Kündigung durch Corona

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Heidi_Ank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Corona

Hallo an die Community,

Dies ist mein erster Beitrag,
also verzeiht mir bitte mögliche Fehler :D

Zum Thema:
Meine Freundin arbeitet als Zweitjob 15h in einer Logopädischen Praxis. Ihre Chefin hat nun aus Angst die Praxis geschlossen und möchte meine Freundin nun fristgerecht Kündigen zum 1. Mai. Begründung natürlich Chorona.
Kann man dagegen was machen? Zb. möchte die Chefin aus welchen Gründen auch immer nicht Kurzarbeit beantragen sondern gleich kündigen. Kann man sie dazu „zwingen" Kurzarbeit zu machen? :D
Irgendwie geht uns das viel zu schnell mit der kündigung.

Vielen Dank und Gruß
Robert

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Heidi_Ank):
Begründung natürlich Chorona.

Das dürfte wohl etwas zu dürftig sein.
Es reicht halt nicht immer "Corona" zu rufen und schon passt es.



Zitat (von Heidi_Ank):
Kann man dagegen was machen?

Ja, Kündigungsschutzlage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Sollte es aber weniger als 10 Mitarbeiter geben, gilt der Kündigungsschutz nur sehr eingeschränkt. Dann kann man sich die Klage sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Heidi_Ank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja leider arbeiten nur 3 Leute in der Praxis, daher greift die nicht. Das heißt man kann nichts machen, obwohl Chorona nun wohl wirklich eine ziemlich dürftige Begründung ist?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Heidi_Ank):
Das heißt man kann nichts machen,

Erst mal braucht man Fakten, also abwarten was tatsächlich in der Kündigung steht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Heidi_Ank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Freundin hat die Kündigung nun erhalten. Darin steht nur, das sie fristgerecht zum Ende April gekündigt wird. Eine Begründung steht darin gar nicht.

Im Gespräch hat die Chefin natürlich Chorona als Grund angegeben, es aber nicht schriftlich vermerkt.

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#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Heidi_Ank):
Meine Freundin hat die Kündigung nun erhalten. Darin steht nur, das sie fristgerecht zum Ende April gekündigt wird. Eine Begründung steht darin gar nicht.

Im Gespräch hat die Chefin natürlich Chorona als Grund angegeben, es aber nicht schriftlich vermerkt.


Wie lange arbeitet sie denn dort schon?befristeter oder unbegristeter Vertrag?Probezeit?

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Bei 3 MA kann man nix machen. Sooo dürftig ist Corona übrigens gar nicht. Gerade bei Kleinstbetrieben ist der Ausfall der nun anfällt sehr schwer zu verkraften. Und da niemand weiß wie und wann es endet, ist es klar das man jetzt die Leute kündigt aufgrund der Kündigungsfrist. Die sind ja auch nicht von heute auf morgen raus.

Ich würde dies auch nicht für einen vorgeschobenen Grund halten, da die Kündigung wie erwähnt auch schon vorher hätte passieren können mit der selben Leichtigkeit.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Heidi_Ank):
Darin steht nur, das sie fristgerecht zum Ende April gekündigt wird.
Nichtmal was von betriebsbedingter Kündigung?

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... wozu eine Begründung bei einem Kleinbetrieb?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von palino):
Bei 3 MA kann man nix machen.

Falsch. Auch da muss die Kündigung rechtskonform sein.



Zitat (von palino):
Sooo dürftig ist Corona übrigens gar nicht.

Doch.
Ich rätsle immer noch, weshalb Leute glauben man muss nur "Corona" rufen und dann passt es schon...



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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wozu eine Begründung bei einem Kleinbetrieb?
Oh, sorry, Kleinbetriebs-AG brauchen nicht begründen.. :sweat:

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#11
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von palino):
Bei 3 MA kann man nix machen.

Falsch. Auch da muss die Kündigung rechtskonform sein.



Zitat (von palino):
Sooo dürftig ist Corona übrigens gar nicht.

Doch.
Ich rätsle immer noch, weshalb Leute glauben man muss nur "Corona" rufen und dann passt es schon...


Weiß ehrlich gesagt nicht was du hast. Den Informationen die hier gegeben wurden nach war die Kündigung doch rechtskonform und es hätte nicht mal Corona dafür gebraucht. Bei 3 MA kann der AG jederzeit die Leute ordentlich kündigen und bis auf ganz wenige Ausnahmen kann man dagegen nicht angehen.

Das Corona als Begründung genommen wird (die es wie erwähnt gar nicht brauchte) ist bei einem Betrieb der jetzt quasi kein Geschäft mehr hat ebenfalls nachvollziehbar. Also kann ich hier auf den ersten Blick nicht mal ein groß moralisch verwerfliches Verhalten sehen (was wie gesagt aber auch keine Rolle spielen würde)

Natürlich kann man jetzt darüber philosophieren wie es wäre wenn der Betrieb 3.000 MA hätte und ob dann eine Entlassung aus betrieblichen Gründe (sprich Auftragseinbußen bei Corona) statthaft wäre. Aber das geht doch etwas am Thema vorbei, findest du nicht? Das ist dann eher theoretischer Natur und hilft dem TE nun nicht weiter.

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#12
 Von 
Heidi_Ank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euer Feedback. Meiner Recherche nach war die Kündigung rechtens, da stimme ich zu. Wir verstehen nur nicht warum sie nicht den Weg über Kurzarbeit geht. Aber gut, dazu kann man sie wohl leider nicht zwingen. Is halt nur bitter, weil jetzt während Chorona bekommt Man mit Sicherheit keinen logo Job mehr so schnell :D

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von palino):
Den Informationen die hier gegeben wurden nach war die Kündigung doch rechtskonform

Nö, können wir gar nicht beurteilen. Kann ja sein das Form oder Frist nicht passen.




Wenn hier eine Begründung notwendig wäre:

Zitat (von palino):
Das Corona als Begründung genommen wird

Der Arbeitgeber wird da - insbesondere vor Gericht - schon genauer begründen müssen weshalb er gekündigt hat. Einfach "Corona" reicht das erfahrungsgemäß nicht.



Zitat (von palino):
ist bei einem Betrieb der jetzt quasi kein Geschäft mehr hat ebenfalls nachvollziehbar.

Die Ursache ist hier der Schilderung nach aber eher gerade nicht Corona, sondern was anderes.


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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Die Ursache ist hier der Schilderung nach aber eher gerade nicht Corona, sondern was anderes.

Der Grund war "Schließung des gesamten Betriebs". Das reicht immer für eine Kündigung.
Ob die Betriebsschließung nun wegen "Inhaber hat keine Lust mehr", "es kommen keine Kunden mehr" oder "Betrieb ist abgebrannt" erfolgt, ist egal.
Da bei einer Kündigung im Kleinbetrieb ohnehin kein Kündigungsgrund erforderlich ist, braucht man sich da aber keine Gedanken zu machen.

Zitat:
Der Arbeitgeber wird da - insbesondere vor Gericht - schon genauer begründen müssen weshalb er gekündigt hat. Einfach "Corona" reicht das erfahrungsgemäß nicht.

Da es sich um einen Kleinbetreib handelt, muss der Arbeitgeber erstmal gar nichts begründen.
Wenn der gesamte Betrieb geschlossen wird, kann sich auch keine Unwirksamkeit nach dem AGG ergeben (Wenn der Arbeitgeber nur die Dunkelhäutigen gekündigt hätte, dann wäre das verbotene Diskriminierung. Aber wenn der gesamte Betrieb schließt, kann keine Diskriminierung vorliegen.)
Und rein interessehalber: Wie viel Erfahrung mit Kündigungsschutzprozessen in Zusammenhang mit Corona können Sie vorweisen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von palino):
Den Informationen die hier gegeben wurden nach war die Kündigung doch rechtskonform

Nö, können wir gar nicht beurteilen. Kann ja sein das Form oder Frist nicht passen.




Wenn hier eine Begründung notwendig wäre:

Zitat (von palino):
Das Corona als Begründung genommen wird

Der Arbeitgeber wird da - insbesondere vor Gericht - schon genauer begründen müssen weshalb er gekündigt hat. Einfach "Corona" reicht das erfahrungsgemäß nicht.



Zitat (von palino):
ist bei einem Betrieb der jetzt quasi kein Geschäft mehr hat ebenfalls nachvollziehbar.

Die Ursache ist hier der Schilderung nach aber eher gerade nicht Corona, sondern was anderes.


Nach den Schilderungen hier sehe ich persönlich keinen Anhaltspunkt das Form oder Frist nicht passen.

Und wenn dem so wäre, dann würde die Corona-Begründung sowieso keinen Unterschied mehr machen, aber nicht weil sie als Begründung schwach ist. Denn dann wäre die Kündigung auch unwirksam (bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam, je nachdem was nicht gepasst hat) wenn man meinetwegen die Kasse gestohlen hat und dem Chef auf den Schreibtisch gekackt. Bei Formfehlern ist ein Grund nämlich sowieso unerheblich.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und rein interessehalber: Wie viel Erfahrung mit Kündigungsschutzprozessen in Zusammenhang mit Corona können Sie vorweisen?

Logischerweise gar keine.

Ich glaube aber aufgrund bisheriger Erfahrungen nicht, das "Corona" als Begründung reicht.
Denn das derzeit die Tendenz dazu geht zu versuchen unliebsame Mitarbeiter zu entsorgen ist auch schon bei dem einen oder anderen Arbeitsrichter angekommen...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#17
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ein Vorwand den es in diesem Fall aber nicht gebraucht hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von palino):
Ein Vorwand den es in diesem Fall aber nicht gebraucht hätte.

Das schreib ich ja schon in #13.


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