenfalls nachvollziehbar. Also kann ich hier auf den ersten Blick nicht mal ein groß moralisch verwerfliches Verhalten sehen (was wie gesagt aber auch keine Rolle spielen würde)
Natürlich kann man jetzt darüber philosophieren wie es wäre wenn der Betrieb 3.000 MA hätte und ob dann eine Entlassung aus betrieblichen Gründe (sprich Auftragseinbußen bei Corona) statthaft wäre. Aber das geht doch etwas am Thema vorbei, findest du nicht? Das ist dann eher theoretischer Natur und hilft dem TE nun nicht weiter.
Vielen Dank für euer Feedback. Meiner Recherche nach war die Kündigung rechtens, da stimme ich zu. Wir verstehen nur nicht warum sie nicht den Weg über Kurzarbeit geht. Aber gut, dazu kann man sie wohl leider nicht zwingen. Is halt nur bitter, weil jetzt während Chorona bekommt Man mit Sicherheit keinen logo Job mehr so schnell :D
ZitatDen Informationen die hier gegeben wurden nach war die Kündigung doch rechtskonform :
Nö, können wir gar nicht beurteilen. Kann ja sein das Form oder Frist nicht passen.
Wenn hier eine Begründung notwendig wäre:
ZitatDas Corona als Begründung genommen wird :
Der Arbeitgeber wird da - insbesondere vor Gericht - schon genauer begründen müssen weshalb er gekündigt hat. Einfach "Corona" reicht das erfahrungsgemäß nicht.
Zitatist bei einem Betrieb der jetzt quasi kein Geschäft mehr hat ebenfalls nachvollziehbar. :
Die Ursache ist hier der Schilderung nach aber eher gerade nicht Corona, sondern was anderes.
Zitat:Die Ursache ist hier der Schilderung nach aber eher gerade nicht Corona, sondern was anderes.
Der Grund war "Schließung des gesamten Betriebs". Das reicht immer für eine Kündigung.
Ob die Betriebsschließung nun wegen "Inhaber hat keine Lust mehr", "es kommen keine Kunden mehr" oder "Betrieb ist abgebrannt" erfolgt, ist egal.
Da bei einer Kündigung im Kleinbetrieb ohnehin kein Kündigungsgrund erforderlich ist, braucht man sich da aber keine Gedanken zu machen.
Zitat:Der Arbeitgeber wird da - insbesondere vor Gericht - schon genauer begründen müssen weshalb er gekündigt hat. Einfach "Corona" reicht das erfahrungsgemäß nicht.
Da es sich um einen Kleinbetreib handelt, muss der Arbeitgeber erstmal gar nichts begründen.
Wenn der gesamte Betrieb geschlossen wird, kann sich auch keine Unwirksamkeit nach dem AGG ergeben (Wenn der Arbeitgeber nur die Dunkelhäutigen gekündigt hätte, dann wäre das verbotene Diskriminierung. Aber wenn der gesamte Betrieb schließt, kann keine Diskriminierung vorliegen.)
Und rein interessehalber: Wie viel Erfahrung mit Kündigungsschutzprozessen in Zusammenhang mit Corona können Sie vorweisen?
Zitat:ZitatDen Informationen die hier gegeben wurden nach war die Kündigung doch rechtskonform :
Nö, können wir gar nicht beurteilen. Kann ja sein das Form oder Frist nicht passen.
Wenn hier eine Begründung notwendig wäre:
ZitatDas Corona als Begründung genommen wird :
Der Arbeitgeber wird da - insbesondere vor Gericht - schon genauer begründen müssen weshalb er gekündigt hat. Einfach "Corona" reicht das erfahrungsgemäß nicht.
Zitatist bei einem Betrieb der jetzt quasi kein Geschäft mehr hat ebenfalls nachvollziehbar. :
Die Ursache ist hier der Schilderung nach aber eher gerade nicht Corona, sondern was anderes.
Nach den Schilderungen hier sehe ich persönlich keinen Anhaltspunkt das Form oder Frist nicht passen.
Und wenn dem so wäre, dann würde die Corona-Begründung sowieso keinen Unterschied mehr machen, aber nicht weil sie als Begründung schwach ist. Denn dann wäre die Kündigung auch unwirksam (bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam, je nachdem was nicht gepasst hat) wenn man meinetwegen die Kasse gestohlen hat und dem Chef auf den Schreibtisch gekackt. Bei Formfehlern ist ein Grund nämlich sowieso unerheblich.
ZitatUnd rein interessehalber: Wie viel Erfahrung mit Kündigungsschutzprozessen in Zusammenhang mit Corona können Sie vorweisen? :
Logischerweise gar keine.
Ich glaube aber aufgrund bisheriger Erfahrungen nicht, das "Corona" als Begründung reicht.
Denn das derzeit die Tendenz dazu geht zu versuchen unliebsame Mitarbeiter zu entsorgen ist auch schon bei dem einen oder anderen Arbeitsrichter angekommen...
Ein Vorwand den es in diesem Fall aber nicht gebraucht hätte.
ZitatEin Vorwand den es in diesem Fall aber nicht gebraucht hätte. :
Das schreib ich ja schon in #13.
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